Ständig spontane Präsenzpflicht

  • Hallo zusammen,

    ich (verbeamtete Lehrkraft in VZ an einem Gymnasium in Bayern) bin seit Beginn des Schuljahres 22/23 an einer neuen Schule. Dort habe ich 23 Unterrichtsstunden, 2 Präsenzen, 2x Pausenaufsicht - so weit so gut. Allerdings bleibt es dabei meistens nicht, da mir häufig Präsenzpflicht für Stunden angeordnet wird, in denen ich eigentlich eine Freistunde hätte...


    Als dieser Fall vor ein paar Wochen zum ersten Mal aufgetreten ist, habe ich bei den Vertretungsplanern nachgefragt. Es war wohl eine Lehrkraft, die normalerweise in der Stunde Präsenz gehabt hätte, krankheitsbedingt ausgefallen. Ich wurde dann eingeteilt, damit "jemand im Lehrerzimmer ist, falls spontan jemand ausfällt". Ich kannte solche Fälle von meinen vorherigen Schulen nicht, dachte mir aber nichts weiter dabei.. Ein Einzelfall vermutlich...

    Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass diese Vorgehensweise keine Ausnahme sondern die Regel ist an dieser Schule... und ich würde gerne wissen, ob das so in der Form überhaupt erlaubt ist.


    Mein Wochentag sieht dann zum Beispiel so aus:
    1. Stunde Präsenz (regulär)
    2.-4. Stunde Unterricht
    5. Stunde Freistunde --> Hier wird meistens spontan Präsenz angeordnet!

    6.-8. Stunde Unterricht


    Ich hab also 6 Stunden regulär Unterricht an diesem Tag plus die Präsenz in der 1. Schulstunde, wo ich sehr oft für Vertretung eingeteilt werde. Wenn ich jetzt in der 5. Stunde auch noch zur Präsenz verpflichtet werde, bedeutet das, dass es okay ist, 8 Stunden am Stück zu halten...???

    Bis jetzt kam es noch nicht zu mehr als 7 Unterrichtsstunden. Trotzdem finde ich es ziemlich unlogisch, an einem Tag mit 6 Unterrichtsstunden auch noch 2 Präsenzstunden zu haben...
    Und gerade wenn ich dann ohnehin nicht für Vertretung eingeteilt werde, ist es ein absolutes "Zeit absitzen", wovon niemand etwas hat.

    Ich dachte ursprünglich, dass das System mit den Präsenzen genau das verhindern soll, dass man willkürlich irgendwann eingeteilt wird ??? So verstehe ich den Sinn dahinter mittlerweile leider nicht mehr...

    Würde mich über konstruktive Antworten freuen. Danke :)

  • Also 8h am Stück ist vollkommen ok.

    Präsenzpflicht übrigens auch wenn du nicht in jeder Stunde eingesetzt wirst.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Klingt mir sehr nach einer bequemen, aber fragwürdigen Lösung. Nimm das ruhig wörtlich und frage nach der Rechtsgrundlage. Auf die Antwort bin ich gespannt.

  • Ich kenne es auch nur so, dass Kollegien sich für Präsenzstunden oder Bereitschaftsstunden entscheiden, damit es dann eben keine ungeplanten Vertretungen gibt. Für jeden Einzelfall, in dem man doch außerhalb der eigenen Präsenzzeiten eingesetzt werden soll, wird man dann extra gefragt, ob ein Stundentausch oder eine Vertretung trotzdem möglich ist.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass ähnliche Fälle hier schon öfter besprochen wurden und es nicht zulässig ist, eine Stunde im Stundenplan auf diese Weise regelmäßig freihalten zu müssen, weil angeordnete Mehrarbeit. Weiß aber nicht mehr, wo das geregelt ist.

  • Ich frage mich bei dem Beispiel, wann man bei euch erfährt, dass man vertreten soll?

    Steht der Vertretungsplan nicht morgens?

    Auf was wartet ihr da im Lehrerzimmer? Kommt dann jemand 10 Min vorher rein und sagt, dass ihr in XY vertretet?

  • Und es ist doch irgendwie auch klar, dass bei hohem Krankenstand auch mehr Vertretungen anfallen. Warum das nicht morgens über den Vertretungsplan geregelt wird ist mir aber unklar.

  • Das klingt aber doch so, als wären die vorher festgelegten Präsenzen sogar im Deputat enthalten oder?

    Davon könntest du bei uns nur träumen. Es kann immer sein, dass man vertreten muss in seinen Freistunden.


    Die zusätzliche Präsenz mag vielleicht unbequem sein, aber dann nimm dir ein gutes Buch mit, koch dir einen Tee oder Kaffee und mach’s dir gemütlich in der Zeit. Wenn du frische Luft schnappen willst,

    kannst du mit dem Vertretungsplaner vielleicht auch absprechen, dass du dich in unmittelbarer Nähe aufhältst und er dich anrufen soll.

