Ich bin gerade erneut über die Aussage gestolpert, man müsse eine Übertragung der Elternzeit beantragen, wenn man nach dem 3. Lebensjahr noch ungenutzte EZ nehmen möchte. Stimmt das?
Nein, das stimmt nach dem BEEG nicht mehr, nun sind ja aber hier viele verbeamtet und das Beamtenrecht der Länder ist z.T. bisher nicht angepasst worden. Also sollte man es vorsichtshalber tun.
Ich nehme also an, dass Ich nicht jetzt noch schnell irgendeine Übertragung bei der Bezirksregierung erbeten muss, da das BEEG hier den Ausschlag gibt?
Naja, wenn das Beamtenrecht nicht explizit aufs BEEG verweist, zählt leider das, daher doch beantragen.
Ich möchte mir schon gern meine Option auf Elternzeit noch offen halten - wobei auch hier die Angaben divergieren (max. 12 Monate vs. bis zu 24).
Auch das hat was damit zu tun, dass es früher maximal 12 Monate waren, inzwischen aber 24 die nach dem 3. Geburtstag genommen werden können!
Hat was damit zu tun, dass man z.B. bei Zwillingen früher als Elternteil maximal auf 5 Jahre Elternzeit kam (was eine Benachteiligung den Eltern gegenüber, deren Kinder mindestens ein Jahr auseinander sind, ist), weil man eben nur jeweils ein Jahr je Kind nach dem 3. Geburtstag nehmen konnte und somit das 6. Jahr futsch war.