Beiträge von Kreidemeister

    Ja, ich kenne das natürlich auch, das fällt natürlich direkt auf.
    Ich wollte nur sagen: Dass alle KI-Betrugsversuche, die wir finden, so auffällig sind, sprachlich so gut und methodisch-inhaltlich eher oberflächlich, bedeutet halt auch nur, dass wir nur solche KI-Betrugsversuche finden.
    Oben wurden schon Tipps genannt, wie Schüler die sprachlichen Auffälligkeiten vermeiden. Ich bin mir sicher, es gibt auch clevere Schüler, die die inhaltlich-methodischen Unzulänglichkeiten vermeiden können. Und dann merken wir halt nicht, dass mit KI betrogen wurde.
    Die Schlussfolgerung: KI-Texte fallen immer (!) auf, weil sie inhaltlich und methodisch oberflächlich sind, ist deswegen meiner Meinung nach nicht haltbar, was die ganze Sache noch verkompliziert.

    Aber wie geht ihr damit um, wenn der starke Verdacht besteht?
    Es wurde schon vorgeschlagen, die sprachlich perfekten Passagen auf deutsch dem S vorzulegen und übersetzen zu lassen was er vermutlich nicht kann. Aber dann… die ganze Arbeit mit 0P bewerten?

    Wir haben jetzt angefangen, in Oberstufenklausuren die Aufgabenstellung so zu gestalten, dass sehr konkrete Bezüge zu den Materialien (in der Regel Texte) aus dem Unterricht gefordert werden, allerdings ohne diese Texte zu benennen: Refer to texts and materials discussed in class, oder so. Wir bennenen die Texte nicht, weil die KI ja durchaus auch oft Zugriff auf Standardtexte hat. Und die KI weiß ja nicht von selbst, welche Texte wir hatten. Ja, man könnte sie im Vorfeld trainieren und die Texte einlesen, also ist es nicht DIE Lösung, aber es ist halt wenigstens nochmal eine Barriere mehr.

    Auch eine gute Idee. Aber letztlich ist das auch nur ein Unteraspekt. Wenn der Bezug zu anderen Texten fehlt gibts einige Punkte Abzug, aber letztlich kommt der S doch durch, obwohl er nichts kann.

    Ich finde das so frustrierend: man bereitet Musterlösungen vor, schaut Schülerhausarbeiten durch, macht aufmerksam die Positivkorrektur.
    Aber dann fehlen die S oft, viele sehen den Klausurtermin nur als Hinweis und kommen zur Nachklausur, die man auch wieder extra ausarbeiten muss.
    Im Unterricht folgen nur wenige S und lassen sich zumeist Lösungen von AI erstellen ohne auf Nachfrage erklären zu können was das heißt. Angeblich mit nem Freund zusammen gemacht, schon zu lange her etc.

    Ich habe mittlerweile den Eindruck, von vielen S von vorne bis hinten verar… zu werden. Hemmungslos.

    Textbelege fehlen dann auch durch die Bank. Bin mir unsicher, ob ich die Lösung dann inhaltlich noch werte und mir Abzüge in der Darstellungsleistung mache?


    Ja, vllt war auch ein Handy unter der Jacke. Aber ich kann den S doch nicht in die Jacke greifen und bei 25-30S kann man nicht jeden immer beobachten.

    Früher hab ich bei der Klausur immer korrigiert. Selbst wenn dann mal einer einen Spicker mit ein paar Stilmitteln hatte… egal. Aber heute schau ich schon genau und trotzdem passiert es massenhaft.

    Ob man die S wohl mündlich nachprüfen könnte?

    Liebe Leute,


    beim Korrigieren einer Q1 Klausur in Englisch schreiben Schüler, die im Unterricht nichts sagen, auch auf Nachfrage keinen graden Satz rausbringen, Sätze, die Begriffe enthalten, welche nie im Unterricht eingeführt wurden und sachlich oft auch leicht an der Aufgabenlösung vorbei gehen:

    „The narrative Voice blends external description with glimpses into the protagonist’s dialogue. The author skillfully reveals character dynamics and emotional undercurrents without directly stating them.”

