Beiträge von Gymshark

    Naja, das ist jetzt sehr aus der Theorie heraus geschrieben.

    Ich wurde noch nie bedroht, aber wenn ein Schüler wirklich zu dir sagen würde "Wenn Sie das noch einmal sagen/machen, mache ich Sie kalt!", könntest du dann wirklich guten Gewissens diesen Schüler weiter unterrichten? Ich meine, klar, es gibt die Jugendlichen, die bellen, aber nicht beißen, aber kann man es zu 100% wissen? Ein gewisses Lebensrisiko gibt es immer, weil es einfach einen geringen Anteil an tickenden Zeitbomben bei uns in der Gesellschaft gibt, der sich nicht einfach präventiv wegsperren lässt, aber wenn jemand schon etwas konkret ankündigt?

    Kernproblem ist, dass man von zeitweise Suspendierung abgesehen, nichts wirklich machen kann und zu viele SuS so durchdrehen.

    Keine Ahnung, ob ich da einfach empfindlich bin und ob es überall so ist.

    Nein, du bist definitiv nicht empfindlich. Nochmal: Keiner hat das Recht, dich zu beleidigen oder zu bedrohen.


    Das "Problem" ist nur, dass man Kinder und Jugendliche, und die unterrichtest du nunmal, nicht einfach wegsperren kann, sobald sie unangenehm werden. Du merkst ja auch beim Strafgesetz, dass Jugendliche viel milder bestraft werden als Erwachsene, weil hier der erzieherische Aspekt über das reine Abstrafen überwiegt. Das ist aber auch nicht in Stein gemeißelt: Immer wieder gibt es gesellschaftliche Diskurse, ob das Mündigkeitsalter gesenkt und das Strafmaß hochgesetzt werden soll.

    Wenn also ein/e Schüler/in dich als Schlampe bezeichnet, muss eine Konsequenz erfolgen (und wenn deine Schulleitung Ahnung von ihrem Job hat, wird sie dich bei der Umsetzung unterstützen), die dann auch gerne wehtun darf. Da muss man aber auch ehrlich sein: Der/die Schüler/in wird bei 1x Schlampe nicht direkt bis zum Ende des Lebens in die Geschlossene wandern. Du musst also damit umgehen können, dass das Leben von ihm oder ihr weitergehen und ihr euch nicht komplett aus dem Weg gehen könnt. Aber das heißt nicht, dass er oder sie ungeschoren davon kommt: Je mehr Vorfälle, desto heftiger die Konsequenz - und ja, auch bis zum Schulverweis.


    Es liegt aber noch einmal etwas Abstand zwischen einer Beleidigung und einer Bedrohung: Wenn wirklich jemand droht, dir oder deinen Liebsten etwas anzutun, würde ich mich weigern, diese Person jemals wieder zu unterrichten. Dann hat sofort eine Anzeige zu erfolgen und nicht "einmal Nachsitzen". Und wenn die Schulleitung dich nicht unterstützt, wird sie gleich mitangezählt.

    Hier gibt es sicher User (m/w/d) mit mehr Erfahrung mit verhaltensauffälligen Schülern (m/w/d) als ich jetzt, aber mir war beim Lesen deines Beitrags dennoch eine Sache wichtig:

    Egal an welcher Schulform du arbeitest, egal wo du grundsätzlich arbeitest, du hast das Recht darauf, dass dir Respekt entgegengebracht wird und dass du in Frieden deine Arbeit, in dem Fall Kinder und Jugendliche zu unterrichten und zu erziehen, verrichten darfst. Keiner hat das Recht darauf, dich als Schlampe oder dergleichen zu bezeichnen - egal welchen schwierigen Hintergrund die Schüler (m/w/d) auch haben mögen.

    Sollte ein Schüler oder eine Schülerin erneut auf die Idee kommen, dich zu beleidigen, machst du einmal eine konsequente Ansage, in der du deutlich machst, dass niemand dich so zu bezeichnen habe, du eine augenblickliche Entschuldigung erwartest und dass du derartige Begriffe von jetzt an nie wieder hören wirst, da es ansonsten richtig unangenehm für den Schüler oder die Schülerin werden wird. Es geht auch gar nicht mal darum, dass niemand dich als Lehrerin so zu behandeln hat - als Mensch hat dich niemand so zu behandeln. Kommt das noch einmal vor, geht es hoch bis zur Schulleitung und natürlich geht auch eine Info an die Eltern raus. Wenn dich die Schulleitung einlullen will, verweist du auf die Verletzung deiner Menschenwürde, dass du in Frieden deinen Job ausüben möchtest und erwartest, dass sie als Führungskraft sich dafür einsetzt, dass dir dies weiterhin ermöglicht wird. Tut sie das nicht, gibt es sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde und du stellst einen unmittelbaren Versetzungsantrag. Du betrittst auch danach diese Schule bitte nie wieder.