    Was hast du denn sonst für Pläne in den 45 Minuten?


    8 Std. am Stück arbeiten ist okay. Ich schätze ihr habt auch große Pausen. Die gelten formal als Erholungspause für dich.

    Ich habe auch manchmal von 07:50-15:30 Uhr durchgehend Unterricht und eine halbe Mittagspausen- und Hofaufsicht. Komme dann auf exakt 30 Minuten Pause.

  • Ich frage mich bei dem Beispiel, wann man bei euch erfährt, dass man vertreten soll?

    Steht der Vertretungsplan nicht morgens?

    Auf was wartet ihr da im Lehrerzimmer? Kommt dann jemand 10 Min vorher rein und sagt, dass ihr in XY vertretet?

    Also unser Vertretungsplaner ist manchmal so im Einsatz, der kommt selbst kaum zum unterrichten. Es werden Kollegen mitten am Tag krank und bei uns steht eigentlich an der Tagesordnung, dass Schüler X und Schülerin y sich in der Pause so massiv geschlagen/beleidigt etc. haben, dass entweder ein RTW kommen muss, oder dass Lehrkräfte mit den Kindern sprechen müssen um zu deeskalieren/ mit Eltern telefonieren müssen usw.


    Bei uns fällt oft mitten am Tag jemand aus, der vertreten werden muss.

  • Also unser Vertretungsplaner ist manchmal so im Einsatz, der kommt selbst kaum zum unterrichten. Es werden Kollegen mitten am Tag krank und bei uns steht eigentlich an der Tagesordnung, dass Schüler X und Schülerin y sich in der Pause so massiv geschlagen/beleidigt etc. haben, dass entweder ein RTW kommen muss, oder dass Lehrkräfte mit den Kindern sprechen müssen um zu deeskalieren/ mit Eltern telefonieren müssen usw.


    Bei uns fällt oft mitten am Tag jemand aus, der vertreten werden muss.

    Ok alles klaro. Das ist natürlich krass. Da ist vielleicht bei uns im Vergleich "Ponyhof" ;)

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass ähnliche Fälle hier schon öfter besprochen wurden und es nicht zulässig ist, eine Stunde im Stundenplan auf diese Weise regelmäßig freihalten zu müssen, weil angeordnete Mehrarbeit. Weiß aber nicht mehr, wo das geregelt ist.

    Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit sind, stellen in aller Regel keine angeordnete Mehrarbeit dar. Es handelt sich hier lediglich um die Dienstanweisung, zu einem bestimmten Zeitpunkt dienstlichen Tätigkeiten vor Ort in der Schule nachzukommen. Das stellt zwar i.d.R. Arbeitszeit, aber noch keine Mehrarbeit dar. Zu einer solchen wird es erst bei tatsächlichem Vertretungseinsatz.

  • Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit sind, stellen in aller Regel keine angeordnete Mehrarbeit dar. Es handelt sich hier lediglich um die Dienstanweisung, zu einem bestimmten Zeitpunkt dienstlichen Tätigkeiten vor Ort in der Schule nachzukommen. Das stellt zwar i.d.R. Arbeitszeit, aber noch keine Mehrarbeit dar. Zu einer solchen wird es erst bei tatsächlichem Vertretungseinsatz.

    Kann dann auch von jedem verlangt werden, nach eigenem Unterrichtsschluss noch 45 min im Lehrerzimmer zu sitzen und zu warten, ob einem Vertretung zugewiesen wird? Da der Kollege nicht das Haus verlassen darf, um zur Verfügung zu stehen, ist sein Einsatz m.E. Schon mit eingepreist und zwar über sein Deputat hinaus.


    Im Zweifel: Rechtsberatung Gewerkschaft.


    Edit: für NRW hat's der VBE erläutert. Ausnahmsweise ja, prinzipiell im Plan zusätzlich nein:


    https://vbe-nrw.de/?content_id=5075

  • Das klingt aber doch so, als wären die vorher festgelegten Präsenzen sogar im Deputat enthalten oder?

    Davon könntest du bei uns nur träumen. Es kann immer sein, dass man vertreten muss in seinen Freistunden.


    Die zusätzliche Präsenz mag vielleicht unbequem sein, aber dann nimm dir ein gutes Buch mit, koch dir einen Tee oder Kaffee...

    Mich würde auch interessieren, ob diese zusätzliche Präsenz im Deputat enthalten ist (also bezahlt wird). Für mich klingt es allerdings nicht so.

  • Kann dann auch von jedem verlangt werden, nach eigenem Unterrichtsschluss noch 45 min im Lehrerzimmer zu sitzen und zu warten, ob einem Vertretung zugewiesen wird? Da der Kollege nicht das Haus verlassen darf, um zur Verfügung zu stehen, ist sein Einsatz m.E. Schon mit eingepreist und zwar über sein Deputat hinaus.

