Laptop und NAS steuerlich absetzen

  • Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?


    Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...

    Um in der Berufsschule in den IT Klassen die entsprechenden IT Fächer zu unterrichten braucht man das wahrscheinlich durchaus. Schließlich sollte nan von dem, was man den Schülern beibringt ja auch praktisch was verstehen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

    • Offizieller Beitrag

    Um in der Berufsschule in den IT Klassen die entsprechenden IT Fächer zu unterrichten braucht man das wahrscheinlich durchaus. Schließlich sollte nan von dem, was man den Schülern beibringt ja auch praktisch was verstehen.

    Das erschließt sich für mich ad hoc noch nicht - aber vielleicht wird sich hier ja noch eine/r äußern, der/die konkrete Anwendungen benennen kann.

  • Es ist völlig absurd, ein derart hochpreisiges Gerät für die ausschließliche dienstliche Nutzung rein privat zu finanzieren. Wir reden hier nicht davon, die Straßenmalkreide, die beim letzten Kindergeburtstag übrig geblieben ist, in der Schule zu verbrauchen, sondern von fast einem Monatsnetto, das man der Dienstherrin da schenkt. Da gruselt's mich.


    Ein NAS als Backup-System für ein Mobilgerät kann ich nachvollziehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Da stimme ich vollends zu, selbst wenn das Finanzamt die 100% dienstliche Nutzung akzeptieren sollte, ist der Preis einfach unglaublich hoch und man bezahlt ja immer noch einen massiven Batzen aus eigener Tasche.

  • Ich habe mir 2020 ein MacBook gekauft. Kein Laptop vorhanden im Haus und zwei Leute im Distanzlernen (meine Frau als Studentin und ich als Lehrer). Kostenpunkt ca. 2500€, keine Nachfragen durchs FA.

  • Das, was du vom Schulträger als Leihgerät erhalten hast?! Oder was verstehst du unter einem "Dienst-Notebook"?

    Das Gerät, welches ich von unserem IT-Administrator bestellt bekommen habe. Kann man Leihgerät nennen, weil gehört ja nicht mir persönlich, aber es ist das Endgerät welches ich verwende für den Unterricht und andere schulische Zwecke.

  • Das hatte ich auch schon vermutet. Vorhin habe ich mir mal die Geräte in der Preisklasse oberhalb von 2.500 Euro angesehen - die sind für Büroarbeiten viel zu leistungsstark - ein I7 der 11. Generation, eine 1TB+ SSD, 32 GB Ram, RTX 3050 Ti mit 4 bis 8 GB DDR Ram. Sieht mir auch eher nach Spielen aus.

    Die CPU und GPU ist vielleicht etwas schwach, aber der Rest passt super für jemanden, der aufwendigere Anwendungen nutzen will/muss. Zum Beispiel Photoshop, CAx-Anwendungen oder Videoschnitt.

  • s3g4 Das heißt, die Schule stellt dir ein Gerät für 3.600 Euro? Das sit eher ungewöhnlich. Und das nur, weil du es für den Unterricht brauchst?

    Ja, ähnliche Geräte haben einige KuK bekommen. Die anderen ein Gerät um 800-1000€.


    Wie meinst du, "nur weil ich es für den Unterricht brauche"? Mir würde keine bessere Begründung für diese Anschaffung einfallen.

  • Wie meinst du, "nur weil ich es für den Unterricht brauche"? Mir würde keine bessere Begründung für diese Anschaffung einfallen.

    Mir auch nicht. Aber an fast allen Schulen ist das kein Grund passende Geräte anzuschaffen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das Gerät, welches ich von unserem IT-Administrator bestellt bekommen habe. Kann man Leihgerät nennen, weil gehört ja nicht mir persönlich, aber es ist das Endgerät welches ich verwende für den Unterricht und andere schulische Zwecke.

    Hier in NDS heißen die Endgeräte, die wir vom Schulträger bekommen haben, offziell "Leihgeräte für Lehrkräfte" und wir mussten alle einen Leihvertrag (zwischen der Schule und jeder einzelnen Lehrkraft) unterschreiben. Ist das in Hessen anders?


    Bei uns hat im Übrigen niemand ein teureres Leihgerät bekommen als andere Lehrkräfte. Wir konnten uns nur zwischen Tablet und Laptop entscheiden, aber ansonsten gab es für jede/n dasselbe Endgerät.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Zum NAS:

    Wenn du ein kleines NAS zum Backup mit 2x 8TB nimmst, bist du schon nahe der 1000€-Grenze.

    Wegen Datensicherheit spiegelst du die Platten, hast also nur 8 TB zur Verfügung. Das ist jetzt für 2-3 Vollbackups geeignet, aber nicht soo viel Speicherplatz.

  • @

    Das erschließt sich für mich ad hoc noch nicht - aber vielleicht wird sich hier ja noch eine/r äußern, der/die konkrete Anwendungen benennen kann

    Servervirtualisierung. Das nutzte ich z. B. sehr häufig um den SchülerInnen zu zeigen, wie man Linux-Betriebssysteme oder eine Firewall konfiguriert. Damit ich aber nicht falsch verstanden werde: Ich bin kein Fan von irgendwelchen überteuerten Geräten oder Marken, die ich mir dann von den Steuergeldern bezahlen lasse und womöglich noch privat nutze. Ich benutze die Geräte, weil ich sie im Unterricht einsetze. Wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass es diese Geräte nicht anerkennt, dann ist mir das auch recht. Zurück zur Ausgangsfrage: Wie gibt man diese Anschaffungskosten in der Steuererklärung an? Den vollen Betrag oder oder den auf 3 Jahre abgeschriebenen? Im Internet habe ich auch gelesen, dass nur eine berufliche Nutzung i. H. v. 50% anerkannt wird. Muss ich die Anschaffungskosten selbst um 50% reduzieren oder gebe ich den vollen Betrag an?

