Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Achja, den Effekt anders herum hat es übrigens auch! Bei Verbesserungen der Bedindungen oder positiven Überraschungen (zugegeben beides selten im Lehrerberuf) bin ich meist sehr motiviert. Einmal hatte ich es, dass die Beihilfe eine ich sage mal "alternative Schönheitsbehandlung" übernommen hat, womit ich gar nicht gerechnet habe. Ich habe am nächsten Tag so gute Laune gehabt, dass ich tatsächlich mal freiwillig etwas Schulorganisatorisches übernommen habe, was ich sonst defintiv nie gemacht hätte.

    Aber naja, so ist es eben. Wie der Arbeitgeber seine Belegschaft behandelt hat eben Auswirkungen.

  • Gibt es denn Volljuristen, die eine Besoldung akzeptieren, die hier in BW beispielsweise Justizvollzugsangestellte mit mittlerem Schulabschluss und passender, angeschlossener Ausbildung erhalten die deutlich kürzer dauert als Jura- Studium und Vorbereitungsdienst samt zwei Staatsexamina?

    ob es sooo tief geht, weiß ich nicht.
    Aber ich schaue seit 2-3 Jahren aus Gründen auf ziemlich vielen Akademikerportalen und auf den jeweiligen Stellenportalen der Unis nach: Es ist unglaublich, was da gefordert und angeboten wird und sie finden eindeutig Leute. Ja, der Hochschulbereich ist ein besonderes, verminntes Feld, aber der NGO-Bereich ist noch schlimmer. E-11 oder "entsprechend" ist eine ganz normale Bezahlungskategorie. Natüüüüüürlich wird nur ein Hochschulabschluss oder Wirt gefordert, aber "gerne" auch mehr.
    Genauso wie auf sehr vielen E-13-Stellen Promovierte landen, weil man erstmal da arbeiten soll, bevor es höher geht, oder weil es einfach das Ende der Fahnenstange ist (Geschäftsführung oder Institutsleitungen..)

  • Nicht jeder Akademiker kommt in E13.

    Das ist richtig. Wenn die Stelle aber für Akademiker ausgeschrieben ist und gemeinhin diese Kenntnisse für die Ausübung der Berufes laut Stellenbeschreibung erforderlich ist, dann kann auch ein Nichtakademiker diese Stufe reduziert um eine Stufe einfordern.

    Für den Seiteneinstieg werden die Stellen mit dem Anforderungsprofil Hochschulausbildung ausgeschrieben. Damit würden sich nach den Grundsätzen der Eingruppierung auch hier die EG 13 ergeben. Aufgrund einer Ausnahme im TVL gilt dieses Eingruppierungsrecht für eine Gruppe nicht und das sind die Lehrer.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ob es sooo tief geht, weiß ich nicht.
    Aber ich schaue seit 2-3 Jahren aus Gründen auf ziemlich vielen Akademikerportalen und auf den jeweiligen Stellenportalen der Unis nach: Es ist unglaublich, was da gefordert und angeboten wird und sie finden eindeutig Leute. Ja, der Hochschulbereich ist ein besonderes, verminntes Feld, aber der NGO-Bereich ist noch schlimmer. E-11 oder "entsprechend" ist eine ganz normale Bezahlungskategorie. Natüüüüüürlich wird nur ein Hochschulabschluss oder Wirt gefordert, aber "gerne" auch mehr.
    Genauso wie auf sehr vielen E-13-Stellen Promovierte landen, weil man erstmal da arbeiten soll, bevor es höher geht, oder weil es einfach das Ende der Fahnenstange ist (Geschäftsführung oder Institutsleitungen..)

    Dass das außerhalb des öffentlichen Dienstes gang und gäbe ist in manchen Bereichen (gerade in NGOs, mit denen ich ja selbst berufliche Erfahrungen habe) ist mir bekannt. Aber nachdem hier von Besoldung die Rede war, muss es ja um den öffentlichen Dienst gehen und da überrascht es mich doch, dass es A9-Stellen geben soll für Volljuristen, die diese dann auch annehmen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es geht nicht um die Entlassung von Beamten und Wiedereinstellung von Beamten als Angestellte. Dazu braucht man im Bundestag und Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten, um das zu gewährleisten. Unwahrscheinlich. Einfacher (und auch sinnvoll) ist, bei gleichem Bruttogehalt...

