Beiträge von lehrer2019

    Die eingruppierung erfolgt nach vorhandener Qualifikation.

    Das ist falsch! Die Qualifikation kann ein Einstellungskriterium sein, aber nicht zur Bestimmung von Entgelthöhe festgelegt werden.
    Wie es erfolgt hat keine Aussagekraft OB es rechtswidrig ist oder nicht.. Die Schulämter erlauben sich so viel, das ist nicht normal.
    Die GEWerkschaften sind natürlich am schlafen!

    Drei Beratungen habe ich in Anspruch genommen. Zwei von denen sahen keine Erfolgsaussicht und der letzte war sich nicht gewiss, aber trotzdem bereit zu versuchen. Ich habe nicht viel Geld, aber setze andere Prioritäten. Viele meiner Fragen konnten nicht beantwortet werden und ich habe beim Entwurf der Klage stark nachbessern müssen. Dies ist alles nicht die Aufgabe eines Mandanten. Eine große Erfahrung. Wünsche dir viel Glück und Erfolg.

    Auch wenn dieses sicher rechtens sein wird, liest es sich für mich trotzdem nach einer Retourkutsche. Eine Entfristungsklage ist im System nicht gewollt. Du hast trotzdem eine angestellt UND auch noch gewonnen. Damit sagt sich das Schulamt jetzt: Gut, wenn die/der nun dauerhaft eingesetzt werden muss, dann tun wir das eben, aber eben da, wo WIR es für richtig halten. (Was dienstrechtlich durchaus begründet sein kann, aber eben nicht unbedingt der Wunsch des Betreffenden ist.)


    Und ja, mich würde auch interessieren, wie bzw. aufgrund welcher Bedingungen Du die Entfristung erhalten hast? Mir wurde damals vom Rechtsbeistand gesagt, es hätte in meinem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

    Hallo Catania,

    in den letzten Monaten habe ich mit sehr vielen Anwälten gesprochen. Leider ist auch hier meine Erfahrung sehr traurig, denn die meisten haben keine Ahnung. Selbst der Anwalt der mich bei im Prozess begleitet hat, sah keine Chance Erfolg. Ich wurde mehrmals angerufen und man bat mich meine Entscheidung zu überdenken.
    Ich kann nur Jedem raten sich selber zu informieren. Vielleicht kann ich dir helfen. Kannst gerne eine Nachricht senden.

    Hallo zusammen,


    leider habe ich soviel um die Ohren und habe völlig vergessen hier vorbeizuschauen.

    Ich arbeite für das Land Hessen. In dem Vertrag steht nichts vom Einsatzort.


    Über die Entfristung und wie alles verlaufen ist, kann ich gerne mit einer privaten Nachricht antworten.

    Gesamtpersonalrat und die GEW ist bereits benachrichtigt. Leider ist die "Hilfe" keine wirkliche Hilfe.
    Vom GPR bekomme ich einfach keine Rückmeldung mehr. PR ist nur empört und reagiert wird gar nicht... Die Situation überfordert wohl alle :-/

    Meine Versetzung direkt nach der Klage ist nicht rechtens. Ich habe mehrere Anwälte hierfür beauftragt. Bei einer Versetzung muss der Gesamtpersonalrat zustimmen. Diese darf ohne die Befürwortung des Betroffenen die Versetzung nicht akzeptieren.
    Im TV steht, dass der Arbeitgeber nach billigem Ermessen versetzen kann, aber ich wurde nicht einmal angehört und das Gesamtpersonalrat wusste bis ich mich bei Ihnen gemeldet habe nichts. All diese Fragen müssten dann im Stufenverfahren geklärt werden, aber hier ist zu betrachten. Durch das Vorgehen und weiteren Aktionen, die ich hier nicht erwähnen möchte, ist eine Benachteiligung meiner Person erkennbar. Beispielweise hatte die vorherige Schule akuten Fachlehrer-Mangel (genau die Fächer, die ich unterrichte), zudem wurden neue Kräfte eingestellt, die mit meiner Fächerkombination unterrichten.

    Die GEW hat mich sehr enttäuscht und meine Mitgliedschaft habe ich dort nur angefangen, damit ich mich von Spezialisten beraten lassen kann. Die Beratung war miserabel.

    So wie es aussieht ist dieser Fall einzigartig und ich glaube nicht, dass mir jemand hier helfen kann...
    Aber meine Erfahrung teile ich gerne weiter, denn die Vorgehensweise des Schulamtes ist...