    Bei einer Bedrohung gibt es sofort eine Anzeige und eine zeitnahe Information der SL, dass du diesen Schüler oder diese Schüler aufgrund der Vorfälle nicht mehr unterrichten wirst. Und auch hier folgt bei fehlender Unterstützung die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Versetzungsantrag.

    Am Ende ist nichts wichtiger als deine seelische und körperliche Gesundheit.

    Wir lassen bei tageweisen Fehlzeiten auch mahnen. Wer nur stundenweise fehlt, ist aber gefühlt tatsächlich unantastbar.

    Man wird sie vielleicht nicht früher los, aber in den meisten Fällen macht sich häufiges stundenweises Fehlen irgendwann doch darin bemerkbar, dass die Schüler (m/w/d) dem Stoff nicht mehr folgen können und die Leistungen dadurch immer schlechter werden.

    Dass jemand oft fehlt, aber bei einer Leistungsüberprüfung doch unter Beweis stellen kann, dass der Stoff verstanden wurde, ist eher ein seltener Ausnahmefall und wenn, dann hat der- oder diejenige eben erfolgreich das Minimumprinzip angewandt.

    Ich würde folgendermaßen vorgehen:

    1. Was stört mich im beruflichen Alltag genau?

    2. Kann ich selbst diese Probleme beheben?

    Wenn nein:

    3. Kann eine Vertrauensperson auf selber Ebene mir dabei helfen, diese Probleme zu beheben?

    Wenn nein:

    3. Kann (m)eine Führungskraft diese Probleme beheben?

    Wenn nein:

    4. Kann ich das Ausmaß des Problems begrenzen?

    Wenn nein:

    5. Kann ich mich zumindest emotional von dem Problen distanzieren, sodass es mich persönlich weniger belastet?


    Wenn all das nicht möglich ist:

    6. Könnte ich mir vorstellen, die Stelle zu wechseln?

    Das muss auf jeden Fall angegangen werden, wenn man etwas an der aktuellen Situation ändern möchte. Denn klar: Wenn der Anteil an Schülern (m/w/d) in gymnasialen Bildungslehrgängen zu hoch ist, ist eine Korrektur nur möglich, wenn ausreichend Plätze in anderen Schulformen vorhanden sind.

    Freie Schulwahl + 2. FS ab der 7. Klasse = Gymbesuch bis Ende 10. Klasse (und darüber hinaus) quasi garantiert.

    Das Kultusministerium in NRW ist doch aktuell sogar in CDU-Hand. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ihnen das egal ist. Wobei... Die Bildungspolitik ist in diesem Staat parteiübergreifend jahrelang stark vernachlässigt werden.

    Jamaha schreibt primär aus der Ich-Perspektive. Möglicherweise erscheint ein sehr religiös geprägter Lebensstil für manche User (m/w/d) erst einmal befremdlich, aber wichtig ist die Abgrenzung zwischen der eigenen Position und der nach außen gerichteten professionellen Haltung. Ich habe bei Jamaha bislang nicht herausgelesen, dass er ein Problem hätte mit Schülern (m/w/d), die ein anderes Religionsverständnis haben, keiner/einer anderen Religionsgemeinschaft angehören oder eventuell sogar offen aufbegehren gegen die Religionspraxis des Elternhauses (in der Pubertät nicht ganz unüblich). Er hat ja gerade betont, dass er im Zweifelsfall eher für sich Konsequenzen zieht statt Konsequenzen von Anderen zu fordern.

    Eine Überwältigungsabsicht gegenüber den Schülern (m/w/d) kann ich hier nicht erkennen.

    Es gibt über 800.000 Lehrkräfte in Deutschland. Eventuell gab es irgendwo mal eine Studienordnung, die keine wissenschaftliche Abschlussarbeit vorsah, aber sagen wir mal die allermeisten praktizierenden Lehrkräfte mussten eine Abschlussarbeit anfertigen. Alleine durch den Größenumfang wird deutlich: Da kann nicht jedes Mal eine bahnbrechende Erkenntnis herauskommen. Es ist schön, wenn dies mal der Fall sein sollte, aber pragmatisch kann das nicht der Anspruch sein, sondern, wie von Valerianus beschrieben, geht es darum, anhand eines Beispiels darzulegen, dass man die wissenschaftliche Methodik des jeweiligen Faches verstanden hat und anwenden kann.

