Beiträge von Susannea

    und ja, wenn man Pech hat, muss man mehrfach kommen

    Wie gesagt, hier MUSS niemand mehrfach kommen. Er darf, er wird gefragt, er wird eingeladen, aber außer für die Klassenlehrer in ihrer Klasse ist es für niemanden Pflicht an einem Elternabend teilzunehmen.

    Aber gerade für mich als "Schwimmlehrer" mit allen 10 Jül-Klassen wäre es manchmal schon sinnvoll, aber mehr als einen habe ich nicht geschafft (in der Klasse, wo ich stellvertretende Klassenlehrerin bin), denn da ging es dann auch so heiß her, weil man ja die Schwimmbusse "vergessen" hat oder was auch immer. Das geht ja inzwischen soweit, dass unsere Eltern mehrmals die Woche beim Senator anrufen usw.

    und dann laden die Elternvertreter*innen jeweils zu einem anderen Abend ein und die Hausmeisterin hat jeden Abend Schließdienst? Und die eingeladenen Lehrkräfte haben einfach so zu erscheinen?

    Ich weiß ja nicht, was bei euch der Hausmeister damit zu tun hat, bei uns nichts.

    Der Hausmeister hat bei uns um 14 Uhr Feierabend, der Schließdienst muss eh jeden Abend kommen ;)

    Bei der Schule meiner Kinder kann jeder Lehrer selber die Schule scharf schließen (dauert es länger als bis 20 Uhr, muss man es anmelden, wird aber meist abgelehnt), da braucht man eh niemanden und im Idealfall spricht man es ja mit dem Klassenlehrer ab, der sich dann um einen Raum bemüht. Ob Fachlehrer kommen oder nicht ist auch eine Absprachesache (macht ja aber keinen Unterschied, wer da einlädt).

    Selbst das Stühle stellen für größere Veranstaltungen macht bei uns inzwischen eher der Hort oder jeder holt sich seinen Stuhl selber und bringt ihn wieder weg.

    Wie gesagt, wir wollen das ja gar nicht, ich halte das eben für eine ganz schlechte Variante mit zentral (haben auch den zentralen Elternsprechtag glücklicher Weise in der GK abgelehnt) haben uns ja klar dagegen ausgesprochen und nein, man muss nicht von Anfang bis Ende dabei sein, aber wenn es nun mal Sachen gibt, die einen betreffen ist es ziemlich blöd, wenn man mittendrin geht bzw. gehen muss.

    Und ja, Klassenlehrer sind von uns von Anfang bis Ende dabei und das finde ich auch richtig so.

    Und klar kann das Schulrecht eine Absprache nicht verhindern, wohl aber eine Beschlussfassung in der Schulkonferenz, die ist damit nämlich unzulässig, aber sie vereinfacht es den Elternvertretern eben solche Beschlussfassungen und Absprachen zu verhindern, wenn sie diese nicht haben wollen und das ist gut und richtig so ;)

    Nein, das ist nicht grundschulspezifisch, auch in der Sekundarstufe werden die Elternvertreter in Brandenburg für zwei Jahre gewählt und laden zu den Elternversammlungen ein, da gab es diesmal schon Stress, weil einige Lehrer immer noch meinen, sie könnten das machen (vorzugsweise ohne Absprache mit dem Elternvertretern) das geht aber nach Schulrecht gar nicht, weil sie wie gesagt nur Gast sind und die Elternvertreter einladen und auch den Termin festlegen. Da kann also keiner für alle an einem Tag festgelegt werden ;)

    Susannea wieso liegen bei euch die Elternabende denn nicht zentral an einem Abend? Zwei Abende brauchen wir als große Schule auch, aber an einer Grundschule würde ich davon ausgehen, dass ein zentraler Abend völlig ausreichend ist.

    Ein zentraler Elternabend ist vollkommen blöd, hatte die Grundschule meiner Kinder auch, geht maximal noch für Durchschnittseltern mit Paar und maximal einem Kind, besser nur für ein Kind.

    Als Eltern kann ich mich genauso wenig teilen, wie als Fachlehrer, was soll das also bringen?!? Es waren zwei der Klassen, wo ich unterrichte parallel, der Erfolg war, dass ich bei dem einen gar nicht war. Bringt also genau gar nichts.

    Außerdem, mit welche Begründung sollte ich denn die Elternvertreter auf einen Termin festnageln?!? Das ist rechtlich sehr wacklig, geht in Berlin noch, wo jedes Jahr gewählt wird, aber in Brandenburg, wo die Elternvertreter für zwei Jahre feststehen DARF ich ja gar nichts bestimmen, denn die Elternvertreter laden ein und das "Nur" in Absprache mit den Lehrern, nicht von denen bestimmt , die Lehrer sind ja nur Gast.

