Beiträge von fossi74

    Wie weit im Voraus müssen da die Dienstpläne feststehen? Bei der Polizei sind sie mindestens 6 Monate im Voraus bekannt (bei uns in der Region sogar 5 Jahre, es gibt jetzt schon die Dienstpläne für Ende 2023!)

    Äh, mit Verlaub: Die sechs Monate sind schon nicht glaubhaft, die fünf Jahre erst recht nicht. Dienstpläne aller Art werden normalerweise für einen Monat im Voraus erstellt. Mehr dürfte schlicht nicht sinnvoll sein.

    Also ich hätte mich bei einem solchen Stundenplan definitiv nicht beschwert. Klar, der Dienstag ist unglücklich, aber wenn dafür ein freier Montag da ist, sei's drum. Ich würde die Pause am Dienstag dann zum Korrigieren, etc. nutzen und so sicherstellen, dass das Wochenende wirklich komplett schulfrei ist.

    Genau so macht man das. Und wenn das mal nicht geht oder man keinen Bock hat - ich würde ja fast annehmen, dass solche großen BKs mit Abendunterricht nicht in den ganz kleinen Käffern angesiedelt sind. Da lassen sich so ein paar Stunden doch rumbringen (Einkaufszentrum, Schwimmbad, Bibliothek, etc. pp.).

    Wohlgemerkt, plattyplus: Ich bin dennoch durchaus Deiner Meinung, was die Zustände an Deiner Schule angeht. Da scheint mir einiges schief zu laufen.

    Maschinenbau... Maschinenbau... War das nicht eines dieser Ingenieursfächer, von deren Vertreter manche Foristenkollegen (nennen wir jetzt mal keine Namen 8) ) glauben, sie würden schon als Bonus zwei Lehrerjahresgehälter einstecken? Komisch, dass jetzt fast zeitgleich sogar zwei Maschinenbauer auftauchen, denen der Lehrerberuf gar nicht so unverlockend zu scheinen scheint.

    @TE: Auch ich würde mir das Gymnasium aus dem Kopf schlagen und gleich in Richtung berufliche Schulen (wo es eine Vielzahl an Fachrichtungen und Schularten gibt; "berufliche Schule" != "Berufsschule") gehen. Ich kenne - nicht übertrieben - einen Haufen Gymnasiallehrer, die mit unterschiedlichsten Fächern im beruflichen Bereich gelandet sind. Von denen will KEINER wieder ans Gymnasium.

    Hat man im Kaiserreich und den napoleonischen Kriegen gesehen :P

    Ich glaube, der Preußenschlag ist schon wieder zu lange her. Wobei wir das heute eleganter lösen würden - dann werden halt mal kurz die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich eingefroren, und schwupps gehen nördlich von Main und Neckar die Lichter aus... (ja, ich weiß, dass Hessen auch Nettozahler ist. Die haben aber keinen markanten Fluss als Nordgrenze)

    Aber auch vor fast 30 Jahren konnten den [Handstand] nach meiner Erinnerung nur die Supersportskanonen, vielleicht 2-3 aus meiner Klasse.

    Interessant. Ich war eine Niete im Sport(unterricht, wohlgemerkt!), als >1,90-Mensch auch ein miserabler Turner, aber der Handstand muss damals irgendwie meinen Ehrgeiz geweckt haben. Den konnte ich ganz gut.

    Die Gewerkschaften scheuen sich ja sogar schon davor, die Benachteiligungen der TBs überhaupt zu benennen!!

    Ja, das dürfte in der Tat des Pudels Kern sein.

    Problematisch vor allem, dass die Gewerkschaften - die uns die Scheiße namens TV-L ja erst eingebrockt haben - nun die einzigen sind, die wenigstens vorgeben, die Interessen der angestellten Lehrer zu vertreten. Für Philologenverband und Konsorten sind angestellte Lehrer ja sowas wie Dreck unterm Fingernagel.

    Im Australienurlaub würde mir mal gesagt (von Briten), dass sie immer Deutsche um Rat fragen würden auf der Reise, die wären so organisiert und wüssten welche Sehenswürdigkeiten wo seien, wo man gut übernachten könne etc.

    Wenn ich in Dänemark unterwegs bin (ca. alle zwei Jahre) und werde gefragt, wo ich herkomme, sage ich mittlerweile immer "Bavaria" statt "Germany". Das schafft sofort Sympathien, denn - so hat mal eine Museumsführerin wortwörtlich zu mir gesagt - "oh, how nice! We have a common enemy!" Gemeint waren natürlich die Preußen.

    Deine Zitierweise ist irreführend, aber das nur am Rande...

    Ok, Punkt 1: Du hast Recht. Es gibt keine Entgeltfortzahlung von 39 Wochen Dauer, sondern das Krankengeld wird entsprechend erhöht, so dass die bisherigen Nettobezüge erreicht werden. Dürfte dem durchschnittlichen TV-L-Opfer weitgehend egal sein, wie das Kind heißt. Ein professioneller Haarspalter legt natürlich auf die korrekte Nomenklatur Wert. Und ich gebe Dir sogar noch in einem weiteren Punkt Recht (bin heute großzügig): Natürlich gehen diese 39 Wochen schon von der Krankengeldbezugshöchstdauer von 78 Wochen ab.

