Arbeitszeiterfassung

    • Offizieller Beitrag

    PS: Das einzige, was sich vermutlich wirklich ändert, ist dass der Dienstherr nun noch einmal expliziter über die Einhaltung bestimmter Grenzen (z.B. max. 10 Stunden täglich) belehrt, sich in bestimmten Abständen die Zeiterfassung zeigen lässt und bei Verstößen gegen die Belehrung ermahnt.

    Das wird in der Realität dann noch stärker dazu führen, dass die Verantwortung für das Einhalten der Arbeitszeit bei der Lehrkraft liegt und man streng genommen dann als Kollegium entweder eine Flut von Überlastungsanzeigen stellen müsste, oder aber einige Dinge schlichtweg nicht mehr macht. Wenn dann die "strahlenden Kinderaugen" wieder angeführt werden, sind wir wieder am Anfang des Problems angekommen.

  • Das wird in der Realität dann noch stärker dazu führen, dass die Verantwortung für das Einhalten der Arbeitszeit bei der Lehrkraft liegt und man streng genommen dann als Kollegium entweder eine Flut von Überlastungsanzeigen stellen müsste, oder aber einige Dinge schlichtweg nicht mehr macht. Wenn dann die "strahlenden Kinderaugen" wieder angeführt werden, sind wir wieder am Anfang des Problems angekommen.

    Das ist jetzt sehr stark die Dienstherrinnensicht: Halte die Zeit ein. Das wird dann aber ein interessanter Aushandlungsprozess zwischen Dienstherr, Gewerkschaften und Gerichten, was die Umsetzung in der Realität angeht und ob sich die Verantwortung so einfach auf die Lehrkraft abwälzen lässt.


    Und ja: Die strahlenden Kinderaugen werden im Zweifel dafür sorgen, dass dann eben weniger aufgeschrieben wird.

  • Aber es wird dafür sorgen, dass die Diskussion, die erforderlich ist aber lange ins Stocken geriet, vielleicht doch wieder an Fahrt gewinnt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.

  • Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.

    Wir kommst du darauf?

  • Ich würde Mal sagen in Analogie zu den niedsächischen Kollegen (m,w,d);die mit freiwilliger Selbstaufschreibung und Klage vor dem Verwaltungsgericht, eine weitere Erhöhung des Deputats verhindern könnte.

    Werbeblock: GEW sei Dank🤣

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.

    Ähm nein, darum geht es ja gerade. Es wird bestenfalls zu einer Auseinandersetzung darüber führen, wie die ungebundene Arbeitszeit zu verwenden ist. Eine Verringerung der Deputate wird es bereits mit Blick auf den Lehrkräftemangel und die damit verbundenen Kosten mit hoher Sicherheit nicht geben. Bevor das passiert, gibt es noch wesentlich mehr Stellschrauben, mit denen man ein effizienteres Arbeiten erzwingen kann. Dazu gehört z.B. das arbeitsteilige Vorbereiten von Unterrichtssequenzen inklusive standardisierter Leistungsüberprüfungen. Dann meckern zwar wieder Lehrkräfte wegen ihrer angeblich beschnittenen "pädagogischen Freiheit", die es so kaum gibt, aber man kann durchaus einiges an Arbeitszeit hier einsparen.


    PS: Auch das geht jetzt schon ;) Nur weil von dir immer wieder suggeriert wird, man sei aktuell noch zu Arbeitszeitverstößen gezwungen. Dem ist nicht so.

  • Ähm nein, darum geht es ja gerade. Es wird bestenfalls zu einer Auseinandersetzung darüber führen, wie die ungebundene Arbeitszeit zu verwenden ist. Eine Verringerung der Deputate wird es bereits mit Blick auf den Lehrkräftemangel und die damit verbundenen Kosten mit hoher Sicherheit nicht geben. Bevor das passiert, gibt es noch wesentlich mehr Stellschrauben, mit denen man ein effizienteres Arbeiten erzwingen kann. Dazu gehört z.B. das arbeitsteilige Vorbereiten von Unterrichtssequenzen inklusive standardisierter Leistungsüberprüfungen. Dann meckern zwar wieder Lehrkräfte wegen ihrer angeblich beschnittenen "pädagogischen Freiheit", die es so kaum gibt, aber man kann durchaus einiges an Arbeitszeit hier einsparen.


    PS: Auch das geht jetzt schon ;) Nur weil von dir immer wieder suggeriert wird, man sei aktuell noch zu Arbeitszeitverstößen gezwungen. Dem ist nicht so.

