Beiträge von Nighthawk

    Aus dem bayerischen Personalvertretungsgesetz:


    Art. 27
    (1) Der Personalrat ist neu zu wählen, wenn


    a)mit Ablauf von 30 Monaten, vom Tag der Wahl gerechnet, die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist oder
    b)die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist oder
    c)der Personalrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat oder
    d)der Personalrat durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist.


    (2) In den Fällen des Abs. 1 Buchst. a bis c führt der Personalrat die Geschäfte weiter, bis der neue Personalrat gewählt ist.


    Art. 28
    (1) 1 Auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten, des Leiters der Dienststelle oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. 2 Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluß eines Mitglieds beantragen.


    (2) 1 Ist der Personalrat aufgelöst, so setzt der Vorsitzende der Fachkammer des Verwaltungsgerichts einen Wahlvorstand ein. 2 Dieser hat unverzüglich eine Neuwahl einzuleiten. 3 Bis zur Neuwahl nimmt der Wahlvorstand die dem Personalrat nach diesem Gesetz zustehenden Befugnisse und Pflichten wahr.


    also: so einfach wird man den Personalrat nicht los ...

    Ich stehe im Telefonbuch, es ist also kein Problem, mich anzurufen (allerdings spricht man dann evtl. erstmal mit dem Anrufbeantworter oder es geht keiner ran - ich habe einfach bestimmte Zeiten, zu denen ich nicht telefonisch erreichbar sein will ... außer von Freunden und Verwandten und deren Nummer wird mir angezeigt).


    Selbstverständlich kann jeder an der Schule anrufen und mir ausrichten lassen, dass ich bitte zurückrufen möchte.


    Direkt an Schüler gebe ich meine Telefonnummer normalerweise nicht, falls ich glaube, dass eine Kontaktaufnahme evtl. nicht übers Wochenende oder die Ferien warten kann bekommen sie meine "Schul"mailadresse.


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man Referendare VERPFLICHTEN kann, ihre Privatnummer heraus zu geben. Evtl. kann man sie verpflichten, zu bestimmten Zeiten erreichbar zu sein, aber sicher nicht am Wochenende oder am späten Abend.

    Das läuft "wie immer" - aber der Ablauf findet sich jedes Jahr wieder detailliert im Postkorb der Kolleginnen und Kollegen (im elektronischen, wir haben ein "Infoportal" zur Verwaltung von Noten und das beinhaltet auch, dass man sich gegenseitig bzw. an alle elektronische Post schicken kann).


    Falls etwas geändert werden soll (weil sich heraus stellt, dass bestimmte Abläufe nicht (mehr) optimal sind), setzten sich Personalrat und Schulleitung zusammen.

    Für Bayern: Korrekturzeit für Unter- und Mittelstufearbeiten ist zwei Wochen, Oberstufe drei Wochen.
    Ausdrücklich heißt es bei uns, dass Arbeiten, die vor zweiwöchigen Ferien geschrieben wurden, direkt nach den Ferien zurück zu geben sind.
    Aber: Mir ist kein Fall bekannt, wo es Probleme gegeben hätte, wenn ein Lehrer diese Fristen nicht einhalten konnte (bei 5 Oberstufenkursen müsste man sowieso mal fragen, ob da die Leute, die die Kurse vergeben, nicht etwas geschlafen haben ... und falls da einer motzen würde - egal ob Schulleitung oder sonstwer - würde ich wohl in meiner Antwort recht ungehalten werden).


    Ich hab das bisher immer geschafft, beim letzten Mal allerdings recht knapp und ich hab den Schülern dann schon ein paar Tage vor "Termin" gesagt, dass es eng wird, weil eben 70 Klausuren auf meinem Tisch liegen ... hat jeder verstanden.


    Theoretisch: Ferien sind nicht gleich Urlaub ... (auch wenn das niemand, mich eingeschlossen, gern hört). Andererseits: Weihnachten, Neujahr etc. sind FEIERTAGE und von daher sollten da schon 4 Tage Urlaub drin sein.

    Dass es BW betrifft, war mir klar - aber es wurde ausdrücklich auch nach den Regelungen anderer Bundesländer gefragt.


    Ebenso ausdrücklich habe ich bei meinem Beitrag das Ganze auf Bayern bezogen.


    Unter uns hat jetzt wohl gefolgert, dass es in BW dann auch nicht so einfach geht.

