Beiträge von PeterKa

    Hallo, jetzt muss ich mal fragen... Woran erkennt man "gute" FFP2-Masken? Da war doch etwas mit diesen Prüfnummern? Ich habe sie bisher bei der Apotheke gekauft, wollte jetzt aber online eine größere Packung bestellen.

    Und noch eine Frage: Gibt es auch FFP2-Masken für Kinder? (Ich habe es auch noch nicht ganz verstanden, ob diese Pflicht ab Montag hier in Bayern auch für Kinder gilt?)

    Habe vorhin bei Amazon mal gesucht und keine Kindermasken gefunden.

    Wie immer gilt, das Prüfzeichen und Nummer auch gefälscht sein können, das war AFAIK in BW bei den dort an Schulen gelieferten Masken doch der Fall.

    Das wissen viele nicht.

    Ebenso, dass nicht Moodle als Software Schuld ist, sondern die Server dahinter.


    Ob Logineo LMS stabiler läuft - keine Ahnung.

    IT NRW hatte heute auch Probleme, habe ich gehört.

    Was viele auch nicht wissen, ist das Logineo LMS NRW nicht Logineo ist.

    Zitat

    Die Schulplattform LOGINEO NRW wurde den Schulen in Nordrhein-Westfalen im November 2019 zur Verfügung gestellt. Sie soll eine sichere schulische Organisation und Kommunikation erleichtern, etwa durch Funktionen wie E-Mail, Kalender und Cloud. Das Angebot digitaler Anwendungen für Schulen wird im Rahmen von LOGINEO NRW fortlaufend ergänzt. LOGINEO NRW LMS ist eine Lernplattform und somit eine solche Ergänzung, die sich aber auch unabhängig von der Schulplattform beantragen und nutzen lässt.

    https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO-NRW/NE…mentsystem/FAQ/

    Logineo (Orange) läuft bei uns unabhängig von irgendeinem Moodle. Ein solches ist zwar als Angebot integriert, aber auch andere Dienste (Email, Datenablage, ...) sind integriert. Ist das beim neuen Logineo anders?

    Debatte üver Videokonferenzsysteme

    Debatte über Videokonferenzsysteme an Schulen – Big Blue Button hat große Vorzüge – Nutzung von US-Produkten ist unter Auflagen bis Schuljahresende vertretbar

    In diesen Tagen ist erneut eine Debatte aufgeflammt, welche Videokonferenzsysteme in Schulen eingesetzt werden können und sollen. Hierzu äußert sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann.

    Kann ich nicht sagen, ob bei uns sich schon etwas in Richtung Masken getan hat, wir haben aber auch einen ziemlich eigenwilligen Hausmeister, da tauchen Sachen auch schon mal erst in 1 oder 2 Wochen auf mehreren Nachfragen erst auf......

    Bei uns sind letze Woche Masken in der Schule angekommen. Das waren aber Masken, die die Schule schon im letzten Jahr bestellt hatt. Die von oben zugesagten sind bei uns erst ab Februar notwendig.

    Reicht da nicht aus, zu sagen, dass man es für unsinnig erachtet. Wenn das eigene Internet zu teuer ist oder ausfällt, dann wird einem ein Raum zur Verfügung gestellt irgendwo in der Pampa, mit 360-Grad Kameras und Mikrophonen der Extraklasse.

    Nein, du hast einer Dienstanweisung auch Folge zu leisten, die du für unsinnig hälst. Du musst mit Sachargumenten kommen.

    Wenn du deine Privatgeräte/Wlan nicht nutzen willst, dann must du nach einer Alternative fragen und diese nutzen. Das wird wohl ein Raum in deiner Dienststelle sein, also nicht in der Pampa. Mikrophone und Kameras kann man auch ausschalten, aber das hatten wir ja schon.

    Dass die SL mich anlügt. Ich habe gefragt, was für Daten gespeichert werden würden und wo(vielleicht ja Non-EU @privacy Shield). Die SL meinte: Es würde gar nichts gespeichert. Ich das also getestet in einem virtuellem System. Und siehe da. Es wurde etwas gespeichert. Also die SL zu fragen, nützt schon einmal nix.

    Dann wende dich mti den gefundenen Daten an die Schulleitung und zeige ihr ersten, was gespeichert wird, und belege zweitens, dass die gespeicherten Daten nicht gespeichert werden dürfen. Wenn du das auf Grund fehlender Kenntnisse nicht kannst, frag beim Datenschutzverantwortlichen nach aber vertraue dann auch derem Urteil.

    Das er besser sein soll, habe ich hier nicht gelesen. Und wir an unserer Schule dürfen das Gesicht oder die Stimme nicht ausblenden. Wäre ja noch schöner, wenn ich Regisseur meines eigenen Unterrichts wäre. Ist ja schließlich das, was ich mal gelernt habe.

    Wie zwingt der Schulleiter dich denn dazu dein Gesicht zu zeigen? Wenn er dir die Dienstanweisung dazu gegeben hat, remonstriere dagegen. Dann wirst du feststelln, dass er dich nicht dazu zwingt. Was sagt denn eigentlich der Lehrerrat bei euch, an den du dich ja bestimmt gewandt hast, zu deinen Einwänden.

