Beiträge von RosaLaune

    Auch das ist bei uns nicht möglich. Der Konferenztermin steht Jahre zuvor fest.

    Ja, ja. Bei uns beginnt die Schule am Mittwoch, am Dienstag ist Lehrerkonferenz, am Montag Nachprüfungen. Aber irgendwelche Kollegen kommen auf die Idee, dass man ja am Freitag schon mal eine Bildungsgangkonferenz machen kann oder als Klassenlehrer des Bildungsgang ein paar Absprachen treffen kann. Und das ergibt sich nicht Jahre vorher sondern ... vorgestern.

    Ich wüsste aber auch nicht, warum ein Konferenztermin einem Urlaub entgegenstehen sollte. Außer natürlich Exzeptionalismus des Lehrerberufs.

    Dann würde ich jetzt schon einmal beim Schulleiter für die Pfingstferien 2026 Urlaub einreichen. Es heißt bei uns ja: "30 Tage Urlaub, in den Schulferien zu nehmen." ... und dann bin ich in den Pfingstferien weg. Wenn ich dann doch die Klausuren korrigieren soll, breche ich selbstverständlich meinen Familienurlaub ab und wir kommen alle zurück. Die Rechnung über den Schadenersatz (können gerne auch mal 5.000€ oder mehr sein) kommt dann selbstverständlich!

    Aus dem Grund habe ich meinen Urlaub für die letzte Ferienwoche der Sommerferien eingereicht, damit mir da niemand mit "Aber wir können ja eine Bildungsgangkonferenz machen".

    Wie kann das sein? Ethik muss doch jeder besuchen, der nicht am Religionsunterricht teilnimmt, dachte ich?

    Wenn er für SuS eingeführt wurde, die weder an Religion noch an Ethik teilnehmen, weil sie Moslems sind, soll der Islamunterricht wahrscheinlich ein Versuch sein, über die Religion aufzuklären, eine Art Ethik-light? :weissnicht:

    Folgerichtig kann man sich davon nicht abmelden und kann auch angewiesen werden, das Fach zu unterrichten, da es ja offenbar kein Religionsunterricht ist?

    Ein Ersatzfach für Religion muss es nicht zwingend geben, auch wenn wohl alle Bundesländer ein solches mittlerweile eingeführt haben. Aber auch dann muss es genug Schüler geben, damit das Fach eingerichtet werden kann. Ich habe mein erstes schulisches Praktikum an einer Grundschule auf dem Land gemacht. Da gab es nur katholische Religionslehre und alle Schüler, die daran nicht teilnahmen, gingen solange in eine andere Klasse und haben DaZ-Material bearbeitet (weil Nicht-Katholiken natürlich auch nicht Deutsch als Muttersprache sprechen).

    Das Kultusministerium betont, dass Islamunterricht nur von Lehrkräften erteilt wird, die das Fach studiert haben. Ich bezweifle, dass dies stimmt, denn sicherlich kennt auch Hessen fachfremden Unterricht. Aber selbst dann gilt der grundgesetzliche Schutz, keinen Religionsunterricht erteilen zu müssen, gerade auch für ausgebildete Religionslehrer. Gilt es für Islamunterrichtslehrer auch? Ich weiß es nicht. Ich habe dem Kultusministerium deshalb nun eine Nachricht geschrieben und mich danach erkundigt. Mal schauen ob und wenn, was sie antworten.

    Edit: Ich bin die Lehramtsstudiengänge in Hessen jetzt durchgegangen. In Frankfurt gibt es Islamische Religionslehre als Unterrichtsfach, Islamunterricht gibt es aber an keiner Universität in Hessen.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Klage des türkischen Islamverbands DITIB abgewiesen, die sich gegen das Land Hessen richtete. Hessen hat zum Schuljahr 2020/21 einen Schulversuch gestartet, der einen Islamunterricht beinhaltet. Dies ist ausdrücklich kein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes, daher wird er auch nur unter staatlicher Verantwortung entwickelt. Gleichwohl richtet er sich an Schüler islamischen Glaubens, die sowohl den konfessionellen islamischen Religionsunterricht, der von der DITIB mitverantwortet wird, als auch den konfessionellen Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften oder den Ersatzunterricht Ethik nicht besuchen.