    Zitat

    Original von HerrW
    Nighthawk: Bitte nicht jedem Natur- oder Strukturwissenschaftler pauschal das Sprachgefühl absprechen.


    Sei es drum.


    Allen frohe Weihnachten gehabt zu haben. Und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Das hab ich nicht ... ich hab den "oben erwähnen" Naturwissenschaftlern (deren Forennick mit Herr beginnt und mit Mann aufhört) das Sprachgefühl abgesprochen ;)


    Na, zumindest, was die Realschullehrer angeht, die Bio und Chemie unterichten und deren Forennick hier mit Herr beginnt und mit Mann endet, scheint Kahl nicht ganz falsch zu liegen ...


    Du zitierst Aussagen hier, um zu zeigen, dass sich Lehrer auch "ohne Dich" gegenseitig zerfleischen und übersiehst dabei geflissentlich, dass


    a) die eine oder andere Aussage wenig mit gegenseitiger Zerfleischung zu tun hat (aber das erkennen oben schon erwähnte Bio/Chemie-Lehrer nicht, da fehlt ihnen das Spachgefühl dazu)


    b) Du selbst die Hälfte der von Dir zitierten "Zerfleischungen" provoziert hast, die Du jetzt als Beleg dafür verkaufen willst, dass man sich hier auch schon ganz ohne Dich zerfleischt hat. Ist das die Beweisführung, die Naturwissenschaftler jetzt im Studium für die Realschule lernen ... vielleicht sogar die von Deinem so gern zitierten Mathe-liebenden Professor?


    Schade, Dein vorletzter Beitrag klang in mancher Hinsicht nicht ganz unvernünftig, war aber dann doch, wie Bolzbold anmerkte, Selbstironie (wusste gar nicht, dass Du dazu fähig bist ... in einem anderen Thread wurde diese Fähigkeit Dir ja abgesprochen).


    Zum Thema: Ein solches Punktemodell wie von HerrW beschrieben ist bei uns schon seit Jahren "in Arbeit". Aber man kommt kaum voran, weil
    - es eine Fülle von "Belastungen" gibt, die berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden müssen (Belastungen werden teilweise ganz unterschiedlich empfunden - wurde in diesem Thread ja auch schon gesagt)
    - es wahrscheinlich nicht genügend Anrechnungsstunden im Topf der Schule gibt
    - eine "Entlastung" der Sprachenlehrer nach diesem Modell führt zu einer "Belastung" der anderen - die sind davon natürlich nicht begeistert und machen Belastungen anderer Art geltend (womit wir beim ersten Punkt wären)

    In der bayerischen GSO (gymnasiale Schulordnung) steht:


    "Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Rücksprache mit der Lehrkraft und der Fachbetreuerin oder dem Fachbetreuer einen großen Leistungsnachweis für ungültig erklären und die Erhebung eines neuen anordnen, insbesondere wenn die Anforderungen für die Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war."


    Der Schulleiter kann also Schulaufgaben annullieren.


    und in der Lehrerdienstordnung (uff, elende Sucherei ;) ) steht:


    § 27 Abs. 4 Satz 2 LDO: Der Schulleiter kann im EINVERNEHMEN mit der Lehrkraft ODER bei Beschluss der Lehrerkonferenz die Note einer schriftlichen Aufgabe ändern.


    Die Tatsache, dass Du es für nötig erachtest, die "Namen" der Leute, mit denen Du "diskutierst" ins Lächerliche zu ziehen, lässt darauf schließen, dass "15" bei Dir grad mal 1-2 Jahre her ist ...


    Außer abwegigen, paranoiden Verschwörungstheorien und ein paar ausgewählten Links hast Du ja zu dieser Diskussion ja auch noch nicht viel beigetragen.


    Du gibst hier als Lehrer für mich ein absolut armseliges Bild ab: behauptest, der Staat würde Lehrer deshalb zu Beamten machen, weil diese aufgrund ihrer Loyalitätspflicht jeden Mist, den der Staat den Kindern eingetrichtert sehen will, auch vermitteln würden - vielleicht mal weniger von Dir auf andere schließen ... denn meine Fragen, ob Du sowas denn wirklich machst, hast Du ja nicht beantwortet (es kam ja nicht einmal ein überzeugendes Beispiel für die "Unwahrheiten", die die Lehrer als Beamte angeblich treu und gehorsam den Schülern beibringen würden).


