Beiträge von Quittengelee

    Ich glaube, das ist viel profaner. Das Kind empfindet in dieser Situation Ohnmacht und sieht hier nur die Option, durch einen scheinbaren Zugang zu einer Person, die vordergründig mehr Macht hat, die Lehrkraft einzuschüchtern und so die Ohnmacht zu kompensieren. Es geht oft gar nicht einmal um Vorteile sondern um reine Kompensation.

    Irgendwie so, einer Zwölfjährigen sieht man sowas ja auch nach. Aber die Einstellung kommt natürlich von irgendwoher, wie man im Tennisbeispiel sieht.

    Eine Mitschülerin sagte mal sowas, da waren wir 6. Klasse, wenn ich recht erinnere. Ein Lehrer sagte etwas Kritisches zu ihr und sie darauf * Haare nach hinten schwenkend * "Meine Mutter arbeitet bei (Politiker) XY!"

    Fanden wir damals schon lächerlich und mussten lachen, woraufhin sie beleidigt war. Offenbar gibt es solche Familien, in denen man anderen damit droht, Hinz oder Kunz zu kennen und aufgrund deswegen meint, Vorteile zu genießen.

    Bin auch fachfremd, hatte ähnliche Gedanken wie die Vorschreiber:

    Was genau ist das Ziel? Ziele muss man irgendwie sichern und irgendwie reflektieren am Ende. Wenn diese Gestaltungselemente reflektiert werden sollen, müssen sie erarbeitet werden. Ob dazu die paar Minuten am Anfang reichen, kann ich nicht beurteilen.

    Ratespiel ist bestimmt okay, wenn denn jemand seins präsentieren möchte. Allerdings darf es nicht beim Spiel bleiben, die Gestaltungselemente müssen m.E. anhand der erarbeiteten Kriterien erkannt und benannt werden.

    Die SuS sollten auch wissen, dass eins der Elemente ausgewählt werden soll oder alle oder wie auch immer, sonst haben sie ihren Schwerpunkt auf der Bilderauswahl (was repräsentiert mich) vermute ich.

    Ich habe mich auch gefragt, ob DIN-A 4 vom Platz reicht? In jedem Falle würde ich es vorher selbst machen, auch damit du die Zeit abschätzen kannst...

    Viel Erfolg und Spaß 🎨

    Bayern und Sachsen schneiden überdurchschnittlich gut in Leistungsvergleichsstudien ab, das stimmt. Ob das an den Lehrplänen liegt, kann ich nicht abschließend beurteilen.

    Dennoch müssen sich beide Punkte nicht widersprechen. Ein weniger detaillierter Lehrplan muss nicht automatisch zu einem niedrigeren Anforderungsniveaus in der Unterrichtspraxis führen.

    Das war nicht der Punkt, lies deinen eigenen Beitrag nochmal durch.

    ...
    Also in meinem Bundesland (NRW) darf die WIedereingliederung bei Beamten von Anfang an 6 Monate dauern (und ggf. verlängert werden, aber mit Konsequenzen) und der Plan ist absolut frei wählbar, auch was die Stundenverteilung angeht.

    Auch wenn es in der freien Wirtschaft "Modelle" gibt, ...


    Okay, genau, meine Ärztin wollte es nach Hamburger Modell in 8 Wochen durchziehen.

    Mir ist trotzdem nicht klar, wie lange der Erkrankte schon raus ist. Das erhoffte halbe Jahr bis zur Wiedereingliederung ist doch bereits nach der jetzigen Erkrankungszeit.

    Wie auch immer, die Frage wäre dann, wenn der Amtsarzt falsch liegen sollte, an wen man sich stattdessen wenden kann, um seine Rechte durchzusetzen?

    Zudem habe ich meine Zweifel, ob sich akademischer Anspruch und Höhe der Besoldungsgruppe von Lehrkräften rechtfertigen lassen, wenn der Staat bereits konkrete Detailvorgaben macht, die nicht interpretiert werden, sondern 1 zu 1 umgesetzt werden müssen.

    An anderer Stelle lobst du jeden Beitrag, der darauf verweist, wie effektiv der Sächsische und der Bayerische Lehrplan sind, die mit ihrer Fülle und Detailtreue im Gegensatz zum "Kompetenzplan" offenbar dazu nötigen, mehr zu schaffen. Es ergibt manchmal Sinn, bestimmte Arbeit nur einmal zu machen, denn es entsteht kein Mehrwert allein dadurch, dass sie mehrfach an verschiedenen Orten gleichzeitig erledigt wird.

    Ich hoffe natürlich, dass du uns nun nicht Kompetenz und Besoldung absprichst, weil wir nicht jedes Jahr selbst einen neuen, ganz privaten Lehrplan entwerfen müssen:danke:

    Ihr seid gebeutelt, müsst die Krankheit verkraften, dürft die Hoffnung nicht aufgeben. Der Amtsarzt macht seinen Job, der da lautet, Prognosen zu erstellen. Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.

    Was sagt denn die Schwerbehindertenvertretung bislang dazu?

    Den Amtsarzt scheint ihr jedenfalls auf diese Weise nicht umstimmen zu können, ich würde versuchen, keine Energie darin zu verlieren, das zu betrauern.

    Ich würde in der Gewerkschaft fragen und ggf. einen Anwalt bemühen.

    Widerspruch einlegen kann man erst gegen den Bescheid des Dienstherrn, wenn ich es richtig verstanden habe. Das Gutachten ist erst mal eine Entscheidungsgrundlage für die Behörde und kein Verwaltungsakt.

    Wenn man tatsächlich in den Ruhestand versetzt werden sollte, ist das aber zunächst befristet und wird später neu geprüft, oder?

    Edit: Sobald das Gutachten da ist, muss man wahrscheinlich sinnvollerweise die behandelnden Ärzte bitten, dieses auseinander zu nehmen, bevor man in die Anhörung geht. Ich rede allerdings aus dem hohlen Bauch raus, keine Ahnung, ob das hier jemand schonmal so durch hat.

    Ich verstehe leider kein Wort, fängt wahrscheinlich schon damit an, dass ich keine Erklärung für SAP finde, das kenne ich nur als Konzern...

    Ich habe mich das auch schon gefragt, bin da sehr skeptisch. Auf der anderen Seite: wenn ein Arzt mal rausgefunden hat, wovon die Schmerzen kommen, weiß es der andere gleich und grübelt nicht von vorne los. Außerdem kann er oder sie vielleicht leichter eine Verknüpfung herstellen zwischen Beschwerden, die ich selbst eben nicht herstellen kann und wenn das Zehweh schon irgendwo steht, was ich dem Zahnarzt vergessen habe zu erzählen und daraus dann die ultimative Diagnose erwächst zwischen Zahn-Zeh-Zusammenhängen... Könnte es auch Vorteile haben?

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