    Man darf schon auch von uns als Lehrkräfte erwarten, dass wir angesichts des hohen Maßes ungebundener Arbeitszeit eben diese selbstständig im Blick behalten, um unbezahlte Mehrarbeit nicht zum Dauerzustand zu machen. Ebenso darf von uns erwartet werden mit zunehmender Berufserfahrung zu wissen, an welchen Stellschrauben wir drehen können, damit wir z.B. effizienter vorbereiten, korrekturfreundlichere Tests/KAs erstellen und so Ausgleiche schaffen können für zahlreiche Zusatzaufgaben. Ja, ich weiß, dass das nicht der Arbeitsaufwand ist, denn viele unserer SuS benötigen. Wenn wir uns aber infolge der Bedürfnisse von SuS, sich aus der Erziehung zunehmend verabschiedender Elternhäuser, sowie der Fehlplanung unserer Dienstherren selbst in den Burnout arbeiten, dann ist gar niemandem mehr geholfen.

    Ich habe heute zur Ausnahme mal wieder eine Stunde Vertretung gemacht. (Ausnahme, da ich als Schwerbehinderte 1. dazu nicht verpflichtet werden darf, sondern gefragt werde, ob das möglich ist und 2. erst gefragt werde, wenn wirklich niemand sonst zur Verfügung steht- ich mache das dann natürlich auch immer). Die fehlende Erholungszeit in der Hohlstunde merke ich deutlich, werde also meine heutige Arbeitszeit nicht nur um die bereits geleistete Vertretungstsunde kürzen, sondern auch um die dadurch erforderlich gewordene zusätzliche Erholungszeit die ich als Ausgleich benötige, um morgen wieder arbeiten zu können. Das ist nicht Aufgabe meines Dienstherrn, diese Dinge im Blick zu behalten, sondern meine eigene, andernfalls landen wir eben bei einer komplett gebundenen Arbeitszeit, die ich zumindest auf keinen Fall haben möchte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie viele Kollegen werden die Arbeitszeiten korrekt erfassen, wenn es doch für eine Beförderung notwendig ist, besonders effizient die Arbeit zu verrichten, damit die Zusatzaufgaben auch geleistet werden können? Welcher Doppelkorrekturfachlehrer kann dann überhaupt noch befördert werden?


    Wenig hilfreich finde ich auch den Tipp, dass man ja die Korrekturen mal schieben kann. In der nächsten Wochen liegt dann ja der nächste Stapel dort… und wenn man krank war, kann man ja gerne 100% Arbeitszeit für die Zeit rechnen, dann liegt der Stapel aber immer noch dort. Und der nächste kommt direkt oben drauf.

  • Wie viele Kollegen werden die Arbeitszeiten korrekt erfassen, wenn es doch für eine Beförderung notwendig ist, besonders effizient die Arbeit zu verrichten, damit die Zusatzaufgaben auch geleistet werden können? Welcher Doppelkorrekturfachlehrer kann dann überhaupt noch befördert werden?


    Wenig hilfreich finde ich auch den Tipp, dass man ja die Korrekturen mal schieben kann. In der nächsten Wochen liegt dann ja der nächste Stapel dort… und wenn man krank war, kann man ja gerne 100% Arbeitszeit für die Zeit rechnen, dann liegt der Stapel aber immer noch dort. Und der nächste kommt direkt oben drauf.

    „Korrekturfächer“ sind jenseits von NRW im Zweifelsfall alle Fächer, Beförderungen gibt es zumindest hier in BW jenseits der Schularten mit SEK.II im Angebot nur in Form der Schulleitung und stellvertretenden Schulleitung. Auf Beförderung hinzuarbeiten ist also in den meisten Schularten in BW zumindest für die meisten Lehrkräfte keine realistische Option, wohingegen alle im Zweifelsfall Korrekturfächer haben. Ich behelfe mir beispielsweise damit, dass ich dort, wo ich keine KA schreiben muss, ggf. nur Kurztests mache, um schriftliche Noten zu erheben, die sind schneller durchkorrigiert.

    Ich sehe das Problem nicht wirklich, welches du aufwirfst, weil es das so allgemeingültig für alle Schularten und alle Bundesländer eben nicht gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenig hilfreich finde ich auch den Tipp, dass man ja die Korrekturen mal schieben kann. In der nächsten Wochen liegt dann ja der nächste Stapel dort… und wenn man krank war, kann man ja gerne 100% Arbeitszeit für die Zeit rechnen, dann liegt der Stapel aber immer noch dort. Und der nächste kommt direkt oben drauf.

    Ich habe es schon mal geschrieben:
    JETZT ist es so, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird und es dementsprechend auch keine Vorgabe von oben gibt, wie viele Arbeitssstunden für einen noramlen Arbeitstag veranschlagt werden und es keine Vorgaben zu täglicher oder wochenweiser Höchstarbeitszeit gibt. Wenn du krank bist, bleiben die Korrekturen liegen und du machst sie irgendwie so on top zu all den anderen Aufgaben, die neben den festgeschriebenen Unterrichtsstunden aber auch neben Konferenzen, Elterngesprächen, Tagen der offenen Tür, Sommerfesten etc. anfallen.

