Entlastungsstunden Elterngeld

  • Hallo,
    ich hoffe jemand war schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen.


    Ich habe bisher pro Schuljahr 6 Entlastungsstunden erhalten, da ich andere Schulen berate und dort auch den Prüfungsvorsitz stelle.
    So habe ich auch für das kommende Schuljahr geplant, bin nun allerdings schwanger geworden.
    Im Stundenplan bin ich nun mit 6 Stunden weniger berücksichtigt, mein Mutterschutz beginnt Ende November, daran würde sich dann die einjährige Elternzeit anschließen.


    Ich würde trotzdem gerne meine Beratertätigkeit aufrecht erhalten wollen, da sie sich auf wenige Präsenztermine im 2. HJ beschränkt.


    Die Frage die sich mir stellt: Wenn ich weiterhin als Beraterin tätig bin, würden mir die 6 Entlastungsstunden aufs Elterngeld angerechnet (und das auch, obwohl ich diese faktisch nur von Ende August bis Ende November nehmen kann)?


    Ich kann es mir nämlich nicht leisten ein gekürztes Elterngeld zu bekommen.
    Andererseits würde ich nun mit 6 Minusstunden nach meiner Elternzeit starten, wenn ich der Beratertätigkeit nicht nachgehe.


    Der Stundenplan steht leider und man kann meine Stunden nicht mehr aufstocken.


    Danke im Voraus!

  • Für die Elterngeldstelle ist nicht dein Stundenplan entscheidend, sondern deine Abrechnung. Entlastungsstunden bedeuten ja nicht, dass du Teilzeit arbeitest. Oder habe ich dich falsch verstanden?


    Du erhält das Elterngeld für das Gehalt, was auf deiner Abrechnung steht. Welche Entlastung dir die Schule für diverse Zusatzaufgaben zukommen lässt, das interessiert niemanden bei der Elterngeldstelle.


    Noch eine Frage: du möchtest im 2. HJ weiterhin die Beratertätigkeit ausüben, obwohl du in Elternzeit bist? Wie das rechtlich ist, kann ich nicht genau sagen. Aber: im Mutterschutz nach der Geburt (in der Regel 8 Wochen) darfst du garnicht arbeiten.


    Ansonsten alles Gute für die restliche Schwangerschaft und Geburt!


    Ich verstehe auch nicht, wie du nach der Elternzeit mit Minusstunden starten sollst?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch!


    Ich denke, dass du mit deinen Minusstunden meinst, dass du deinen Job als Beratungslehrer anderer Schulen durch deine Schwangerschaft bereits ab Beginn des neuen Schuljahrs nicht mehr machst und daher 6 Std fehlen, oder?
    Wenn dem so ist (und du diese Aufgabe gern weiter machen möchtest und selbst wenn nicht): Sturm laufen, alles andere wäre Diskriminierung von Schwangeren.
    Wenn du nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehst, aber deine Beratungstätigkeit weiter machen möchtest, kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch!


    Ich denke, dass du mit deinen Minusstunden meinst, dass du deinen Job als Beratungslehrer anderer Schulen durch deine Schwangerschaft bereits ab Beginn des neuen Schuljahrs nicht mehr machst und daher 6 Std fehlen, oder?
    Wenn dem so ist (und du diese Aufgabe gern weiter machen möchtest und selbst wenn nicht): Sturm laufen, alles andere wäre Diskriminierung von Schwangeren.
    Wenn du nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehst, aber deine Beratungstätigkeit weiter machen möchtest, kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

    Nö, keine Diskriminierung, sondern wenn sie das aufgrund von mutterschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht mehr machen darf, dann ist es ein Teil-BV und sie muss normal so bezahlt werden, wie jetzt egal ob sie die Tätigkeit noch macht oder nicht.


    Also während des Elterngeldes darfst du einfach kein Einkommen haben und nicht arbeiten. Arbeitest du ohne Einkommen, dann darfst du kein weiteres Einkommen während des Elterngeldes haben, sonst wird das auf alle Monate umgerechnet (ist mir so gegangen und hat mich 1000 Euro Elterngeld ca. gekostet).


    Komplett arbeiten ohne Einkommen ist nach dem Mutterschutz kein Problem.

  • Nö, keine Diskriminierung, sondern wenn sie das aufgrund von mutterschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht mehr machen darf, dann ist es ein Teil-BV und sie muss normal so bezahlt werden, wie jetzt egal ob sie die Tätigkeit noch macht oder nicht.

