Beiträge von PeterKa

    Sprich mit deinem Personalrat.

    Selbst wenn du in der Probezeit eventuell kein Recht auf eine Versetzung hast, wie es in NRW der Fall wäre, geht manchmal trotzdem etwas auf Kulanz oder weil jemand tauschen will.

    Das Problem bei deiner Versetzung ist natürlich, dass ggfs zwie Bundesländer betroffen sind, dann wirst du im Länderaustauschverfahren abgehandelt. Da ist die Einbindung des Personalrates auf jeden Fall wichtig.

    Auch solltest du offen mit deiner Schulleitung kommunizieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Hilfreich ist es ausserdem, wenn du eine wohnortnahe Schule hast, die dich gerne haben möchte.

    Also kann man eigetnlich nicht sicher wissen, ob das "echte" FFP2 sind?

    Um den Vorschriften, die es wohl tief unten im Süden der Republik, zu genügen, musst man sich da auch nicht sicher sein. Da genügen auch die Billligkopien, weil es im Alltag keiner kontrollieren kann.

    Wenn du das jedoch für dich selber als Sicherheitskonzept brauchst, dann gilt

    wie auf https://www.dekra.at/de/corona-schutz-mit-ce-kennzeichnung/ gesagt wird:

    Zitat

    Wo erlangen private Endanwender Auskunft über die Sicherheit einer Atemschutzmaske?

    Endverbraucher müssen sich an ihren jeweiligen Händler wenden, zum Beispiel die Apotheke oder den Internet-Shop. Dieser ist zur Auskunft und zum Nachweis über die EU-Konformität verpflichtet. Ein Prüfinstitut wie DEKRA kann Endanwendern keine Auskünfte geben, ob eine individuell erworbene Maske oder eine Maskencharge den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Ob du einen Apotheker deines Vertrauens hast oder lieber einem entprechenden Internet-Shop vertraust, musst du dann selbst entscheiden.

    Ich vermute, dass es sicher analog wie die Regelung zu den Kinderkranktagen ist (sprich: unter einem bestimmten Jahresentgelt wird man den GKV-Versicherten gleichgestellt und hat die 10 Tage), dann könnte man sie sicher dazu bekommen.

    40 Tage frei auch für NRW-Beamte zum Kinderbetreuen

    so steht es auf https://rp-online.de/kinderbetreuun…en_aid-55563955 am 7.1.21, mal sehen, was draus wird

    und

    Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Was ändert sich für Privatversicherte?

    „Eigentlich haben Privatversicherte keinen Anspruch darauf. Es gibt die Meinung, dass Privatversicherte über das Infektions-Schutzgesetz (§ 56a) abgesichter sind. In dem Paragrafen geht es eigentlich um Entschädigungen für den Fall, dass man nicht arbeiten darf und dadurch Einbußen hat. In einem neuen Absatz, den es seit letztem Jahr gibt, heißt es aber, dass man auch Anspruch auf Entschädigung hat, wenn etwa Schulen wegen einer Pandemie geschlossen sind und man deshalb seine Kinder selbst betreuen muss. Da steht aber nichts von Privatversicherten. Das heißt, darauf könnten sich eigentlich alle berufen. Wenn man Klarheit haben will, fragt man am besten seine eigene Krankenversicherung – egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.“

    von https://www.swr3.de/aktuell/corona…t-sich-100.html

    Natürlich gilt weiterhin die Altersgrenze der Kinder und die schon erwähnte finanzille Grenze.

    "Logineo NRW" ist der Oberbegriff und die eigentliche "Austauschplattform", die derzeit nur den lehrern zur Verfügung steht.

    Dazu gehört dann noch

    • Logineo Messenger (Auf Elements-Basis) als Messenger
    • Logineo LMS (auf Moodle-Basis) als Lernplattform

    Können bei euch nur Lehrer mehr machen? Beim "alten" Logineo können auch die Schüler auf der Austauschplattform weitere Dienste (u.a Email) nutzen. Den Messenger haben wir leider noch nicht,

    Hallo, jetzt muss ich mal fragen... Woran erkennt man "gute" FFP2-Masken? Da war doch etwas mit diesen Prüfnummern? Ich habe sie bisher bei der Apotheke gekauft, wollte jetzt aber online eine größere Packung bestellen.

    Und noch eine Frage: Gibt es auch FFP2-Masken für Kinder? (Ich habe es auch noch nicht ganz verstanden, ob diese Pflicht ab Montag hier in Bayern auch für Kinder gilt?)

    Habe vorhin bei Amazon mal gesucht und keine Kindermasken gefunden.

