4. Ich gehe schreibe eine E-Mail mit diesem Vorgang an die nächsthöere Stelle(also Chef der SL)
Was passiert zwischen 3. und 4.? Muss ich dann solange Videokonferenzsoftware nutzen und dieses Schriftstück unterzeichnen? Oder kann ich, bis der Chef der SL entschiedne hat, was richtig ist, ohne den Einsatz von Videokonferenzsoftware weiterarbeiten?
Wer ist denn der nächsthöhere Vorgesetzte des Schulleiters?
Jetzt möchte ich auch noch ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden einlegen.
"Dienstaufsichtsbeschwerden gegen unmittelbare Vorgesetzte wie z.B. Schulleiterinnen und Schulleiter können direkt beim nächst höheren Vorgesetzten eingereicht werden."
Auch dazu fehlt mir noch der nächsthöhere Vorgesetzte. Darf ich meine E-Mails dann für beides verwenden - Remonstration und Dienstaufsichtsbeschwerde? Ich möchte die höchstmögliche Wirkung beim Gegner erzielen. Und der Aufwand ist gering. Ich habe sogar bereits Verbündete und Zeugen. Gebe ich diese direkt mit an? Die wollen erst einmal lieber anyonym bleiben. Aber wenn es hart auf hart kommt, wären die zu ihren Aussagen bereit.