Beiträge von fossi74
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"Insbesondere" ist juristisch ein Marker für eine nicht abschließende Aufzählung.
Lieber Kollege Frosch,
verzeih, aber seit ich selbst Schulleiter bin, messe ich der Bedeutung von Schulleiteraussagen noch weniger Bedeutung bei als bisher (das meint jetzt nicht Dich, sondern den von Plattyplus)... Im Zweifelsfall erzählt man halt irgendeinen Seich, wie man das hier unten nennt, um den maulenden Kollegen ruhigzustellen. Das Schöne bei Lehrern ist halt, dass sie von rechtlichen Dingen meist so erfrischend wenig Ahnung haben.
Disclaimer: Wer mag, darf sich jetzt aufregen, sei aber versichert, dass im oben Gesagten eine schöne Portion Ironie drinsteckt und ich eigentlich ein ebenso umsichtiger wie -gänglicher Vorgesetzter bin.
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Vielleicht, welchem Tier deine Schulleitung ähnelt?
Ähm, da müsste ich wohl mal in den Spiegel schauen.
Und Deine?
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Wenn man die Diskussionen anderer Seiten vefolgt, scheint man sich da nicht so einig zu sein.
Bist Du auch der Meinung, dass man mehrere Lastkraftwagen nicht mit LKWs abkürzen darf?
Ein guter Einwand... wo ist der Nachdenkemoji?
Das mit den AGB ist - zugegeben - ein Reflex, der aus diversen Juristenforen herrührt. Dort wird man gleich
kostenpflichtig abgemahntabgewatscht für die "AGBs" -
Da ich - rein von den äußeren Bedingungen her - einen ganz normalen Montag-bis-Freitag-9to5-Job habe: Chillen, wie fast jedes Wochenende. Das schließt aber Ausflüge und Familienbesuche ein.
Was könnte ich als nächstes fragen?
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Keiner von uns hier ist Jurist.
Du kennst alle Mitforisten?
Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.). Mag sein, dass es für Angestellte an der einen oder anderen Stelle "mildere" Bewertungen von Straftaten gibt. Aber zumindest gibt das ein wenig "Orientierung".
Das gilt seit der Einführung des TV-L und Konsorten nicht mehr. Beispiele hier oder hier. In nuce: Wenn der Staat privatrechtliche Arbeitsverhältnisse begründen will, dann mag er das tun, muss sich dann aber auch wie ein privater Arbeitgeber behandeln lassen. Gut so!
Evtl. hilft das hier weiter:
[...]Das BVerwG hat klargestellt,
Nur dass das Bundesverwaltungsgericht im Falle von Arbeitsverhältnissen nach TV-L überhaupt nicht zuständig ist. Also: Nein, es hilft nicht weiter.
Will ich weiterhin einen Lehrer beschäftigen, der nicht in der Lage ist, bei Streitigkeiten einen kühlen Kopf zu bewahren?
Oh, das könntest Du aber aufs komplette StGB ausweiten:
Ladendiebstahl --> Gefahr des Griffs in die Klassenkasse
Beleidigung --> ist ja praktisch Körperverletzung mit Worten, dann s.o.
Steuerhinterziehung --> beklaut seinen Arbeitgeber
usw.Davon ab: Im vorliegenden Fall würde es mich echt interessieren, ob der Kollege ein Hitzkopf und gemeingefährlicher Schläger ist, oder ob ihn die Alte so lange provoziert hat, bis er einen Moment lang die Nerven verloren hat...
- Insgesamt gilt also, wie oben schon ausgeführt: Ob der Staat einen Lehrer weiterbeschäftigen will, der schonmal außerhalb seines Dienstes geschlägert hat, ist vollkommen irrelevant: Er muss es, solange der Lehrer durch sein Verhalten unter Beweis stellt, dass er im Dienst die Ruhe bewahren kann.
Für Neueinstellungen gilt das natürlich nicht. Dann kann der Staat wie jeder andere AG auch ein Führungszeugnis verlangen (müsste ja mittlerweile wegen des Generalverdachts der Pädophilie zumindest bei Männern im pädagogischen Bereich auch Standard sein) und den Bewerber aufgrund seiner einschlägigen Verurteilung ablehnen.
Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste. Ich halte hier schon eine Verurteilung für unwahrscheinlich, deren Höhe einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen würde. Sollte Schwiegermütterchen natürlich mit dem Hinterkopf die Ecke vom Glastisch geküsst haben und infolgedessen verstorben sein, könnte das anders aussehen.
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Es sei denn, man vergleiche die AGB eines Unternehmens mit den AGB eines anderen...
Auch dann nicht:
AGB =
A llgemeine
G eschäfts
B edingungEN. -
Aus der von der verlinkten EU-Arbeitszeits-Verordnung, §17, Absatz 3.
Du bist keine Putzfrau (Reinigungspersonal ist ja auch nur ein Beispiel), aber deinem Stundenplan und deinen Aussagen nach, sind deine Arbeitszeiten über den Tag verteilt.
"Insbesondere" ist sowohl semantisch als auch juristisch kein Marker für ein bloßes Beispiel.
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Ach ich vergaß Lehrer wissen ja alles besser. Mir ging es um due AGBs
Das heißt übrigens auch im Plural "AGB"...

