Ernsthaft? Fragen sind also unerwünscht? Erinnert mich an Neuerungen am BK bzgl. Praktikum, die neulich durch das MSB vorgestellt wurden
Nein, Fragen können in einem Chat gestellt werden.
Ernsthaft? Fragen sind also unerwünscht? Erinnert mich an Neuerungen am BK bzgl. Praktikum, die neulich durch das MSB vorgestellt wurden
Nein, Fragen können in einem Chat gestellt werden.
(Sorry, aber nur weil wieder eine Userin beim Stichwort "Religionsunterricht" den Beißreflex bekommt, will ich mich nicht durch einen ellenlangen Thread wühlen. )
Gute Idee, elefantenflip. Wenn wir Mods versuchen sollten, den anderen Thread auseinander zu nehmen, wäre das Wochenende verplant. ![]()
Bzgl. Infos:
- die Informationen vom Ministerium kommen erst am Dienstag am 12. Juni.
Wenn ich mir die Einladung aber so anschaue, würde ich sagen, dass wir da zwar Infos über die Hilfsmittel bekommen. Aber dass uns auch erklärt wird, wo die 60 Minuten Zeit herkommen sollen, kann ich aus der Einladung nicht entnehmen.
Wir können aber Fragen in einem Chat stellen.
kl. gr. frosch
P.S.: Das ganze ist übrigens ein youtube-Livestream und in der Einladung werden nicht nur die Schulleitungen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen angeschrieben. Es kann also scheinbar jeder zuschauen.
Ja, gibt es hier.
kl. gr. frosch
P.S.: Als kinderloser Schulleiter habe ich kein Problem damit, wenn ein Kollege mit Kindern mehr Geld überwiesen bekommt. Er braucht das ja auch. *schulterzuck* Wenn da einer spottet, würde ich mit den Schultern zucken.
Was spricht dagegen, sich an Recht und Gesetz zu halten?
Das hieße ja, dass es rechtlich explizit verboten ist. Habe ich das explizite rechtliche Verbot hier im Thread bisher überlesen? Falls ja, verlinkt ihr es mir noch einmal. Danke.
"Bastard-Principal-from-Hell"- Regel Nr 47:
Wenn du wissen willst, ob jemand in deinem Kollegium schwanger ist, musst du das Kollegium nur über einen Scharlach-Fall in der Schule informieren.
Unabhängig von deinen Erfahrungen ... könnte diese Aussage an deinem Auftreten liegen. "Wie es in den Wald hineinruft", .... Halt.
Alles Gute.
Ich denke nicht, dass meine Aktionen Auswirkungen auf euch haben werden. Sehr, sehr unwahrscheinlich.
Du machst es dir etwas einfach, finde ich.
Nein. Denn du sagst es: Ich kann schließlich nur für mich entscheiden. Was andere machen, müssen sie sich selbst überlegen.
a) sie bekommen ein Konto vom Schulträger
b) sie bekommen keins und riskieren ihren Popo
c) sie bekommen keins und blasen alle Klassenfahrten ab. Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt, kann man denen dann schlecht den schwarzen Peter zuschieben. Die Entscheidung zum Abblasen ist dann die der Schulleitung.
Dennoch wünsche ich dir auch dabei viel Erfolg!
Danke.
Auch für deine persönlichen Worte.
dass es dann erst Recht nicht in Frage kommen kann, dass einfache Lehrkräfte Konten eröffnen
Korrekt.
Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14. ![]()
Geht bei uns auch schnell. Ich strecke häufig Gelder vor.
Normalerweise ist es 1-3 Tage nach Eingang der Rechnung bei der Stadt auf meinem Konto.
Wenn das ein "Konto der Schule bei der Stadt, auf welches die Schule Zugriff hat" wäre, wäre ich verwundert.
Es gibt ja ein Schulkonto, Rechnungen müssen schließlich bezahlt werden.
Das ist aber ein Konto der Stadt, welches über die Stadt läuft und wo nur die Stadt Zugriff hat.
Im Grunde ist es noch nicht einmal ein Schulkonto, sondern es ist DAS Konto der Stadt - und "das Schulkonto" ist nur ein (bzw. mehrere) Etat-Posten.
Abwicklung über das Schulkonto! Was spricht dagegen?
Wenn die Kommune kein Schulkonto anbietet, gibt es die Möglichkeit halt nicht.
Und solange sie nicht rechtlich dazu verpflichtet ist (ist sie das) kann man sie auch schlecht dazu zwingen.
Als Schulleiter kann ich nach meinem Kenntnissstand kein Schulkonto anlegen, welches NICHT auf meinen Namen und damit auf mich persönlich läuft.
Sollte das doch gehen - immer her mit den Infos dazu. Danke.
Gibt es Beispiele fur diese Situation?
Du: "Hallo, ich bin die neue Kollegin Karlottaa"
SL: "Hallo, willkommen an unserer Schule."
Du: "Ich bin schwanger und gehe im Dezember in den Mutterschutz."
SL: "Herzlichen Glückwunsch. Dann berücksichtigen wir das bei der Planung. Haben Sie Unterlagen von Ihrem BAD-Besuch?"
So würde ich reagieren. Aber zugegeben - ich spreche nicht für alle Schulleiter. Manche Schulleiter sind auch vom Sozialverhalten her eher unterdurchschnittlich begabt. Daher kann dir niemand (nur der betreffende Schulleiter) sagen, wie er reagieren wird.
Trotzdem: herzlichen Glückwunsch und alles Gute in der Schwangerschaft.
Die Erde kann nicht flach sein.
Wenn Sie das wäre, würden die Katzen ja alles vom Rand der Erde stoßen.
kl. gr. frosch
Nudel-Schinken-Gratin und ein Weizenbier
Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.
Hier hast du es 2019 noch anders geschrieben.
Das Problem ist, daß die Arbeitszeitverordnung für Beamte des Landes NRW (--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…031009100936565 ) nicht für Lehrer gilt. Siehe §1, Absatz 2, Satz 3. Würde die Arbeitszeitverordnung gelten, wäre der Stundenplan unzulässig.
Das Thema hattest du aber schon einige Male - und meines Wissens war immer Quintessenz, dass die EU-Arbeitszeitrichtline für Beamte nicht gälte.
Wenn die Situation ihm egal wäre, hätte es keinen Post gegeben. Und insgesamt denke ich, war der Thread hier einer der hilfreicheren. Somit war es gut, das Thema anzustoßen.
Ach so ... wir reden über Aviator. ![]()
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