- muss ich zwei Anträge stellen?
Nein, du kannst keine zwei Anträge stellen, denn du musst dich im ersten für die ersten 24 Monate festlegen, also geht nur ein Antrag.
- Den tatsächlichen Geburtstermin kann man nicht wissen. Geht der zweite Zeitraum dann denoch vom errechneten Geburtstermin aus?
Nein, man schreibt dann einfach:
Hiermit melde ich Elternzeit ab der Geburt (VET xx.yy.2a) für einen Lebensmonat und ab dem Beginn des 9. Lebensmonates bis zum Ende des 12. Lebensmonates an.
Die genauen Daten reiche ich schnellstmöglich nach der Geburt nach.
Einmal am Anfang der Schwangerschaft für 4 Wochen
Bedenke, 4 Wochen sind kein Monat, wenn es dir ums Elterngeld geht, dann nimm einen Lebensmonat.
Und ja, du kannst den 1. und den 11. Lebensmonat nehmen. Also nur in Lebensmonaten. Wenn die Mutter und du insgesamt das gesamte Elterngeld ausschöpft, ist es egal, wann du EZ mit EG nimmst, aber halt nur in Lebensmonaten des Kindes.
Nein, das ist falsch. Elternzeit kann er auch für 3 Monate, 2 Wochen und 4 Tage nehmen, aber Elterngeld wird immer nur in Lebensmonaten gezahlt, so dass es dann bei der Berechnung evtl. Anrechnungen usw. gibt.