    Darauf kommt doch kein Schüler, der einem noch nicht mal sagen kann, was er am Wochenende gemacht hat.

    Ich habe aber bei der Klausur keinen Handygebrauch entdeckt. Außerdem konnten die Schüler den vorgelegten Text, einen Romanauszug, vorab nicht kennen.
    Und selbst wenn ein Handy im Spiel war: wie kann man dann seitenweise sowas schreiben, zumal orthografisch fast einwandfrei. Hätte sich der S das irgendwie mit Knopf im Ohr diktieren lassen, wäre zumindest die Rechtschreibung katastrophal.

    Ich will einfach nicht glauben, dass schwache S sowas selbst geschrieben haben. Wie spicken die?

    Erlebe ich gerade an meiner Schule im Münsterland ähnlich. Schwupps war der Kollege dann wieder in Münster und kann zukünftig Radeln zur Schule.

    Stellt sich die Frage, was die sinnvolle Alternative ist?

    Aber wie geht das? Ich erlebe es eher, dass Kollegen aus der Problemschule im Ruhrgebiet weg wollen und die Genehmigung nicht erteilt wird. Ist es für Frauen nach der Schwangerschaft einfach als für z.B. alleinstehende Personen ohne Kinder?

    Ich würde auf jeden Fall empfehlen den Antrag zu stellen, selbst wenn er abgelehnt wird, denn damit hält man sich erstens alle Optionen offen und zweitens kann man dann, bei evtl. auftretenden Problemen, den Dienstherr aufgrund von Verstößen gegen die Fürsorgepflicht auf ganz niedriger Flamme rösten.

    Irgendwie kommt mir das so vor wie bei Haustürgeschäften oder Handwerkern, die mit Schwarzarbeit ohne Kostenvoranschlag beauftragt weden:
    - da wird einem im mündlichen Gespräch alles Mögliche erzählt (Leistung, Preis ...) um danach final festzustellen, dass es doch viel teurer und komplizierter war und man mehr zahlen soll.

    Besser also offenbar sich nicht abwimmen bzw. bequatschen zu lassen und den Antrag doch zu stellen (bzw. übertragen den Kostenvoranschlag zu verlangen), um was Schriftliches in der Hand zu haben.

    (...) aber dass das Schulministerium seit Jahren die Entwicklung ignoriert hat, dass es ungleiche Bildungschancen im Land allein aufgrund der völlig aus dem Ruder gelaufenen Stellenpolitik gegeben hat, musste einmal angegangen werden.

    Könntest du ein Beispiel geben, was damit gemeint ist?

    Sowas wie: in Schule X hocken über 30 Schüler in den Klassen, Unterricht fällt aus mit massenweise "Strichmännchen-Kahoot-Vertretung" oder ganz ohne Vertretung, während an anderen Schulen ausreichend Kollegen in kleinen und teils kleinsten Klassen (manche Grundschulen, WBKs ) unterrichten? Oder Kollegen sich über reichlich selbst gewählte Abordnungen (an Qualis oder Städte/Integrationsamt/Gedenkstätten etc.) aus dem Schuldienst ziehen, wofür dann die anderen Kollegen vor den über 30 Schülern an Schule X den Kopf hinhalten müssen, bis sie Magengeschwüre bekommen?

    Es ist eine politische Entscheidung. Die Entscheidung wurde aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels getroffen von Dorothee Feller.

    Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

    Du kannst den Antrag stellen. Er wird abgelehnt werden. Die Schulleitung kann zustimmen, der zuständige Dezernent muss aber auch zustimmen und wird den Antrag bei voraussetzungsloser Teilzeit ablehnen.

    Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz. Ggf. kann die Schulleitung dir auch entgegenkommen, um deine individuelle Belastung zu verringern bei gleichbleibender Stundenzahl.

    (...)