    Wenn ich als Lehrer fundiert der Überzeugung bin, dass etwas, das ich laut Lehrplan vermitteln soll, evtl. auch anders sein könnte, dann kann ich im Unterricht durchaus darauf hinweisen, dass es da eine Diskussion gibt.


    Wenn ich etwas umsetzen soll, das mir absolut gegen den Strich geht ...dann kann man es so handhaben, wie Modal Nodes beschrieben: soweit es geht, ignorieren und die Rüge hinnehmen - und das kann ein Beamter viel leichter als ein Angestellter.
    Und irgendwann geht es vielleicht nicht mehr - dann muss ich ... oder ich muss gehen ... aber das trifft auch auf Angestellte zu.

    Zitat

    Original von Herrmann
    Dann bin ich wohl deshalb: "Vor drei Generationen hätte ich ja noch verstanden, woher Deine These kommt ... aber heute?" übers Ziel hinausgeschossen.


    Aber... was bitte hat sich denn geändert? Das lasse ich mir gerne mal von einem Geschichtslehrer erklären.


    Herrmann :)


    Hast Du ernsthaft das Gefühl, Du würdest Deinen Schülern wissenschaftlich unhaltbare Thesen und Blödsinn vermitteln (müssen), weil der Staat es so will? Tust Du das wirklich?
    Liegt das - falls Du es tust (in welchem Umfang auch immer) an Deinem besonders loyalem Empfinden gegenüber Deinem Dienstherren oder daran, dass Du einfach der Arbeitnehmer bist und der Dienstherr der Boss?



    Nochmal: Glaubst Du ein Angestellter würde das nicht auch müssen - evtl. sogar eher?


    Wir haben eine derart vielfältige Medienlandschaft, dass JEDES auch nur scheinbare Fehlverhalten eines Politikers in den Medien breit getreten wird ... glaubst Du wirklich


    a) die Lehrer könnten da gegensteuern und den Schülern erzählen "Nein, der Staat, da ist alles super"?


    b) die "Gehirnwäsche", die die Lehrer an den Schülern durchführen müssen würde nicht auch in der Presse erwähnt?


    aber klar, auch die Journalisten sind in die Schule gegangen ... deshalb tun sie b) nicht ... aber warum sind sie dann in anderen Punkten überkritisch? Dann haben die Lehrer da wohl versagt?

    Zitat

    Original von Herrmann
    Aber es gibt ja immer noch Kollegen, die davon ausgehen, das Ideologien eine Sache früherer Generationen sind. ( siehe Nighthawk )
    Allerdings gibt es da einen gewaltigen Unterschied. Unsere Vorfahren hatten die Chance durch den verlorenen Krieg und den damit verbundenen ideologischen Zusammenbruch, ihre Irrtümer zu erkennen. Dem müssen wir uns nicht stellen. Noch vor 23 Jahren hieß es : "Vorwärts Genossen, weiter auf bewährtem Kurs!" Und heute? Alles wie immer! Scheuklappen runter, schön den Scheiss nachplappern, der von oben vorgegeben ist.


    Herrmann der kritische :D


    Wohl eher "Herrmann, der falsch Interpretierende"


    Ich habe nie gesagt, dass Ideologien eine Sache der Vergangenheit sind. Ich habe allerdings gesagt, dass ich nicht glaube, dass der Beamtenstatus in der Gegenwart für Lehrer deshalb besteht, weil sie aufgrund ihrer Loyalitätspflicht unkritisch die heutige Jugend im Sinne des Staates erziehen (da müsste man ja auch zuerst klären, was "im Sinne des Staates" ist, und ob sich der im Falle eines Regierungswechsels ändert ;) ).

    Zitat

    Original von unter uns
    Ich sehe wenig Gründe, das Urteil zu feiern. Wenn die Beamten Streikrecht haben, ist dies ein weiterer Grund, das Beamtentum abzuschaffen. Diese Abschaffung wird faktisch mit massiven Gehaltskürzungen und weiteren Nachteilen verbunden sein. Die Vorstellung, man werde sich gute Arbeitsbedingungen "erstreiken" bzw. der Lehrernachwuchs werde sonst wegbrechen, scheint mir wenig realitätsnah. Dafür gibt es zuviele Leute, die Lehrer sein wollen, und zwar zu nahezu jedem Gehalt (wie die östlichen Bundesländer zeigen).


