Beiträge von Djino

    "Spannend" ist ja auch die Wahrnehmung dieser Eltern. Das Kind ist bereits Wiederholer, die Leistungen müssen entsprechend miserabel gewesen sein. Dass der Sohn in der Wiederholung auf einmal zum Genie wird, ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Da hätte es schon viel früher Gesprächsbedarf geben können/müssen. Offensichtlich wurde in den letzten zwei Jahren das aber nicht umgesetzt.
    Und jetzt, zur allerletzten Prüfung, werden die Eltern auf einmal aktiv? Eltern, die an den Leistungen ihres Kindes an ihrem Kind interessiert sind, handeln anders...

    (Nicht, dass das jetzt dein Job oder dein Problem wäre: Aber hat die SL o.ä. schon geprüft, ob er mit seinen bisherigen Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen würde? Und falls ja: Ist das den Eltern bekannt? So ein Gespräch könnte die Eltern vielleicht wieder "einfangen" & dir Ruhe verschaffen...)

    Flexi-Erlass hört sich nach Niedersachsen an...

    Soweit ich weiß, verfallen überzählige Stunden, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben und für die nicht vorab ein freiwilliges Arbeitszeitkonto beantragt wurde.

    (Ist übrigens nicht nur bei BL-Wechsel so, sondern auch bei Pensionierung oder Wechsel von einer Schule zur anderen innerhalb des Bundeslandes.)

    Hat man also z.B. einen dreistündigen Kurs, wird er nur mit 1,5 Stunden im Stundenkonto geführt. Begründung: Die Schüler sind in der Q2-2 ja weg, man gibt also nur ca. 50% der Stunden.

    Gegenbegründung: Wenn ich in der ersten Hälfte des Halbjahres unterrichte, sind das 100% Unterricht. Dann erkranke ich leider längerfristig. Habe also bis dahin 100% unterrichtet, das "Abbummeln" mit Wegfall des 3-stündigen Kurses kann ich aber nicht mehr durchführen, habe also tatsächlich zu viel unterrichtet. Wer denkt an der Stelle an die Gutschrift der Stunden? Und werden diese, sollte ich dauerhaft ausfallen, als Überstunden ausbezahlt?

    Wenn in deinem "Steckenpferd-Fach" eine solche Überversorgung bei euch an der Schule besteht, käme es der Schulleitung doch vielleicht sogar entgegen, wenn du mit einigen Stunden ans Seminar abgeordnet würdest. Die haben momentan doch vielleicht Probleme dich (oder "deinesgleichen") mit ausreichend Stunden überhaupt einzusetzen.
    Kann ja vielleicht auch ein Argument im Gespräch mit der Schulleitung sein, dich in dem Fach einzusetzen und den Weg ins Seminar mit zu unterstützen.

    Bei uns ebenfalls Erfahrungen wie bei Zirkuskind. Funktioniert also.

    (Und die Aufhebung beseitigt so manchen Konflikt innerhalb des Kollegiums, denn der eine sammelte vorher ganz gewissenhaft jedes zu viel benutzte Handy ein während ein anderer geflissentlich drüber hinwegsah - und der eine dem anderen Vorwürfe machte, dass er nicht die Umsetzung der Hausordnung einforderte.
    Außerdem stellt sich so deutlich seltener die Frage nach der theoretischen Haftung, sollte ein Schülerhandy einen Kratzer bekommen.)

    Einfacher ist die Verwendung des generischen Maskulinums (von dem sich eigentlich keine vernünftige Frau ausgeschlossen fühlt), aber wenn es denn hilft, soll eben ein generisches Femininum eingeführt werden.

    Stimmt. So ein genereisches Femininum hat durchaus Vorteile. Zumal das Maskulinum ja eigentlich auch nur die Schwundform ist. (Eigentlich ist z.B. "Lehrerinnen" die "richtigere" Variante, "Lehrer" steckt mit drin und nur aus Faulheit ist das verkürzt worden.)

    (So die durchaus scherzhafte, teils auch ernst gemeinte Argumentation einer Sprachwissenschaftlerin (Luise F. Pusch).)

    Mir geht's auch eher umgekehrt. Bin bei uns an der Schule für den EDV-Bereich zuständig. Ist wohl eine Männerdomäne, da ist die Anrede denn eben "Herr".