    Ein anderer Weg wäre mittels ärztlichen Attests: Wenn ein Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundh. Gründen die Stunden reduzieren solltest, stellt sich die Frage, ob der Dienstherr bei Ablehnung seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Ich weiß nicht, ob man dich ggf. noch zusätzl. zum Amtsarzt schicken würde - wäre ja aber auch kein Problem.

    Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit hätte die Schulleitung einem auch den Tipp geben können.

    Wann kann man nochmal die Anträge stellen? Fürs nächste Halbjahr ab August dürfte es schon zu spät sein, oder?

    In BW kann man (an Gymnasien jedenfalls) ohne Vorliegen von Gründen auf 75% reduzieren. Diese Aussage wird dir aber, fürchte ich, für NRW nicht viel helfen.

    Also ist es ein Politikum, was je nach Besetzung des Kultusministeriums in die eine wie die andere Richtung auspendeln kann? In ähnlicher Weise würde ich dann sehen, beispielweise:
    - Abordnungen/Versetzungen aufgrund von Schließung bestimmter Schulformen/Standorten (wie in NRW geschehen mit jungen Kollegen, die 50% statt am Gym erst an einer Grundschule oder Förderschule arbeiten müssen)

    - Zusammenlegung von Standorten mit einhergehender Versetzung von Personal auch gegen deren Willen

    - Art und Umfang von Weiterbildungsangeboten etc.

    In Bundesland X lässt man eine Schulform weiter laufen, wenn auch mit hohem Personalbedarf bei geringem Output. In Bundesland Y macht man die Schulform sukkzessive zu oder reduziert die Standorte. In NRW denke ich da z.B. an die Realschulen oder Hauptschulen oder Weiterbildungskollegs.

    Dann bleibt aktuell nicht mehr als

    a) Krankenschein

    b) Teildienstfähigkeit

    c) einfach 100% arbeiten

    ?

    Danke. Dort steht aber auch: "(wie z.B. ein fachbezogener Lehrkräftebedarf)". Blöderweise kann man als Lehrer bzw. Lehrerin nicht genau absehen, wie verzichtbar mit Blick auf das Gesamtkollegium die individuelle Lehrkraft ist.

    Zumal die Argumentation der Schulleitung war, dass sie gerne noch eine Lehrkraft für ein anderes Fach einstellen möchte, das ich gar nicht unterrichte. Gefühlt sind meine Fächer an der Schule nicht knapp.

    Liebe Community,


    mein Wunsch nach einer Stundenreduktion (Gym, NRW) wurde von der Schulleitung im Gespräch abgelehnt. Die Schulleitung argumentierte, dass ich zwar einen Antrag stellen könne, sie diesen aber ablehnen würde mit der (spannenden) Begründung: "Wenn ich Anträge von Personen genehmigen würde, die keinen Anspruch auf Reduzierung haben, würde die Bezirksregierung mir keine neuen Stellen genehmigen. Wir brauchen aber noch Lehrkräfte für XXX, daher müsste ich Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie ihn mir vorlegen."

    Weiß jemand, ob diese Argumentation offiziell so richtig ist? Im Grunde wird der Ball dann den Schulleitungen zurück gespielt.

    Wie wird aktuell in anderen Bundesländern verfahren.. ist es dort auch unmöglich zu reduzieren?

    "Früher", also vor ca. 5-6 Jahren, hatte ich eine Reduktion um 5 Stunden, die wurde sofort durchgewunken.

    Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass man bei er Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht behilfeberechtigt ist, was zu Schwierigkeiten bzw. hohen Kosten bei der Krankenversicherung führen kann.

    Dieses Problem stellt sich auch bei der Elternzeit ohne Elterngeld, also Verlängerung. Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

    genau das ist das Ziel: dich möglichst binden. Du kannst nie zweigleisig fahren.

    Wie wird der Umfang der Nebentätigkeit eigentlich kontrolliert? Man könnte doch eine geringfügige Nebentätigkeit anmelden, aber in Wahrheit mehr Stunden arbeiten.

