Beiträge von elCaputo

    Auf der verlinkten Seite habe ich nur einen kurzen Passus zu Beamten gefunden. Zu Entgeltgrenzen, an denen sich die Zahl der Kindkranktage ausrichtet (bzw. die eine Gleichsetzung mit Angestellten nach sich ziehen), habe ich nichts gefunden.

    In dem kurzen Passus wird übrigens richtigerweise auf die Zuständigkeit der Länder für die Landesbeamten verwiesen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird hier also explizit verneint.

    Unterhalb einer bestimmten Grenze gelten auch für Beamte die Anzahl der Tage wie für Angestellte. Und die haben 2023 30 Tage je Kind (wenn alleinerziehend 60) und maximal 65 bei mehreren Kindern.

    Verstehe. Wobei, nein. Verstehe nicht. Wenn es grundsätzlich darum geht, Beamten bei der Problematik Betreuung von kranken Kindern entgegen zu kommen, dann sieht man ja offensichtlich von Seiten der Dienstherren die Notwendigkeit dafür. Imwiefern diese Notwendigkeit in ihrer Quantität mit steigendem Entgelt abnehmen sollte, kann ich mir nicht erklären.

    Der Gesundheitsminister plant, Kinderkranktage erst ab dem vierten Tag attestpflichtig zu machen, bzw. den entsprechenden Arztgang notwendig zu machen.

    Derzeit gilt noch, dass bereits ab dem ersten Tag eine solche kinderärztliche Bescheinung durch den AG verlangt werden kann. In diesem Licht scheinen Lauterbachs Pläne zunächst einmal familienfreundlich.

    Wie stehen die Chancen, dass diese Regelung auch auf Beamte Anwendung findet?

    Ich frage auch deshalb, weil die Lehrer bei uns zuletzt hochoffiziell dazu angehalten wurden, die Kinderkranktage rückwirkend als Sonderurlaub bei Schulleitung und Bezirksregierung zu beantragen. Mitsamt einem dreiseitigen Antragsformular. Dafür werden in diesem Procedere keine weiteren Bescheinigungen oder Atteste gefordert.

    Damit machte man von Seiten des Dienstherrn bzgl. der Kinderkranktage eine Rolle rückwärts hin zu einer Regelung, die vor Jahren (zu Recht?) aufgegeben wurde. Somit stehen sich, meiner Meinung nach, zwei Konzepte diametral gegenüber. Einerseits eine Vereinfachung, die Lauterbach anstrebt, und andererseits eine verkomplizierte Handhabung durch den Dienstherren.

    Ich persönlich störe mich dazu an der Deklaration als Sonder"Urlaub". Sie führt fehl und unterstellt implizit andere Motive, als eben die Betreuung erkrankter Kinder. Aber das nur am Rande.

    Wie wird es derzeit bei Euch gehandhabt und wie seht Ihr die Chancen für eine Regelung auch für Beamte, wie Lauterbach sie plant?

    Finnegans Wake

    Reallohneinbußen in dieser Größenordnung lassen sich am unteren Ende der Beamtenbesoldung mit dem Alimentationsprinzip, das ja ohnehin gefühlt jährlich durch Gerichte durchgesetzt werden muss, nicht vereinbaren. Und dann greift das Abstandsgebot.

    Inzwischen kommen wir auch in Regionen, wo das bewährte Prinzip, Beamte aus der untersten Besoldungsstufen einfach in die nächsthöhere Besoldungsstufe zu hieven (um Besoldungsanpassungen über das gesamte Spektrum zu vermeiden) nicht mehr wirklich kostengünstig und vermittelbar ist. Inzwischen ist man bei A5 angelangt, die man so in A6er verwandeln müsste.

    Irgendwann kollidiert das Ganze dann noch mit der Amtsangemessenheit. Spätestens wenn die Angehörigen des einfachen Dienstes (A5 und A6) flugs per Besoldung im selben Boot wie die technischen Dienste (A7 bis A9) landen.

    ^ realistisch ist, dass wir in den Ländern relativ zügig im Spätsommer/Herbst einen neuen Tarifvertrag bekommen, der sich an den Kommunen orientiert. Bzw. dann auf die Beamten/innen übertragen. *Blick in die Glaskugel*

    Ihr könnt mich gerne im Herbst als Prophet zitieren :D

    edit: Und zur Erinnerung noch mal die Übersicht über die letzte Erhöhung

    Das hege ich Zweifel. Oder anders: Man wird versuchen, das Ergebnis von Verdi für den Bund und die Kommunen auf die Länder zu übertragen. Das könnte bei der Unfähigkeit der Arbeitnehmervertreter auch gelingen. Allerdings stehen davor noch die Zustimmung der Verdi-Mitglieder und faktisch ja auch nochmal die Verhandlungen auf Länderebene (und erneute Mitgliederbefragung).

