Beiträge von Kreidemeister

    Ich würde auf jeden Fall empfehlen den Antrag zu stellen, selbst wenn er abgelehnt wird, denn damit hält man sich erstens alle Optionen offen und zweitens kann man dann, bei evtl. auftretenden Problemen, den Dienstherr aufgrund von Verstößen gegen die Fürsorgepflicht auf ganz niedriger Flamme rösten.

    Irgendwie kommt mir das so vor wie bei Haustürgeschäften oder Handwerkern, die mit Schwarzarbeit ohne Kostenvoranschlag beauftragt weden:
    - da wird einem im mündlichen Gespräch alles Mögliche erzählt (Leistung, Preis ...) um danach final festzustellen, dass es doch viel teurer und komplizierter war und man mehr zahlen soll.

    Besser also offenbar sich nicht abwimmen bzw. bequatschen zu lassen und den Antrag doch zu stellen (bzw. übertragen den Kostenvoranschlag zu verlangen), um was Schriftliches in der Hand zu haben.

    (...) aber dass das Schulministerium seit Jahren die Entwicklung ignoriert hat, dass es ungleiche Bildungschancen im Land allein aufgrund der völlig aus dem Ruder gelaufenen Stellenpolitik gegeben hat, musste einmal angegangen werden.

    Könntest du ein Beispiel geben, was damit gemeint ist?

    Sowas wie: in Schule X hocken über 30 Schüler in den Klassen, Unterricht fällt aus mit massenweise "Strichmännchen-Kahoot-Vertretung" oder ganz ohne Vertretung, während an anderen Schulen ausreichend Kollegen in kleinen und teils kleinsten Klassen (manche Grundschulen, WBKs ) unterrichten? Oder Kollegen sich über reichlich selbst gewählte Abordnungen (an Qualis oder Städte/Integrationsamt/Gedenkstätten etc.) aus dem Schuldienst ziehen, wofür dann die anderen Kollegen vor den über 30 Schülern an Schule X den Kopf hinhalten müssen, bis sie Magengeschwüre bekommen?

    Es ist eine politische Entscheidung. Die Entscheidung wurde aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels getroffen von Dorothee Feller.

    Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

    Du kannst den Antrag stellen. Er wird abgelehnt werden. Die Schulleitung kann zustimmen, der zuständige Dezernent muss aber auch zustimmen und wird den Antrag bei voraussetzungsloser Teilzeit ablehnen.

    Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz. Ggf. kann die Schulleitung dir auch entgegenkommen, um deine individuelle Belastung zu verringern bei gleichbleibender Stundenzahl.

    (...)

    Ein anderer Weg wäre mittels ärztlichen Attests: Wenn ein Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundh. Gründen die Stunden reduzieren solltest, stellt sich die Frage, ob der Dienstherr bei Ablehnung seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Ich weiß nicht, ob man dich ggf. noch zusätzl. zum Amtsarzt schicken würde - wäre ja aber auch kein Problem.

    Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit hätte die Schulleitung einem auch den Tipp geben können.

    Wann kann man nochmal die Anträge stellen? Fürs nächste Halbjahr ab August dürfte es schon zu spät sein, oder?

    In BW kann man (an Gymnasien jedenfalls) ohne Vorliegen von Gründen auf 75% reduzieren. Diese Aussage wird dir aber, fürchte ich, für NRW nicht viel helfen.

    Also ist es ein Politikum, was je nach Besetzung des Kultusministeriums in die eine wie die andere Richtung auspendeln kann? In ähnlicher Weise würde ich dann sehen, beispielweise:
    - Abordnungen/Versetzungen aufgrund von Schließung bestimmter Schulformen/Standorten (wie in NRW geschehen mit jungen Kollegen, die 50% statt am Gym erst an einer Grundschule oder Förderschule arbeiten müssen)

    - Zusammenlegung von Standorten mit einhergehender Versetzung von Personal auch gegen deren Willen

    - Art und Umfang von Weiterbildungsangeboten etc.