    Klar, wenn dem so ist und sie deswegen diese Aufgabe nicht mehr machen darf. Es hört sich für mich aber so nicht an, sondern dass jm anderes den Job machen soll, weil sie ja durch die Schwangerschaft bzw. Geburt bald ausfallen wird.
    JuliaX, führe deine Überlegungen bitte mal aus!

  • Danke erstmal für die Antworten.


    Diese 6 Entlastungsstunden erhalte ich nicht durch die Schule sondern von einer externen Stelle. Diese Stelle stellt immer zu Beginn des Schuljahres die Verfügungen aus, das heißt offiziell habe ich diese Entlastungsstunden noch nicht meinem Zeitkonto gutgeschrieben bekommen, aber meine Schule hat dies bereits im Stundenplan berücksichtigt und mich für 19 Stunden eingeplant (ich bekomme aber 25 Stunden bezahlt).


    Der Zeitraum, an dem ich den Prüfungsvorsitz an den anderen Schulen stellen muss, liegt im April bzw. Mai. Da bin ich dann schon in Elternzeit und werde wahrscheinlich nicht ohne Weiteres diese Tätigkeit ausführen dürfen, auch nicht mit dem Verweis, dass diese Tätigkeit bereits mit den 6 Entlastungsstunden zu Beginn des Jahres abgegolten wurde.
    Die Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung meinte, dass ich dann im April / Mai 6 Stunden Teilzeit arbeiten müsse und 6 Stunden bezahlt käme in der Zeit, was aber auch keinen Sinn macht, weil sich die Tätigkeit nicht auf 6 Stunden in der Woche in diesem Zeitraum beschränkt, (da finden halt lediglich die Prüfungen statt, wo ich physisch anwesend sein muss) sondern deshalb immer pauschal über 6 Entlastungsstunden für das ganze Schuljahr abgegolten wird.


    Eigentlich ergeben sich für mich 3 Szenarien, wobei ich 1 präferiere, 2 nicht in Frage kommt und 3 vermieden werden soll.


    1. Ich vertrete mich selbst im April/Mai, OHNE Bezahlung, da bereits Entlastungsstunden erhalten (nicht sicher ob das möglich ist bzw. wenn möglich, ob die Entlastung auf das Elterngeld angerechnet wird)


    2. Ich vertrete mich selbst im April/Mai, GEGEN Bezahlung (will ich aber nicht, da Elterngeld gekürzt würde und sich auch die Frage stellt ob die Entlastungsstunden dann komplett gestrichen werden - siehe Punkt 3)


    3. Ich gehe der Tätigkeit NICHT nach und arbeite September bis November nur die 19 Stunden, obwohl ich voll bezahlt werde. Die Verfügung wird ausbleiben und nach der Elternzeit habe ich 6 Minusstunden auf meinem Zeitkonto.


    Ich werde heute auch mal die Elterngeldstelle anrufen, glaube aber kaum, dass die mir weiterhelfen können. Die Bezirksregierung weiß es nämlich auch nicht und hat mich dahin verwiesen und meine Schullleitung kann mir auch nicht helfen.


    Danke nochmal für eure Unterstützung.

  • Und was ist mit Option 4: Du gehst der extra Tätigkeit nicht nach und arbeitest bis zum Mutterschutz Vollzeit in der Schule? Die werden ja wohl noch 6 Stunden für dich finden (ich glaube sogar, sie müssen). Entspannt wäre ja ein Einsatz als Doppelbesetzung für dich.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses System mit Minusstunden, die nach über einem Jahr noch nich verfallen sein sollen, gültig ist.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Und was ist mit Option 4: Du gehst der extra Tätigkeit nicht nach und arbeitest bis zum Mutterschutz Vollzeit in der Schule? Die werden ja wohl noch 6 Stunden für dich finden (ich glaube sogar, sie müssen). Entspannt wäre ja ein Einsatz als Doppelbesetzung für dich.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses System mit Minusstunden, die nach über einem Jahr noch nich verfallen sein sollen, gültig ist.

    DAs denke ich auch, dass das die einzige zulässige Variante ist. Sie finden 6 Stunden für dich, dass die Entlastungsstunden, die du nicht hast schon eingeflossen sind im Stundenplanbau ist ja nicht dein Problem.

  • Gut, dass du das weiter aufgeklärt hast. So verstehe ich die Situation besser.


    Ich bleibe aber weiterhin dabei: "nur" weil du schwanger bist bzw. dann in Elternzeit gehst, darfst du nicht benachteilt werden. Also nix Minusstunden und eigentlich auch nicht "Wegnahme" deiner Tätigkeit in der Beratung.