    Hallo zusammen,


    nach dem für mich positiven Gerichtsentscheid habe ich einen Anruf erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nun an zwei anderen Schule eingesetzt werde.
    Dies ging sehr schnell und ohne Anhörung per E-Mail. Das Gesamtpersonalrat wurde ebenso nicht benachrichtigt..
    Die Rechtsstelle der GEW antwortete (genervt) am Telefon, dass der Arbeitgeber Weisungsrecht hat.. widersprüchlicher Weise sind die Informationen aus dem Ratgebern der GEW ganz anders.

    Da dies aktuell ist, möchte ich nicht mehr dazu schreiben und bitte um hilfreiche Tipps.

    Ist die vom TdL beschlossene Lehrerentgeltordnung in Hessen nicht wirksam? Hiernach ist E9 die niedrigste mögliche Eingruppierung und für NRW kann ich sagen, dass dies hier auch so gehandhabt wird. Ich empfehle hier dringend sich fachlich versierte Hilfe zu holen.

    (Gewerkschaft oder Rechtsschutz)

    Die Tatsache das mein Sachbearbeiter kein Zwischenzeugnis erstellt oder keine Stellenbeschreibung zukommen lässt, der Schulleiter mir aus dem Weg geht und der Personalrat mir aus dem Weg geht, ist doch sehr seltsam... Ich soll doch froh sein 22€/h zu bekommen. Die Vorbereitungen und vieles mehr wird irgendwie nicht wahrgenommen. Bin kein Mitglied bei der GEW, aber bin Rechtsschutz versichert.

    Ich glaube, dass man mir keine höhere Eingruppierung "gönnt", weil ich die Qualifikationen nicht bringe. Demnach sollte ich dann auch nicht unterrichten? Es kann doch nicht sein, dass die Schulleitung meine Tätigkeiten wahrnimmt, aber nicht akzeptiert und dementsprechend nicht entlohnt?

    Eine Bezahlung nach E6 bedeutet tiefe Fachkenntnisse und E7 ist 1/3 selbstständige Arbeit E8 2/3 selbstständige Arbeit E9 ganz selbstständige Arbeit und dann komm die Klassifizierung nach Verantwortung.

    Wann muss den ein Sachbearbeiter eine Antwort auf meine Frage geben? Seit 10 Tagen habe ich nichts zu hören bekommen. (Nein, er ist nicht weg...)

    Ich komme aus Hessen. Bei uns befristet eingestellte Lehramtsstudenten bekommen auch E6. Die Varianz von E5-E11 liegt eben an den Qualifikationen. Und die liegt bei dir eben am unteren Ende (wenn Student ohne Examen).

    Ich finde das auch mehr als nachvollziehbar. Studium, Examen 1 und 2 würden ja sonst total entwertet werden.

    Die Eingruppierung führt das zuständige Schulamt durch, nicht dein SL

    Aber die VSS-Kräfte werden auch mit E6 entlohnt. Diese Personen müssen kein Unterricht vorbereiten oder an irgendwelchen Sitzungen teilnehmen. Als Lehrer habe ich doch viel mehr zutun und werde gleich entlohnt? Dann arbeite ich wohl mehr als ich sollte? Ich habe sehr oft gelesen das nach Tätigkeiten die Entlohnung festgelegt wird. Die Qualifikationen sind Anforderungen für eine Einstellung... so macht das auch Sinn. Irgendwas stimmt hier absolute nicht. Meine Freundin wohnt in NRW und hat dieselben Qualifikationen. Sie wird mit E9 entlohnt?


    Nachtrag:
    Ungelernte Lehrer E6 kriegen
    Gelernte Lehrer A13
    Quereinsteiger E12
    Wer kriegt dann alles zwischen E6 und E12? Wonach wird entschieden? So viele Qualifikationen gibt es gar nicht die man unterscheiden kann? Die Stellenbeschreibung entscheidet die Entlohnung. Dann mache ich wohl mehr als ich machen muss?

    Danke für deine ausführliche Antwort.
    Man wird also zwischen E6 bis E11 eingruppiert. Jetzt ist die Frage wonach es entschieden wird.
    Ein Praktikum erhöht das Minimum, aber bestimmt nicht genau die Entlohnung.




    Was sind Tätigkeitsmerkmale?

    Bei den „Tätigkeitsmerkmalen“ handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff (Erläuterung siehe unten).

    Den Begriff der Tätigkeitsmerkmale gab es schon im BAT (§ 22 Absatz 1 BAT):


    Die Eingruppierung des Angestellten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung

    Im TVöD wurde dieser Begriff übernommen, sodass die bisher auf der Grundlage des BAT ergangene Rechtsprechung zum Tätigkeitsmerkmal weiterhin Gültigkeit hat (§ 12 Absatz 1 TVöD):


    Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltordnung VKA.