    In Bundesland X lässt man eine Schulform weiter laufen, wenn auch mit hohem Personalbedarf bei geringem Output. In Bundesland Y macht man die Schulform sukkzessive zu oder reduziert die Standorte. In NRW denke ich da z.B. an die Realschulen oder Hauptschulen oder Weiterbildungskollegs.

    Dann bleibt aktuell nicht mehr als

    a) Krankenschein

    b) Teildienstfähigkeit

    c) einfach 100% arbeiten

    ?

    Danke. Dort steht aber auch: "(wie z.B. ein fachbezogener Lehrkräftebedarf)". Blöderweise kann man als Lehrer bzw. Lehrerin nicht genau absehen, wie verzichtbar mit Blick auf das Gesamtkollegium die individuelle Lehrkraft ist.

    Zumal die Argumentation der Schulleitung war, dass sie gerne noch eine Lehrkraft für ein anderes Fach einstellen möchte, das ich gar nicht unterrichte. Gefühlt sind meine Fächer an der Schule nicht knapp.

    Liebe Community,


    mein Wunsch nach einer Stundenreduktion (Gym, NRW) wurde von der Schulleitung im Gespräch abgelehnt. Die Schulleitung argumentierte, dass ich zwar einen Antrag stellen könne, sie diesen aber ablehnen würde mit der (spannenden) Begründung: "Wenn ich Anträge von Personen genehmigen würde, die keinen Anspruch auf Reduzierung haben, würde die Bezirksregierung mir keine neuen Stellen genehmigen. Wir brauchen aber noch Lehrkräfte für XXX, daher müsste ich Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie ihn mir vorlegen."

    Weiß jemand, ob diese Argumentation offiziell so richtig ist? Im Grunde wird der Ball dann den Schulleitungen zurück gespielt.

    Wie wird aktuell in anderen Bundesländern verfahren.. ist es dort auch unmöglich zu reduzieren?

    "Früher", also vor ca. 5-6 Jahren, hatte ich eine Reduktion um 5 Stunden, die wurde sofort durchgewunken.

    Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass man bei er Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht behilfeberechtigt ist, was zu Schwierigkeiten bzw. hohen Kosten bei der Krankenversicherung führen kann.

    Dieses Problem stellt sich auch bei der Elternzeit ohne Elterngeld, also Verlängerung. Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

    genau das ist das Ziel: dich möglichst binden. Du kannst nie zweigleisig fahren.

    Wie wird der Umfang der Nebentätigkeit eigentlich kontrolliert? Man könnte doch eine geringfügige Nebentätigkeit anmelden, aber in Wahrheit mehr Stunden arbeiten.

    In der Realität wird dies wohl dadurch erschwert, dass ohne Reduzierung der Stunden kaum Zeit für solche Dinge bleibt. Und genau diese Reduzierung wird in letzter Zeit ohne besonderen Grund nicht mehr gewährt.

    Liebe Forengemeinde,

    kürzlich kamen mehrere Lehrkräfte zusammen und wir sprachen über und verglichen unsere Stundenpläne.

    Dabei waren Lehrkräfte, die an "traditionellen" Schulen arbeiten und zumeist keine Stunden nach 13:30 Uhr abzuleisten haben.

    Andere waren an Ganztagsschulen beschäftigt. Dabei fiel auf, dass die Anwesenheitsstunden von den Lehrkräften an den Ganztagsschulen deutlich länger waren. Bedingt war dies dadurch, dass

    a) von diesen Lehrkräften mehr lange Aufsichten durchgeführt werden müssen (Mittagspause)

    b) die Hausaufgabenstunden (Lernzeiten usw.) betreut werden müssen

    c) bei mehr als 6h Anwesenheit eine Freistunde als Pause eingeschoben wird.

