Beiträge von PeterKa

    Es herrscht Konsens, dass Informatik und Wirtschaft/Recht ordentliche Grundlagenfächer werden. Das hat heute gesellschaftliche Relevanz. Es wird mittelfristig nicht mehr vertretbar sein, am Obligatorium der 2. Fremdsprache festzuhalten, die Lektionen können anderweitig besser genutzt werden.

    Ist es wirklich Konsens? Informatik hat keine gesellschaftliche Relevanz. Relevant ist der Umgang mit Programmen, aber sicherlich nicht die Fähigkeiten, die man als Informatiker nutzt. Warum sollte Wirtschaft und Recht wichtiger sein, als Fähigkeiten in den Naturwissenschaften oder den anderen Gesellschaftwissenschaften?

    Die zweite Fremdsprache ist hier ja eh nur für das Gymnasium vorgeschrieben. Bis sich das ändert, wird es sicherlich dauern.

    Aber muss wirklich jeder Abiturient eine zweite Fremdsprache (in Ansätzen) beherrschen? Ist es nicht ein großer Unterschied, wenn ich nichts über den zweiten Weltkrieg weiß oder über die Deutsche Teilung oder ob ich nicht auf französisch einen Kaffee bestellen kann. Alleine schon die Beliebigkeit der zweiten Fremdsprache. Es muss nicht jeder Französisch lernen, es geht auch Spanisch oder bei uns niederländisch. Ist es wirklich so, dass es sinnvoll, dass jeder eine zweite Fremdsprache lernen muss?

    Wenn interessiert heute noch der zweite Weltkrieg oder die Teilung? Die Leute auf der Straße normalerweise nicht, und außer den Geschichtslehrern in der Schule auch kaum Kollegen. Die Fähigkeit einen Kaffee im Ausland bestellen zu können finden viele dagegen sinnvoll. Von daher, ja es ist sinnvoll eine zweite Fremdsprache zu lernen und ja, eine gute Allgemeinbildung und Studierfähigkeit sollte daneben auch historische, geographische und weitere Grundlagen einschliessen.

    Die Eltern haben ein Problem mit dem Lehrer und dessen Arbeit, nicht mit der Klausur ansich.

    Ich habe dann ein Problem mit dem Inhalt des Bescheids (= der Bewertung der Klausur), spreche zunächst mit dem Sachbearbeiter (= Lehrer) und wenn das nicht fruchtet mit dem Amtsleiter (= der Schulleitung). Wer mal intensiven Kontakt mit Ämtern hatte, versucht Zwischenstufen gar nicht erst. SB, dann Amtsleiter.

    Leider sehen viele Eltern das bei der Schule genauso und übergehen die Zwischenstufen, so wie du es ja auch machen würdest.



    Die "Sonstige Mitarbeit"-Note umfasst in NRW 50% der Note in den Fächern der Fächergruppe I ("Hauptfächer" Deutsch, Mathe 1. FS, 2.FS oder anderes Fach an Sek1-Schulen) und 100% (ja) in den Fächern der Fächergruppe II.
    In der Oberstufe entsprechend: 50% in den Klausurfächern, 100% in den anderen Fächern.

    Wo hast du das denn her?

    Im Schulgesetz §48 steht lediglich "Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt." Die schulinternen Vereinbarungen, die einzelne Fachschaften treffen können, können ja gerne konkreter sein, aber sind nicht allgemeingültig.

    Die Skepsis gegenüber diesen Noten, wie auch immer sie genannt werden, kann imho nur von Naturwissenschaftlern kommen. :flieh:

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die sprachlichen Fächer viel mehr Wert auf die schriftliche Leistung legen als wir in den Naturwissenschaften. Wir haben ja bereits in der Sek I immer mit mündlichen Noten zu tun und wissen um der Vorteile und Nachteile. Die Hauptfächer dagegen nutzen hauptsächlich die schriftichen Leistungen zur Ermittlung der Noten am Jahresende.