    (Und wenn man dann doch mal telefoniert, fragt der Soft-/Hardware-Anbieter am anderen Ende erst mal nach der EDV-Abteilung und möchte verbunden werden mit dem zuständigen Mitarbeiter (und wiederholt diese Frage mehrfach, bis es angekommen ist, dass ich bestelle (oder bei miserablem Service auch nicht...)).

    (Und dann war da noch der schulische Mitarbeiter, der anlässlich des Weggangs eines Kollegen, der ebenfalls im EDV-Bereich mitgearbeitet hatte, mich fragte, welcher Mann sich denn jetzt um die Computer kümmern würde. Hat ihn echt bewegt, so dass er das zu mehreren Gelegenheiten fragte, weil er die Antwort so gar nicht glauben konnte...)

    Denkbar wäre, dass dies im Rahmen der Mitwirkungsgremien beschlossen wurde, z.B. durch die Schulkonferenz.

    Die Begründungen für einen solchen Beschluss ließen sich auch leicht finden:

    • Nicht in jedem Bundesland sind Klassenfahrten Pflichtveranstaltungen für Schüler. Da können durchaus mal einige SuS aus verschiedensten Gründen nicht mitfahren wollen.
    • Die Begleitung von Fahrten kostet die Schule Geld (Stichwort Reisekostenerstattung). Das ist nur begrenzt vorhanden und soll effektiv eingesetzt werden.
    • Klassen- und Studienfahrten verfolgen pädagogische Ziele (z.B. Gruppenzusammenhalt). Wenn zu viele aus einer Gruppe nicht mitfahren, kann das Ziel nicht erreicht werden.
    • Sie verfolgen natürlich auch fachliche Ziele. Wenn zu viele nicht mitfahren, fehlen diesen die fachlichen Inhalte (müssten also auf andere Art vermittelt werden -> Mehraufwand für die Lehrkräfte).
    • Wenn Schüler nicht mitfahren, müssen sie in anderen Klassen beschult werden - und von den Fachlehrern mit Aufgaben "versorgt" werden. Organisiert wird dieser Klassenwechsel im Vorfeld durch die Klassenlehrer (der fahrenden und aufnehmenden Klasse) und Schulleitung -> einiges an Organisations- und Kommunikationsaufwand.
    • Oder es fahren so viele nicht mit, dass der Fachunterricht für die Nicht-Mitfahrer dennoch stattfindet und die Teilnehmer einer Klassen- / Studienfahrt den versäumten Stoff aufholen müssen (das sollte aber doch wirklich nicht so sein... ???).
    • Wenn Lehrkräfte im System fehlen, dann führt das bei anderen zu Mehraufwand & Mehrarbeit. Wo ist die Grenze, dass dieser Vertretungs- und Organisationsaufwand noch als angemessen betrachtet wird?
    • Wenn Lehrkräfte fehlen, findet in anderen Klassen vielleicht nicht der Fachunterricht statt. Wo ist die Grenze an Mitfahrern, dass das noch vertretbar ist?
    • Wenn Lehrkräfte Klassen- oder Studienfahrten organisieren, verursacht das für diese einiges an Mehrarbeit in der Vorbereitung und Durchführung. Wo ist die Grenze an mitfahrenden SuS, dass das den fahrenden Kollegen noch zugemutet werden kann?

    Wenn es eine klare, schulweite Regelung gibt, schützt das das Kollegium vor sich selbst - und vor Schülern oder Eltern mit überzogener Anspruchshaltung...

    (Behaupte ich jetzt mal so. Bei uns an der Schule gibt es eine solche Regelung nicht, aber wir haben auch bei jeder Fahrt nur sehr wenige, die nicht mitfahren. Trotzdem empfände ich eine solche Vorgabe als sehr sinnvoll und als eine klare Positionierung FÜR Fahrten und nicht gegen sie...)

    Das stimmt. Gerade bei Fächern wie Physik ist es wahrscheinlich nicht so tragisch, wenn man nicht eloquent parlieren kann.