    So ergeben sich an mehreren Tagen Anwesenheiten von 8 bis nach 15 Uhr. Auch fiel auf, dass an einer Schule diese "Betreuungszeiten" für die Mittagspause, Hausaufgabenbetreuung etc. als komplette Unterrichtsstunde abgerechnet wurde, an der anderen Schule (angeblich aus Personalknappheit) nur als 1/2h. Letzteres führt aber dazu, dass man bei z.B. 4 solcher "Stunden" (z.B. 2x Lernzeit, 1x Mittagspausenaufsicht, 1x AG-Stunde usw.) nur 2 Stunden abrechnen kann. Die Begründung ist, dass für solche Stunden keine Vor-/Nachbereitung notwendig sei, die Kollegin an der Schule dann aber auch 2h mehr arbeiten muss pro Woche. Dadurch kommt sie aber auch über 6h Anwesenheit, was dann eine weitere Freistunde als Pause bedeutet zzgl, also oft lange Tage. Dazu wäre es an der betreffenden Schule noch möglich, eine Präsenzstunde pro Woche zu blocken, die nur bezahlt wird, wenn Vertretung abgeleistet wird und auch nur bei mehr als 3 Einsätzen im Monat und auch nur, wenn dann an anderer Stelle kein Unterricht entfällt.

    Es war dann die Frage, ob sowas überhaupt zulässig ist, d.h. besonders Stunden im Klassenraum nur 1/2 zu zählen aus dem Kontingent mit der Begründung, dass hier keine Vor-/Nachbereitung notwendig ist? Wie sind da die Erfahrungen?

    Ärgerlich erschien auch, dass an manchen Schulformen (Berufskolleg, Weiterbildungskolleg usw.) diese ganzen Zusatzzeiten überhaupt nicht anfallen (Pausenaufsichten, Betreuungszeiten usw.). Die Lehrkraft an der Ganztagsgesamtschule/gymnasium scheint also deutlich mehr Zeit für ihr Geld aufwenden zu müssen als beispielsweise die Lehrkraft für Druck/Gestaltungstechnik am Berufskolleg.

    Auch bei einer Beurlaubung ohne Bezüge bleiben die beamtenrechtlichen Einschränkungen bestehen, so lange man Beamter ist. Man darf nicht einfach einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, so lange diese nicht genehmigt ist und eine Genehmigung für die Arbeit an einer Privatschule wird man in der Regel nicht erhalten.

    Was ist der Hintergrund dieser Vorgabe?

    So wäre es doch fein, sich beurlauben zu lassen und dann ein anderes Business aufzubauen. Eines, das man mit Freude betreibt. Läuft es gut, scheidet man aus dem Staatsdienst aus. Läuft es nicht, kehrt man zurück. In jedem Fall hat die Öffentlichkeit keinen Nachteil, ob die Lehrkraft in der Beurlaubung nun aus dem Fenster schaut oder ihr eigenes Geschäft betreibt.

    Ich war bei Gesprächen zwischen Kultusministermitarbeitern und Mitgliedern der übergeordneten Personalvertretungen dabei, in denen es um das Thema ging.
    Aussage: Das Lehrerzimmer ist ein Pausenraum. Wenn Kollegen ihn zum Arbeiten nutzen, ist das ihr Problem. Als Arbeitsraum gilt das häusliche Arbeitszimmer, das deswegen auch von der Steuer absetzbar ist.

    Ich glaube, dass das Problem eher die Schüler sind, die dem Personal die Pausen stehlen, indem der Weg zum Lehrerzimmer erschwert wird. Entweder man beendet die Stunde 5-10 Minuten vor dem Gong, schickt die Schüler raus und räumt seine Sachen zusammen, um pünktlich im Lehrerzimmer zu sein. Hat dann aber bei Minderjährigen das Problem mit der Aufsicht und der Frage (wenn es rauskommt), warum man ihnen Unterrichtszeit entzieht.

    Oder man unterrichtet bis zum Gong, dann gibts jedoch Probleme:

    1. Materialien zusammenräumen

    2. Schüler wollen nicht raus bzw. trödeln

    3. Konflikte auf dem Flur

    4. Flur ist voll

    So sind dann mal mindestens 5, eher 7 Minuten der Pause weg.

    Nun gibt es auch Schulen, an denen die Punkte 2-4 nicht zutreffen. Bei der Arbeit mit Minderjährigen kommen sie leider doch oft vor.