    Wir sind Landesbeamte. Der Bundestag hat da nix mit zutun.

    Gleiches Bruttogehalt heißt ein sehr schlechtes Nettogehalt. Das geht nicht auf.

  • Übrigens entlastet es den Rentenhaushalt nur solange bis die angestellten Lehrer selbst Rente beziehen. Da sie aktuell länger leben, erhalten sie dann auch länger Rente. Aber natürlich ist es jetzt perfekt für die Politik, wenn es mehr Einzahler gibt, die Anzahl der Rentner in den nächsten Jahren aber gleich bleibt. Es gibt genug Rechnungen, dass es sinnvoll ist, Selbständige einzubeziehen, Beamte aber nicht. Da geht es nur um das Gerechtigkeitsgefühl der Angestellten.

    Das Argument ist eine faule Scheindebatte. Dass das Rentensystem so nicht mehr funktioniert ist schon länger bekannt. Man lässt es aber einfach weiter laufen. Wenn nun alle dort einzahlen, dann bekommen auch alle später was raus.

    Bei starkem Bevölkerungswachstum funktioniert das gut. Die Bevölkerung kann aber nicht nur wachsen. Das ist klassisches ponzi-system, da gibt es keine Frage ob es zusammenbricht, sondern wann.

  • Wir sind Landesbeamte. Der Bundestag hat da nix mit zutun.

    Die Statusrechte und -pflichten der Beamten fallen in die konkurrierende Gesetzgebung (mit Ausnahme von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung). Der Bund kann hier also gesetzgeberisch tätig werden. Westfale599 sprach aber ohnehin von einer Verfassungsänderung am Beamtenrecht. Das fällt in jedem Fall in die Zuständigkeit des Bundes.

  • 1. Ist doch Ländersache?!

    2. Viele argumentieren, dass bestimmte Aspekte der Tätigkeit als Lehrer hoheitliche Aufgaben darstellen.

    3. Kurzfristig würde der Verzicht auf Verbeamtung mehr Geld kosten, erst langfristig könnte gespart werden.

    4. Lehrermangel würde sich weiter verschärfen.

    5. Ja, Sommerloch. Und Hoffnung, dass das bei den Wählern gut ankommt. Bärbel Bas hat das vor nicht allzu langer Zeit ja ähnlich gefordert. Dabei gar nicht im Verantwortungsbereich des Bundes (siehe 1.).

    Hallo Plattenspieler,

    ich habe eine Frage zum ersten Punkt: Ich bin derzeit Beamter auf Probe in NRW. Habe ich das richtig verstanden, dass ausschließlich die Landesregierung entscheiden kann, ob Lehrkräfte verbeamtet werden? Könnte man theoretisch — solange man sich noch in der Probezeit befindet — wegen solcher „ Einsparungsmaßnahmen“ auch wieder entlassen werden?

    Entschuldigt bitte die vielleicht naive Frage, aber ich habe das Gefühl, momentan läuft eine Art Hexenjagd und Beamte stehen im Fadenkreuz. Deshalb bin ich sehr beunruhigt.

    Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe.

  • Ich bin nicht Plattenspieler, aber ich wage mich an eine Antwort.

    Der Beamtenstatus unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG). Der Bund ist mit dem Beamtenstatusgesetz gesetzgeberisch tätig geworden, daher haben die Länder derzeit für den Beamtenstatus keine Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 1 GG). Nach § 3 Abs. 2 BeamtStG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis nur zulässig für die Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben (Nr. 1) oder bei solchen Aufgaben, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen stattfinden sollen (Nr. 2). Die Lehrtätigkeit gehört darunter. Der Bund könnte § 3 Abs. 2 Nr. 3 des BeamtStG streichen (das wäre wohl Linnemanns Traum) und damit wären Neuverbeamtungen für Lehrkräfte vom Tisch. Allerdings ist das Beamtenstatusrecht nur mit Zustimmung des Bundesrats zu ändern, die Länder könnten hier also durchaus blockieren.

