Beiträge von Quittengelee

    Liebe Mitruheständler,

    ich habe gerade eben den Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenversicherung fertiggestellt. Alle Rechnungen im Original beigefügt. Da entdecke ich nachträglich den Hinweis, dass die Papierausdrucke der Rechnungen einem NICHT zurückgeschickt werden, sondern vernichtet. Wenn ich nun den Beihilfeantrag ausfülle, müssen ja auch alle Rechnungen beigefügt werden. Nicht von jeder besitze ich auch eine Zweitausfertigung. Wie handhabt man das am besten? Schonmal im voraus vielen Dank für Hinweise und Tipps!

    putzi

    Kopieren und per Post verschicken, einscannen und digital weiterleiten oder abfotografieren und in der App versenden. Ggf. auch bei der Kasse anders als bei der Beihilfe.

    Ich mache es immer parallel, um nicht den Überblick zu verlieren, wo ich was eingereicht habe.

    Eigentlich doch schon, sie arbeitet ab Juni/Juli voll. Der Antrag auf Teilzeit läuft erst ab neuem Schuljahr, also 1.8. Es ist aber lediglich beantragt, warum jemand diesen Antrag zurückzieht, ist seine Sache. Wir wissen jetzt halt, dass es dafür ist, um mehr Geld zu haben, aber es ist das Recht einer Mutter, Geld zu beziehen, wenn sie schwanger ist.

    Ich habe zum Wohle der Allgemeinheit/des Kollegiums schon öfter Entscheidungen gegen meine Interessen getroffen und es bitter bereut, weil es natürlich niemals jemand einem dankt, man im Gegenteil noch mehr Nachteile erfährt. Und deswegen würde ich das auch niemandem empfehlen. Nutzt, was euch zusteht.

    Also wenn sich Leute Pflegegeld unrechtmäßig erschleichen, macht mich das auch wütend. Es wird nicht nur die Allgemeinheit beschissen, sondern es ist auch ein Problem für die, denen es zusteht und die es brauchen, weil dann zu viele Leute diese Leistung beantragen.

    Aber hier passiert doch etwas anderes, die Kollegin ist ganz offiziell 2 Monate in VZ, sie wird nur gerade jetzt wieder schwanger.

    Oder anders: wenn sie ab August TZ gearbeitet hätte und im Oktober schwanger geworden wäre, dann hätte sich die Frage nicht ergeben. Sie ist aber jetzt schwanger, wenn sie die Elternzeit beendet, ist sie in Vollzeit und wird/ist dann schwanger, während sie Vollzeit arbeitet. Glück gehabt. Den Antrag für August zieht sie zurück (oder beantragt das), die Entscheidung treffen andere.

    Abgesehen vom Rechtlichen fühle ich hier auch nichts Unfaires: wenn man in Teilzeit krank/schwanger wird, bezieht man halt anteilig Geld, bei Vollzeit voll. Hier ist Letzteres der Fall, weil sie vor dem ersten Kind und nach der Elternzeit ab Juni voll arbeitet.

    ...

    Da könnte ja auch jeder Teilzeitbeschäftigte mit längerer Krankschreibung für diese Zeit, in der er eh nicht kommen darf, einfach mal aufstocken. Das würde aber nie durchgehen.

    ...

    Okay, das ist ein Argument. Aber wie du sagst: würde nicht durchgehen. Man hat dann eben Pech gehabt.

    Ich denke daher, dass es das Einfachste ist, alles wahrheitsgemäß anzugeben und zu gucken, ob dem Rückziehen des Antrags stattgegeben wird. Daraus rechtsmissbräuchliches Verhalten abzuleiten, weil man jemandem habe schaden wollen, halte ich für konstruiert.