  • Wenn du es rein beruflich nutzt, dann gibst du natürlich den vollen Betrag an bzw. die nächsten 3 Jahre jeweils ein Drittel, wenn du über 3 Jahre abschreiben willst. Wenn das Finanzamt kürzen will, machen die das von alleine.

    Wenn du natürlich eine private Mischnutzung machst, dann den entsprechenden Prozentsatz.


    Das kannst du auch kurz in dem Feld erläutern:

    NAS 333€ von 1000€. Abschreibung Jahr 1/3. 100% beruflich, da privates Zweitgerät vorhanden.

    Dann erübrigt sich oft schon die Nachfrage vom Finanzamt.

  • Kann mir jemand sagen, welchen Wert ihr in der Steuererklärung angeben würdet. Teilt ihr die Anschaffungskosten gem. AfA durch 3 Jahre oder gebt ihr den vollen Betrag an?

    Nehmen wir mal an, daß das Notebook 3.600€ gekostet hat. Dann dividierst du den Betrag durch 36 Monate und setzt entsprechend für jeden Monat 100€ als Abschreibung auf die Steuererklärung. Also nehmen wir mal an, daß du das Gerät am 10. Augist 2022 gekauft hast, dann gibtst Du in der Steuererklärung für 2022 für fünf Monate (August bis Dezember) für das Gerät 500€ in der Steuererklärung an. Sollte das Gerät innerhalb der ersten 3 jahre bzw. 36 Monate irreparabel kaputt gehen, kannst Du in dem Jahr, in dem es zerstört wurde, den kompletten Restbetrag abschreiben.



    Wenn du denkst, das Finanzamt nimmt dir ab, dass du ein Notebook und ein NAS in diesem extremen Kostenbereich für die ausschließlich berufliche Nutzung brauchst, dann kannst du das gerne probieren.

    Also bei mir hat da das Finanzamt noch nie nachgefragt. Spätestens wenn ich die Rechnung vorgelegt habe, war es gut. Bei mir fragen sie nur manchmal wegen meiner enormen km-Pauschale nach. 120km zur Arbeit (einfacher Weg), bedeuten halt einen ordentlichen Batzen Geld. Da haben sie bei mir schon einmal angerufen und gefragt, ob ich Werkstattrechnungen von Wartungsarbeiten oder so hätte, weil auf jeder Rechnung ja das Datum und der km-Stand vermerkt ist. Gedanke dahinter: Wenn der plattyplus wirklich jeden Tag zur Arbeit gefahren ist, muß der Wagen im Jahr ja ca. 50tkm laufen. Nicht, daß er die km nur fiktiv abrechnet und in Wirklichkeit doch einen Zweitwohnsitz unterhält und nur am Wochenende heimfährt.


    Vorhin habe ich mir mal die Geräte in der Preisklasse oberhalb von 2.500 Euro angesehen - die sind für Büroarbeiten viel zu leistungsstark - ein I7 der 11. Generation, eine 1TB+ SSD, 32 GB Ram, RTX 3050 Ti mit 4 bis 8 GB DDR Ram. Sieht mir auch eher nach Spielen aus.

    Och, wir setzen in der Berufsschule AutoDESK Inventor ein. Da könnte so ein Notebook sogar schon etwas leistungsschwach sein. Und diese Software setzen wir bei uns in mehreren Klassen ein und halten entsprechend leistungsstarke Desktop-Rechner in zwei IT-Räumen vor (insg. 62 Maschinen).

    Hioer mal die Mindestanforderungen der Software: https://knowledge.autodesk.com…todesk-Inventor-2021.html


    Ansonsten läge hier Steuerhinterziehung vor.

    An meiner ehemaligen Schule war ein ehemaliger Kollege so dreist und hat alle Computer, die er in der Verwandtschaft verschenkt hat, bei sihc auf die Steuererklräung gesetzt. Irgendwann stand bei ihm das Finanzamt vor der Tür, Tenor: "Wir bezweifeln ja gar nicht, daß sie 15 Computer brauchen, aber die müssen dann ja alle in ihrem Haushalt sein. Wir würden die 15 Geräte gerne sehen." DAS ist dann Steuerhinterziehung.

  • Hier in NDS heißen die Endgeräte, die wir vom Schulträger bekommen haben, offziell "Leihgeräte für Lehrkräfte" und wir mussten alle einen Leihvertrag (zwischen der Schule und jeder einzelnen Lehrkraft) unterschreiben. Ist das in Hessen anders?

    ja ich habe bei erhalt was unterschrieben. Kann mich aber an den Begriff Leihgerät nicht erinnern. ist ja aber auch egal, das gerät gehört ja immer noch der Schule und mir. Auch wenn ich es selbst administriere :)

  • das gerät gehört ja immer noch der Schule und mir.

    Ähm, nein, das Gerät gehört nicht dir, sondern deiner Schule bzw. dem Schulträger. Du hast es doch lediglich ausgeliehen (daher der "Leihvertrag" und die Bezeichnung "Leihgerät").

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