Radius bei Abordnung

  • Die Argumentation mit dem ÖPNV Ticket hatten wir mit unseren Fahrtkosten zur Personalratssitzung auch. Hier ziehen wohl drei mögliche Argumente.

    Ich bin schwerbehindert , ich muss schwere Sachen tragen oder mit dem ÖPNV dauert meine Reise deutlich (eine Stunde);länger

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ein Armutszeugnis für den ÖPVN. Im Grunde kann man für dessen Unpünktlichkeit selbst nichts. Zugegeben: Häufig zu spät kommenden Schülern, die dann wiederholt mit der Unpünktlichkeit von Bus oder S-Bahn argumentieren, erkläre ich auch, dass es dann halt die frühere Verbindung sein muss. Eigentlich kann‘s das aber nicht sein!

    Nö, das ist nicht deren schuld. So einen Lebenszeitfresser spiele ich nicht in die Karten, dann beschwere ich mich lieber regelmäßig dort. Also wenn ich sowas nutzen würde/könnte.

  • Ich bin echt nicht der größte Fan des Bahnfahrens, aber die implizite Behauptung, man könne im Zug nicht arbeiten, ist einfach falsch

    Kann man schon, aber ich hab's nie richtig hinbekommen. Man wird ständig gestört und hat kaum Platz. Also so war meine Erfahrung von 4 Jahre täglich 2 Stunden Bahnfahren.


    Wenn es jemand gut hinbekommt, OK. Bei mir ging's mehr schlecht als Recht. Daher habe ich dann lieber Musik gehört.

  • Das Ministerium wird einfach argumentieren: "Sie hätten ja auch 49€ das Deutschland-Ticket kaufen können. Entsprechend erstatten wir nicht mehr Geld."

    Die Frage wäre dann, ob die Fahrzeit als Arbeitszeit gilt und entsprechend bei einer Abordnung das Deputat reduziert werden muß, um die 41 Stunden/Woche weiterhin gewährleisten zu können?

    Kann das Ministerium nicht, denn wenn die Zeitersparnis durch das auto größer als 30 Minuten ist je Wegstrecke, dann werden nach den Reisenkostenverordnungen (wird in NRW auch so sein) die Fahrten entsprechend erstattet.


    Ich hatte noch nie eine Dienstreise bei der ÖPNV überhaupt in Frage kam.

  • Es kommt halt sehr auf den Weg an... Meinem Wunschseminar sind 5 Schulen zugeordnet. Da kann ich auf keiner Fahrt wirklich arbeiten. Je nach dem, welche Schule es wird, werde ich wohl Auto und Öffis kombinieren, je nach dem, ob ich zur 1. Stunde habe oder später... Die Verbindungen wären nämlich folgende (kein plattes Land):


    Schule 1: 5 Minuten zur Haltestelle laufen, 12 Minuten mit überfülltem Bus fahren, 9 Minuten Umstiegzeit, 12 Minuten im ebenfalls überfüllten Bus fahren, 8 Minuten laufen


    Schule 2: 5 Minuten laufen, 6 Minuten Bus fahren, 9 Minuten Bahnfahren, 13 Minuten laufen


    Schule 3: 5 Minuten laufen, 6 Minuten Bus fahren, 11 Minuten Umstiegzeit, 9 Minuten Bahn fahren, 4 Minuten Umstiegzeit (Toi Toi Toi), 18 Minuten in der überfüllten Bahn fahren, 11 Minuten Umstiegzeit, 18 Minuten in der überfüllten Bahn fahren, 18 Minuten laufen


    Schule 4: 5 Minuten laufen, 12 Minuten Bus fahren, 7 Minuten Umstiegzeit, 32 Minuten Bus fahren, 37 Minuten Bahn fahren, 24 Minuten laufen


    Schule 5: 5 Minuten laufen, 6 Minuten Bus fahren, 9 Minuten Umstiegzeit, 20 Minuten Bahn fahren, 4 Minuten Umstigzeit, 17 Minuten Bahn fahren, 6 Minuten Umstiegzeit, 4 Minuten Bus fahren, 5 Minuten laufen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

    Einmal editiert, zuletzt von chilipaprika () aus folgendem Grund: Edit: Zitat repariert

  • Nun, bei Abordnungen sehe ich das etwas anders. Schließlich ist der eigentlich Dienstort meine Stammschule.