    Wäre es da nicht mehr als recht, diese Zeit zumindest in einfacher Weise (ohne Zuschlag für Unterrichtsnachbereitung etc. natürlich) angerechnet zu bekommen, zusätzlich zur Bezahlung mittels Trennungsgeld? Alles andere ist schon wirklich, mal genau betrachtet, eine sklavenähnliche Verfügung seitens des Landes über die Mitarbeiter.

    Wenn es dir widerfährt kannst du es doch einklagen. Dann kann man ja sehen ob es rechtens ist oder nicht.


    Nicht falsch verstehen: ich bin die Letzte, die eine Aufgabe bis zur Pension erfüllen will. Wenn ich mich aber auf (zb.) Referendarsbetreuung bewerbe, dann will ich nicht am Ende Medienverwaltung machen. Ich wäre eine gute Referendarsbetreuerin (behaupte ich mal zumindest, solange ich mich bewerbe), aber eine durchschnittliche Medienverwalterin. Es hat dann eben nicht mehr mit Bestenauslese zu tun.

    Da der Geschäftsverteilungsplan jedes Jahr neu erstellt wird, kann die Schulleitung die Aufgabenbereiche dennoch jederzeit anders zuweisen. Aber auch hier gilt, Kommunikation kann helfen.

    Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.

    Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.

    Der Spezialist für die Eigenheiten der Schüler einer Klasse der Klassenlehrer.

    Der Spezialist für Konflikte die Streitschlichter und der studierte Sozialpädagoge.

    Bei den Beruflichen Schulen wenn es um juristische Beratung geht, erstmal der Abteilungsleiter.

    Der Spezialist für eine Versetzung oder eben nicht Versetzung kann aber in der Regel nicht der Fachlehrer sein. Der kennt doch die Noten der anderen Fächer nicht. Da ist bei uns auf jeden Fall der Leiter der Versetzungskonferenz, bei uns der SL oder die Stufenkoordinatoren.

    Der Vergleich hinkt. Wenn ich beim Amt ein Problem mit dem Sachbearbeiter habe, dann wende ich mich direkt an den Amtsleiter.

    Hinkt dein Problem nicht auch? Denn es geht ja nicht um ein Problem mit dem Lehrer, da ist die SL der richtige Ansprechpartner, wenn der Lehrer angesprochen wurde, sondern um eine Klassenarbeit. Also in deinem Beispiel um einen Bescheid, den dir das Amt gegeben hast. Da ist doch wohl der Sachbearbeiter und ggfs. der Abteilungsleiter der richtige Kontakt.

    Diskussionen sind ja gut, aber deine Ausführungen sind total unstrukturiert und unverständlich. Du kommst nicht auf den Punkt.

    Bei der deiner Grafik hättst du dir nicht nur etwas mehr Mühe geben können, sondern auch dort ist völlig unklat, was die Kernaussagen sein sollen.

    Interessant. Ich weiß allerdings nicht, ob mir das Hamburger Modell da nicht lieber wäre, wo die Deputate an Fächer und Schulformen angepasst sind. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Tragen alle Kolleg*innen denn das Bandbreitenmodell mit?

    Es müssen doch nicht alle Kollegen das Modell mittragen. Eine Mehrheit wäre schön, aber letztendlich sind lediglich die Grundsätze der Verteilung keine Entscheidung der Lehrerkonferenz, alles andere entscheidet die Schulleitung.

    Wobei man auf der oben verlinkten Seite auch ein interessantes Urteil findet, das gegen das Bandbreitenmodell spricht.

    "Recht haben" und "Recht bekommen" scheinen hier wieder zwei verschiedene paar Schuhe zu sein. Du hattest dich damals auch schon in entsprechendem Beitrag so positioniert, aber alles was ich erreicht habe, ist eine Anfrage der SL bei Dez. 47 und wenn ich nachhake, wie der Stand der Dinge sei, höre ich nur, dass dort wenig passiere... Ich habe manchmal schon Angst, dass irgendwelche Widerspruchsfristen ablaufen :ohh:.

    Dann frag doch mal beim Personalrat nach. Dort ist man gut informiert und hilfsbereit. Auch der Weg ins Dezernat kann dann einfacher sein.

