Herausgabe der privaten Telefonnummer - Verpflichtung?

  • Naja mittelbar wirst du schon von Schülern und Eltern bezahlt. Auf rechtlich fragwürdige Anweisungen, Wünsche und Forderungen muss auch keiner eingehen, der direkt vom Kunden bezahlt wird.

    Ein Dienstleister ist sehr viel abhängiger von seinen Kunden als ich es von meinen Schüler*innen bin. Da bewegt man sich auch mal in rechtlichen Grauzonen, um diese Kunden zu behalten.

  • Und, natürlich ist mein als Lehrer kein Dienstleister für die Schüler. Wir stehen in einem Dienstverhältnis mit unserem Dienstherrn, das ist ein vollkommen anderes Verhältnis.

    So ist das! Wir üben eine hoheitliche Aufgabe aus. Daher auch das Beamtentum; inkonsequenterweise nicht für alle Lehrer*innen…

  • Also: private TEL.Nummer an SuS niemals! Bist du auch nicht zu verpflichtet.


    Kurze Frage an den Schwarm:

    Wie sieht das eigentlich aus mit dem Herausgeben einer Telefonnummer durch Kollegen zur Erreichbarkeit für die SL aus?

    In Ordnung oder nicht?

    Ich finde es praktisch wenn es um ad hoc anfallende Vertretungen geht oder um das Abklären von Fällen plötzlichen Verschwindens (letztens erst der Fall bei uns: Kollegin hatte einen „Notfall“ und ist einfach nicht zu ihrem Unterricht gegangen, keiner wusste wo sie war). Wie seht ihr das? (Nichtherausgabe an Kollegen, Eltern, Schüler vorausgesetzt)

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ja klar, die Schule hat meine Telefonnummer. Die rufen aber auch wirklich nur in ganz dringenden Fällen an. Kommt vielleicht 1-2x im Jahr vor.

  • Die Sekretärin hat fast alle Nummern. Wir konnten angeben ob sie an den Vertretungsplan und/ oder die Kollegen weiter gegeben werden darf.

    Aber Schüler*innen bekommen die nicht (mehr). Teams bietet genug Kontaktmöglichkeiten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Wo wir beim Thema Schulrecht sind: Für NRW gilt das hier.


    BASS 2022/2023 - 10-41 Nr. 6.1 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) (schul-welt.de)


    Zwischendurch etwas sperrig zu lesen, aber von Datenweitergabe an SchülerInnen steht da nichts.

  • Wie sieht das eigentlich aus mit dem Herausgeben einer Telefonnummer durch Kollegen zur Erreichbarkeit für die SL aus?

    In Ordnung oder nicht?

    Ich finde es praktisch wenn es um ad hoc anfallende Vertretungen geht oder um das Abklären von Fällen plötzlichen Verschwindens (letztens erst der Fall bei uns: Kollegin hatte einen „Notfall“ und ist einfach nicht zu ihrem Unterricht gegangen, keiner wusste wo sie war). Wie seht ihr das? (Nichtherausgabe an Kollegen, Eltern, Schüler vorausgesetzt)

    Wäre grundsätzlich auch nicht in Ordnung. Die SL hat aber i.d.R. die Kontaktdaten ihrer Lehrkräfte, auch wenn vlt. nicht immer für ad hoc Anrufe. In dem hier angedeuteten Fall ist das aber eher ein Fall für Disziplinarmaßnahmen.

  • Kurze Frage an den Schwarm

    Bei uns werden im Kollegium die Telefonnummern der Kolleg*innen nicht (im Kollegium, schon gar nicht bei SuS/Eltern) veröffentlicht.

    Viele tauschen untereinander die Nummern aus. Und wissen, dass diese nicht an SuS weitergegeben werden.

    Und alle wissen, dass sie Kolleg*innen kurzfristig per Dienst-Mail erreichen können.


    Als "verlängerter" Arbeitgeber sind im Sekretariat viele Daten bekannt, z.B. Telefonnummern (Vertretungsunterricht vergessen? Jemanden anderes zugeparkt?), Autokennzeichen (falls mal wer zugeparkt wurde), ...

    Diese Informationen werden sehr zuverlässig weder an andere Kollegen, noch Eltern, noch Schüler weitergegeben.

  • Das mit dem Sekretariat hatte ich der Schülerin vorgeschlagen, kannte es so von meiner alten Schule. Sie wurde abgewimmelt und auf die E-Mails verwiesen. Das ist also keine Option. :(

    Mir ist nicht ganz klar, warum du da jetzt so ein Drama raus machst. Die Schülerin kann dich privat nicht anrufen, fertig. Dann muss sie halt gucken.

  • Kurze Frage an den Schwarm:

    Wie sieht das eigentlich aus mit dem Herausgeben einer Telefonnummer durch Kollegen zur Erreichbarkeit für die SL aus?

    In Ordnung oder nicht?

    Ich finde es praktisch wenn es um ad hoc anfallende Vertretungen geht oder um das Abklären von Fällen plötzlichen Verschwindens (letztens erst der Fall bei uns: Kollegin hatte einen „Notfall“ und ist einfach nicht zu ihrem Unterricht gegangen, keiner wusste wo sie war). Wie seht ihr das? (Nichtherausgabe an Kollegen, Eltern, Schüler vorausgesetzt)

    Prinzipiell ist das nicht einfach so zulässig.


    Für die Threaderstellerin: Bei weiteren Ansinnen der Schülerin oder der Schulleitung, was die private Nummer angeht, immer schön an die Datenschutzbeauftragten wenden. Für NRW wären die hier die richtigen Ansprechpartner: https://www.medienberatung.sch…chutzbeauftragte/Schulen/

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist nicht ganz klar, warum du da jetzt so ein Drama raus machst. Die Schülerin kann dich privat nicht anrufen, fertig. Dann muss sie halt gucken.

    Richtig. Vielleicht reicht auch manchmal die Ansage, dass Du als Lehrkraft die Modalitäten für ein Gespräch festlegst und nicht sie. Du stehst zur Verfügung, aber dann muss sie sich jetzt eben auch ein bisschen bewegen.

  • Meine private Telefonnummer ist genau das, nämlich privat!

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Mag ja sein, dass es den Beschluss der Konferenz gegeben hat.

    Eine Konferenz kann ja alles beschließen, aber ob der Beschluss dann auch Bestand hat, wenn er durch Keine Erlasse, Schulgesetz o.ä. gedeckt ist, das ist die andere Frage.

    …, die leicht beantwortet wäre. Im Übrigen ist die Schulleiterin verpflichtet, widerrechtliche Beschlüsse zu kassieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bei strenger Auslegung des Datenschutzes ist ein Anruf vom Privatmobilsprechapparat nicht zulässig. Durch Eintippen der Nummer verarbeitet man bereits personenbezogene Daten auf einem Privatgerät.


    Man telefoniert also von der Schule aus.


    Wenn das Sekretariat eingehende Anrufe nicht durchstellt/weitergibt, spräche ich mit Schulleiterin. Wenn die nicht möchte, dass telefoniert wird, wird nicht telefoniert. Falls sie es aber möchte, muss sie entsprechende Anweisungen geben.


    Im Übrigen verstehe ich nicht, was man telefonisch klären möchte, was nicht auch per E-Mail ginge. Der wesentliche Unterschied ist doch, dass am Telefon die Dokumentation schwieriger ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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