    Eine Dienstreise und der Weg dahin zB ist für mich ebenfalls Arbeitszeit.

    Interessant. Wenn sich durch die Abordnung zB die Fahrzeit pro Richtung um 45 min verlängert (= 1 Unterrichtsstunde) wären das bei 5 Tagen in der Woche 10 Unterrichtsstunden. Nun wird man sagen, dass in der Unterrichtsstunde auch Vor- Nachbereitung inkludiert ist.

    Aber immerhin 50% der Fahrzeit müsste man doch bei unfreiwilliger Abordnung angerechnet bekommen, zusätzlich entsprechend pro km entsprechend bezahlt.


    Oder übersehe ich hier etwas?

    Alles andere wäre sklavenähnliche Ausbeutung.

  • Aber immerhin 50% der Fahrzeit müsste man doch bei unfreiwilliger Abordnung angerechnet bekommen, zusätzlich entsprechend pro km entsprechend bezahlt.

    Vor allem würde damit das Argument: „Sie könnten ja auch per ÖPNV mit 49€-Ticket fahren!“ obsolet. Schließlich wären diese Fahrten aufgrund der längeren zeitlichen Dauer wesentlich teurer für das Land NRW als wenn man mit dem PKW fährt und jeden km ansetzt.


    Die Wartezeit in der Schule vor der 1. Stunde, weil ich jeden Morgen zwei Züge eher nehmen muß, um auch bloß pünktlich anzukommen bei dem unzuverlässigen ÖPNV, ist selbstverständlich auch Dienstzeit. :gruss:

  • Aviator

    Dem Grunde nach wäre das Arbeitszeit. Da wir aber nach Deputaten bezahlt werden, stellt sich die Dienststelle auf dem Ort taub. Wäre interessant, wenn sich Mal jemand findet, der das einklagt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Aviator

    Dem Grunde nach wäre das Arbeitszeit. Da wir aber nach Deputaten bezahlt werden, stellt sich die Dienststelle auf dem Ort taub. Wäre interessant, wenn sich Mal jemand findet, der das einklagt.

    Das ist die Frage. Aus anderen Beispielen kenne ich die AT-Verträge, da ist mit dem Gehalt die Mehrarbeit, z.B. für längere Konferenzen, Reisetätigkeit etc. abgegolten. So gesehen wären verbeamtete Lehrer ja AT Leute.


    Aber ich weiß auch von einer anderen Behörde, Arbeitsamt, dass Dienstreisen zu Arbeitszeit gezählt wurden. Da ging der Beamte morgens zur Hauptstelle, wo er arbeitete, stempelte ein, ging dann zum Bahnhof, fuhr 15 Minuten in die Nachbarstadt, schloss dort die Nebenstelle auf und versah seinen Dienst. Am Nachmittag retour. Die ganze Zeit vom Ein- bis Ausstempeln an der Hauptstelle war Arbeitszeit, auch die Wegezeiten.


    Nun bei uns. Wenn ich mal mein Beispiel nehme (Verlängerung der Wegezeit pro Richtung durch Abordnung um ca. 45 Minuten) oder das der Lehrerinnen aus dem Münsterland, die ins Ruhrgebiet geschickt werden (siehe WDR Beitrag hier weiter vor verlinkt)...

    Da werden uns pro Tag - zusätzlich zu einer Tätigkeit, die wir ggf. nicht unbedingt machen möchten - pro Tag mindestens 1,5h gestohlen, unbezahlt, die man entweder auf verstopften Autobahnen oder vollen Zügen verbringen darf, sich abschleppend mit allerlei Zeug.


