Beiträge von Ragnar Danneskjoeld

    Bist du sicher, dass das so stimmt?

    Bei uns würde das wahrscheinlich als Beurlaubung ohne Bezüge laufen.

    Für mich klingt das plausibel. Ich habe mehrfach erlebt, dass ein Kollege wegen Todesfalls im engsten Familienkreis ein Jahr mit vollen Bezügen ausgesetzt hat. Der Amtsarzt hat eine Anpassungsstörung diagnostiziert, den voraussichtlichen Wiederantritt zum Dienst prognostiziert und das war es dann auch.

    Es gibt doch einen Mittelweg zwischen "denunzieren" und "Vogel Strauß".

    Ich würde einfach mal bei der SL fragen, ob du das Gleiche im Rahmen eines fiktiven Projektes machen kannst wie der Kollege und ob du da irgendwas beachten musst, z.B. welcher Eintrag im Klassenbuch erfolgen soll. Dabei nennst du nicht den Namen, sondern sagst, du hättest das so von ein, zwei Kollegen so ansatzweise an der Kaffeetheke mal gehört.

    Als ich über diese Stelle gestolpert bin, kam in mir die Frage auf, ob es überhaupt schon einmal passiert ist, dass ein ehemaliger Brennpunkt sich zum Guten entwickelte, womöglich sogar zu einem gutbürgerlichen Viertel. Ist jemandem von euch ein derartiger Fall bekannt?

    Die Rütli-Schule in Berlin soll sich angeblich vorbildlich entwickelt haben.

    Noch einmal ein kleiner Push... Weiß vielleicht jemand etwas darüber? Das wäre super.

    Du kannst selbstverständlich widersprechen. Dazu müssen aber objektiv (und nicht subjektiv als wahr empfundene) falsche Tatsachen in der Beurteilung stehen. Ich habe das einmal mit einem Kollegen gemeinsam durchfechten müssen. War kein Spaß.

    Falls du Veränderungen herbeiführen willst: das Ganze sollte zügig erledigt werden. Zähle die deiner Meinung nach wahrheitswidrigen Formulierungen auf und nenne gib die korrekte Beschreibung an.

    Ja, die Schulleitung hat einen offiziellen Plan erstellt, der so aussieht:

    Klasse 1: Klassenlehrer
    Klasse 2: Klassenlehrer + Fachlehrer X
    Klasse 3: Klassenlehrer + Fachlehrer Y
    Klasse 4: Klassenlehrer

    Das wirkt nicht besonders koscher. Die SL kann nicht X sagen (alle sechs Lehrer kümmern sich um 100 Schüler) und Y einfordern (s. "offizieller Plan"). Mein Tipp: da sollen wohl zwei Kollegen zur notwendigen Betreuung eingespart werden.

    "Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. " So (und mehr) steht es in der Verwaltungsvorschrift.

    Mein Vermutung: wenn für eine Gruppe (Klasse) nur ein Lehrer zuständig wäre, handelte es sich um einen Verstoß. Indem die einzelnen Klassen als eine große Gruppe ausgewiesen werden, hat sich das Betreuungsproblem für die Schulleitung gelöst.

    Dass es überhaupt eine Diskussion mit der Schulleitung gibt, finde ich ehrlich gesagt heftig. In Baden-Württemberg bzw. an den Schulen, an denen ich bisher gearbeitet habe, hat sich noch nie jemand in meine Notengebung eingemischt.

    Ich habe das (in BW) durchaus erlebt. Nicht bei mir, aber Kollegen, meistens dann beim mündlichen Abitur. Aber auch eine Lateinkollegin wurde genötigt, ihre Noten pauschal um einen halben Notenwert (in der Mittelstufe) hochzuheben.

    Ich behaupte, der überwiegende Großteil von Schülerinnen und Schüler hat schon immer nur das Nötigste getan - wobei die Definition dessen, was das "Nötigste" ist, von den Umständen abhängen kann. [...] Ich will damit sagen: Die Schüler heute sind von der Persönlichkeit her gar nicht so anders als wir das damals waren. Sie haben halt jetzt mehr Möglichkeiten, sich das Leben einfacher zu machen und sich die Zeit zu vertreiben.

    Da würde ich gar nicht widersprechen. Was ich aber als neu wahrnehme: die Erwartungshaltung, dass das Nichtstun am Ende zumindest mit der Note Drei bewertet wird. Meine Generation hat sich über die Vier gefreut (bestanden!) und schlechtere Noten hingenommen (selbst verbockt, doof gelaufen). Ist aber nur anekdotische Evidenz.

    Zumindest in den Nebenfächern bedeutet das für mich noch mehr alternative Leistungsmessungsformate einzusetzen, bei denen KI höchstens Hinweise geben kann, die aber argumentiv immer personalisiert werden müssen, um zur Aufgabenstellung zu passen und einer mündlichen Überprüfung (Kolloquium) standhaften zu können.

    In den Nebenfächern schreibe ich überwiegend unangekündigte Kurztests. Oftmals nur 2-3 Fragen, gerne mit Kurzantwort ohne Gelabere

    Vorteil 1: schnell zu korrigieren

    Vorteil 2: die SuS können aus dem Stegreif keine Schummelvorbereitung treffen

    Vorteil 3: Selbst der Toilettengang kann unterbunden werden, wenn eh nur 15 Minuten Prüfungszeit ist

    „The narrative Voice blends external description with glimpses into the protagonist’s dialogue. The author skillfully reveals character dynamics and emotional undercurrents without directly stating them.”

    Das liest sich für mich einfach wie ein vorgefertigter Satz aus dem Setzkasten, wie ich ihn meinen SuS auf einem "Useful Phrases"-AB austeile und der überall bei der Prüfung platziert werden konnte, da im besagten Beispiel kein Textbeleg angegeben wird. Liegt denn irgendwo einer vor?

    Ich überlege aktuell, ob ich für das restliche Schuljahr nochmal zurück gehe, oder ob ich die Empfehlung mich nach all dem Stress bis zum Ende krankschreiben zu lassen (die kam von der Ärztin selbst) annehme.

    Da gibt es nichts zu überlegen. Nach so einer emotionalen Achterbahnfahrt muss man sich - pardon - erst mal in Ruhe auskotzen und ausruhen, ehe man die nächste Fahrt macht, die dann - hoffentlich - weniger nervenaufreibend sein wird. Hör auf die Ärztin und ab ans Meer!

    Bei meiner ältesten Tochter diagnostizierte ein einziger Frauenarzt, der mich zuvor noch nie gesehen hatte einen Wasserkopf in der Schwangerschaft. Dreißigste Woche, er riet zur Abtreibung.

    Hast du das dem Arzt oder der Ärztekammer zurückgemeldet?

    Unabhängig davon - für mich macht es einen Unterschied aus, ob der Arzt wie beim TE den Patienten mit seinem Verdacht konfrontiert (da macht der Ton natürlich die Musik) oder ob man - wie in deinem Fall - gleich und ohne Zweitmeinung zum schwerwiegenden und irreversiblen Eingriff rät.

    Was antworte ich der mobbenden Kollegin? Antworte ich überhaupt etwas?

    Du antwortest niemandem mehr. Du hast deine SL über deinen Krankenstand informiert, damit bist du deiner Auskunftspflicht nachgekommen.

    Mehr schreibst du niemandem. Außer dem Bezirkspersonalrat (oder wie immer das in deinem BL heißt), dem du die Mails zeigst und deutlich machst, wie es an deiner Nebenschule von SL-Seite um die Fürsorgepflicht bestellt ist.

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