    Ich frage auch nochmal meine anderen Kolleginnen und Kollegen, die in Elternzeit waren und im Endeffekt hat keiner immer genau das Soll-Deputat. Die müssen es ja eigentlich wissen, wie es gehandhabt wird.

    Wie gesagt, würde ich mich nicht darauf verlassen, sondern wirklich nachfragen, denn nicht alles was getan wird, auch nicht in Hessen, ist rechtens.
    Wir haben gerade noch einmal den Hinweis vom Personalrat mit dem Verweis auf das Bundesarbeitsgerichtsurteil bekommen, dass bis auf wenige Ausnahmen (und die könnten es natürlich mit dem Blockunterricht sein) nicht über die Monatsgrenzen hinaus gehen darf (mit dem Minus). Wohl aber die Plusstunden nachträglich verrechnet werden dürfen.

    Wenn du einmal genau lesen würdest, sollte dir auffallen, dass ich niemals etwas anderes behauptet habe.

    Willst du eigentlich stänkern?

    Natürlich hast du etwas anderes behauptet, denn meine Aussage war ja nach deiner Antwort falsch :autsch:


    Es ist mir auch vollkommen schleierhaft, wie du auf das schmale Brett kommst, dass die Abweichungen von der Sollstundenzahl irgendetwas mit der Elternzeit zu tun hat. Der Dienstherr setzt ihn mit 20,33 statt 24 Stunden ein. Die Frage ob das statthaft ist, ist Landesrecht.

    Darum ging es gar nicht, sondern du hast gefragt, ob ich meine mich mit bayrischen Dienstrecht auszukennen und bis auf die Frage nach der Stundenzahl (wo ich an den Personalrat verwiesen habe, aber darauf aufmerksam gemacht habe, dass das bundesweit eigentlich doch ziemlich einheitlich sein sollte, denn es gibt dazu ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, wobei ich vergaß, dass das sicher wieder nicht in Bayern gilt, so wie die meisten Urteile :pfeifen:) brauche ich das dafür nicht, weil es Elternzeit ist und die läuft übers Bundesgesetz und ist anders als eine Reduzierung außerhalb der Elternzeit, die übers Landesrecht läuft.

    Aber gut, wenn schon die Personalstellen diesen feinen Unterschied nicht verstehen, wie kann ich das von dir erwarten.

    ich müsste ich an den Mitarbeiter XY wenden, aber der sei schon im Feierabend. Er (mein Gesprächspartner) hätte auch schon 20 min. Feierabend. Tja, ich noch lange nicht. Was, wie könne das sein? Da konnte ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich am Abend vorher um 21.30 Uhr die Schule verlassen hätte. (Elternabend)

    "Dann waren Sie aber sicher nicht heute früh um 8 Uhr wieder in der Schule."

    Ich: "Um halb 8." (Frühaufsicht)

    Das passt dazu, dass mich letzte Woche unsere Sekretärin angepampt hat, weil eine Mail von mir "erst" um 8.11 Uhr bei ihr ankam. Nunja, ich hatte 10.40 Uhr Unterrichtsbeginn, da fand ich mich schon nett, so früh etwas vorher zu schicken. Außerdem war ich am Abend davor auch erst um 22 Uhr zuhause, weil wir nämlich bis 20 Uhr beim Elternabend waren und dann musste ich ja meine Kinder erstmal einsammeln, die hatte ich ja zwischendrin verkauft (ein Glück, dass die Oma sie abgeholt hatte, sie betreut hatte, gleich meine Schwimmgruppe mitgemacht hat, sie wieder mit nach Hause genommen hat und da abgefüttert hat, damit ich zum Elternabend konnte).

    Hier waren es die ersten 3-4 Wochen, die so anstrengend sind. Jeweils einmal den Schwimm-Schwachsinn getestet. Statt 15.10 Uhr Schluss beide Male 16 Uhr zurück, aber das machen wir doch gerne, nicht!

    Elternabende in der einen Woche jeden Tag einen (ja, da waren auch die meiner Kinder dabei, macht es aber nicht weniger anstrengend). Neue Kollegen, die immer das Rad neu erfinden wollen und dann nach 2 Wochen schon erstmal gleich für mindestens eine Woche ausfallen, weil es zuviel ist (naja, wenn man das Rad nicht neu erfinden würde und das auch noch zu Lasten der anderen...)