    Ich muss sagen, mich irritiert das alles sehr. Ich finde es zum einen befremdlich, dass Unterrichtsangebote für ganz bestimmte Schülergruppen (hier: muslimische Schüler) entworfen werden. Zum anderen ist dieser Islamunterricht kein Religionsunterricht. Damit stellen sich mir Fragen, die ich bisher bei meiner Recherche nicht beantworten konnte:

    1. Ist eine Abmeldung vom Islamunterricht möglich?
    2. Können Lehrer gezwungen werden, Islamunterricht zu erteilen?

    Für den Religionsunterricht lassen sich beide Fragen mit Blick auf das Grundgesetz leicht beantworten. Nach Art. 7 II GG entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht, nach Art. 7 III S. 3 darf kein Lehrer zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet werden.

    Können die hessischen Kollegen vielleicht mehr zu diesem Schulversuch sagen? Hat jemand Erfahrungswerte dazu, inwiefern sich der islamische Religionsunterricht in Hessen und der Islamunterricht in die Quere kommen?

    Linksammlung

    Das kann de facto nicht richtig sein. Berlin hat jahrelang Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet und zu meiner Zeit wurden in Niedersachsen auch Lehrkräfte für die ersten 3 Jahre als Teilzeitangestellte eingestellt. Die zitierte Rechtsnorm sagt auch nur, dass er Lehrkräfte verbeamten kann. Das bedeutet nicht, dass er das muss.

    Wo sage ich, dass Lehrkräfte verbeamtet werden müssen?

    Ich bin nicht Plattenspieler, aber ich wage mich an eine Antwort.

    Der Beamtenstatus unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG). Der Bund ist mit dem Beamtenstatusgesetz gesetzgeberisch tätig geworden, daher haben die Länder derzeit für den Beamtenstatus keine Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 1 GG). Nach § 3 Abs. 2 BeamtStG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis nur zulässig für die Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben (Nr. 1) oder bei solchen Aufgaben, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen stattfinden sollen (Nr. 2). Die Lehrtätigkeit gehört darunter. Der Bund könnte § 3 Abs. 2 Nr. 3 des BeamtStG streichen (das wäre wohl Linnemanns Traum) und damit wären Neuverbeamtungen für Lehrkräfte vom Tisch. Allerdings ist das Beamtenstatusrecht nur mit Zustimmung des Bundesrats zu ändern, die Länder könnten hier also durchaus blockieren.

    Bezüglich der Hexenjagd: Willkommen im Sommerloch. Das passiert jedes Jahr, auch wenn es dieses Jahr besonders heftig ist und beim weiteren Zusammenbruch der Sozialsysteme auch nicht besser wird.

    Bei ca. 24 Klassen und über 70 Kollegen wird nicht jeder Klassenlehrer. Als Coklassenlehrer, bei uns eigentlich nur Ersatz, wenn der Klassenlehrer ausfällt, werden dann noch ca. 5 Referendare im 2. Ausbildungsabschnitt eingeplant. Bleiben also ca. 30 Kollegen übrig. Das sind oft Kollegen, die für eine andere Aufgabe zu wenig Ermäßigungsstunden erhalten.

    Ah, seid ihr zwei- bis dreizügig?

    Am Berufskolleg ist die Lage mit den zwei bis drei Klassenleitungen auch nicht das richtige (die Argumentation, dass Teilzeitklassen nicht so viel Arbeit machen, ist natürlich auch komplett daneben). Zwei Klassenleitungen finde ich noch machbar, aber die dritte jetzt hat mich auch ordentlich aufgeregt.

    Konkret, unsere Teilzeitkollegen übernehmen Klassenleitung und Fahrten wie Vollzeitkräfte, werden aber über Aufsicht und Vertretung entlastet.

    Aber ist das nicht normal für Teilzeitkräfte? Ich habe 24 Stunden Deputat und im kommenden Schuljahr 3 Klassenleitungen (wobei zwei Klassen davon ein seltsames Huckepackmodell fahren werden, wenn ich das richtig verstehe).

    Die Frage ist, ob man als Lehrkraft einen zusätzlichen Studienabschluss in einer Geisteswissenschaft benötigt. Der berufliche Nutzen dürfte begrenzt sein und wenn es nur um Wissenserwerb im Rahmen eines Hobbys geht, ist die Frage, ob man wirklich noch einmal Präsentationen und Hausarbeiten erstellen möchte, oder ob es nicht genügt, sich ein geläufiges Einführungswerk zu besorgen und dieses im privaten Rahmen durchzuarbeiten.