    Ich kenne Englischlehrer aus Syrien mit jahrelanger Unterrichtserfahrung, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden können. Und es ist vielleicht sogar von Vorteil, wenn man als Englischlehrkraft schlechter Deutsch als Englisch spricht ;)
    (Und ab einem bestimmten Alter ist eine siebenjährige Ausbildung mit Studium und Referendariat nicht mehr attraktiv. Da einen kürzeren Weg zu finden, wäre schon hilfreich...)

    Kann es vielleicht sein, dass der Schüler zu Beginn der Krankheit zum Arzt gegangen ist & der Arzt erst am Ende der Behandlung für die gesamte Krankheitsdauer das Attest ausstellt? (Verursacht ja auch Arbeit, sowas mehrfach auszustellen. Manch ein Arzt lässt sich jedes Attest mit 5 € bezahlen, da wird ein Schüler nur eines bezahlen wollen...)

    Und ansonsten kann man bei dem einen oder anderen Schüler ja (nach Rücksprache mit Schulleitung / Schulbehörde) schriftlich androhen, dass "allgemeine" Atteste nicht mehr ohne weiteres anerkannt werden und man sich vorbehält, einen Schüler zum Amtsarzt zu schicken. (Der Gang müsste halt kurz nach Beginn der Abwesenheit erfolgen, erfordert vielleicht eine schnellere Kommunikation.)

    Wie sieht es in der 8,9,10 aus, können da auch nur 3 Klausuren geschrieben werden?

    Ja, können.
    Grundlage sind:

    6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem fünfstündigen Fach sind 5 bis 7, in einem vierstündigen Fach 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

    und

    Die Entscheidungsbefugnisse der Schulen werden nachfolgend erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob und in welchem Umfang sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse weiterhin vollständig anwendet. Will sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die ihr eingeräumten Entscheidungsspielräume ganz oder teilweise zu nutzen, dann treten schuleigene Regelungen an die Stelle bisheriger Erlassregelungen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume trifft nach § 38a Abs. 3 Nummer 1 NSchG der Schulvorstand.


    -> Man kann also via Schulvorstand beantragen, nicht die mittlere, sonderen die untere Zahl an Lernkontrollen zu schreiben.
    (Da kann man sich vielleicht auch mit anderen Fachgruppen zusammentun & so "geballter" auftreten.)

    Falls der Schulvorstand (mit dem Schulleiter im Vorsitz) besondere Argumentationszusammenhänge benötigt, wie wär's hiermit:
    - In den Fremdsprachen machen die zusätzlichen Vokabel- und Grammatik-Tests einen großen Anteil an der Note aus. (Seit Einführung der Kompetenzorientierung in den FS mit dem Verbot, in KAs Grammatik isoliert abzuprüfen, haben sich die Klassenarbeiten in ihrem Bild verändert; es ist fast verpflichtend, Grammatiktests zusätzlich zu schreiben, aber die Anzahl der Klassenarbeiten ist bisher an deiner Schule nicht reduziert worden).
    - Wenn man sich mal einige Beispielschüler nimmt: Wie würde sich der Wegfall einer KA-Note für diesen Schüler auswirken? (Mein "Excel-Experiment" ergab an der Stelle, dass das in der Zeugnisnote in fast allen Fällen (> 90%) keinen Unterschied ausmacht.)
    - Es führt bei den Kollegen zu einer Reduzierung der Arbeitsbelastung - ist aber im Schulvorstand vielleicht gar nicht das wichtigste Argument. Stattdessen mal die Schüler- (und Eltern) Perspektive einnehmen: Wenn das in allen Fächern so gemacht wird, dann fallen in MA, DE, EN, FR vier Arbeiten im Jahr weg -> 4x weniger Lernstress für Eltern & Schüler (es werden teilweise ja wöchentlich 3 Arbeiten geschrieben, das entlastet die Schüler dann vielleicht...)
    - In den Fremdsprachen werden mittlerweile verpflichtend mündliche Prüfungen durchgeführt (alle zwei Jahre). Das will in einem mündlich orientierten Unterricht vorbereitet werden (die schriftlichen KA sind ein "Auslaufmodell").
    - ...

    Da ist glaube ich einiges verloren gegangen & gekürzt.
    Ich vermute mal einen Zusammenhang & erläutere entsprechend...

    Ab dem nächsten Schuljahr (also ab August 2018) geht der erste Wieder-G9-Jahrgang in die Sekundarstufe II, genauer gesagt in die Einführungsphase (also die elfte Klasse).

