Die Zeiten sind seit ca. 8 Jahren vorbei.
Ich zitiere:
Beförderungsprogramm Abendsonne
Außerdem können laut eines Schreibens des KM vom 4. Juli 2008 (Az. 14-0311.23/480) im Rahmen des Beförderungsprogramms Abendsonne alle verbeamteten Lehrkräfte an Gymnasien ab Vollendung des 60. Lebensjahres außerhalb der Kriterien des jeweiligen Beförderungsprogramms nach A 14 befördert werden, wenn sie in der Dienstlichen Beurteilung mindestens die Note 2,0 haben. Hintergrund: Damit eine Beförderung pensionswirksam ist, muss das Beförderungsamt mindestens zwei Jahre vor der Pensionierung ausgeübt worden sein. Eine solche Beförderung kann unabhängig davon erfolgen, ob der Beförderungsjahrgang der betreffenden Lehrkraft bereits geöffnet wurde. Aufgrund des Beförderungsstaus und der damit verbundenen immer längeren Wartezeit bis zur Beförderung erfüllen inzwischen vermehrt Lehrkräfte die Kriterien des Beförderungsprogramms Abendsonne.
Quelle: https://rpt.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-I…ktober-2025.pdf
Das Problem bei vielen "Altfällen" ist, dass sie sich selbst aus dem Bewerbungsverfahren genommen haben.