    Wäre es da nicht mehr als recht, diese Zeit zumindest in einfacher Weise (ohne Zuschlag für Unterrichtsnachbereitung etc. natürlich) angerechnet zu bekommen, zusätzlich zur Bezahlung mittels Trennungsgeld? Alles andere ist schon wirklich, mal genau betrachtet, eine sklavenähnliche Verfügung seitens des Landes über die Mitarbeiter.

  • Wäre es da nicht mehr als recht, diese Zeit zumindest in einfacher Weise (ohne Zuschlag für Unterrichtsnachbereitung etc. natürlich) angerechnet zu bekommen, zusätzlich zur Bezahlung mittels Trennungsgeld? Alles andere ist schon wirklich, mal genau betrachtet, eine sklavenähnliche Verfügung seitens des Landes über die Mitarbeiter.

    Wenn es dir widerfährt kannst du es doch einklagen. Dann kann man ja sehen ob es rechtens ist oder nicht.

  • Das ist in der Tat so wie PeterKA sagt. Wenn Du in der Situation bist, besorge Dir Rechtsschutz und Klage. Die sind da bei der BezReg noch nicht Mal böse drum. Da sitzen Volljuristen. Die sind es gewohnt,das bei einem juristischen Widerstreit ein Gericht zur Klärung angerufen wird. Das ist im Moment zwar kein rechtsfreier Raum, aber es mangelt an gesprochenen Recht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Wegstreckenentschädigung soll mittlerweile sogar bei 35 Cent liegen. Aber das muss ich noch prüfen.es wird sowohl Hin- und Rückweg erstattet.

    Ich habe heute tatsächlich meine Trennungsgeldentschädigungsbewilligung bekommen. Ohne das Forum wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen sie zu beantragen, denn in der Abordnungsverfügung ist davon keine Rede.


    Allerdings wird hier von 0,25 Cent/km ausgegangen, von 400€ pro Monat maximal.

    Oben wird von 0,35€/km geredet. Was ist richtig?


    Ich zitiere mal aus den Erläuterungen:


    Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges wird eineWegstreckenentschädigung in Höhevon

    0,25 € je Kilometer, bei Benutzung eines privaten zweirädrigen Kraftfahrzeuges oder Fahrrades eine Weg-

    streckenentschädigung inHöhevon 0, 15 €je Kilometer der kürzesten verkehrsüblichen Straßenverbindung

    erstattet.

    Der monatliche Höchstbetrag beträgt 400,00 €, bei Beamten und Beamtinnen auf Widerruf 200,00€.

    Zusätzlichzum Höchstbetrag werden in denersten 7 Tagen der dienstlichen Maßnahme Parkgebühren von

    täglich bis zu 10,00 €, beiBeamten undBeamtinnen auf Widerruf bis zu 5,00 €,und ein Verpflegungszu-

    schuss bei einer Abwesenheitvon mehr als acht Stunden von täglich 4,00 € bei Beamten und Beamtinnen

    auf Widerruf 2,00 € gewährt.

    Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges wird eineWegstreckenentschädigung in Höhevon

    0,25 € je Kilometer, bei Benutzung eines privaten zweirädrigen Kraftfahrzeuges oder Fahrrades eine Weg-

    streckenentschädigung inHöhevon 0, 15 €je Kilometer der kürzesten verkehrsüblichen Straßenverbindung

    erstattet.

    Der monatliche Höchstbetrag beträgt 400,00 €, bei Beamten und Beamtinnen auf Widerruf 200,00€.