    In der 11. Klasse wird Französisch 3 stündig unterrichtet. Zu den Klausuren heißt es da:

    8.12 In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden in allen Fächern, außer im Fach Sport, Klausuren geschrieben und zwar werden in Deutsch, in den Fremdsprachen und Mathematik drei oder vier Klausuren und in den übrigen Fächern, die in der Einführungsphase durchgängig unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts zwei oder drei Klausuren im Schuljahr, in Fächern, die nur ein Schulhalbjahr unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts eine Klausur oder zwei Klausuren geschrieben. Die Dauer soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

    Bedeutet, dass man mit drei Klausuren in der 11. Klasse rechtlich auf der sicheren Seite ist. (Man muss also nur die Fachkollegen etc. davon überzeugen, dass sie nicht vier ins Curriculum schreiben...) Drei Klausuren sind auch insofern "ausreichend", als dass der Jahrgang ins Praktikum geht und so einige Wochen Unterrichtszeit weniger zur Verfügung stehen.

    In der 12. & 13. Klasse (in G9, ab August 2019) wird Französisch (auf grundlegendem Anforderungsniveau / im Grundkurs) 3-Stündig unterrichtet (den "Leistungskurs" 5-stündig wird es wahrscheinlich längst nicht an jeder Schule geben...)
    Zu den Klausuren:

    10.8 In den Abiturprüfungsfächern werden im ersten Schuljahr jeweils drei Klausuren, im dritten Schulhalbjahr jeweils eine Klausur geschrieben. In den übrigen Fächern werden zwei Klausuren im Schuljahr geschrieben, sofern in diesen Fächern zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre in einem Schuljahr zu belegen sind; ansonsten wird eine Klausur in einem Schulhalbjahr geschrieben.
    [...]
    Im vierten Schulhalbjahr wird in den Fächern jeweils eine Klausur geschrieben.


    Bedeutet:
    Prüflinge schreiben in der 12. Klasse drei Klausuren.
    Nicht-Prüflinge schreiben in der 12. Klasse zwei Klausuren.
    Das war in den letzten Jahren auch schon so....

    In der 13. Klasse sind es dann für alle zwei Klausuren.

    Wer in Klasse 12 oder 13 eine Klausur mehr schreiben möchte, muss dies gesondert begründen können und benötigt die Zustimmung der Schulleiterin / des Schulleiters (findet sich ebenfalls im Erlass). Das ist also etwas, was nicht pauschal durch eine hyperaktive Fachgruppe beschlossen werden kann :)

    Empfehlen/Hervorheben (aufgrund guter Erfahrungen sowohl für Schüler als auch Lehrkräfte (z.B. Korrekturaufwand, Möglichkeit für Zusammenarbeit und Fachgespräche) möchte ich auch das hier:

    Zitat von NlSchB

    In den Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden die verschiedenen Teilkompetenzen als Teil einer kombinierten Klausuraufgabe überprüft. Die Überprüfung der Teilkompetenz „Sprechen“ kann in dem Schulhalbjahr, in dem zwei Klausuren geschrieben werden, an die Stelle einer Klausur treten, nicht jedoch an die Stelle der Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit nach Nr. 10.9.

    Nach der Widerspruchfrist für ein Zeugnis wirst du die Daten nicht mehr brauchen und können gelöscht werden. Diese Frist beträgt ja nur ein paar Wochen. Musst du mal gucken wie lange diese Frist in deinem Bundesland ist, steht evtl sogar auf jedem Zeugnis im Kleingedruckten.

    Die Widerspruchsfrist steht in manchen Bundesländern, in manchen Schulformen nicht mit auf dem Zeugnis. Dann beträgt diese Frist ein Jahr. Insofern erscheint eine Löschung zum übernächsten Schuljahresbeginn sinnvoll...
    (Für die Aufbewahrung von Klassenarbeiten, Attesten etc. gibt es in vielen Bundesländern ja tatsächlich konkrete Angaben in entsprechenden Erlassen. Auch die Fristen dort können ein Indikator sein.)

    Und auch wenn ich nicht zu allen Elternhäusern Kontakt habe, wäre es durchaus so, dass einige nicht mal Lesen und Schreiben könnten, und wenn die dann Kinder bekommen ....

