Beiträge von Quittengelee

    Bayern und Sachsen schneiden überdurchschnittlich gut in Leistungsvergleichsstudien ab, das stimmt. Ob das an den Lehrplänen liegt, kann ich nicht abschließend beurteilen.

    Dennoch müssen sich beide Punkte nicht widersprechen. Ein weniger detaillierter Lehrplan muss nicht automatisch zu einem niedrigeren Anforderungsniveaus in der Unterrichtspraxis führen.

    Das war nicht der Punkt, lies deinen eigenen Beitrag nochmal durch.

    ...
    Also in meinem Bundesland (NRW) darf die WIedereingliederung bei Beamten von Anfang an 6 Monate dauern (und ggf. verlängert werden, aber mit Konsequenzen) und der Plan ist absolut frei wählbar, auch was die Stundenverteilung angeht.

    Auch wenn es in der freien Wirtschaft "Modelle" gibt, ...


    Okay, genau, meine Ärztin wollte es nach Hamburger Modell in 8 Wochen durchziehen.

    Mir ist trotzdem nicht klar, wie lange der Erkrankte schon raus ist. Das erhoffte halbe Jahr bis zur Wiedereingliederung ist doch bereits nach der jetzigen Erkrankungszeit.

    Wie auch immer, die Frage wäre dann, wenn der Amtsarzt falsch liegen sollte, an wen man sich stattdessen wenden kann, um seine Rechte durchzusetzen?

    Zudem habe ich meine Zweifel, ob sich akademischer Anspruch und Höhe der Besoldungsgruppe von Lehrkräften rechtfertigen lassen, wenn der Staat bereits konkrete Detailvorgaben macht, die nicht interpretiert werden, sondern 1 zu 1 umgesetzt werden müssen.

    An anderer Stelle lobst du jeden Beitrag, der darauf verweist, wie effektiv der Sächsische und der Bayerische Lehrplan sind, die mit ihrer Fülle und Detailtreue im Gegensatz zum "Kompetenzplan" offenbar dazu nötigen, mehr zu schaffen. Es ergibt manchmal Sinn, bestimmte Arbeit nur einmal zu machen, denn es entsteht kein Mehrwert allein dadurch, dass sie mehrfach an verschiedenen Orten gleichzeitig erledigt wird.

    Ich hoffe natürlich, dass du uns nun nicht Kompetenz und Besoldung absprichst, weil wir nicht jedes Jahr selbst einen neuen, ganz privaten Lehrplan entwerfen müssen:danke:

    Ihr seid gebeutelt, müsst die Krankheit verkraften, dürft die Hoffnung nicht aufgeben. Der Amtsarzt macht seinen Job, der da lautet, Prognosen zu erstellen. Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.

    Was sagt denn die Schwerbehindertenvertretung bislang dazu?

    Den Amtsarzt scheint ihr jedenfalls auf diese Weise nicht umstimmen zu können, ich würde versuchen, keine Energie darin zu verlieren, das zu betrauern.

    Ich würde in der Gewerkschaft fragen und ggf. einen Anwalt bemühen.

    Widerspruch einlegen kann man erst gegen den Bescheid des Dienstherrn, wenn ich es richtig verstanden habe. Das Gutachten ist erst mal eine Entscheidungsgrundlage für die Behörde und kein Verwaltungsakt.

    Wenn man tatsächlich in den Ruhestand versetzt werden sollte, ist das aber zunächst befristet und wird später neu geprüft, oder?

    Edit: Sobald das Gutachten da ist, muss man wahrscheinlich sinnvollerweise die behandelnden Ärzte bitten, dieses auseinander zu nehmen, bevor man in die Anhörung geht. Ich rede allerdings aus dem hohlen Bauch raus, keine Ahnung, ob das hier jemand schonmal so durch hat.

    Ich verstehe leider kein Wort, fängt wahrscheinlich schon damit an, dass ich keine Erklärung für SAP finde, das kenne ich nur als Konzern...

    Ich habe mich das auch schon gefragt, bin da sehr skeptisch. Auf der anderen Seite: wenn ein Arzt mal rausgefunden hat, wovon die Schmerzen kommen, weiß es der andere gleich und grübelt nicht von vorne los. Außerdem kann er oder sie vielleicht leichter eine Verknüpfung herstellen zwischen Beschwerden, die ich selbst eben nicht herstellen kann und wenn das Zehweh schon irgendwo steht, was ich dem Zahnarzt vergessen habe zu erzählen und daraus dann die ultimative Diagnose erwächst zwischen Zahn-Zeh-Zusammenhängen... Könnte es auch Vorteile haben?

    Lieber jemanden treffen. Menschen, denen man begegnet ist, auch Arschgeigen, lehren einen ja immer irgendwas und ich möchte mich stets weiterentwickeln. Oder wahnsinnig werden, das weiß ich noch nicht genau.

    Ich gebe die Frage weiter:

    Lieber ein Kennenlernen rückwirkend canceln oder lieber stattdessen eine andere interessante Person treffen?

    Sommer

    ...

    Lieber etwas in der Vergangenheit ändern oder in die Zukunft schauen können?

    Spannende Frage. Darf man dann anders handeln, wenn man die potentielle Zukunft gesehen hat, oder sieht man bloß etwas, das dann in jedem Falle eintritt?

    Edit: Muss es ja anders formulieren.

    Was mögt ihr lieber, in die Zukunft gucken können oder in die Zukunft gucken und dann noch mal eine Entscheidung anders treffen?

    Ich würde noch ergänzen: Weißt du, in meiner 12 unterrichte ich gerade gebrochen-rationale Funktionen. Weißt du wie spannend das ist, wenn man da die Definitionsmenge bestimmt? Ich könnte dir da Sachen erzählen...

    Na wenn du die richtige Person finden willst, ergibt es ja wirklich Sinn, das im ersten Satz zu sagen.

    Wird dann vielleicht nur schwer, offene Fragen zu stellen, um die andere Person zu Wort kommen zu lassen. Oder kann das ein Mathematiker? Etwa "Welche Gefühle löst die Definitionsmengenbestimmung bei dir aus?" Oder "welche Assoziation hast du zu gebrochen-rational?" Die Antwort enthüllt alles :zahnluecke:

    Das passiert doch aber heute auch schon. Politische Bildung haben sich alle Bildungsministerien auf die Fahne geschrieben.

    Das ist klar, irgendwer schreibt die Lehrpläne und da trifft man bei jedem Inhalt eine Entscheidung. Das ist ja das Problem, deswegen haben viele Angst vor einer rechtsextremen Landesregierung. Weil sie dann Politik machen kann :hammer:

    Da man es offenbar nicht oft genug sagen kann: diese Partei ist rechtsextrem.

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