Nein, das ist nach dem BEEG nicht falsch, es mag sein, dass NRW wieder eine vermutlich unzulässige Einschränkung für Beamte gemacht hat (ist ja mit den Abständen zu den Ferien auch so und das ist ja auch nicht zulässig
also nicht alles, was in einer Verordnung steht ist richtig oder entspricht dem Gesetz).
Und natürlich ist diese Verordnung so Unsinn, weil sie eben nur einen sehr geringen Anteil umfasst, denn wie ist denn das mit der Mindest- und Höchststundenzahl beim Partnerschaftsbonusmonat, die muss ja auch beachtet werden, ist aber in der unsinnigen Verordnung gar nicht aufgeführt.
Nicht alles, was in Verordnungen steht ist gesetzeskonform und schon gar nicht sinnvoll und vor allem in dem Falle hier unzureichend und unvollständig!
Zumal das hier ein Merkblatt ist und das hat keinerlei Aussagekraft. Was meinst du wieviele Merkblätter und Anträge (die gar nicht Anträge heißen dürfen!) auch in Berlin falsch sind?!?)
Wichtig ist das Gesetz und das ist dort relativ eindeutig. Zumal man ja auch noch ins MuSchG evtl. gucken muss usw.
Also sicher ist, dass das Merkblatt nicht ausreichend ist als Begründung, warum sie doch erlaubt sein sollte!