Beiträge von RosaLaune

    Die Schulgesetze sind das Eine. Dazu gehört, wie sie mal oder eben auch aktuell gemeint waren und sind. Das Andere ist grundlegend zu behaupten, dass das Wort „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde, was schlichtweg falsch ist- völlig unabhängig davon, was in Schulgesetzen steht und wie auch immer intendiert war.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Singular schließt schon mal Vielgottglauben aus, aber der quasi eigennamentliche Gebrauch in der Norm spricht auch eher für eine sehr konkrete Gottesvorstellung, ebenso, dass danach die christliche Nächstenliebe folgt.

    Ich würde da aber auch nicht sehr viel drauf geben. Es handelt sich wahrscheinlich um totes wenn nicht gar verfassungswidriges Recht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder gegen den eigenen Willen (bei Religionsmündigkeit) oder den Willen der Eltern zur Ehrfurcht vor Gott erziehen kann und darf – das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist hier doch hoffentlich stärker.

    Bin auch in BW 😃 Naja, betrachtet auf mein Leben und angesichts der Tatsache, dass die von RosaLaune zitierte Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 gültig wurde, ist das Jahr 2009 noch nicht so lange her! Erst dann wurde nämlich „Gott“ beim Eidsamt im Bundesbeamtengesetz optional! Wurde dann für die Landesbeamten so übernommen.

    LG

    J. Kibim

    Die Artikel 139 sowie 141 bis 146 der WRV wurden vor allem durch Artikel 140 GG 1949 wieder gültig.

    Ich habe jetzt mal ins Bundesbeamtengesetz in der Fassung von 1999 geschaut. Da heißt es im § 58:

    Zitat

    (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
    (2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

    Edit: Selbst in der Fassung von 1953 steht es so.

    Na immerhin werden die Zügel gelockert, beim Amtseid wurde ich zumindest darauf hingewiesen, dass der Schlusssatz "...so wahr mir Gott helfe!" optional ist 😉 Bis vor kurzer Zeit war dieser Schlusssatz als Eidesformel obligatorisch! Wer zur Amtsausübung übernatürliche Unterstützung erbittet, kann das ja weiterhin sagen. Kann zumindest nicht schaden.

    LG

    J. Kibim

    Art. 136 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung sollte auch bei euch schon länger gelten.

    Nein, das tut sie nicht. Setz dich mal mit dem Begriff der negativen Religionsfreiheit auseinander.

    Solche Aufforderungen wie "Setz dich mal mit X auseinander", "Bilde dich mal ..." oder "Lies dich in das Thema ein" finde ich so von oben herab, dass ich darauf nur erwidere: habe ich. Hier wurde gesagt, Religionsausübung ist wie Tischtennistraining und das ist es eben nicht. Das betrifft die negative Religionsfreiheit auch überhaupt nicht.

    CDL meint die Moderation hier, möchte diese warnen, weil er/sie offenbar bei N4T aktiv ist / passiv mitliest und auf Seiten der Redaktion dort steht und mich hier diskreditieren / mir ggü. gaslighting betreiben möchte (kenne ich aus dem Forum dort, beschrieb ich ja auch in meinem Ausgangsbeitrag, s. dritter Kommentar hier im Thread). ¯\_(ツ)_/¯

    Das finde ich frech und dreist. Ich teile bei weitem nicht alle Positionen von CDL, aber man kann mit ihr gut über eine Sache streiten. Vorwürfe von gaslighting und Diskreditierung sind da einfach fehl am Platze.

    Was stört dich denn grundsätzlich daran? Ich halte die Schulpflicht für eine wichtige Errungenschaft. Findest du deinen eigenen Output als Lehrkraft so egal, dass du deine Arbeit für beliebig austauschbar hältst? Also als Person vielleicht aber als Aufgabe? Deine SuS sollen doch professionellen Philosophieunterricht insbesondere im Austausch mit anderen genießen dürfen.

    Noch mal: ich will keine Schulen abschaffen. Ich will auch nicht die Schule als die Regeloption zur Erfüllung einer Bildungspflicht abschaffen. Ich will aber, dass es auch alternative Möglichkeiten gibt und dass diese niedrigschwellig zu erhalten sind.

    Schule und Schulunterricht funktioniert für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Aber nicht für alle und für die, für die es nicht klappt, ist das ein riesiges Problem, denn diesen wird ihr Recht auf Bildung verweigert, weil wir als Gesellschaft den Schulbesuch wichtiger finden als den Erhalt von Bildung, jedenfalls in den Fällen, wo beides nicht deckungsgleich ist. Das halte ich für falsch.

    Ich will sicherlich nicht meinen Beruf abschaffen. Eigenlob stinkt, aber ich bin mir sicher dass wir alle hier jeden Tag wichtige Arbeit leisten. Dazu sind wir ausgebildet. Aber in den paar Jahren, die ich den Beruf jetzt ausübe, hatte ich schon einige Schüler, bei denen ich mir gedacht habe, dass wir denen mit Schule keinen Gefallen tun.

    Professionellen Philosophieunterricht gibt es bei mir allerdings nicht. Das kann ich nicht.

    Echt? Also in Österreich geht das ja wohl. Ich finde es ganz furchtbar und froh, dass meine SuS jeden Tag kommen müssen und wenigstens die Schule mitbekommt, wenn sie misshandelt oder vernachlässigt werden.