    Der Tarifvertrag bezeichnet die tariflichen Anforderungen einer jeweiligen Entgeltgruppe als Tätigkeitsmerkmale. Dabei handelt es sich (nicht immer) um unbestimmte Rechtsbegriffe oder um Berufsbezeichnungen, wie z.B.

    • Einfache Tätigkeit
    • Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
    • Selbstständige Leistungen
    • Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

    Berufsbezeichnungen als Tätigkeitsmerkmal:

    • Bezügerechner
    • Techniker
    • Beschäftigte in Bäderbetrieben
    • Schulhausmeister

    Nach dem Wortsinn „Tätigkeitsmerkmal“ handelt es sich um zu erfüllende Merkmale für eine bestimmte Tätigkeit. Dabei ist immer Voraussetzung, dass für die Ausübung der Tätigkeit die betreffenden Kenntnisse erforderlich sind und dass der Stelleninhaber in der Lage ist, die übertragene Aufgabe auszuüben.

    Erforderlich heißt in diesem Fall, dass nicht die tatsächlich nachgewiesenen Fähigkeiten und Ausbildungen maßgeblich sind, sondern welche Kenntnisse für die übertragenen auszuübenden Tätigkeiten erforderlich sind. Wichtig ist hier, dass es „auszuübende Tätigkeiten“ sind und nicht „ausgeübte Tätigkeiten“.

    Es ist grundsätzlich nicht von Bedeutung, welche Art von Qualifikationen beziehungsweise Ausbildungen der Beschäftigte noch vorzuweisen hat. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen sich das Tätigkeitsmerkmal auf eine bestimmte Berufsausbildung oder Hochschulbildung bezieht.




    Wenn ich das hier lese und die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen mir angucke, sollte jede Lehrkraft mindestens mit E9 entlohnt werden. Die VSS-Kräfte können mit E6 entlohnt werden, da sie kein Unterricht oder weiteres selbstständig vorbereiten müssen.



    Hast du die Merkmale dir mal durchgelesen? Prinzipiell unterstützt dein Hinweis meine Recherche.

    Aber das ist ja TVöD. Du bist doch im TV-H

    Auch bei der TV-H habe ich die Tätigkeitsmerkmale mir durchgelesen... kein Unterschied.



    "Grundlage für die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe sind die übertragenen Aufgaben und deren Wertigkeit nach der Entgeltordnung. Die „Wertigkeit“ bedeutet, dass nach Zusammenfassung der Tätigkeiten in Arbeitsvorgänge zu prüfen ist, welche Tätigkeitsmerkmale die einzelnen Arbeitsvorgänge erfüllen. Aufgrund der erfüllten Merkmale erfolgt die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe."


    So wie ich es verstanden habe, wird nicht nach dem Abschluss in eine EG zugeordnet, sondern nach der "Stelle".

    PR muss bei deiner Einstellung und bei Vertragsverlängerungen zustimmen. Ich nehme an, dass er auch bzgl. der Eingruppierung zustimmen muss, kenn mich da aber in Hessen nicht aus. Deshalb würde ich da nochmal nachhaken und mich nicht abwimmeln lassen.

    Nächster Schritt ist eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Sachbearbeiter im Schulamt - also nicht "nur" an den Schulleiter, aber natürlich auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch des Schulleiters.

    Und parallel würde ich bei der GEWerkschaft nachfragen, wenn du da denn Mitglied bist.

    Ich bin kein Mitglied bei der GEW, aber werde mich demnächst bei einem Anwalt beraten lassen. Nach stundenlanger Recherche kann ich die Eingruppierung in E6 nicht nachvollziehen. Zudem wird meine schriftliche Anfrage seit Monaten nicht beantwortet.
    Die Schule ist ein bisschen besonders... werde bei Möglichkeit auch eine andere aufsuchen.

    Hallo zusammen,


    ich arbeite seit Ostern letzten Jahres als "Teilzeitbeschäftigter Aushilfslehrkraft" ohne sachlichem Grund und unterrichte mehr als 20h die Woche ohne Unterstützung.

    Bereits im Herbst wollte ich wissen wieso ich in E6 eingruppiert bin, aber leider wurde ich von Person zu Person weitergeschickt. Im Tarifvertrag werden die Entgeltgruppen und ihre Tätigkeiten genau beschrieben. Demnach sollte ich mindestens mit E9 entlohnt werden. Auf meine schriftlichen Anfragen kamen nur abweisende und hinhaltende mündliche Antworten (keine schriftlichen!) seitens des Schulleiters.