    Ich könnte mir vorstellen, dass Verdi und Co im Nachgang zu den Verhandlungen im Bund bzgl. der Mitgliederzahlen richtig bluten werden. Je nachdem, wie gut die Mitglieder rechnen können.

    Bei den Beamten dürfte es dann nochmal anders ausgehen. Einmalzahlungen und Sockelbeträge vereinbaren sich ganz schlecht mit Alimentationsprinzip und Abstandsgebot. Spätestens die Gerichte werden das dann wieder korrigieren.

    Ihr Lieben,

    ich weiß, dass es zu riskant ist. Daher würde ich umziehen.

    In meinem Bescheid stand drin, dass ich für HRSGe den Schwerpunkt Gesamtschule habe. D.h. Ich werde dann auch garantiert an einer Gesamtschule landen. In Düren sind nur 2 Gesamtschulen, soweit ich es entnehmen konnte.

    In der Stadt Düren selbst gibt es keine Gesamtschule. In Merzenich/Niederzier liegt eine Gesamtschule mit Doppelstandort. Auch im Jülicher Stadtgebiet findet sich keine Gesamtschule. Wiederum als Doppelstandort im Aufbau findet sich im Nordkreis die Gesamtschule Aldenhoven/Linnich. Beides recht weit voneinander entfernte Standorte. Dann gibt es noch die Gesamtschule Langerwehe.

    Ich weiß nicht, inwiefern die neue Primusschule in Titz ebenfalls in Frage käme.

    Die nächsten Gesamtschulen außerhalb des Kreises Düren liegen dann im Rhein-Erft-Kreis mit Elsdorf, Bergheim, Kerpen und in der Städteregion mit Stollberg und Eschweiler.

    Um zur Eingangsfrage zurückzukommen. Ich habe das ZfsL in Jülich in nicht so guter Erinnerung. Der Standort hat keine Parkplätze, teilt sich das Gebäude mit der Telekom und wirkt insgesamt wie ein Provisorium. Wenigstens stürzen keine Wände mehr ein. Der Leiter Gy/Ge ist merklich schulfern, unverbindlich und nicht sonderlich engagiert. Dafür sind die Damen im Büro ne Bank.

    Ok, jetzt wissen wir, dass es die einen eine unfreiwillige Abordnung, wieder andere eine Zwangsabordnung nennen. Ich denke - nein ich hoffe - es gibt die Abordnung, die im beiderseitigen Einverständnis oder mit Einwilligung des Abgeordneten erfolgt und dass dies auch die Regel ist.

    An meiner Frage, ob es hier Menschen gibt, die so unfreiwillig abgeordnet wurden oder wo das ggf. versucht wurde, ändert das nichts.

    Ich nehme Bezug auf den Thread-Titel. Der wiederum stammt nicht von mir.

    Meines Wissens ist eine solche Abordnung schon möglich und soll nach dem jetzigen Maßnahmenkatalog dahingehend verschärft werden, als dass der Radius auf 50 km ausgedehnt wird, in dem der Einsatzort dann liegen kann.

    Ist denn schon mal jemand hier aus dem Pool zwangsabgeordnet worden? Gibt es da Erfahrungsberichte?

    Ich fürchte, der ganze Sturm im Wasserglas hier, die schlimme Aufregung steht nicht im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit der Zwangsabordnung oder gar der Zwangsabordnung an einen völlig andersartigen Schultyp.

    PS: Wenn man den Nachmittag hier so betrachtet, dann haben einige Hessels kurzes Essay zwar gekauft, aber dann nur den Einband gelesen.

    In NRW ist Deutsch und Mathe Pflicht für die Grundschule. (...)

    Das ist doch jetzt aber perdue, wenn ich den Maßnahmenkatalog richtig verstehe. Da ist noch nicht einmal mehr gefordert, dass die Lehrbefähigungen der Betreffenden ein Schulfach aus der Grundschule abbilden. Die Kombi Informatik und Wirtschaftswissenschaften wären möglich (ich weiß, sehr unwahrscheinlich).

    Von einer fachlichen Weiterbildung in Richtung D oder M ist keine Rede. Da geht es allein um Grundschulpädagogik bzw. -didaktik.

    kodi

    Stimmt, irgendwo unten in der zitierten Textstelle steht was von Einstellung. Ich hatte das Ganze auch als Angebot für bereits tätige Lehrkräfte an Gy/Ge verstanden.

    Letztere können also (auch gegen ihren Wunsch) an GS abgeordnet, aber auf Wunsch nicht dorthin versetzt werden?