    Wie wäre daher Option 5: Du behälst den Stundeplan mit 19 Std Unterricht und gehst bis zum Mutterschutz deiner Beratungstätigkeit nach. In der Elternzeit kümmest du dich um dein Baby und denkst während der Prüfungen im April/Mai an Wäsche waschen, Windeln wechseln und kuscheln, während jemand anderes dich bis zum Ende der Elternzeit vertritt.


    Dass die Hauptarbeit jetzt halt nunmal in die Zeit fällt, in der du weg bist, war ja kein Kalkül von dir. Die Arbeitszeiterfassung von Lehrern ist eben blöd darzustellen und solange es über Pflichtstunden läuft, ist es halt so. Demnach ist der Schritt in die Elternzeit irgendwann im zweiten Halbjahr mit Abitur und Gutachten blabla auch nicht gerecht bzw. gleich verteilt. Auf der anderen Seite fällt auch mal ein Mutterschutzbeginn in die Ferien. Egal, wie man es dreht und wendet, mal hat eher der Lehrer einen Vorteil, mal der Dienstherr.

  • Option 4 ist leider nicht möglich. Die stellvertretende Schulleiterin hat bereits gesagt, dass die Stunden jetzt nicht mehr aufgestockt werden können, zumal ich nach den Ferien in einigen Klassen bereits in Doppelbesetzung sein werde. Stellt sich die Frage ob das überhaupt rechtens ist. Im Gespräch zur Planung des neuen Stundenplans teilte ich ihr nämlich von meinem 'Problem' mit und sie sagte ich solle meinen Stundenplan mit der reduzierten Stundenzahl planen.


    Von "Wegnahme" dieser Tätigkeit kann man auch nicht sprechen, es gibt nur eine kleine Gruppe die für diese Arbeit überhaupt in Betracht kommt (Auslandsschuldienst, Erfahrung mit dem Programm). Mit anderen Worten - ich werde händeringend gebraucht. Würde ich ausfallen, würde meine Arbeit auf die bestehende Beratergruppe verteilt, ohne zusätzliche Entlastung.


    Donnerstag habe ich den Termin bei der Elterngeldstelle, denke zwar nicht, dass die mir weiterhelfen können, aber außer dem Gang zur Schulleiterin, ist das alles was mir noch bleibt. Scheinbar hat es meinen Fall so noch nie gegeben.
    Dass mir noch 3 Tage bis zu den Ferien bleiben, hilft mir da natürlich auch nicht sonderlich.


    Ich werde jedenfalls berichten, was sich ergibt - vielleicht steckt irgendwer ja auch eines Tages in meiner Situation.

  • Ich würde mir da gar keinen Kopf machen.


    Du bist im Moment Vollzeit angestellt und wirst Vollzeit bezahlt. Dementsprechend bekommst du auch dein Elterngeld, basierend auf einem Vollzeitgehalt.


    Entlastungsstunden wären ja keine Entlastungsstunden, würde man dafür dann nur Teilzeit bezahlt.


    Entweder du machst alles wie geplant und während deines Mutterschutzes / deiner Elternzeit muss halt ein Ersatz her (wie - das ist nicht dein Problem!!!)
    ODER die Schule / die Behörde entscheidet, dass du anders eingesetzt wirst und teilt dir dies mit. Wenn sie nicht in der Lage dazu ist, dich anders einzusetzen, ist das auch ihr Problem.


    Solange du keinen Teilzeitantrag gestellt hast, darf die Behörde dich nicht einseitig auf Teilzeit umstellen. Also wirst du Vollzeit bezahlt - und nur danach richtet sich dein Elterngeld.


    Kümmere dich doch nur um deine Schwangerschaft und lass andere die Arbeit machen, wofür sie bezahlt werden.
    Denn A 15 / 16 bekommt man eben auch dafür, dass man umdisponiert, wenn jemand im Kollegium schwanger oder langzeiterkrankt ist. Not your Business. Du hast jetzt Wichtigeres zu tun.

  • Hallo,


    auch von mir herzlichen Glückwunsch!
    Falls Du die Prüfungen machen willst, sehe ich Option 5, sofern ich da keinen Denkfehler habe:
    Du unterbrichst den Elterngeldbezug während der Prüfungen und wirst regulär bezahlt (für wie viele Stunden musst du dann klären...) und hängst den einen oder die zwei Monate Elterngeldbezug hinten dran oder, Option 5a, du wechselst für zwei Monate in dem Zeitraum auf Elterngeld plus und darfst dazu verdienen. Auch dann kannst du den Elterngeldbezug entsprechend verlängern.