    Punkt 2: Ein "wichtiger Grund" nach § 626 BGB ist nach üblicher Lesart ein Grund, der in den strafrechtlichen Bereich fällt. Jedem halbwegs verständigen Angestellten dürfte klar sein, dass strafrechtlich relevantes Verhalten nicht unter den Kündigungsschutz fällt. Wie bei Beamten natürlich auch.

    Den letzten Punkt magst Du belegen. Wenn Kollegien verkleinert werden müssen, gehen zuerst die Beamten, zunächst natürlich per Abordnung.


    PS: Selber Puhhh!

    Neulich fühlte sich eine urdeutsche Familie auf den Schlips getreten, weil wir im Unterricht geübt haben, die eigene Adresse zu schreiben. Meine Schüler können das nicht richtig, also übt mans. Holla, war da was los! ob ich sie aushören wolle und wen das was anginge und wer noch die Adresse zu lesen bekäme, die ins Arbeitsheft sollte...

    Für langjährige Leser meiner Beiträge vielleicht ungewohnt, aber hier mal eine ganz unironische Anmerkung: Ich bin immer wieder dankbar für die Erfahrungen, die mir meine Wir-unterrichten-jeden-Klinikschule bietet. Bis vor kurzem hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass es 14-Jährige gibt, die ihre eigene Adresse nicht kennen und eigentlich keine Vorstellung haben, was so eine "Adresse" eigentlich ist. War glaube ich nicht schlecht, aus dem BiotopElfenbeinturm "bayerisches Gymnasium" rauszukommen...

    Ok, jetzt doch noch ein Portiönchen Sarkasmus: Sollte ich jemals wieder dorthin zurückkehren, bin ich zumindest auf alles vorbereitet, was - wenn ich nur die Hälfte von dem glaube, was meine Tochter so erzählt - kein Schaden sein dürfte.

    Angestellte können viel leichter gezwungen werden 'rauszugehen' - auch bei langjährigster Beschäftigung

    Wie das? Nach fünfzehn Jahren ist auch der Angestellte "unkündbar" (Anführungszeichen wegen entschiedenen "kommt darauf an"s). Einen Beamten wegzuekeln ist wahrscheinlich einfacher (wird er halt jedes Jahr versetzt, wogegen er fast nichts tun kann; wird er halt nur noch in seinem weniger bevorzugten Fach in der von ihm weniger bevorzugten Stufe oder fachfremd eingesetzt, wogegen er nichts machen kann, etc. pp.). Dass das nicht getan wird, heißt nicht, dass es nicht ginge.
    Ein Angestellter hat hinsichtlich Einsatzort, -umfang und -art viel mehr Rechte als ein Beamter, auch wenn die Landesregierungen es sehr gern mögen würden, wenn Angestellten-Bezahlung sich mit Beamten-Pflichten koppeln ließen.

    4. Familienzuschlag, wenn man Kinder hat (kann je nach Kinderzahl mehrere hundert Euro ausmachen)

    5. meistens private Krankenkasse, also Bevorzugung bei Terminen und Behandlung (kann lebensrettend sein)

    Dazu noch zwei Anmerkungen: Der Familienzuschlag ist natürlich noch so ein Relikt aus Olims Zeiten, als Papa ins Amt ging und Mutti für Nest- und Brutpflege zuständig war. Immerhin wird er nur einmal pro Paar ausgezahlt.

    Die private Krankenversicherung mit Beihilfe ist toll, wenn man praktisch nie zum Arzt geht (dann winkt Beitragsrückerstattung), für einen halbwegs gesunden Menschen ist sie ein nerviges Ärgernis (wegen des Verwaltungsaufwands), für chronisch Kranke kann sie ein teures Vergnügen sein. Ob die Behandlung wirklich besser ist, ist äußerst umstritten; als Privatpatient muss man durchaus aufpassen, dass nicht ständig irgendwas lukratives, aber unnötiges mit einem gemacht wird.
    In komplizierten Fällen ist man als gesetzlich Versicherter natürlich gut beraten, wenn man einen kompetenten, gut vernetzten Hausarzt hat (den sollte man sich schon in gesunden Zeiten suchen). Der kann einem nämlich ruck, zuck einen Termin beim Spezialisten besorgen, wenns dringend ist.

    Die gilt - soweit ich weiß - bis du vom Amtsarzt für Dienstunfähig erklärt wirst und in den vorläufigen Ruhestand versetzt wirst. Das kann Monate dauern.

    Ergänzungen:

    1. Für Angestellte im Geltungsbereich des TV-L sind es 39 Wochen Gehaltsfortzahlung. Das ist schon ganz ordentlich, wie ich finde; die Wenigsten dürften jemals von 39-wöchiger Krankheit betroffen werden.
    2. Es soll Bundesländer geben, die mittlerweile sehr schnell versuchen, die Leute in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken (natürlich nicht ohne die Verpflichtung, den Dienst bei Besserung oder Heilung wieder aufzunehmen); dagegen kann der Beamte dann recht wenig machen, ist aber
    3. auch nach kurzer Dienstzeit (fünf Jahre, soviel ich weiß) im Vergleich zum Angestellten nicht ganz schlecht abgesichert.

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