    Grundsätzlich kannst Du die Zeit für Korrekturen oder Unterrichtsvorbereitung nutzen. Es ist lediglich so, dass die Arbeit in der Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt und nicht zu Hause zu einem beliebigen Zeitpunkt erledigst. Es mag unbequem sein, aber du hast erstmal keine direkte Mehrarbeit.

    Letztlich haben wir momentan auch eine Situation mit einem extrem hohen Krankenstand. Die Frage ist, wie es sich entwickelt, wenn sich die Lage wieder normalisiert hat. Vielleicht einfach noch mal ein halbes Jahr abwarten.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass ähnliche Fälle hier schon öfter besprochen wurden und es nicht zulässig ist, eine Stunde im Stundenplan auf diese Weise regelmäßig freihalten zu müssen, weil angeordnete Mehrarbeit. Weiß aber nicht mehr, wo das geregelt ist.

    Ich gehe davon aus, dass diese Bereitschaftsstunden oft (oder sogar immer) in Absprache mit dem Kollegium (z.B. durch GLK-Beschluss oder die Personalvertretung) zu Stande gekommen sind, gerade damit keine unerwarteten Vertretungen verlangt werden in Stunden, die man selbst bereits anderweitig (beruflich oder manchmal auch privat durch Arzttermine) verplant hat.

    Daher sollten Bereitschaftsstunden oder Präsenzstunden, die nicht im Deputat enthalten sind, spontan verlangte Vertretung oder Präsenz ausschließen.


    Auf was wartet ihr da im Lehrerzimmer? Kommt dann jemand 10 Min vorher rein und sagt, dass ihr in XY vertretet?

    Bei uns darf man trotz Präsenzpflicht einige Zeit nach Stundenbeginn dann trotzdem in den Bereitschaftsstunden gehen, wenn sie die eigene letzte Stunde ist und noch nichts bekannt ist. Allerdings könne auch am Gymnasium Lehrer spontan ausfallen: Kreislaufprobleme/ Herzinfarkt, erkranktes oder verunfalltes Kind muss abgeholt, spontanes Schülergespräch,… Es ist aber selten und es gibt ja immer mehrere Kollegen, die gleichzeitig Bereitschaft haben, und meist liegen diese nicht nach Unterrichtsende, sondern in Hohlstunden.


    Bei spontanen Lehrerausfällen in der ersten Stunde wird bei uns nicht erwartet, dass jemand spontan Unterricht aus den Ärmel schüttelt. Sie werden daher nicht durch Vertretungen abgedeckt, sondern durch Aufsichten. Kollegen, die diese Aufsichten übernehmen, haben dafür entsprechend keine oder weniger anderen Aufsichten.


    8 Std. am Stück arbeiten ist okay. Ich schätze ihr habt auch große Pausen. Die gelten formal als Erholungspause für dich.

    Wie lang muss die Pause denn am Stück sein? Unsere großen Pausen sind keine 30 Minuten lang.

  • Wie lang muss die Pause denn am Stück sein? Unsere großen Pausen sind keine 30 Minuten lang.

    Unsere auch nicht. An meiner Schule ist bis zur 10. Stunde Unterricht (acht Unterrichtsstunden am Stück sind für die Lehrkräfte an einer BBS völlig normal! - Ich hätte gedacht, dass dies auch an Gymnasien mittlerweile üblich ist!) und wir haben - da wir nur Doppelstunden unterrichten - nach der 2., der 4. und der 6. Stunde jeweils zwanzig Minuten Pause, nach der 8. Stunde nochmal 10 Minuten. Es gab mal vor etlichen Jahren einen Antrag in der Gesamtkonferenz, die Pause nach der 6. Stunde zu verlängern (auf 30 oder 40 Minuten; das weiß ich gar nicht mehr so genau), aber dieser Antrag wurde abgelehnt. Mir reichen die 20 Minuten Pause vollauf, muss ich sagen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Unsere auch nicht. An meiner Schule ist bis zur 10. Stunde Unterricht (acht Unterrichtsstunden am Stück sind für die Lehrkräfte an einer BBS völlig normal! - Ich hätte gedacht, dass dies auch an Gymnasien mittlerweile üblich ist!)

    Bei uns wird bei 8 Stunden am Tag schon Rücksprache mit den Kollegen gehalten. Da soll eine Unterrichtsstunde Mittagspause sein. Bei unseren Schülern ist das ja auch so.

    Einzelne Oberstufenschüler können das auf Grund der vielen Wahlmöglichkeiten sehr volle Tage im Stundenplan haben. Sie erhalten dann aber auch immer die Möglichkeit noch Kurse abzugeben oder im Wahlbereich umzuwählen.

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