    Wäre dann ähnlich wie die Abschaffung der Schullaufbahn-Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit hier in Niedersachsen. Man hört von Eltern: "Mein Kind geht an die Realschule, das habe ich auch gemacht & aus mir ist auch was geworden." (Und das, obwohl das Kind ganz eindeutig das Zeug hätte für das Gymnasium...)

    Analog wird das dann laufen bei der Abschaffung der Schulpflicht:
    Brauchste nicht hingehen, spätestens nach der Grundschule lernt man da sowieso nichts mehr für's Leben. Lesen & Schreiben kann ich auch nicht, und ich komm doch prima zurecht.

    Mal ein anderer Blickwinkel: Vielleicht haben wir hier nur einen Fall von Missverständnissen (seitens der Schulleitung oder des Kollegiums) und/oder unglücklichen Formulierungen (seitens der Schulleitung oder der Landesschulbehörde).

    In Niedersachsen gibt es zwei "Instrumente": CARE und BEM.

    CARE (Chancen Auf Rückkehr Ermöglichen) soll ein Beratungs- / Hilfsangebot sein, bevor es überhaupt zu einer längeren Erkrankung kommt / BEM notwendig wird: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/lehrkraefte/AuG/care
    (Ob man sich mit einer belastenden Situation / einer drohenden längerfristigen Erkrankung tatsächlich an das Angebot des Arbeitgebers wendet oder doch lieber anderweitig Hilfe sucht, ... das zu beurteilen, ist jedem selbst überlassen.)

    BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) dahingegend ist verpflichtend, sobald jemand innerhalb eines Jahres (nicht Kalender-, nicht Schuljahr) insgesamt 6 Wochen arbeitsunfähig war (das muss auch nicht am Stück sein, das kann einfach nur jede Woche der Montag sein... und dann noch eine zweiwöchige Grippe obendrauf... da geht das dann "recht" schnell). Die Schulleitung muss bei entsprechenden Zahlen mit der Landesschulbehörde Kontakt aufnehmen. Dort gibt es entsprechende "Fallmanager". Wie das mit dem BEM dann weitergeht, ist abhängig von der betroffenen Person. (vgl. https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-…rfahrensablauf/ )

    Die Schulleitung ist (eigentlich) auch verpflichtet, für jeden einzelnen Kollegen ein entsprechendes Datenblatt (z.B. in einem Jahreskalender) zu führen, um eine solche Häufung von Krankheitszeiten schnell erkennen zu können. Ich könnte mir vorstellen, dass in den wenigsten Sekretariaten so etwas zu finden ist... (Wenn man eine solche Liste führt, dann macht das entweder SL / Sekr. für alle in einer Liste - oder für jeden auf einem einzelnen Blatt. Höchstens letzteres könnte man einzelnen Kollegen zur Einsicht/Eintragung geben...)

    Ich vermute jetzt einfach mal, was die Schulleitung hier eigentlich sagen wollte (vielleicht unklar gesagt hat, vielleicht falsch verstanden wurde, vielleicht aus dem Mitteilungen der LSchB falsch verstanden hat):

    • Die Grippewelle hat deutlich gemacht, dass es keine entsprechende/ausreichende Dokumentation von Krankheitszeiten gibt (obwohl die Landesschulbehörde sie fordert - vielleicht auch in einem aktuellen "Fall", wo auf dieser Grundlage eine mögliche Frühpensionierung (ob durch die betroffene Lehrkraft gewünscht oder nicht) besprochen werden sollte...
      Oder es fehlt derzeit die "Argumentationshilfe", warum diese Schule nun endlich echt dringend Feuerwehrlehrkräfte zugewiesen bekommen muss).
    • Ab dem nächsten Schuljahr soll das besser werden.
    • Um das transparent zu machen (jeder sehen kann, wie seine einzelnen Krankheitstage sich so verteilen/summieren), soll jeder Kollege diese Eintragungen in "seiner" Liste im Sekretariat vornehmen und abzeichnen.
    • Falls innerhalb eines Jahres 60 Krankheitstage anfallen, ist die Schulleitung verpflichtet, das der LSchB mitzuteilen. (Da die Kollegen die Zeiten immer selbst vor Augen haben, kommt das in Zukunft nicht mehr überraschend.)

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