Bei dir liest sich das, als gäbe es eine Pflicht des AG, Fehlzeiten des AN zu tolerieren, wenn dem AN durch (letztlich selbst verursachte) höhere Kosten der Anreise zur Arbeitsaufnahme Unannehmlichkeiten entstünden. Dem ist aber nicht so.
Nun ja, wie heißt es so schön - "Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was du verstehst." Ich bin schon der Meinung, mich hinreichend klar ausgedrückt zu haben. Gern nochmal zur Klarstellung: Fehlzeiten des AN sind dann zu tolerieren, wenn sich die anfallende Arbeit ohne Schaden anderweitig verteilen lässt. Wenn das nicht geht, sprechen wir von einem ganz anderen Sachverhalt. Eine Pflicht zur Nachholung der versäumten Arbeitsleistung bleibt ohnehin unberührt.