    PS: Wer grundständiger Gy/Ge Lehrer ist, der kann sich doch schon immer an Gesamtschulen auf eine Sek1 Stelle bewerben. In den letzten Jahren mit nahezu 100% Einstellungschancen. Die Stellen bleiben häufig unbesetzt

    Zahlreiche Gesamtschulkollegen sind diesen Weg gegangen, auch wenn eine niedrigere Besoldung (A12) das Ergebnis war. Ihre Besoldung wird demnächst, analog zur Grundschule, ebenfalls auf A13 angehoben. Ohne, dass dafür noch Weiterbildungskurse gemacht werden müssten und bei niedrigerer Wochenunterrichtszeit als an der Grundschule.

    Weshalb sollten also angehende Gy/Ge Lehrer sich jetzt stärker für das Grundschullehramt erwärmen?

    Lieber Frosch, derzeit haben wir ja verschiedene Krisen. Man stelle sich vor, Lehrer würden in Altenheime zum Pflegen abgeordnet. Das müssen Katheter, gelegt, Vorlagen gewechselt und Stomas gereinigt werden. Vieles gar nicht weit von dem, was auch in Förderschulen geleistet werden muss. Pflegekräfte haben sich bewusst bei ihrer Berufswahl dafür entschieden. Lehrer nicht. Außer eben Förderschullehrer.

    Solltest Du mal nur bei der Reinigung einer Stoma dabei sein müssen, möchte ich gern wissen, ob Du das als nicht zutraubar oder zumutbar empfindest oder ob Du überhaupt noch so differenziert darauf blickst. Wäre dein Gefühl der Unzumutbarkeit zwingend ein Ausdruck von Alten- oder Behindertenfeindlichkeit?

    Ich möchte dann doch zum Kern des Threads zurückkehren, weil ich zugegebenermaßen noch Verständnisschwierigkeiten bzgl. der angekündigten Maßnahmen habe.

    Bleiben wir auch mal bei grundständigen Lehrern. Nehmen wir an, ein Lehrer für Gy/Ge und A13 interessierte sich für eine Stelle an einer Grundschule.

    Für diesen Fall heißt es im Maßnahmenkatalog:

    "Um die Unterrichtsversorgung an Grundschulen im Land Nordrhein-Westfalen weiterzu berbessern (...), erhalten zukünftig alle Lehrkräftemit der Befähigung zum Lehramt Gy/Ge die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden. Dabei wird die Einstellung mit einer Verpfflichtung zur Nach- bzw. Weiterqualifizierung verbunden, um diese Lehrkräfte im Bereich Grundschuldidakt und -methodik weiter zu qualifizieren. (...) Beginn wird zum 1. Mai 2023 angestrebt.

    Da ergeben sich für mich Folgefragen. Welche Fächer des Lehramts Gy/Ge bilden überhaupt ein Fach der Grundschule ab bzw. tun dies nicht?

    Wie soll die o.g. Weiterqualifizierung aussehen? In welchem Umfang und wo (Seminar)? Kommen weitere Prüfungen, Unterrichtsbesuche o.ä. auf diese Freiwilligen zu?

    Und dann die Besoldung. Frühjahr 2023 ist als Start für diese Maßnahme angepeilt. Die vollständige Besoldungsanpassung an den Grundschulen mit A13 ist erst für 2026 geplant. Wer bereits an der GS mit A12 ist, der bekommt in den nächsten Jahren ansteigende Zulagen. Ein Wechselwilliger von Gy oder Ge verfügt bereits über A13. Im Falle eines Gymnasiallehrers sogar zwingend im höheren Dienst als Studienrat (d.h. mit Strukturzulage). Diese Amtsbezeichnung und die Zugehörigkeit zum höheren Dienst ist allerdings auch weiterhin für die Grundschulen gar nicht vorgesehen. Wie soll das alles gehen?

    Krank sein wird einfach verboten. Verbote und Verschärfungen sind gerade große Mode. Man suggeriert Handeln und füllt doch eigentlich nur Aktenordner.

    Wartet mal, was aus der Beweislastumkehr in Bezug auf das Disziplinarrecht wird. An allen Ecken werden die Daumenschrauben angezogen. Gut möglich, dass demnächst Krankentage ein Dienstvergehen sind. Und wenn man sich vorher schon der gendergerechten Sprache verweigert hat, wird's richtig düster.

    Nun ja, aber so ist der Schweinezyklus. Nun gibts eben Bewerbermangel. Das ist in der Industrie nicht anders.

    In der Industrie darf der Typ mit dem BA in Industriedesign jetzt die Design-Linie für BMW vorgeben? Ick wunder mer über jar nüscht mehr.

    PS. Wir haben auch Ärztemangel. Ich möchte sehen, wie kulant der "Endverbraucher" auf eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Facharztweiterbildung reagiert. "Nach dem Physikum aufgehört, aber hey es ist gerade Mangel. So, das sind die 5 Normalstationen, dort ist die Intensivstation und die Notaufnahme kennen Sie ja schon. Nein, Sie sind hier allein. Angenehmen Nachtdienst!"

Werbung