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Wie weit im Voraus müssen da die Dienstpläne feststehen? Bei der Polizei sind sie mindestens 6 Monate im Voraus bekannt (bei uns in der Region sogar 5 Jahre, es gibt jetzt schon die Dienstpläne für Ende 2023!)
Äh, mit Verlaub: Die sechs Monate sind schon nicht glaubhaft, die fünf Jahre erst recht nicht. Dienstpläne aller Art werden normalerweise für einen Monat im Voraus erstellt. Mehr dürfte schlicht nicht sinnvoll sein.
Also ich hätte mich bei einem solchen Stundenplan definitiv nicht beschwert. Klar, der Dienstag ist unglücklich, aber wenn dafür ein freier Montag da ist, sei's drum. Ich würde die Pause am Dienstag dann zum Korrigieren, etc. nutzen und so sicherstellen, dass das Wochenende wirklich komplett schulfrei ist.
Genau so macht man das. Und wenn das mal nicht geht oder man keinen Bock hat - ich würde ja fast annehmen, dass solche großen BKs mit Abendunterricht nicht in den ganz kleinen Käffern angesiedelt sind. Da lassen sich so ein paar Stunden doch rumbringen (Einkaufszentrum, Schwimmbad, Bibliothek, etc. pp.).
Wohlgemerkt, plattyplus: Ich bin dennoch durchaus Deiner Meinung, was die Zustände an Deiner Schule angeht. Da scheint mir einiges schief zu laufen.
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Aber als NWT in Baden Württemberg könnte es evtl durchgehen, was meint ihr?
Könnte. Dann hast Du ein Fach (von mindestens zweien), und zwar eines, das in vier von neun Jahrgangsstufen unterrichtet wird.
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Alles südlich der Elbe ist eh nicht relevant...

(... und quasi schon Bayern)
Meine Heimat ist ohnehin Franken.
Und zwar in den Grenzen von 800.
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Was hast du dort, was es woanders nicht gibt?
Niveauvolle Gespräche im Lehrerzimmer und Durchsagen vom Herrn Oberstudiendirektor in paargereimten Hexametern.
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Maschinenbau... Maschinenbau... War das nicht eines dieser Ingenieursfächer, von deren Vertreter manche Foristenkollegen (nennen wir jetzt mal keine Namen
) glauben, sie würden schon als Bonus zwei Lehrerjahresgehälter einstecken? Komisch, dass jetzt fast zeitgleich sogar zwei Maschinenbauer auftauchen, denen der Lehrerberuf gar nicht so unverlockend zu scheinen scheint.@TE: Auch ich würde mir das Gymnasium aus dem Kopf schlagen und gleich in Richtung berufliche Schulen (wo es eine Vielzahl an Fachrichtungen und Schularten gibt; "berufliche Schule" != "Berufsschule") gehen. Ich kenne - nicht übertrieben - einen Haufen Gymnasiallehrer, die mit unterschiedlichsten Fächern im beruflichen Bereich gelandet sind. Von denen will KEINER wieder ans Gymnasium.
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Hat man im Kaiserreich und den napoleonischen Kriegen gesehen

Ich glaube, der Preußenschlag ist schon wieder zu lange her. Wobei wir das heute eleganter lösen würden - dann werden halt mal kurz die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich eingefroren, und schwupps gehen nördlich von Main und Neckar die Lichter aus... (ja, ich weiß, dass Hessen auch Nettozahler ist. Die haben aber keinen markanten Fluss als Nordgrenze)
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Aber auch vor fast 30 Jahren konnten den [Handstand] nach meiner Erinnerung nur die Supersportskanonen, vielleicht 2-3 aus meiner Klasse.
Interessant. Ich war eine Niete im Sport(unterricht, wohlgemerkt!), als >1,90-Mensch auch ein miserabler Turner, aber der Handstand muss damals irgendwie meinen Ehrgeiz geweckt haben. Den konnte ich ganz gut.
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Die Gewerkschaften scheuen sich ja sogar schon davor, die Benachteiligungen der TBs überhaupt zu benennen!!
Ja, das dürfte in der Tat des Pudels Kern sein.
Problematisch vor allem, dass die Gewerkschaften - die uns die Scheiße namens TV-L ja erst eingebrockt haben - nun die einzigen sind, die wenigstens vorgeben, die Interessen der angestellten Lehrer zu vertreten. Für Philologenverband und Konsorten sind angestellte Lehrer ja sowas wie Dreck unterm Fingernagel.
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Ihr Franken und Bayern habt ja nur Muffensausen
Ach was. Vier Löwen sollten mit einem roten Adler schon fertigwerden!

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Was würdest du in der Schule gern mal machen, geht aber nicht, weil Schüler da sind und es Schul(haus)regeln gibt?
Mir [Achtung, Zaunpfahl!] diese beiden Witze anhören:(PS: bei der Witzfrage konnte ich nicht antworten. Mein Humor ist so schwarz, ich wäre sofort gesperrt worden )
(Mein Lieblingswitz wäre auch unangemessen gewesen)
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