    Ich bin kein Experte für sonderpädagogische Förderung. Es wurde aber hier im Forum schon mehrfach berichtet, dass Diagnoseverfahren nicht oder verspätet durchgeführt werden konnten, da die Eltern dies nicht wollten. Meine Schulform(en) betrifft das zwar nicht, aber dennoch kann man dieses Thema doch als weiteres Beispiel für die zuvor genannte These anführen.

    raindrop : Es geht nicht nur um die Wahl der weiterführenden Schulform. Aktuell können auch sonderpädagogische Diagnoseverfahren erst durchgeführt werden, wenn die Eltern dem zustimmen Dies lässt sich noch weiter verallgemeinern, dass auch die Durchsetzung außerschulischer Fördermaßnahmen (z.B. Sprachförderung) derzeit nur schwer möglich ist.

    Hinzu kommt, dass aktuell kaum Handhabe möglich ist bei Kindern, die mit Schuleintrittsalter nicht schulfähig sind, was zu Symptomen wie von Susannea oben beschrieben führt.

    Was genau soll das deiner Meinung nach bedeuten? Wenn wir die Bildungsexperten sind, warum müssen dann die Eltern mehr in die Pflicht genommen werden.

    Die letzten 20 Jahre lief es immer mehr so, dass die Eltern Forderungen stellten und die Schulen sahen sich gezwungen, sich dem zu beugen, ob sie diese sinnvoll fanden oder nicht. Eltern konnten im Zweifelsfall gegen jede schulische "Empfehlung" ein Veto einlegen. Auf welcher Basis denn? Die Annahme war, Eltern wüssten, was das Beste für ihr Kind wäre. Zumindest in Sachen Bildung lässt sich dies leider inzwischen verneinen.

    Die Alternative wäre, dass Schulen nicht mehr nur Empfehlungen ausgeben, sondern final entscheiden und Eltern diese verbindlich umsetzen müssen. Ausnahme wäre natürlich, wenn Schulen nachweislich dieses Recht missbrauchen würden und nach Nase statt nach fachlicher Expertise entscheiden würden.

    In den letzten 20 Jahren erhielten Eltern viele Rechte, Schulen hingegen viele Pflichten im Bereich "Bildung". Dies stellt sich Stand heute als Fehler heraus - die Symptome wurden von Caro07 auf der letzten Seite aufgeführt. Eltern haben nicht qua Status automatisch die Expertise, fundierte Entscheidungen über die Bildungsbiographie ihrer Kinder zu treffen. Hier sollten die Fachkräfte entscheiden und diese Entscheidungen sollten von den Eltern im außerschulischen Kontext wiederum umgesetzt werden.

    Wir müssen gesamtgesellschaftlich wieder dahin, dass Schulen, als Experten im Bereich "Bildung", wieder mehr Rechte erhalten und Eltern viel stärker in die Pflicht genommen werden als dies aktuell der Fall ist. Entsprechende Forderungen kommen inzwischen sogar schon von der Bundesbildungsministerin Prien.

    Anders herum gefragt: Gibt es denn empirische Nachweise, dass in Jahrgangsstufe 5 und 6 in der Lernsozialisierung junger Menschen noch so viel passiert, dass diese unbenötigt benötigt werden, um eine profunde Entscheidung zu treffen, welche Schulform die geeignetste ist?

    Auswendiglernen ist in der Tate eine wichtige Kompetenz. Ich kenne mich nicht mit den lernpsychologischen Details aus. Würde aber sagen, dass viele Vorteile für die geistige Fitness angeregt, indem Kurz- wie Langzeitgedächtnis erweitert und logische Zusammenhänge sowie Muster und Aneinanderreihungen ge- und verknüpft werden. Es macht das Leben auch leichter, wenn ich, mal ein ganz elementares Beispiel, nicht nachschauen muss, was die Zahl nach 7 ist, sondern schlichtweg weiß, dass es 8 ist, weil ich die Zahlenreihe der natürlichen Zahlen damals (spielerisch? unterbewusst?) auswendig gelernt habe.

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