    DANN (= bei gesetzlich festgeschriebener Arbeitszeit) muss es so sein, dass jedem Arbeitstag ein bestimmter Wert X an Arbeitsstunden zugrunde gelegt wird und dass es eine Höchstarbeitszeit pro Woche gibt. Sagen wir, bei Vollzeitstelle 8.30 Stunden Arbeitszeit am Tag bei max. 48 Stunden in der Woche. Wenn du jetzt zwei Tage krank bist, dann gelten die 17 Stunden Arbeitszeit als abgeleistet. Dann hast du halt nur noch max. 31 Stunden in der Woche, die du überhaupt arbeiten DARFST. Davon ziehst du die übrige Unterrichtszeit ab und die Vorbereitungszeit und wenn dann wegen Konferenzen und anderen Extraaufgaben nicht genug übrig bleibt, um die Arbeiten wegzukorrigieren, dann muss dein Schulleiter dir sagen, welche Maßnahmen du ergreifen sollst, um nicht über die 48 Stunden zu kommen. Wenn er dann sagt, du sollst halt die KLausuren auf die nächste Woche schieben und da schon der nächste Stapel liegt, muss ER halt nächste Woche wieder eine Entscheidung treffen. Irgendwann wird er nicht mehr umhin kommen, dich an irgendeiner Stelle zu entlasten, vermutlich erstmal bei Mitarbeit an Extraaufgaben oder bei Anwesenheit an Konferenzen, wenn es hart auf hart kommt, eben indem er dich vom Unterricht freistellt.


    Das Spielchen geht jetzt auch schon, in abgewandelter Form steht das hinter dem Erteilen von Korrekturtagen im Abitur. Aber mit offiziell erfasster Arbeitszeit und mit gültigen Höchstarbeitszeiten ist es einfacher, dies auch nachzuweisen und einzufordern.

  • Ich habe es schon mal geschrieben:
    JETZT ist es so, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird und es dementsprechend auch keine Vorgabe von oben gibt, wie viele Arbeitssstunden für einen noramlen Arbeitstag veranschlagt werden und es keine Vorgaben zu täglicher oder wochenweiser Höchstarbeitszeit gibt. Wenn du krank bist, bleiben die Korrekturen liegen und du machst sie irgendwie so on top zu all den anderen Aufgaben, die neben den festgeschriebenen Unterrichtsstunden aber auch neben Konferenzen, Elterngesprächen, Tagen der offenen Tür, Sommerfesten etc. anfallen.

    DANN (= bei gesetzlich festgeschriebener Arbeitszeit) muss es so sein, dass jedem Arbeitstag ein bestimmter Wert X an Arbeitsstunden zugrunde gelegt wird und dass es eine Höchstarbeitszeit pro Woche gibt. Sagen wir, bei Vollzeitstelle 8.30 Stunden Arbeitszeit am Tag bei max. 48 Stunden in der Woche. Wenn du jetzt zwei Tage krank bist, dann gelten die 17 Stunden Arbeitszeit als abgeleistet. Dann hast du halt nur noch max. 31 Stunden in der Woche, die du überhaupt arbeiten DARFST. Davon ziehst du die übrige Unterrichtszeit ab und die Vorbereitungszeit und wenn dann wegen Konferenzen und anderen Extraaufgaben nicht genug übrig bleibt, um die Arbeiten wegzukorrigieren, dann muss dein Schulleiter dir sagen, welche Maßnahmen du ergreifen sollst, um nicht über die 48 Stunden zu kommen. Wenn er dann sagt, du sollst halt die KLausuren auf die nächste Woche schieben und da schon der nächste Stapel liegt, muss ER halt nächste Woche wieder eine Entscheidung treffen. Irgendwann wird er nicht mehr umhin kommen, dich an irgendeiner Stelle zu entlasten, vermutlich erstmal bei Mitarbeit an Extraaufgaben oder bei Anwesenheit an Konferenzen, wenn es hart auf hart kommt, eben indem er dich vom Unterricht freistellt.


    Das Spielchen geht jetzt auch schon, in abgewandelter Form steht das hinter dem Erteilen von Korrekturtagen im Abitur. Aber mit offiziell erfasster Arbeitszeit und mit gültigen Höchstarbeitszeiten ist es einfacher, dies auch nachzuweisen und einzufordern.

  • Stimmt, ich habe das sehr aus Perspektive von NRW betrachtet. Ich habe keinen Überblick über alle Bundesländer, aber es soll welche geben, die unterschiedliche Deputate für Anteile von SEK 1 oder 2 am Gymnasium haben (oder auch für unterschiedliche Fächergruppen). Und ja, einen Biokurs mit 30 Schülern, darunter 25 Klausurschreiber betrachte ich natürlich auch als Korrekturgruppe. Und eine meist unangenehme vermutlich auch, weil da alle Schüler drin sitzen, die Biologie als das kleinste Übel betrachten 😅 Am typischen Korrekturfachlehrer D/M/E hängt in NRW aber auch eigentlich immer noch die Klassenleitung und ein ganz anderer „Beobachtungsdruck“, denn diese Fächer stehen einfach mehr im Fokus des Interesses. Da bringt einen das Streichen von Unterrichtsvorbereitung auch irgendwann in andere Schwierigkeiten …

Werbung