    Da bin ich ganz deiner Meinung. Nachdem der TE aber nach den Formalia gefragt hat, muss man eben berücksichtigen, dass die Pausen formal eben Pausen sind.

    Super. Trotzdem nochmal nachgehakt ;)

    In der Zeit von 8 bis 13:15 Uhr wären so gesehen 2 große Pausen mit insgesamt 35 Minuten, dann noch die "Pause" von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr. Also rd 1,4h, bleiben netto rd 4,5 Zeitstunden. Dann der Sprechtag mit 5h. Also insgesamt knapp 10h, realistisch definitiv über 10h.

    Liebe Leute,

    nach Paragraph 3 Arbeitszeitgesetz heißt es: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

    Nun sieht es an der Schule von mir - und auch an anderen Schule - oft so aus, dass morgens 6h Unterricht stattfindet (z.B. bis bis 13:15 Uhr) und dann von 14 bis 19 Uhr noch Elternsprechtag ist.

    Die Frage ist, unter welcher Maßgabe das zulässig ist?

    Ich kann mich erinnern, dass zu meiner Schulzeit vor rd. 30 Jahren der Elternsprechtag immer ganztags stattfand, 9 bis 17 Uhr, da passte es.

    ne nur zu anderen BKs, in technischen Fächern ist der Mangel noch hoch. Aber auch Deutsch und Englisch sowie Religion oder Gesellschaftslehre sind regelmäßig gesucht bei uns. Mathe auch. Wenn man solche Fächer mitbringt, hat man durchaus Chancen.

    Ich habe aber mal gehört, dass an manchen BKs grade die Lehrkräfte für Gesellschaftslehre sehr viele Klassen haben, weil das Fach pro Klasse nur ein geringes Stundendeputat hat. Theoretisch könnte man dann 11-12 verschiedene Klassen haben, in denen man unterrichtet. Was auch nicht so nice ist.

    Danke. Ich dachte, damit "2 Fliegen mit einer Klappe" schlagen zu können: schnell vom Gym mit den Kindern wegzukommen und obendrein noch etwas mehr Geld zu verdienen. Denn dass mich die SL an meiner Schule so schnell gehen lässt, halte ich für wenig wahrscheinlich (KuK dauerkrank, in Elternzeit etc.).

    Aber ich frage mich auch, wie man erkennt, ob die Stelle schon intern versprochen ist? Manchmal steht explizit etwas davon, dass der Bewerber Kenntnisse im Bereich XY haben muss.. da denke ich mir dann oft: na, da haben sie schon eine Person im Auge. Aber manchmal steht es auch einfach allgemeiner formuliert.

    Dass am BK auch Schülerzahlen sinken, war mir neu - interessant!

    Ich kenne zwei Fälle aus NRW:

    1) Für einen Bildungsgang am BK hätte die Abteilungsleitung eigentlich Werbung mache sollen an Realschulen etc. Aber die Abteilungsleitung war der Meinung, dass sie sich die Arbeit sparen will. Die SL hatte da wohl auch nicht so den Durchblick. Jedenfalls waren demletzt nur ganz wenige Anmeldungen vorhanden, im letzten Sommer sogar nur 2 (?) Anmeldungen, sodass nun die Schließung dieses Bildungsgangs angedacht wird. Bei einem 3-jährigen Bildungsgang kann man sich leicht ausrechen, dass daran mindestens mal 4-5 Lehrerstellen hängen. Wenn es gut läuft, müssen die KuK in Bildungsgänge wechseln, wo sie sich neu einarbeiten müssen. Wenn es schlecht läuft, werden sie versetzt, weil die Abteilungsleitung sich "einen Lauen" gemacht hat.

    2) Gefühlt halten sich diverse Schulen im Bereich der Erwachsenenbildung aktuell nur wegen der IK-Klassen. Wenn aber politisch durch Maßnahmen gegen Zuzug diese Klientel wegbricht, könnte es auch da eng werden.

Werbung