  • Hallo,


    auch von mir herzlichen Glückwunsch!
    Falls Du die Prüfungen machen willst, sehe ich Option 5, sofern ich da keinen Denkfehler habe:
    Du unterbrichst den Elterngeldbezug während der Prüfungen und wirst regulär bezahlt (für wie viele Stunden musst du dann klären...) und hängst den einen oder die zwei Monate Elterngeldbezug hinten dran oder, Option 5a, du wechselst für zwei Monate in dem Zeitraum auf Elterngeld plus und darfst dazu verdienen. Auch dann kannst du den Elterngeldbezug entsprechend verlängern.

    Dazu verdienen darf man immer, aber egal ob Elterngeld oder Elterngeldplus, es wird immer angerechnet.

  • Bei Bezug von EG plus darf man bis zu 50% des vorherigen Nettos verdienen und hat keine Abzüge- das meinte ich. Das kann JuliaX sich ja bei ihrem Termin bei der Elterngeldstelle erklären/ausrechnen lassen und dann überlegen, ob das eine sinnvolle Möglichkeit ist.

  • Bei Bezug von EG plus darf man bis zu 50% des vorherigen Nettos verdienen und hat keine Abzüge- das meinte ich. Das kann JuliaX sich ja bei ihrem Termin bei der Elterngeldstelle erklären/ausrechnen lassen und dann überlegen, ob das eine sinnvolle Möglichkeit ist.

    Ich hasse diese Verallgemeinerungen, die gar nicht immer stimmen. Das hängt nämlich davon ab, wieviel du vorher angerechnet bekommst usw. Und auch nicht 50% des Nettos, weil ja Elterngeld immer vom Brutto berechnet wird, sondern wenn teilweise bis zu 50% des Elterngeldnettos.
    Gerade bei Leuten, die vorher der Kappunsgrenze zum Opfer fallen sind es nämlich deutlich weniger als 50%.

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin ganz frisch hier - da ich es nicht geschafft habe ein neues Thema zu starten, möchte ich hier meine Anliegen zur Elternzeit erläutern:


    Ich habe eine Unterrichtspflichtzeit von 24 Wochenstunden und bin jetzt zum Schulbeginn am 12.9. überraschend nur mit 20,33 Wochenstunden verplant (komischerweise waren es deutlich mehr in der Planung Ende Juli, erst jetzt nach Bekanntgeben meiner Elternzeit wurden es deutlich weniger).


    1. Zwischenfrage: kann man mich einfach so wenig einteilen?



    Konkret zu meiner Elternzeit: Ich bin insgesamt 3 Monate in Elternzeit in diesem Schuljahr 22/23.

    Von den 38 Schulwochen fehle ich also knapp 1/3, bin also nicht im Dienst.


    2. Frage: werden meine 3 Jahresstunden aus bisheriger Mehrarbeit der letzten Jahre 1:1 verrechnet, sodass ich jetzt das oben angesprochene 1/3 verschenke (in dem 1/3 bin ich schließlich unbezahlt in Elternzeit)


    Wir haben Blockunterricht. Ich habe in einigen Wochen während meiner Elternzeit nur 17 Stunden je Woche.


    3. Frage: Sammle ich jetzt Minusstunden für die Wochen in denen ich unbezahlt in Elternzeit bin?


    Zusammenfassend meine Befürchtung: Ich bin verbeamteter Lehrer in Bayern und wir haben ca. 880 Stunden im Schuljahr. Am Ende baue ich ohne es zu wollen, gesammelte Mehrarbeitsstunden in massivem Umfang ab und sammle sogar noch Minusstunden, in denen ich nicht im Dienst bin.


    Für Auskünfte und Tipps bin ich schon jetzt dankbar.

  • :telefon:  Susannea ,your call. :telefon2:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Fangen wir von hinten an:


    3. Nein, natürlich nicht, wenn du Minusstunden sammeln würdest, müsste man dich durchgängig bezahlen. Wenn du nicht bezahlt wirst, musst du auch 0 Stunden arbeiten.


    2. Eigentlich müssten sie dann anteilig berechnet werden. Was hast du denn für die Elternzeit angemeldet? Teilzeit in Elternzeit mit 17 Stunden von???


    1. Kann man schon, das verfällt dann aber eigentlich zu jedem Monatsende, wenn man das nicht mit Vertretungsstunden o.ä. ausgleicht. Aber wenn sie das so wollen darf dies nicht dein Problem sein.

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