    Bezüglich der Hexenjagd: Willkommen im Sommerloch. Das passiert jedes Jahr, auch wenn es dieses Jahr besonders heftig ist und beim weiteren Zusammenbruch der Sozialsysteme auch nicht besser wird.

  • Hallo Plattenspieler,

    ich habe eine Frage zum ersten Punkt: Ich bin derzeit Beamter auf Probe in NRW. Habe ich das richtig verstanden, dass ausschließlich die Landesregierung entscheiden kann, ob Lehrkräfte verbeamtet werden? Könnte man theoretisch — solange man sich noch in der Probezeit befindet — wegen solcher „ Einsparungsmaßnahmen“ auch wieder entlassen werden?

    Entschuldigt bitte die vielleicht naive Frage, aber ich habe das Gefühl, momentan läuft eine Art Hexenjagd und Beamte stehen im Fadenkreuz. Deshalb bin ich sehr beunruhigt.

    Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe.

    Ich bin zwar nicht Plattenspieler aber antworte mal:

    Es gibt Beamte bei Kommunen, Ländern und beim Bund. Der jeweilige Dienstherr kann mehr oder minder frei entscheiden, welchen Stellen er anbietet. Berlin hat beispielsweise jahrelang Lehrkräfte nicht verbeamtet sondern als Angestellte eingestellt.

    Zu deiner persönlichen Situation: Wenn das Land dir eine Beamtenstelle zugesagt hat und Du nur in deiner Probezeit bist, kann man dir die Zusage nur wegnehmen, wenn du dich deine Probezeit nicht bewährst. Es muss also etwas vorfallen. Solange Du deine Probezeit "bestehst", ist der Dienstherr an seine Zusage gebunden. Du musst dir also keine großen Sorgen machen.


    Er könnte aber in Zukunft andere Stelle nur als Angestellte ausschreiben. Ob er dann genügend Bewerber findet, ist die andere Frage. Beamtenbashing wird immer gerne macht. Da der Dienstherr (das Land) aber überhaupt die Stellen besetzen muss und Angestellte im heute teurer sind als Beamte, neigen die Dienstherrn gerne zur Verbeamtung. Die Mehrkosten fallen erst an, wenn der Beamte in Pension geht. Und das ist dann das Problem der nächsten Generation.

  • Nach § 3 Abs. 2 BeamtStG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis nur zulässig für die Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben (Nr. 1) oder bei solchen Aufgaben, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen stattfinden sollen (Nr. 2). Die Lehrtätigkeit gehört darunter. Der Bund könnte § 3 Abs. 2 Nr. 3 des BeamtStG streichen (das wäre wohl Linnemanns Traum) und damit wären Neuverbeamtungen für Lehrkräfte vom Tisch.

    Das kann de facto nicht richtig sein. Berlin hat jahrelang Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet und zu meiner Zeit wurden in Niedersachsen auch Lehrkräfte für die ersten 3 Jahre als Teilzeitangestellte eingestellt. Die zitierte Rechtsnorm sagt auch nur, dass er Lehrkräfte verbeamten kann. Das bedeutet nicht, dass er das muss.

  • Das kann de facto nicht richtig sein. Berlin hat jahrelang Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet und zu meiner Zeit wurden in Niedersachsen auch Lehrkräfte für die ersten 3 Jahre als Teilzeitangestellte eingestellt. Die zitierte Rechtsnorm sagt auch nur, dass er Lehrkräfte verbeamten kann. Das bedeutet nicht, dass er das muss.

    Wo sage ich, dass Lehrkräfte verbeamtet werden müssen?

  • Ich hatte den Absatz mit dem Bezug auf Linnemann so verstanden. Aber dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Theoretisch könnte die CDU in denen von ihr regierten Bundesländern Lehrkräfte zukünftig als Angestellte einstellen. Wird natürlich nicht kommen. Alles Sommerloch.