    Wie immer gilt, das Prüfzeichen und Nummer auch gefälscht sein können, das war AFAIK in BW bei den dort an Schulen gelieferten Masken doch der Fall.

    Das wissen viele nicht.

    Ebenso, dass nicht Moodle als Software Schuld ist, sondern die Server dahinter.


    Ob Logineo LMS stabiler läuft - keine Ahnung.

    IT NRW hatte heute auch Probleme, habe ich gehört.

    Was viele auch nicht wissen, ist das Logineo LMS NRW nicht Logineo ist.

    Zitat

    Die Schulplattform LOGINEO NRW wurde den Schulen in Nordrhein-Westfalen im November 2019 zur Verfügung gestellt. Sie soll eine sichere schulische Organisation und Kommunikation erleichtern, etwa durch Funktionen wie E-Mail, Kalender und Cloud. Das Angebot digitaler Anwendungen für Schulen wird im Rahmen von LOGINEO NRW fortlaufend ergänzt. LOGINEO NRW LMS ist eine Lernplattform und somit eine solche Ergänzung, die sich aber auch unabhängig von der Schulplattform beantragen und nutzen lässt.

    https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO-NRW/NE…mentsystem/FAQ/

    Logineo (Orange) läuft bei uns unabhängig von irgendeinem Moodle. Ein solches ist zwar als Angebot integriert, aber auch andere Dienste (Email, Datenablage, ...) sind integriert. Ist das beim neuen Logineo anders?

    Debatte üver Videokonferenzsysteme

    Debatte über Videokonferenzsysteme an Schulen – Big Blue Button hat große Vorzüge – Nutzung von US-Produkten ist unter Auflagen bis Schuljahresende vertretbar

    In diesen Tagen ist erneut eine Debatte aufgeflammt, welche Videokonferenzsysteme in Schulen eingesetzt werden können und sollen. Hierzu äußert sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann.

    Kann ich nicht sagen, ob bei uns sich schon etwas in Richtung Masken getan hat, wir haben aber auch einen ziemlich eigenwilligen Hausmeister, da tauchen Sachen auch schon mal erst in 1 oder 2 Wochen auf mehreren Nachfragen erst auf......

    Bei uns sind letze Woche Masken in der Schule angekommen. Das waren aber Masken, die die Schule schon im letzten Jahr bestellt hatt. Die von oben zugesagten sind bei uns erst ab Februar notwendig.

    Reicht da nicht aus, zu sagen, dass man es für unsinnig erachtet. Wenn das eigene Internet zu teuer ist oder ausfällt, dann wird einem ein Raum zur Verfügung gestellt irgendwo in der Pampa, mit 360-Grad Kameras und Mikrophonen der Extraklasse.

    Nein, du hast einer Dienstanweisung auch Folge zu leisten, die du für unsinnig hälst. Du musst mit Sachargumenten kommen.

    Wenn du deine Privatgeräte/Wlan nicht nutzen willst, dann must du nach einer Alternative fragen und diese nutzen. Das wird wohl ein Raum in deiner Dienststelle sein, also nicht in der Pampa. Mikrophone und Kameras kann man auch ausschalten, aber das hatten wir ja schon.

    Dass die SL mich anlügt. Ich habe gefragt, was für Daten gespeichert werden würden und wo(vielleicht ja Non-EU @privacy Shield). Die SL meinte: Es würde gar nichts gespeichert. Ich das also getestet in einem virtuellem System. Und siehe da. Es wurde etwas gespeichert. Also die SL zu fragen, nützt schon einmal nix.

    Dann wende dich mti den gefundenen Daten an die Schulleitung und zeige ihr ersten, was gespeichert wird, und belege zweitens, dass die gespeicherten Daten nicht gespeichert werden dürfen. Wenn du das auf Grund fehlender Kenntnisse nicht kannst, frag beim Datenschutzverantwortlichen nach aber vertraue dann auch derem Urteil.

    Das er besser sein soll, habe ich hier nicht gelesen. Und wir an unserer Schule dürfen das Gesicht oder die Stimme nicht ausblenden. Wäre ja noch schöner, wenn ich Regisseur meines eigenen Unterrichts wäre. Ist ja schließlich das, was ich mal gelernt habe.

    Wie zwingt der Schulleiter dich denn dazu dein Gesicht zu zeigen? Wenn er dir die Dienstanweisung dazu gegeben hat, remonstriere dagegen. Dann wirst du feststelln, dass er dich nicht dazu zwingt. Was sagt denn eigentlich der Lehrerrat bei euch, an den du dich ja bestimmt gewandt hast, zu deinen Einwänden.

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