Nein, ich finde deine Aussagen sehr verwirrend bzw. klingen sie für mich eher teilweise "bekifft".
Also stellt sich mir die Frage, wer hier wem zu nahe gekommen ist.
Man muss nicht jedes Verbot begründen, manchmal reicht es einfach das Hausrecht zu haben.
In deinem Haus kannst du bestimmen, dass man mit Mütze nicht heineindarf. Kein Problem, dann betritt man dein Haus eben nicht, wenn man auf die Mütze besteht.
Im Rahmen der Schulpflicht kann ich nicht einfach draußen bleiben.
Das schränkt aber auch das Hausrecht ein. Und dieses MUSS sich in der Schule im Rahmen der Grundrechte bewegen.
Und das ist nunmal diecfreie Entfaltung der Persönlichkeit. Ich kann mit rosa Mütze und gelbem Minirock in die Schule, als männlicher Schüler und männlicher Lehrer.
Spätestens wenn es deswegen zu einem Prozess käme. Hat mir die Juristenverwandtschaft beim Osteressen bestätigt. Ja, die Lehrerforen dringen in mein Privatleben ein:)