  • Ich habe es im letzten Jahrtausend in NRW erlebt. Ich wurde wie viele andere angestellt mit der Zusage bei Bewährung nach 3 Jahren verbeamtet zu werden. Die Kollegen 2 Jahre vor mir wurden noch nach 3 Jahren verbeamtet, die Kollegen ein Jahr vor mir wie auch mein Jahrgang (vorerst) nicht mehr. Folge, obwohl es damals noch genug Lehrer gab, gab es in NRW plötzlich in einzelnen Fächern Mangel und neue Kollegen in diesen Fächern wurden gleich verbeamtet. Das sorgte für ein schlechtes Klima an den Schulen, ich kündigte und wechselte das Bundesland, in dem ich sofort verbeamtet wurde. An meinem jetzigen Gymnasium 700 km entfernt habe bzw. hatte ich 2 Kolleginnen, die es genauso gehandhabt haben. NRW hat damals viele Lehrer verloren und verbeamtet seit langem wieder. Alle meine ehemaligen Kollegen sind seit über 20 Jahre verbeamtet.

    Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen. Du bist bereits verbeamtet auf Probe und nicht nur angestellt und zweitens, das Bundesland, dass dies versucht, wird noch einen viel größeren Mangel erleben. Und ja, wie meine Vorschreiber bereits schrieben, ich kenne diese Diskussion seit 30 Jahren, in dieser Zeit haben immer mehr Bundesländer verbeamtet statt weniger.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich bin vor mehr als 25 Jahren auch als angestellte Lehrerin angefangen. Schlesweig-Holstein hat dann festgestellt, dass es ihnen doch zu teuer ist, für alle ihren Teil in die Rentenkasse einzuzahlen und haben das Verbeamten wieder angefangen. Die Diskussion gibt es immer wieder.

  • [...] hat dann festgestellt, dass es ihnen doch zu teuer ist, für alle ihren Teil in die Rentenkasse einzuzahlen und haben das Verbeamten wieder angefangen. Die Diskussion gibt es immer wieder.

    Das checkt halt der Durchschnittsbürger nicht und die Politiker vermutlich auch nicht, falls es sie überhaupt interessiert. Von daher wird diese Diskussion uns für immer begleiten. ;)

  • Die entsprechenden Politiker wissen das durchaus. Das ist auch der Grund, warum diese Forderung immer nur in Sommerinterviews auftaucht und nie im Gesetzgebungsverfahren, das ja jeder der Politiker, die die Idee immer groß rausposaunen, in die Wege leiten könnte.

  • Wäre eine amtsangemessene Bezahlung denn insgesamt teurer, als jedem Beamten Geld für Ehepartner und Kinder zu überweisen? Ich finde das Alimentationsprinzip für die komplette Familie halt heutzutage nicht mehr schlüssig. In der Regel arbeitet der Partner sowieso und für Kinder gibt es sowieso Kindergeld, da braucht es nicht so Extrazuschläge.

    Du weißt schon, was Kindergeld ist, oder? Eine vorweggenommene Auszahlung des Kinderfreibetrages.

  • Du weißt schon, was Kindergeld ist, oder? Eine vorweggenommene Auszahlung des Kinderfreibetrages.

    Ändert nicht daran, dass es eine Sonderzuwendung ist (müsste ja überhaupt keine Freibeträge geben) und ein weiteres Extra nicht wirklich nötig wäre. Anders Beschäftige kommen ja auch ohne klar.

  • Ändert nicht daran, dass es eine Sonderzuwendung ist (müsste ja überhaupt keine Freibeträge geben) und ein weiteres Extra nicht wirklich nötig wäre. Anders Beschäftige kommen ja auch ohne klar.

    Wir sind halt aber nicht bei anderen Beschäftigten, die für ihre Arbeit bezahlt werden, sondern bei alimentierten Beamten. Und die Frage der amtsangemessenen Alimentation bemisst sich eben auch an Vergleichen zum - wiederum familienabhängigen - Grundsicherungsniveau.


    Warum die Familienzuschläge an sich aber in einzelnen Bundesländern so derart unterschiedlich ausfallen, erschließt sich mir auch nicht.

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