    Die Antwort wird immer die gleiche sein: die Amtsärztin/ der Amtsarzt soll abschätzen, inwieweit zu erwarten ist, dass jemand die Regelaltersgrenze erreicht also bis zur Rente "durchhält". Es muss schon eine nachvollziehbare Begründung geben, wie jetzt schon klar sein kann, dass das nicht der Fall sein wird. Es hängt auch ein bisschen von der dich einschätzenden Person ab, Kolleg*innen haben über die Jahre und Ländergrenzen hinweg sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

    Wir können daher keine Prognose für bestimmte Diagnosen abgeben. Du musst in jedem Falle wahrheitsgemäß auf alle Fragen antworten. Im Zweifelsfall möchte das Amt von den behandelnden Fachärzt*innen ein Gutachten sehen.

    ...

    Weil sie dies nur macht, weil sie weiß, dass sie nicht arbeiten muss und mehr Geld fürs Nichtstun haben will...

    Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Im Ernst, man beantragt Teilzeit aus familiären Gründen und wenn die Gründe nicht mehr vorliegen, versucht man, den Antrag zurückzuziehen. Ist doch völlig normal. Wenn jemand Vollzeit arbeitet und schwanger wird, diskutiert auch nicht die Internetwelt, ob das jetzt fies ist, dass die Mutter nun voll verdient, aber im Liegestuhl liegt.

    Wer's moralisch mag, sollte sich mal fragen, ob ausgerechnet er oder sie nicht selbst drei Kinder großzieht und vom Beamtentum kräftig profitiert. Ich sage: rechtens. Aber schämt euch gerne.

    M.E. kommt es darauf an: wenn sie vor der EZ in TZ war, muss sie den Antrag zurückziehen und gucken, ob es genehmigt wird. Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.

    Wenn sie vor der EZ VZ gearbeitet hat (was hier so klingt), dann muss sie lediglich die EZ vor Ende Mai beenden und ist dann automatisch wieder in Vollzeit.

    Ich bin auch nicht sicher, das ist ja auch keine Rechtsberatung hier. Aber die moralische Frage finde ich hier völlig überflüssig. Wenn das Land Teilzeit verbieten will, weil es nicht genug Leute hat, tut es das ebenfalls ohne stellvertretend ein schlechtes Gewissen zu haben. Entweder etwas ist erlaubt oder es ist nicht erlaubt, nachfragen hilft.

    ... Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen...

    Verstehe ich es richtig? Sie arbeitet jetzt TZ in Elternzeit. Ende Mai wäre sie VZ wieder eingestiegen, hatte aber ab 1.8. TZ beantragt.

    Nun ist sie schwanger und will den Teilzeitantrag zurückziehen?

    Wo ist das Problem?

    Edit: sie muss m.E. die Elternzeit vorzeitig beenden und ist dann automatisch wieder in VZ. Oder war sie vorher schon in TZ?

    Hallo zusammen, mich würde Eure Meinung zu folgender Vorschrift interessieren, die seit neuestem an den staatlichen Schulen in Bayern gilt:

    ...

    Ich halte solchen aufgezwungenen (lokal-) patriotischen Mumpitz für kontraproduktive Ablenkungsmannöver rechtskonservativer Regierungen. Aber was willst du daegen unternehmen?

    Eine Petition an den Landtag kann man starten, wird aber nicht viel bringen, die fanden ihre Idee ja gerade erst geil.

    Letzteres wäre unterlassene Hilfeleistung, die ist immer strafbar.

    Ist m.E. für die Grundsatzfrage, ob hier Aufsichtspflicht vorliegt, nicht entscheidend. Es geht, denke ich, nicht darum, zu beruhigen à la "wird schon schiefgehen", sondern darum, eine begründete Entscheidung zu treffen, mit der man sich abgesichert fühlt.

    Wenn das so ist, wäre das meine erste und meine letzte Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Erst recht, wenn Alkohol fließt.

    Darauf wäre ich allerdings auch nicht gekommen, weder als Mutter noch als Lehrerin.

    Ich würde aber als Lehrerin auch nicht auf so eine Veranstaltung mitgehen, ich sehe die Kinder oft genug. Wenn ich Eltern (vormittags) bei etwas dabei haben möchte, lade ich sie ein und bestimme dann die Bedingungen, zu denen in dem Fall auch meine Aufsicht gehört.

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