    Ich sage es wie meine Ukrainischen Schüler: Deutschland ist Papiere-Land. Ein Abschluss ist am Ende immer mehr wert als keiner.

    Mit meinem B.Sc. in Psychologie unterrichte ich ja heute auch am Beruflichen Gymnasium die Erzieher im Grundkurs. Ohne den Abschluss hätte man mir die Kurse nicht gegeben. Aber klar, Psychologie ist auch keine Geisteswissenschaft.

    Ich habe keinen Bachelor in Philosophie und eher geringe Vorkenntnisse.

    Brauchst du auch nicht. Du brauchst einen Bachelor und musst 30 CP in Philosophie vorweisen, dann wirst du zum M.A.-Studiengang zugelassen (das gilt so für fast alle Masterstudiengänge im Bereich der Geisteswissenschaften an der FernUniversität). Die CP in Philosophie kannst du über das Akademiestudium in einem Semester erwerben.

    Grundsätzlich kann ich die FernUniversität nur wärmstens empfehlen.

    Ich habe ein fast volles Deputat und eine Aufsicht (15 Minuten) pro Woche. Aber wir sind eine riesige Schule mit 6 Aufsichtspersonen pro Pause und 3 Aufsichtspersonen vor Unterrichtsbeginn, also 105 Aufsichtsslots pro Woche. Da kämen also nur zwei Drittel des Kollegiums dran (wobei von denen einige wegfallen wegen Schwerbehinderung, etc.).

    Wir sind Landesbeamte. Der Bundestag hat da nix mit zutun.

    Die Statusrechte und -pflichten der Beamten fallen in die konkurrierende Gesetzgebung (mit Ausnahme von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung). Der Bund kann hier also gesetzgeberisch tätig werden. Westfale599 sprach aber ohnehin von einer Verfassungsänderung am Beamtenrecht. Das fällt in jedem Fall in die Zuständigkeit des Bundes.

    Das Bruttogehalt A13 vs. E13 ist doch relativ gleich? Die SV-Abzüge beim Angestellten sowie der fehlende Familienzuschlag machen den frappierenden Nettounterschied aus.

    Wobei die Gleichsetzung von A13 und E13 mir eine Besonderheit im Bereich Schule zu sein scheint. Im Rest des ÖD kann man dies wohl nicht so einfach sagen, jedenfalls ist das, was mein Partner mir berichtet.

    Nein, das ist DEFINITIV nicht so. Wenn ich die Korrektur mit Unterteilung nach Inhalt und Sprache (De und En) vornehmen muss, teilweise sprachlichen Quatsch (En, De, Ge) lesen muss und überhaupt Texte LESEN muss, dann ist JEDE weitere Klausur eine Zusatzarbeit! Natürlich mache ich es bei der 24. Klausur dann so, dass ich schaue, was das Menschlein vorher hatte, nachdem ich den Text einmal durchgelesen habe. Aber ich muss meine Korrektur doch IMMER durch Randbemerkungen verdeutlichen. Die neuen Vorgaben in Nds, was die En-Oberstufe angeht und ebenso die Unterscheidung in "Darstellungs- und Inhaltsleistung" in De sind wahrlich kein Spaß!! Da schreibt man sich echt einen Wolf an den Rand! Das MUSS man so machen, da KANN ich nicht weniger machen.

    Sorry, das finde ich echt einfach nur anmaßend! Als ob die Schüleranzahl egal wäre, also wirklich.

    Du hast nicht verstanden, was ich damit sagen wollte.

    Zumal man auch bedenken sollte, dass die Hamas bisher Träger der staatlichen Gewalt in Gaza war, jedenfalls insofern als dass es staatliche Gewalt überhaupt gab. Die haben Steuern eingetrieben, Polizei gestellt und andere Aufgaben übernommen, die eindeutig staatlich sind.

    Terrorgruppe schließt nicht aus, auch staatlicher Akteur zu sein. Das haben wir in Afghanistan mit den Taliban und im Libanon mit der Hisbollah (die dort als Partei im Parlament und in der Regierung mitwirkt) genauso. Und im Grunde auch in jedem Bürgerkriegsgebiet.

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