    Das mag in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aussehen, aber bereits jetzt gibt es bei uns Fächer, in denen kaum "Nachwuchs" zu bekommen ist ... z.T., weil man mit diesen Fächern auch in der freien Wirtschaft arbeiten kann und man dort auf alle Fälle mehr verdient und z.T. auch gute Arbeitsbedingungen hat.

    Auf der einen Seite Naivität - auf der anderen Verfolgungswahn?


    Glaubst Du ernsthaft, ein leicht kündbarer Angestellter würde sich eher trauen, sich den Weisungen des Staates zu widersetzen?


    Grundsätzlich gilt für Beamte eine besondere Loyalitätspflicht (allerdings auch umgekehrt für den Dienstherrn - das wird immer gern, auch vom Dienstherrn, vergessen).


    Aber: Gerade meine vergleichsweise sichere Position als Beamter ermöglicht mir, Weisungen, die "gegen den Stand der Wissenschaft (hab ich noch keine erlebt) oder gegen den Menschenverstand sind (ok, da gab's einige)" großzügig auszulegen.


    Und: wer hier versucht, mit monokausalen Erklärungen (Funktion des Bildungssystems ist Erziehung im Sinne des Staates) "Klarheit" zu schaffen kann sich auch nicht gerade vom Vorwurf der Naivität frei sprechen.


    Wie groß ist denn der Einfluss von Lehrern auf die Schüler tatsächlich noch? Jammern wir nicht eigentlich ständig, dass Fernsehen, Peer group etc. die Schüler prägen und wir gar nicht mehr durchdringen zu ihnen? Falls Deine These stimmt, wäre das ein weiterer Grund, das Beamtentum abzuschaffen, denn es erfüllt die vom Staat (von Dir dem Staat unterstellte) Aufgabe nicht mehr.


    Vor drei Generationen hätte ich ja noch verstanden, woher Deine These kommt ... aber heute?


    Sind Länder, in denen die Lehrer nicht Beamte sind also ... freiheitlicher ... mit weniger Gehirnwäsche in der Erziehung?


    Sind Lehrer in den USA Beamte, wo in manchen Schulen Darwin nicht gelehrt wird?
    In Italien (weiß ich jetzt wirklich nicht)?
    In China ... Nordkorea ... Kuba?


    Warum werden in vielen deutschen Ländern Lehrer nicht mehr verbeamtet (oder nur ein Teil)?

    Das ist/war sicherlich ein Faktor - und wenn das Streikverbot weg fällt, wird diese Diskussion sicher wieder geführt ... weitere Faktoren für den Beamtenstatus sind für mich:


    - in vielen Fällen sind Lehrer als Beamte nicht teurer, sondern ggf. billiger als Angestellte (wie das aber dann plötzlich wird, wenn sie streiken dürfen, weiß ich nicht)


    - es ist schwieriger, auf einen verbeamteten Lehrer Druck auszuüben (bzgl. Notenvergabe)


    - erhöht die Attraktivität des Berufs und sorgt dafür, dass der "Nachwuchs" dieses Berufs nicht ganz weg bricht.

    Ich kann das im Moment nur für Bayern sagen - aber die Unterschrift bedeutet nicht die Anerkennung der Beurteilung, lediglich die Bestätigung, dass man sie zur Kenntnis erhalten hat (auf den Formularen für die Beurteilung findet sich bei uns der Satz: "Gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 LbV eröffnet erhalten" - und dann die Unterschrift des Beurteilten.


    Und dann heißt es in den Richtlinien für Regel- bzw. Probezeitbeurteilung (ob das also bei Dir so analog greift, weiß ich nicht):
    "Der Lehrkraft soll für etwaige Einwendungen eine Überlegensfrist von drei Wochen eingeräumt werden. ...
    Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist erhobene Einwendungen der
    Lehrkraft sind der überprüfenden Behörde nachzureichen. Die Lehrkraft
    ist jedoch darauf hinzuweisen, dass deren Berücksichtigung im
    Überprüfungsverfahren nicht mehr sichergestellt ist."


    Ich denke, dass Du - wenn Dir die Beurteilung heute eröffnet wurde - auf jeden Fall noch Einwendungen geltend machen kannst.

Werbung