Beiträge von Susannea

    Wenn die Kollegin ein Deputat von 25 Stunden hat und davon 23 unterrichten soll und 2 weitere für eine besondere Aufgabe verwenden soll, dann sind natürlich auch die 25 Stunden während der Krankheitszeit anzurechnen.

    Genau das.

    Manche Schulleiter haben echt Ideen.


    Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?

    Nein, das siehst du total richtig und das geht gar nicht.

    Die einen werden ewig voll weiterbezahlt, die anderen kriegen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Ist in Sachsen nunmal so.

    Das ist auch in Sachsen nicht so, das ist überall wo der TV-L gilt anders ;)

    Zumal hier ja auch schon bei langer Krankheit die Vorteile des Angestelltenseins genannt wurden.

    Kann man auch anders sehen - immerhin wurden die Rentenbeiträge von meinem Gehalt abgezogen und angespart. Wäre ich zuvor selbständig gewesen und hätte über Lebensversicherungen und private Renten vorgesorgt, hätte ich das on top.

    Sehe ich etwas zwiespältig, denn wenn du auch nachversichert wurdest, dann hast du dafür ja auch doppelte Einzahlungen erhalten (ist z.B. jetzt bei denen so, die nach dem Ref angestellt waren und dann verbeamtet werden später.

    Und die Höchstgrenze muss man ja auch erstmal überschreiten.
    Wird z.B. bei mir nie der Fall sein.
    Sollte ich mich verbeamten lassen, bekomme ich immer nur die Mindestpension und die Rente on top, egal was ich noch machen werde.

    Und auf alle Fälle ist die Teilung innerhalb der Lehrerschaft äußerst ungerecht

    Siehst du und bei uns erkennst du sie maximal beim Streik aktuell, sonst weiß in der Regel selten jemand, wer was ist und da auch niemand genau weiß wer welche Bedingungen zur Einstellung hatte und was gezahlt kriegt, gibt es da keinerlei Teilung oder Neid.

    Aber für das Individuum mit Wahl gibt es nur eine Option.

    Siehst du und das sehe ich generell anders und habe dazu auch diverse Gründe genannt, warum.
    Und natürlich muss man immer neu überlegen, welche der Nachteile einen aktuell evtl. gar nicht mehr betreffen (gegen das fehlende Streikrecht wird ja gerade geklagt) oder sich verändert haben, also überlegt man immer wieder neu.
    Aber ich überlege auch nicht seit Jahren, sondern erst, seit Berlin uns das angeboten hat, die Nachteile in Brandenburg waren viel zu hoch (auch die finanziellen), um vorher darüber wirklich nachdenken zu müssen.

    Im Sommer sind in unserem Freibad bei schönem Wetter oft mehrere Klassen gleichzeitig. Ob das die Bademeister dann noch so im Blick haben? Hier gibt es im Umkreis von 200 m um das Bad herum 4 Schulen und auch mehrere Kindergärten in der Nähe.

    Vermutlich nicht, aber das interessiert die AV nicht ;)

    Die Anzahl der Schüler gleichzeitig im Wasser bei Bademeister ist z.B. auch unbegrenzt, während ich nur 12 drin haben darf.

    Guck einfach wirklich in die Erlasse deines BL.
    In NRW muss auch im Schwimmbad oder an einem bewachten Strand jemand mit Rettungsschwimmer dabei sein, der Rettungsschwimmer des Strandes/Schwimmbades ist nicht alleine zuständig.

    Berlin z.B. reicht es dann, wenn Badpersonal da ist, wenn die Lehrkraft das Schwimmabzeichen in Bronze besitzt, also weit weg von einem Rettungsschwimmer.

    Das ist wirklich total unterschiedlich.

    - muss ich zwei Anträge stellen?

    Nein, du kannst keine zwei Anträge stellen, denn du musst dich im ersten für die ersten 24 Monate festlegen, also geht nur ein Antrag.