    Das ist ein valider Kritikpunkt über den ich auch oft nachdenke. Deswegen kann eine Bildungspflicht auch nur funktionieren, wenn man Maßnahmen trifft um den Bildungserwerb zu erfassen und im Falle von Versagen gegensteuern kann. Das gleiche gilt auch für Misshandlungen und Vernachlässigungen.

    Und wir sollten nicht so tun, als würde die Schulpflicht, wie wir sie praktizieren, nicht auch ihre Nachteile haben.

    Schulpflicht ist auch ein Freiheitseingriff. Also was gegen Vorschulpflicht spricht, erschließt sich mir jetzt so gar nicht.

    Ich bin auch gegen die Schulpflicht. Eine generelle Vorschulpflicht lehne ich also ab, eine gezielte Vorschulpflicht aber nicht (genauso wie ich im Falle der Abschaffung der Schulpflicht auch einzelne Inpflichtnahmen nicht ablehnen würde, wenn sonst Bildungsziele nicht erreicht werden).

    Braucht es nach den heftigen Auswirkungen der Coronazeit auf das Bildungsniveau junger Menschen in Deutschland wirklich diese Haarspalterei ob Frau Brosius-Gersdorf von Schul- oder Bildungspflicht spricht? Gerade die Erkenntnisse aus den Jahren 2020 und 2022 sollten uns gezeigt haben, wo die Schwerpunkte im deutschen Bildungssystem liegen sollten.

    Das sind natürlich wichtige Erkenntnisse, die man auf jeden Fall berücksichtigen muss. Sie sind aber nur bedingt belastbar auf eine Nicht-Krisen-Situation zu übertragen. Es fordert aber auch niemand einen Abbruch aller Schulen und nur noch Heimunterricht, informelles Lernen oder andere alternative Bildungsangebote. Allein ein niedrigschwelliger Zugriff auf diese sollte ermöglicht werden.

    Du verstehst den Begriff Schulpflicht zu eng.

    Lies mal nach was Frau Brosius-Gersdorf genau sagt.

    Ich verstehe den Begriff Schulpflicht genauso wie er gemeint ist, nämlich als eine Konkretisierung der Bildungspflicht.

    Wir müssen dafür noch nicht mal in ihre wissenschaftlichen Schriften schauen, ein Blick in die jüngere Presse reicht bereits.

    Edit: Aber gib mir gerne Lektüreempfehlungen.

    Frauke Brosius-Gersdorf bezieht keine Position gegen die Schulpflicht, sie hält nur die Möglichkeit der Erfüllung der Schulpflicht durch Heimunterricht für sinnvoll. Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Schulpflicht bedeutet den Besuch der Schule verpflichtend zu machen. Brosius-Gersdorf hält das für falsch. Sie bezieht da sehr wohl Position gegen die Schulpflicht.

    Ja, aber du tust so, als wäre das gleichzusetzen mit einem Gefängnisaufenthalt ;-). "Freiheitsberaubung von kleinen Kindern, nur damit Palim sich vormittags ausruhen kann", so habe ich deinen Beitrag interpretiert.

    Ich habe nicht von einem Gefängnisaufenthalt gesprochen. Ich habe es ganz sachlich als Freiheitseingriff bezeichnet. Und da genügt dann als Begründung nicht, dass die Integration in die schulischen Strukturen so anstrengend ist (mal davon abgesehen, dass diese Anstrengung ja ohnehin nur verlagert würde).

    Was ist denn an der Forderung nach einem verpflichtenden Vorschuljahr ein Freiheitseingriff? Oder bezeichnest du die Schulpflicht auch als Freiheitseingriff?

    Na, selbstverständlich ist die Schulpflicht ein Eingriff in die Freiheit und in andere Grundrechte. Das kann doch niemand ernsthaft bestreiten? Wir können uns fragen, ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist und eine große Mehrheit in Deutschland wird diese Frage mit Ja beantworten. Ich halte ihn persönlich nicht für gerechtfertigt, u. a. weil die Schulpflicht im Zweifel gegen das Recht auf Bildung geht, aber die juristische herrschende Lehre ist da klar, auch wenn die Minderheitenmeinung hier sehr starke Vertreter hat, unter anderem die ja jetzt doch bekanntere Frauke Brosius-Gersdorf.

    Ein verpflichtendes Vorschuljahr greift massiv in das Grundrecht der Erziehungsfreiheit der Eltern ein (Art. 6 Abs. 2 GG). Der Staat kann bei Versagen tätig werden, er ist aber erstmal keine eigene Erziehungsinstanz.

    Ich fände es für alle gut, wenigstens im letzten Jahr vor der Einschulung. Es ist anstrengend, Kinder zu integrieren, die nicht im Kindergarten waren.

    Wobei eine generelle Pflicht ganz andere Optionen eröffnen würde, das fände ich auch gut und offenbar für sehr viele auch notwendig.

    Freiheitseingriffe, damit deine Arbeit nicht mehr so anstrengend ist? Finde ich einen fatalen Ansatz.

    Vielleicht am Anfang, als wir die Schulpflicht mit als erstes eingeführt haben?

    Kurzer Reminder, dass die Schulpflicht in Europa die Ausnahme ist. Im Zweifel kann sie Bildung verwehren, weil andere Bildungsmöglichkeiten verunmöglicht werden. Es gibt auch, wenn auch in der Mindermeinung, die Ansicht, dass die Schulpflicht mit dem Grundgesetz nicht oder nur schwerlich zu vereinbaren ist, etwa Frauke Brosius-Gersdorf.

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