    Wenn ich richtig erinnere, soll die TE Unterricht im Klassenzimmer für Daheimgebliebene filmen, oder?

    Das ist wahr. Es sei denn, die TE fragt nicht in Eigenschaft als Lehrer*in, sondern als Elternteil.

    Edit: was hier noch nicht erwähnt wurde: die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern mit im Zimmer sitzen, ist durchaus gegeben. Wenn nur mal alle "hallo" sagen, mag das okay sein. Stundenlang Unterricht ist aber was anderes. Sonst heißt es immer, Eltern können keinesfalls im Unterricht hospotieren kommen, wo kämen wir da hin, Datenschutz und so weiter. In der VK muss man damit leben, dass Eltern dabeisitzen können und natürlich auch hören, was Hinz und Kunz von sich geben, einschließlich unserem Geplapper.

    Es ist halt nicht so, dass immer alle Leute wohlgesonnen sind. Es gibt immer den Gallenröhrling im Steinpilzgericht, der alles verdirbt:aufgepasst:

    Wenn sie andere filmen soll und die Schüler und deren Eltern dem alle schriftlich zugestimmt hat, dann kann sie das ja machen. Audio muss nicht sein und im Bild muss sie selber auch nicht sein.

    Wenn sie als Elternteil fragt, dann aber doch nicht hier im Lehrerforum, sondern im Elternforum oder im Eltern-Lehrerforum.

    In der VK muss man nicht mit den Eltern leben, das kann man doch unterbinden und in der Nutzungsverordnung darauf hinweisen. Je nach familiärer Sitation ist das aber für mich auch ok, besesr so als gar nicht.

    Und selbst dann werden die älteren Lehrer und diejenigen mit Vorerkrankungen Vorrang haben. Ich habe es auch gar nicht eilig, da sollen die Anderen ruhig Vorrang haben. Mir geht es in erster Linie darum, wieder frei meinen Alltag gestalten zu können.

    Eine Reihenfolge innerhalb der Gruppen ist doch nicht festgelegt. Bis dahin wird es ja auch genug Impfstoff geben.

    Wie sage ich da jetzt höflich, aber bestimmt, dass sie sich das abschminken können?

    Sag einfach "Nein!" und bitte um schriftliche Dienstanweistung mit dem Hinweis, dass du diese für die Remonstration brauchst.

    Aber ich würde vorher mit eurem Lehrerat reden, damit der im Bilde ist und dich bei Gespächen unterstützt.

    Sie gehen vielleicht das Risiko ein, mal ganz viel Geld verdienen zu können. Die Top-Leute verdienen viel mehr als die Top-Lehrer. Und sie sind darauf aus, dass ihre Videos aufgezeichnet werden. Bei Lehrern wird in Pandemie-Zeiten mal eben das Datanschutzgesetz abgebaut, damit sie sich jetzt zeigen müssen. Die Speicherung wird billigend in Kauf genommen. Es passiert allein bei uns an der Schule hundertfach.

    Welches Datenschutzgesetz wurde denn abgebaut? Wie schon bemerkt wurde, musst du dich in keiner Videokonferenz zeigen, ein digitales Whiteboard o.ä. ist doch auch wunderbar. Du musst auch kein Mikrophon anschalten, einen Chat gibt es ja doch. Gegen eine entsprechende andrswollende Dienstanweisung kannst du remonstrieren.

    Wer speichert denn bei euch irgendwas? Auf den vom Land empfohlenden Plattformen kann man das doch unterbinden und entsprechende Konzepte zur Nutzung der digitalen Angebote habt ihr an der Schule doch hoffentlich, wie von oben gewollt, erstellt und umgesetzt.

    Zitat

    Das ist hier (andere Schule) bereits vorgekommen. Ich möchte grundsätzlich keine halten, auch keine Audiokonferenzen. Und grundsätzlich auch jeden Schüler nur auf freiwilliger Basis daran teilhaben lassen müssen. So wie es auch mal war: "

    (6) Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen."

    Quelle: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p120 § 120 (6)

    Das von dir zitierte Gesetzt spricht von Bild- und Tonaufzeichnungen. Bei Videokonferenzen oder Audikonferenzen kannst du die Aufzeichung unterbinden. Das wurde mehrfach erwähnt.

    Wenn dir die Dienstanweisung eine Audio- oder Videokonferenz halten zu müssen nicht zu sagt und die vernünftige Gründe dafür hast, solltest du remonstrieren und das Abklären lassen. Wie aber schon gesagt, musst du ja weder dein Video noch dein Audio nutzen.


    Zitat

    Wie will die Regierung mir versichern, dass die Schüler ihre Endgeräte(zur Nutzung der Videokonferenzsoftware gängig gesichert haben)?


    Die Regierung muss dir gar nicht versichern, sie ist doch nicht dein Ansprechpartner. Ob und wie die Schüler ihre privaten Geräte gesichert haben, muss und sollte dir egal sein. Hauptsache, sie versichern dir, die vereinbarten Nutzungsordnungen einzuhalten.

    Für die Schülerinnen und Schüler, die keine geeigneten Geräte haben, wird doch gesorgt. Dafür wurde extra Geld bereitgestellt.

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