    Heute dann von 9-14.30 Uhr Fortbildungen, immerhin online, so dass ich zwischendurch noch ein bisschen Haushalt machen konnte. Aber Unterrichtsplanung für die nächste Woche habe ich nur für Musik (dank der Fortbildung heute dann umgeplant zu dem eigentlichen Plan), Englisch muss ich umplanen, weil letzte Woche die Schüler verschollen sind, weil ich mich nicht in wenigen Sekunden vom einen Gebäudeteil in den anderen Beamen konnte und dann hat die Sekretärin sie weggeschickt in den Hort. Ähm ja, Leute, wenn um 12.50 Uhr die Stunde davor zu Ende ist und die nächst beginnt, klappt das selbst aus dem Nachbarraum nicht wirklich pünktlich, aber wenn ich dann noch aus dem PC-Raum komme aus dem anderen Gebäude und da auch noch der IT-Experte mir irgendwelchen Unsinn zeigen will (nein, wenn das Internet nur bei einem PC im Switch nicht geht und der PC aber auch direkt aus der LAN-Dose hat, dann KANN es nicht am Switch liegen, auch wenn die Hotline ihm das erzählt wird der Unsinn deshalb nicht weniger unsinnig!)

    Nunja, also noch mal alles neu planen und hoffen, dass sie wenigstens einen Teil zuhause nachgearbeitet haben.
    Schwimmen lohnt sich nicht zu planen, man weiß ja nie, wer wie wo da ist usw. da muss man spontan sein (nur vom 3m Brett habe ich auch spontan meine Nichtschwimmer letzte Woche noch nicht springen lassen, dazu mag ich erst ein bisschen einschätzen können, ob sie wenigstens wieder mit Schwimmhilfe zum Rand paddeln können).

    Bei uns sind das größte Problem die Erstklässler, denn in die Willkommensklassen dürfen nur Kinder, die schon alphabetisiert sind. Denn Lesen und Schreiben wird vorausgesetzt.

    Tja, aber in den normalen Klassen wird deutsch vorausgesetzt, das interessiert dann leider nicht. Somit bekommen die Kinder wenig mit, wobei, Moment, ist kein Unterschied zu dem einen Mädchen, was die ersten Wochen kein Wort gesprochen hat, weil sie glaube ich einfach nichts verstanden hat, war in keiner Kita, zuhause wird nur türkisch gesprochen. Aber man sprach davon, dass bei ihr selektiver Mutismus vorliegt. Wohl eher nicht, sondern eher ein riesiges Sprachdefizit, nach 3 Wochen ist sie zumindest in der Gruppe gut integriert, spricht mit allen und vor allem das auf deutsch und versteht auch schon ganz viel.

    Abweichungen von den Soll-Deputatsstunden für Lehrkräfte sind im jeweiligen Landesrecht festgelegt und mitnichten bundesweit gleich. So z.B. für Hessen in §17 Abs. 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte.

    DAs bist du leider falsch, denn es gibt ja einen Unterschied, auch für Beamten zwischen Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit und doch, das zweite ist überall eigentlich gleich, weil eben nach dem BEEG geregelt ist.

    Und das tun sie mit "0" für keine Abweichung von der geschuldeten Pflichtstundenzahl, egal ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet.

    Ein deutlicher Unterschied zu dem, was du vorher gesagt hast, sie werden berücksichtigt als ob man voll arbeitet.
    Denn genau, die tauchen mit 0 auf.

    Elternzeit zählt für dein Stundenkonto so, als hättest du in dieser Zeit gemäß deinem Stundenumfang gearbeitet. +-0. D.h. wenn du vor der Elternzeit zwei Stunden zu viel/zu wenig hattest, bekommst du die in der Zeit nicht mehr angerechnet.

    Nein, darf es nicht, weil es ein ruhender Vertrag ist, somit darf diese Zeit einfach gar nicht in der Berechnung auftauchen, weil man ja in der Zeit auch Teilzeit arbeiten könnte, das muss aber dann einzeln berechnet werden. Daher kann nicht wie voll gearbeitet gerechnet werden.

    Bist du echt so fit in bayrischem Dienstrecht? Ich bin's nicht.

    Brauche ich nicht, denn das Ist im Bundeselternzeit- und Eltergeldgesetz geregelt, was bundesweit gilt, in der Regel auch für Beamte (da gibt es nur wenige Ausnahmen, ob die zulässig sind ist die andere Frage) ;)

    Das mit der Mehr- und Minderarbeit ist auch bundesweit gleich, wie du richtig sagst und nein, das darf eben nicht über den Monat gehen in der Regel.