    - Den tatsächlichen Geburtstermin kann man nicht wissen. Geht der zweite Zeitraum dann denoch vom errechneten Geburtstermin aus?

    Nein, man schreibt dann einfach:

    Hiermit melde ich Elternzeit ab der Geburt (VET xx.yy.2a) für einen Lebensmonat und ab dem Beginn des 9. Lebensmonates bis zum Ende des 12. Lebensmonates an.
    Die genauen Daten reiche ich schnellstmöglich nach der Geburt nach.

    Einmal am Anfang der Schwangerschaft für 4 Wochen

    Bedenke, 4 Wochen sind kein Monat, wenn es dir ums Elterngeld geht, dann nimm einen Lebensmonat.

    Und ja, du kannst den 1. und den 11. Lebensmonat nehmen. Also nur in Lebensmonaten. Wenn die Mutter und du insgesamt das gesamte Elterngeld ausschöpft, ist es egal, wann du EZ mit EG nimmst, aber halt nur in Lebensmonaten des Kindes.

    Nein, das ist falsch. Elternzeit kann er auch für 3 Monate, 2 Wochen und 4 Tage nehmen, aber Elterngeld wird immer nur in Lebensmonaten gezahlt, so dass es dann bei der Berechnung evtl. Anrechnungen usw. gibt.

    Naja, am Ende werden beide Seiten sich ihre Situation schönreden. Ist ja ein probates Mittel.

    Es wurde hier ja explizit nach den Vorteilen des Angestelltenverhältnisses gefragt und ich kenne diverse, die genau aus den Gründen sich gegen die Verbeamtung entschieden haben, man wird es nicht glauben, aber ich vermute inzwischen, dass es gut ein Drittel ist, die nicht verbeamtet werden in Berlin.

    Ehrlich gesagt habe ich mich immer noch nicht wirklich entschieden, scheine ja aber auch noch Zeit zu haben zur Entscheidung, wobei bei mir da auch noch andere Dinge mit reinspielen und sowohl Berlin als auch Brandenburg die pauschale Beihilfe anbieten würden, meine Kinder immer in der GKV bleiben können und ich auch aus Brandenburg ein Angebot zur Verbeamtung habe (während ich das in Berlin immer noch nicht in Zahlen habe).

    Es gibt Konstellationen, dass man sich an einer Schule nicht wohlfühlt und weg möchte. Das ist auch als Beamter kein Problem. Da muss man sich nur auf die Funktionsstelle an einer anderen Schule bewerben.

    Aber sicher nur Bundeslandintern, raus aus dem Bundesland ist meist ein riesiges Problem und auch innerhalb oft schwierig als Angestellter ist das in weniger als einem Jahr gelöst, bei Beamten kann es bis zu 5 dauern ;)

    zu 2.: Damit du aus dem Dienst entfernt wirst und deine Pension verlierst, musst du schon ein übler Finger sein.

    Da steht ja nichts von einem Rauswurf, sondern einer eigenen Kündigung ;)

    Hängt sicher vom Einstiegstarif, von den Vorerkrankungen und auch davon ab, dass zur Zeit und in der Zukunft Preissteigerungen mehr zu erwarten sind.
    Mein Beitrag hat sich in den letzten 9 Jahren um fast 50% erhöht und ich bin nicht seeeeehr weit von den 500 Euro.

    Und dann nehme ich eben die Kosten dazu, die mir dann an anderen Stellen evtl. auch noch fehlen oder die Kinderbeiträge und dann bin ich über dem Beitrag der GKV.

    Bei Vollzeit in der GKV zahlt man aber deutlich mehr.

    Denn das hängt ja davon ab, ob es die pauschale Beihilfe gibt oder nicht z.B.

    Man muss sich einfach darüber im klaren sein, dass vom Verwaltungsaufwand und der Komplexität die PKV immer die schwierigere sein wird.

    Wenn man damit leben kann, ist doch alles schickt, aber es können eben nicht alle damit leben.

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