Aus der Zeit, als ich abgeordnet war und im gleichen Gang gearbeitet habe, wie die Kollegen, bei denen diese Beschwerden zuerst auf den Tisch landen: Das kann die kleinste Bagatelle sein. In der Regel ist die erste Frage natürlich: Haben Sie schon mit der Lehrkraft und dann mit der Schulleitung gesprochen? Dabei kommt häufig heraus, dass das natürlich nicht passiert ist und dann hört man nie wieder was, weil es natürlich ein reines Missverständnis war. Trotzdem ist die Beschwerde natürlich formal in der Behörde eingegangen und damit aktenkundig.
Oft sind es in der Tat Dinge, die man mit einem Gespräch mit der zuständigen Person in der Schule leicht klären kann. Das möchten einige Menschen aber nicht, weil sie sich ja von der Schulbehörde erhoffen, dass diese in ihrem Sinne entscheidet und die gefühlte Ohnmacht der Beschwerdeführenden durch die behördliche Macht kompensiert und der Schule im Idealfall einen Einlauf gibt. Das kommt in den wenigsten Fällen vor, da das letztlich wieder an die Schulleitung zurückverwiesen wird - es sei denn selbige hätte sich etwas zu Schulden kommen lassen.