    Zusätzlichzum Höchstbetrag werden in denersten 7 Tagen der dienstlichen Maßnahme Parkgebühren von

    täglich bis zu 10,00 €, beiBeamten undBeamtinnen auf Widerruf bis zu 5,00 €,und ein Verpflegungszu-

    schuss bei einer Abwesenheitvon mehr als acht Stunden von täglich 4,00 € bei Beamten und Beamtinnen

    auf Widerruf 2,00 € gewährt.“


    Da fragt man sich: darf der Beamte nach 7 Tagen hungern?

    Und: muss der Anwärter weniger essen?

    Das wirkt doch sehr skurril.

  • Herrlich. Bestimmt musstest du zunächst das Trennungsgeldentschädigungsbewilligungsformular ausfüllen, das dann vom

    Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiter in seinem Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiterbüro geprüft wurde...

  • Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiterbüro geprüft wurde...

    Vergiss nicht die jährliche Prüfung vom Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiterbüroprüfungshof

  • Herrlich. Bestimmt musstest du zunächst das Trennungsgeldentschädigungsbewilligungsformular ausfüllen, das dann vom

    Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiter in seinem Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiterbüro geprüft wurde...

    Genau. Und nur durch einen Telefonanruf beim Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiter

    erfuhr ich, dass die reine Bewilligung noch keine Auszahlung zur Folge hat, sondern jeden Monat im Nachgang diese neu zu beantragen ist. Aber maximal nach 6 Monaten, sonst verfällt der Anspruch.


    Ich finde das echt unglaublich unverschämt und kompliziert gegenüber den Mitarbeitern. Warum wird nicht vom Personalbüro automatisch ausgezahlt?

  • Warum wird nicht vom Personalbüro automatisch ausgezahlt?

    Weil das Personalbüro dann mit dem Trennungsgeldentschädigungsbewilligungssachbearbeiterbüro sprechen müsste. Das war einfach!

  • Ich finde das echt unglaublich unverschämt und kompliziert gegenüber den Mitarbeitern. Warum wird nicht vom Personalbüro automatisch ausgezahlt?

    Weil Du leider Deine Arbeitszeit zum Ausfüllen all der Formulare dem Land NRW nicht zusätzlich als Überstunden in Rechnung stellen kannst.


    Ganz allgemein formuliert: Wieviel Bürokratie würde wohl ersatzlos gestrichen, wenn das Land die ganze Arbeitszeit bei den Antragstellern zusätzlich erstatten müßte?

  • Gut, dass du so hartnäckig bist.

    Ich finde das echt unglaublich unverschämt und kompliziert gegenüber den Mitarbeitern. Warum wird nicht vom Personalbüro automatisch ausgezahlt?

    Damit das Land Geld sparen kann. Nicht jede:r ist so akribisch wie du und weiß a) überhaupt davon, dass man eine Trennungsentschädigung beantragen kann und b) man diese dann moantlich beantragen muss nach der Bewilligung.


    Zitat

    Da fragt man sich: darf der Beamte nach 7 Tagen hungern?

    Und: muss der Anwärter weniger essen?

    Das wirkt doch sehr skurril.


    Da man nach 7 Tagen von Luft (der Schulluft, je nach Abordnungsort der Stadt- oder Landluft) und der Liebe (zur Abordnungsschule) leben kann. War dir das nicht bekannt?


    Erklärt auch deine letzte Frage (siehe Zitat oben): Irgendwann findest du die Abordnungsschule so toll, dass du keine Trennungsentschädigung mehr brauchst ... hofft das Land

    • Offizieller Beitrag

    Weil Du leider Deine Arbeitszeit zum Ausfüllen all der Formulare dem Land NRW nicht zusätzlich als Überstunden in Rechnung stellen kannst.

    Aviator hat doch genug Zeit, um Formulare auszufüllen. Unterricht muss und will er für seine "Schrottklasse" (Zitat Aviator - und ja, ich finde eine solche Bezeichnung absolut indiskutabel) ja nicht vorbereiten.


    Keine Frage: Die Trennungsentschädigung steht dir zu - aber es wäre schön, wenn jetzt auch der Rest passt. Sorry.

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