- Offizieller Beitrag
ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:
Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?
Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?