    Es führen also 38 Wochen zu 100 Minusstunden, und ich bin 1/3 des Schuljahres Night nicht mal im Dienst.

    Und da liegt der Fehler, bei dir dürfen dann ja nur 26*24 Stunden gerechnet werden. Du brauchst also "nur" ca. 624 Stunden. Dir fehlen also insgesamt ca. 96 Stunden. Aber ich denke, dass eben der Stundenplanbauer da nicht dran gedacht hat, dass du ja zwischendurch gar nicht da bist und deshalb in der restlichen Zeit trotzdem die 24 Stunden brauchst.

    Aber das ihr die Minusstunden auf ewig mitnehmt, ist soviel ich weiß nicht erlaubt, wende dich da unbedingt an den Personalrat und weise den Stundenplanbauer auch noch einmal darauf hin.

    Übrigens muss er aber irgendwas berücksichtigt oder geändert haben, denn bei normaler Berechnung wären das deutlich mehr als "nur" 100 Minusstunden.

    Fangen wir von hinten an:

    3. Nein, natürlich nicht, wenn du Minusstunden sammeln würdest, müsste man dich durchgängig bezahlen. Wenn du nicht bezahlt wirst, musst du auch 0 Stunden arbeiten.

    2. Eigentlich müssten sie dann anteilig berechnet werden. Was hast du denn für die Elternzeit angemeldet? Teilzeit in Elternzeit mit 17 Stunden von???

    1. Kann man schon, das verfällt dann aber eigentlich zu jedem Monatsende, wenn man das nicht mit Vertretungsstunden o.ä. ausgleicht. Aber wenn sie das so wollen darf dies nicht dein Problem sein.

    Ich kann leider nicht so ganz rauslesen, ob du die Hauptversicherte in der Familienversicherung bist oder der Mann.

    Bei mir war übrigens die PKV schon im Ref deutlich teurer als die GKV und ich empfehle immer die Überlegung zu den Kind-Krank-Tagen, dass man die in der PKV über die KK gar nicht hat, Haushaltshilfe usw. auch nicht, auch bei Einkommensersatz bei Mitaufnahme im KKH bin ich unsicher.

    Also für uns stellte sich somit die Frage nicht wirklich, wobei von Anfang an klar war, dass ich wohl das Einkommen meines Mannes auch nicht übersteigen werde (weil ich nicht vor habe Vollzeit zu arbeiten) und daher die Kinder eh in der GKV familienversichert bleiben können.

    Aber so 100% entschieden bin ich auch nicht, ich zahle daher seit Ende des Refs eben einen gewissen Betrag (anwartschaft), damit mein Anrecht auf die PKV zu den Bedingungen nicht erlischt.

    ich auch.

    Und wer meint, dass er/sie darüber lächeln muss, so what.

    Aus dem Alter, mir darüber Gedanken zu machen, ob mich jemand belächelt, bin ich seit Jahrzehnten hinaus. Zum Glück

    Sehe ich genauso, ich war auch die einzige mit Maske in der Lehrerkonferenz, bei der Elternversammlung, in der Elternkonferenz, in der Klassenkonferenz, in der Turnhalle (nee stimmt nicht, da hatte mein Mann sie auch auf). Schade finde ich es nur, dass meine Kinder sie nicht mehr so konsequent tragen, weil sie eben nicht darüber stehen können, dass andere verwirrt sind oder lächeln o.ä.
    Das hat selbst der 3. Klässler lange noch ertragen, aber nun schafft er es einfach nicht mehr.

    Das kann schon hinhauen Susannea

    Entweder gibt es eine Doppelbesetzung, eben auch männlich, für den Schwimmunterricht, oder der Schwimmunterricht kann eben nicht stattfinden.

    Nein, das kann nicht hinhauen, weil das auch nicht zulässig ist, weil ja die Stundentafel erfüllt werden muss und genau wie kein getrennter Sportunterricht vorgesehen ist, ist auch kein getrennter Schwimmunterricht in Berlin und Brandenburg vorgesehen. Mag ja bei euch anders sein.

    Und in der Grundschule sind das auch keine Wahlangebote.

    Und ganz ehrlich, eine Frau in der Männerkabine oder ein Mann in der Frauenkabine für weniger ertrunkene Kinder sollte es allemal jedem Wert sein!

    Und wie gesagt, zulässig eh (bei uns steht irgendwas von "nach Möglichkeit sollen beide Geschlechter vertreten sein", ist nicht möglich, also eben anders.

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