    Da es sich um eine staatlich anerkannte Privatschule (Gym.) handelt, bewirbt man sich dort auch fürs Ref. direkt... Die Schule selbst schließt dann wiederum einen Arbeitsvertrag mit dem zuständigen Ministerium ab...

    Mich hat damals in NRW das Seminar an die Privatschule verteilt. Bist du sicher, dass das mittlerweile anders ist?

    Guten Tag

    Ich würde mich freuen, falls jemand zu folgender Frage eine Antwort bzw. Einschätzung hat: Unter welchen Bedingungen kann man sich innerhalb einer Schule von einer bereits innehabenden Beförderungsstelle (A15, z.B. MINT-Koordination) auf eine neu zu besetzende A15-Koordination (z.B. Koordination Mittelstufe) bewerben oder ggf. sogar ohne weiteres Verfahren dahin wechseln?

    Es geht um NRW.

    Liebe Grüße und danke im Vorfeld!

    Steht doch bei Stella in der Regel dabei:

    Lehrkräfte, die bereits über eine Planstelle der Besoldungsgruppe A15 LBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L verfügen (sog. Versetzungsbewerber), sind von dem Verfahren ausgeschlossen.

    Wenn das nicht dort angegeben ist, dann ist die Bewerbung zulässig.

    Also ich habe so meine Zweifel, dass Überstunden der KuK' durch Unterrichtskürzung - und somit zum Nachteil der SuS' kompensiert werden können.
    Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.
    Vermutlich wäre das eine Frage für Dezernat 48 oder die Abteilung 2 des MSB, um zu eruieren, ob und inwieweit ein Hinwirken vor dem Hintergrund der personellen Ressourcen auch eine Kürzung des Unterrichts einschließen kann.

    Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich tendiere zu "ja", wenn der Nichtabbau perspektivisch für die kommenden Schuljahre faktisch unumgänglich ist.

    Wie würdest du denn die Mehrarbeit der Lehrkräft auffangen, wenn die Schule unterversorgt ist und seit Jahren immer mehr Mehrarbeit angehäuft wird? Irgendwann werden die Lehrkräfte dann zurecht nicht mehr mitmachen und ihre Rechte einfordern. Nicht jede Lehrkaft möchte ihre Mehrarbeit in solchen Fällen ausgezahlt bekommen. Dann kommt es notgedrungen zu Kürzungen. Wird doch bestimmt nicht nur bei uns so gemacht?

    Nein, das ist tatsächlich nicht das Problem. Dieses Jahr haben wir sogar erstmals seit Jahren ausreichend Fachkolleg:innen, um die Fächer auch in der Sek I mit Fachlehrkräften zu besetzen.

    Ich sehe aber schon, dass das keine ganz alltägliche Frage zu sein scheint. Falls noch jemand gute Gedanken dazu hat: Immer her damit. Die Formulierung "muss mit x Stunden unterrichtet werden" reicht mir jedenfalls nicht, um nochmal zu versuchen, "mein" Fach (Herzblut und Fachvorsitz) etwas besser zu stellen:)

    Ich persönlich sehe in der Kürzung kein Problem. Wenn Überstunden abgebaut werden müssen, dann geht das eben manchmal nur, wenn Unterricht gekürzt wird, sonst stellen sich die Kollegen zu Recht querr. Da hat die Schulkonferenz nicht mitzureden, sondern das muss die SL schon allein verantworten (und ggfs. über Möglichkeiten nachdenken, das wieder auszugleichen).

    Die von dir genannte Formulierung trifft übrigens auch noch andere Fächer, auch hier muss die SL entscheiden, was gekürzt wird. Warum es deine Fächer trifft, ist eine Frage, die du deiner Schulleitung stellen musst, aber die Priorisierung kann sie meiner Meinung nach durchaus vornehmen, Vielleicht kann die Fachschaft dieses Problem aber nochmal mit der SL erörtern und alternative Ergänzungstunden, die gekürzt werden könnten, anbieten. Wobei bei Ergänzungstunden in der Regel nicht soviel Lehrerstunden gewonnen werden können, wie bei Fächern, die von jedem Schüler belegt werden.

    Werden eure Fachkollegen ggfs in ihren Zweitfächern gebraucht?

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