TZ in Elternzeit an eigener Schule

  • Liebe Kollegen,

    ich würde gerne aus dringenden familiären Gründen meine Unterrichtsstunden reduzieren. Zur Zeit arbeite ich 18/25,5 aus familienpolitischen Gründen (3 Kindergartenkinder). Aktuelle TZ läuft noch bis 2025. Für den Fall dass die BR meinen Antrag auf Reduzierung nicht durchgehen lässt (SL unterstützt), sehe ich nur die Möglichkeit, Elternzeit anzumelden und in diesem Rahmen meine Stunden neu anzugeben.

    Ich möchte an meiner Schule bleiben und dort TZ in EZ arbeiten. Meine Frage ist, bin ich dann nach der "Elternzeit" Freiwild für Abordnungen? Da ich dann aus der Elternzeit zurückkehre? Sonstige Haken? Arbeite zur Zeit Wohnort nah und dabei soll es auch bleiben ;).

    Vielen Dank!

  • Ich habe wohl die relevanteste Info nicht gegeben: Ich möchte so schnell es geht reduzieren; die Frist zur Anmeldung der Elternzeit (so fern dieser Weg notwendig sein wird) beträgt 13 Wochen bei mir und wäre eigentlich schon zu lange für unsere familiäre Situation. Heißt: Abwarten bis 2025 (aktueller TZ Bescheid) ist ausgeschlossen bzw. hilft der Situation dann nicht mehr weiter.

  • An dem Problem ändert dann aber auch deine alternative Idee nichts, denn die wird sich auch nicht einfach so kurzfristig umsetzen lassen. Selbst wenn du in kürzerer Frist in 100% Elternzeit gehen kannst, wird die Schule auf keinen Fall in einem so kurzen Zeitraum dann alternativ Geld für eine Vertretungsstelle bekommen und das Verfahren zur Besetzung durchführen können. Auch hier wird ein bestimmtes Verfahren zu durchlaufen sein, das seine Zeit benötigen wird.

  • Ich möchte 4-5 Stunden reduzieren, wäre also 13-14 von 25.5 Stunden noch da. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die 13 Wochen Frist zur Anmeldung das längste wäre, das man mir zumuten kann? Meine Schule ist einverstanden damit und sieht keine Probleme (die nicht zu beheben sind). Meine Hauptfrage ist die Auswirkung einer möglichen Elternzeit auf meinen langfristigen Verbleib an meiner Schule- Stichwort Abordnung nach Rückkehr aus Elternzeit?

  • Wenn du in Elternzeit bist gelten die Regeln zur Rückkehr aus der Elternzeit unberührt von einer parallelen Teilzeit, Rechtsanspruch zur Rückkehr an die Stammschule also nur bei bis zu 1 Jahr, soweit ich weiß. (Vielleicht kann noch jemand aus NRW genaueres sagen.)


    Auch zur Anmeldung der Elternzeit gilt allerdings eine Frist von 7 Wochen. Selbst wenn du den Antrag nächste Woche abgibst, kannst du also bestenfalls wenige Tage vor Weihnachten in Elternzeit gehen, letztlich gewinnst du bei deinem Alternativmodell nur die drei Wochen im Januar, hast dafür aber wesentlich mehr Aufwand und kannst nicht sicher sein, ob das so klappt.


    Meine ernstgemeinter Rat: Änderung der Stundenzahl zum 2. Halbjahr beantragen, in der Zeit dazwischen eine andere Lösung finden und notfalls Krank melden, wenn die Gesamtbelastung für dich nicht mehr machbar ist.

  • An dem Problem ändert dann aber auch deine alternative Idee nichts, denn die wird sich auch nicht einfach so kurzfristig umsetzen lassen. Selbst wenn du in kürzerer Frist in 100% Elternzeit gehen kannst, wird die Schule auf keinen Fall in einem so kurzen Zeitraum dann alternativ Geld für eine Vertretungsstelle bekommen und das Verfahren zur Besetzung durchführen können. Auch hier wird ein bestimmtes Verfahren zu durchlaufen sein, das seine Zeit benötigen wird.

    Das ist aber nicht sein Problem, 13 Wochen ist die Zeit, die die Schule hat, alles andere müssen die dann sehen, somit können sie eben froh sein, dass er einen Teil der Zeit weiter macht.

    Auch zur Anmeldung der Elternzeit gilt allerdings eine Frist von 7 Wochen

    Nein, 13 Wochen, wenn die Kinder über 3 sind und das scheint hier der Fall zu sein.

  • Meine ernstgemeinter Rat: Änderung der Stundenzahl zum 2. Halbjahr beantragen, in der Zeit dazwischen eine andere Lösung finden und notfalls Krank melden, wenn die Gesamtbelastung für dich nicht mehr machbar ist.

    Kann man bei euch so schnell reduzieren? Bei uns muss bis Januar fürs nächste Schuljahr abgegeben werden und das ist dann eigentlich fix für 1 Jahr und geht nur aufzustocken, eher nicht zu reduzieren. Müsste man also sehen, wie das in NRW ist.

  • Kann man bei euch so schnell reduzieren? Bei uns muss bis Januar fürs nächste Schuljahr abgegeben werden und das ist dann eigentlich fix für 1 Jahr und geht nur aufzustocken, eher nicht zu reduzieren. Müsste man also sehen, wie das in NRW ist.

    Ich habe in NRW und auch in RLP kurzfristig weniger oder auch mehr Stunden arbeiten können. Habe noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, wenn die SL es unterstützt.

  • Ich habe in NRW und auch in RLP kurzfristig weniger oder auch mehr Stunden arbeiten können. Habe noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, wenn die SL es unterstützt.

    Das kommt immer darauf an, ob jemand da ist, der den Rest übernehmen kann, aber wenn man mit -48 Stunden in das Schuljahr startet, dann ist es egal, was die Schulleitung dazu sagt, dann kann das Schulamt nur ablehnen, wenn man weniger unterrichten will, denn sie hat ja niemanden für die Sicherung der Unterrichts.

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