    Nun habe ich von einer Freundin, die an einer anderen Schule unterrichtet, dass Sie mit E9 entlohnt wird. Personalrat wurde auch schon angesprochen, aber ich sah dort keine Bemühungen und eine Antwort erhielt ich auch nicht mehr. Wie würdet Ihr vorgehen und habt ihr Kollegen, die genauso niedrig entlohnt werden?


    Meine nächste Frage ist: In der Wirtschaft dürfen die Unternehmen maximal zwei mal die Verträge befristet verlängern. Gibt es hierzu Ausnahmen? Ich laß hier mehrmals fünf Jahre was die Entfristung angeht...

    Die Eingruppierung erfolgt doch nach Tätigkeit und nicht nach dem Abschluss?


    Vergütungsgruppen
    Je nach Tätigkeitsfeld wird ein Mitarbeiter bei der Einstellung in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingeordnet; meist wird eine Stelle bereits für eine bestimmte Vergütungsgruppe ausgeschrieben. Die Vergütungsgruppe bestimmt wesentlich die Höhe des Gehalts.
    Die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe ist, abhängig von den Merkmalen einer Stelle,


    Eingruppierung
    Eingruppierung ist im deutschen Arbeitsrecht die Zuordnung der von einem Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu den Vergütungsgruppen des für ihn einschlägigen Vergütungstarifvertrages.

    Wenn die Schule an deinem Wohnort ist - ja.Das ist nicht schön, keine Frage, aber eine Stunde finde ich tatsächlich zumutbar.


    Ich hab früher halt immer so gerechnet: hin und zurück 60 min, also bitte mindestens 90 min an dem Tag Unterricht.
    Wenn der Unterrichtszeit kürzer als die Fahrtzeit ist, finde ich das unzumutbar.
    Seit September unterrichte ich an meinem Wohnort, da stellt sich die Frage nicht mehr.

    Ich glaube dass es hier eine Regelung gibt. Diese eine Stunde an einem Tag verhindert mich und blockiert andere mögliche Tätigkeiten die ich nachgehen könnte.
    Hier geht es nicht darum dass ich 45min Unterricht gebe und dafür 10min Anfahrtszeit habe.

    Hast du nur zwei verschiedene Klassen? (Das klang im amderen Thread so)
    Das könnte durchaus ein Grund sein, da man dir nicht alle Stunden in einer Klasse auf einen Tag legen möchte.
    Obwohl ich es schon ungewöhnlich finde, wenn man 14 Stunden an 5 Tagen hat, bei uns hättest du einen freuen Tag.
    Erkundige dich doch gleich morgen mal, ob es kein Konzept bei euch gibt.

    Deshalb habe ich mein Stundenplan mit anderen Lehrern verglichen.
    Einige haben zwei Tage frei und viele Doppelstunden.

    Was sagst du dazu?


    Entgeltgruppe 9
    1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit sich dadurch aus der
    Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 heraushebt, dasssie besonders verantwortungsvoll ist.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
    2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 3 und 4)
    3. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5und 6)(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 4 und 5)


    Entgeltgruppe 8
    Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittelselbständige Leistungen erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 4 und 5)


    Entgeltgruppe 6Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,Seite | 11deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2 und 5)

    Jetzt muss ich aber doch mal nachfragen - wohnst du denn arg weit weg von der Schule?Ich meine, wenn du 50km oder mehr für die einfache Strecke benötigst, dann verstehe ich deinen Unmut.
    Aber je nachdem, wie nah dran deine Schule ist, kaue ich gerade ein bisschen an dem Begriff "unzumutbar" herum... :/

    Nein, ich wohne nicht weit weg, aber ich kenne es von anderen Arbeitgebern so.
    Findest du eine Stunde an einem Tag zumutbar?

    Das Schuljahr läuft ja schon eine Weile. Hast du bis jetzt noch nichts gesagt? Jetzt ist es wohl ein bisschen spät, darauf eingehen zu können. Wir sehen die Stundenpläne idealerweise bereits vor den Sommerferien, bzw. doch spätestens einige Tage vor Schuljahresbeginn.

    Die zuständige Person hat vor den Ferien von drei Tage die Woche gesprochen.
    Zwei Tage vor Schulbeginn durfte ich mein Stundenplan sehen. Ich war geschockt und als ich ihn ansprach hieß es: "Geht halt nicht anders."
    Ich habe alles hingenommen und dachte sowas wäre "normal". Später konnte ich mir die Stundenpläne anderer Lehrer ansehen.


    Die Leitung weiss das ich unerfahren bin. Es ärgert mich sehr dass die SL versucht meine Unwissenheit auszunutzen.

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