    In der Realität wird dies wohl dadurch erschwert, dass ohne Reduzierung der Stunden kaum Zeit für solche Dinge bleibt. Und genau diese Reduzierung wird in letzter Zeit ohne besonderen Grund nicht mehr gewährt.

    Liebe Forengemeinde,

    kürzlich kamen mehrere Lehrkräfte zusammen und wir sprachen über und verglichen unsere Stundenpläne.

    Dabei waren Lehrkräfte, die an "traditionellen" Schulen arbeiten und zumeist keine Stunden nach 13:30 Uhr abzuleisten haben.

    Andere waren an Ganztagsschulen beschäftigt. Dabei fiel auf, dass die Anwesenheitsstunden von den Lehrkräften an den Ganztagsschulen deutlich länger waren. Bedingt war dies dadurch, dass

    a) von diesen Lehrkräften mehr lange Aufsichten durchgeführt werden müssen (Mittagspause)

    b) die Hausaufgabenstunden (Lernzeiten usw.) betreut werden müssen

    c) bei mehr als 6h Anwesenheit eine Freistunde als Pause eingeschoben wird.

    So ergeben sich an mehreren Tagen Anwesenheiten von 8 bis nach 15 Uhr. Auch fiel auf, dass an einer Schule diese "Betreuungszeiten" für die Mittagspause, Hausaufgabenbetreuung etc. als komplette Unterrichtsstunde abgerechnet wurde, an der anderen Schule (angeblich aus Personalknappheit) nur als 1/2h. Letzteres führt aber dazu, dass man bei z.B. 4 solcher "Stunden" (z.B. 2x Lernzeit, 1x Mittagspausenaufsicht, 1x AG-Stunde usw.) nur 2 Stunden abrechnen kann. Die Begründung ist, dass für solche Stunden keine Vor-/Nachbereitung notwendig sei, die Kollegin an der Schule dann aber auch 2h mehr arbeiten muss pro Woche. Dadurch kommt sie aber auch über 6h Anwesenheit, was dann eine weitere Freistunde als Pause bedeutet zzgl, also oft lange Tage. Dazu wäre es an der betreffenden Schule noch möglich, eine Präsenzstunde pro Woche zu blocken, die nur bezahlt wird, wenn Vertretung abgeleistet wird und auch nur bei mehr als 3 Einsätzen im Monat und auch nur, wenn dann an anderer Stelle kein Unterricht entfällt.

    Es war dann die Frage, ob sowas überhaupt zulässig ist, d.h. besonders Stunden im Klassenraum nur 1/2 zu zählen aus dem Kontingent mit der Begründung, dass hier keine Vor-/Nachbereitung notwendig ist? Wie sind da die Erfahrungen?

    Ärgerlich erschien auch, dass an manchen Schulformen (Berufskolleg, Weiterbildungskolleg usw.) diese ganzen Zusatzzeiten überhaupt nicht anfallen (Pausenaufsichten, Betreuungszeiten usw.). Die Lehrkraft an der Ganztagsgesamtschule/gymnasium scheint also deutlich mehr Zeit für ihr Geld aufwenden zu müssen als beispielsweise die Lehrkraft für Druck/Gestaltungstechnik am Berufskolleg.

    Auch bei einer Beurlaubung ohne Bezüge bleiben die beamtenrechtlichen Einschränkungen bestehen, so lange man Beamter ist. Man darf nicht einfach einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, so lange diese nicht genehmigt ist und eine Genehmigung für die Arbeit an einer Privatschule wird man in der Regel nicht erhalten.

    Was ist der Hintergrund dieser Vorgabe?

    So wäre es doch fein, sich beurlauben zu lassen und dann ein anderes Business aufzubauen. Eines, das man mit Freude betreibt. Läuft es gut, scheidet man aus dem Staatsdienst aus. Läuft es nicht, kehrt man zurück. In jedem Fall hat die Öffentlichkeit keinen Nachteil, ob die Lehrkraft in der Beurlaubung nun aus dem Fenster schaut oder ihr eigenes Geschäft betreibt.

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