Das stimmt so nicht ganz. Nach § 14 Abs. 2 S. 2 müssen sich Lehrkräfte in der letzten Woche der Sommerferien nur bereithalten, sofern dies angekündigt wurde. Wie früh diese Ankündigung erfolgen muss, ist nicht ganz klar. Ein halbes Jahr sollte es aber wohl schon sein, denn die Urlaubsplanung erfolgt ja auch mit einem gewissen Vorlauf.
Für TE: unser Tarifvertrag verpflichtet uns dazu, eine eine Arbeitsunfähigkeit in den Ferien unverzüglich anzuzeigen (§ 44 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 TV-L). Ob du krank bist, kannst du nur selbst entscheiden und dann vom Arzt bestätigen lassen.
Frage: In der ersten Woche der Sommerferien nicht? Ich meine das irgendwo gelesen zu haben.