Beiträge von Susannea

    Vertretungsstunden sind wohl so zu gestalten, dass ich nicht mehr als 50 Prozent arbeite, damit mein Anspruch auf Elterngeld nicht erlischt.

    Wo hast du die Zahl her?

    Und sind das "normale" Elterngeldmonate oder Partnerschaftsbonusmonate.

    Leider hast du ja bisher sämtliche Nachfragen dazu ignoriert, auch ob dir klar ist, dass dein Partner nicht durchgängig Elterngeld dann erhalten kann, weil die Monate nicht reichen usw.

    Daraufhin wurde der Schuljurist befragt und dieser vertritt die Meinung, die Stunden müssten erst innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden. Kann es denn sein, dass dies in Hessen wirklich so geregelt ist?

    Das ist der Unterschied ob Beamte oder Angestellte, allerdings eine Woche gilt soviel ich weiß nirgends. Angestellte innerhalb eines Monats

    Nein, das ist nach dem BEEG nicht falsch, es mag sein, dass NRW wieder eine vermutlich unzulässige Einschränkung für Beamte gemacht hat (ist ja mit den Abständen zu den Ferien auch so und das ist ja auch nicht zulässig ;) also nicht alles, was in einer Verordnung steht ist richtig oder entspricht dem Gesetz).

    Und natürlich ist diese Verordnung so Unsinn, weil sie eben nur einen sehr geringen Anteil umfasst, denn wie ist denn das mit der Mindest- und Höchststundenzahl beim Partnerschaftsbonusmonat, die muss ja auch beachtet werden, ist aber in der unsinnigen Verordnung gar nicht aufgeführt.


    Nicht alles, was in Verordnungen steht ist gesetzeskonform und schon gar nicht sinnvoll und vor allem in dem Falle hier unzureichend und unvollständig!

    Zumal das hier ein Merkblatt ist und das hat keinerlei Aussagekraft. Was meinst du wieviele Merkblätter und Anträge (die gar nicht Anträge heißen dürfen!) auch in Berlin falsch sind?!?)

    Wichtig ist das Gesetz und das ist dort relativ eindeutig. Zumal man ja auch noch ins MuSchG evtl. gucken muss usw.

    Also sicher ist, dass das Merkblatt nicht ausreichend ist als Begründung, warum sie doch erlaubt sein sollte!

    Siehe oben, das Blatt ist so vollkommender Unsinn, denn die Einschränkungen sind ja viel größer als nur die 75%..

    Das würde also so vor jedem Gericht gekippt werden, wenn nur der Unsinn umgesetzt wird.

    Denn die Voraussetzungen von den Bezug von Elterngeld sind ja viel weiter gefächert.

    Und nein, in Berlin z.B. ist es gar nicht falsch und ich denke auch andere Bundesländer denken dort deutlich weiter als NRW.

    Auf der Couch liegend mit dem Laptop ein paar Modifikationen vorzunehmen und das Material zu verschicken empfand ich als absolutz zumutbar.

    Aber damit zeigt man den Kollegen doch, sie müssen so arbeiten und das finde ich für die Kollegen nicht zumutbar. Also wenn ich weiß, ich vertrete in der Klasse, wo ich stellvertretende Klassenlehrerin z.B. bin, dann frage ich die Kollegin, die krank ist, ob sie einen Wunsch hat, wenn ich genügend Vorlauf habe, wenn nicht, mache ich es so wie letzte Woche. Übungshefte in Mathe lagen auf dem Schreibtisch, dann rechnen wir darin also eine Stunde (dabei habe ich dann gleich die von ihr noch nicht geschafften Korrekturen mit gemacht usw.)

    Wenn man mal eine Woche ausfällt, erwarten die vertretenden Kollegen natürlich zu Recht Vertretungsmaterial - und wer seinen Unterricht vorausschauend plant, hat seine Unterrichtsplanung für die kommenden Tage immer schon fertig. Trotzdem muss Material eingescannt und verschickt werden, trotzdem muss die Wochenplanung angepasst werden, usw.

    Bitte was?!? Das erwartet von uns niemand!

    Bei uns sind alle diese Ansteckungen in der Schule als Arbeitsunfall anerkannt worden und das ist gerade bei dem Kollegen mit Long-Covod sehr hilfreich.

    Übrigens ist trotz des dämlichen Kommentars von der Schulleiterin meiner Tochter auch ihre Erkrankung als Schulunfall anerkannt worden.

    Am Ende kenne ich zumindestens niemanden, der nicht sehr schnell (spätestens im August 2017 dann) unter Dach und Fach war, ODER nie als Lehrer gearbeitet hat, weil sie keinen Bock mehr auf den Job hatten (was ich verstehen kann).

    Ich sage ja, wenn du flexibel bist bekommst du immer eine Stelle und das auch ziemlich sofort.

    Hier gibt es mehr Stellen als Bewerber in der Regel.

    Dass mein Mann seinem Arbeitsgeber nicht nach sechs Monaten plötzlich sagen kann: ,,Meine Frau geht nächsten Monat 12 Stunden pro Woche arbeiten." war ihr egal und sie wies jede Verantwortung von sich.

    Ähm nee, nach 4 Monaten kann er das aber, er muss es ja erst 7 Wochen vorher ankündigen, wenn er in Elternzeit gehen will ;)

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