Beiträge von DFU

    Hallo Andreea,

    verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) werden besser bezahlt als nicht verbeamtete Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und diese wiederum in der Regel deutlich besser als Ortslehrkräfte. Über Landesprogrammlehrkraft kann ich nichts sagen.

    Der große Unterschied zwischen ADLK und BPLK auf der einen Seite und Ortslehrkräften auf der anderen Seite ist die Herkunft des Geldes. Die ersten werden von Köln aus in Euro (ADLK) bzw. zu einem großen Teil in Euro (BPLK) bezahlt, können als BPLK Kindergeld bekommen und sind in Deutschland steuerpflichtig. (BPLKs außerdem im Ausland, da sie ja nur teilweise in D in Euro bezahlt werden.)

    Ortslehrkräfte werden vor Ort zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt. Sie haben kein Recht auf deutsches Kindergeld oder ähnliches und sind in Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig. Teilweise gibt es Unterschiede in der Bezahlung der Ortslehrkräfte abhängig davon, ob Deutsch oder auf deutsch unterrichtet wird oder nicht.

    Konkrete Zahlen wird dir hier im Forum aber kaum jemand nennen können. Zumal unklar ist, von welchen Zuschüssen und Pauschalen du sprichst. Umzug? Und was noch?

    Die Umfrage bezog sich ja auch nur auf die Sek I.

    Was in einigen Bundesländern gleich viele Korrekturen beinhaltet. Die Arbeiten vielleicht etwas kürzer, aber die Klassen dafür oft größer als in der SekII.

    Grundsätzlich zeigt aber Flupps Aufstellung, dass neben dem originären Unterrichtsgeschäft (Planung und Kopieren, Aufbau und Durchführung, Nachbereitung und Korrekturen), Konferenzen und Elternarbeit nicht viel Arbeitszeit für nicht entlastete Zusatzaufgaben bleibt.

    Und für dauerhaft guten Unterricht muss man mit dem Verhältnis 1:1 planen. Berufsanfängern genügt die Zeit vielleicht nur bei Abstrichen in ihren Ansprüchen, erfahrene Kollegen können vielleicht in der einen Einheit auf bewährtes zurückgreifen und Zeit sparen, so dass sie eine andere Einheit verbessern oder ein neues Projekt durchführen können. Auch Anpassungen an neue Bildungspläne sind ja immer mal wieder notwendig.

    In BW darf man das. Früher sollte man sammeln, damit nicht viele Vorgänge mit jeweils einer Rechnung im zweistelligen Eurobereich bearbeitet und beschieden werden müssen. Per App darf man jetzt gerne wieder jede Rechnung einzeln einreichen. Große Rechnungen musste man noch nie sammeln.

    Und in BW wurde dann bei Sammeleinreichungen über mehrere Jahre natürlich für jedes betroffene Jahr die Kostendämpfungspauschale abgezogen. In der Hinsicht konnte man nichts gewinnen.

    Bei mir ist es bei Beihilfe und Krankenversicherung unterschiedlich. Einmal ist das Behandlungsdatum relevant für die Zuordnung zum Kalenderjahr und einmal das Rechnungsdatum. Ich nehme an, dass betrifft dann auch die 3-Jahres-Frist.

    Der Schlussfolgerung mag ich mich anschließen. Und wenn man einen Blick auf eine Umfrage hier im Forum vor Kurzem wirft, sieht man, dass eine Vor- und Nachbereitungszeit von 45min pro Unterrichtsstunde in der Praxis wirklich kaum vorkommt...jedenfalls nicht bei erfahreneren Lehrkräften, die dadurch Zeit für weitere Tätigkeiten gewinnen.

    In der Umfrage wurden aber die Korrekturen nicht berücksichtigt. Zumindest habe ich die Antworten so verstanden. In den 1,5 Stunden pro Deputatsstunde sind aber neben der Unterrichtszeit und der Vor- und Nachbereitung auch die Korrekturen enthalten. Und da kann noch einmal einiges zusammenkommen.

    Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.

    Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.

    Ich unterschrieb mal nichts.

    Wenn du auf deinem privatem Gerät dienstliche E-Mails oder Schülernoten bearbeiten willst, musst du beantragen, dass du dein Gerät dafür nutzen darfst. Dazu musst du bestätigen, dass du es entsprechend schützt und zulassen, dass (in begründeten Fällen) die Schulleitung das auch nachprüft.

    Sonst darfst du dein privates Gerät nicht verwenden.

    Wenn du erst unterschreibst und dann widerrufst, darfst du ab dann dein privates Gerät nicht mehr nutzen.

    Ich habe das auch nie unterschrieben und daher auch ein paar Jahre die Notenlisten wieder auf Papier geführt, da ich ungern in der Schule korrigiere und in der Zeit noch kein Dienstgerät hatte.

    Ein Schüler, der z.B. im Laufe des Schuljahres überwiegend "gute" sonstige Leistungen und "befriedigende" schriftliche Leistungen erbracht hat, wird also vermutlich mit "gut" zu bewerten sein. Bei einem anderen Schüler, der im Laufe des Schuljahres in beiden Teilbereichen relativ gleichmäßig "gute" und "befriedigende" Leistungen erbracht hat, wird man sich anhand der Notendefinitionen für "gut" und für "befriedigend" hingegen entscheiden müssen, welche der beiden Gesamtbeurteilungen eher passend sind.

    All das kommt ohne irgendwelche Rechenspielchen aus, die ohnehin das Vorliegen metrischer Daten erfordern.

    Danke. Für mich ist der Unterschied zum Rechnen in diesem Beispiel aber nicht so ganz groß. Wenn du mehr gute als befriedigende Leistungen in einem Teilbereich hast, kommt das gleiche heraus wie beim Rechnen. Und du zählst ja auch die guten Leistungen im Vergleich zu den befriedigenden.

    Interessant wird es doch erst, wenn es lauter gute und ausreichende Leistungen waren. Nach der rechnerischen Methode kommt dann Befriedigend als Note heraus. Das ist aber nach pädagogischen Abwägungen nicht so eindeutig.

    Ich vermute aber vor allem, dass Berufsanfänger sich mit dem Rechnen einfach leichter tun, als damit die Leistung einfach so auf Grund ihrer Erfahrung einzuschätzen. Allerdings ist es schwierig noch anders zu argumentieren, wenn man den Schülern erst einmal einen berechneten Schnitt verkündet. Das empfiehlt sich daher niemals.

    Schüler rechnen aber natürlich oft auch selbst.

    Wenn man eine Stelle annimmt, dann ist doch klar, dass man sich selbst überlegen muss, wie man dort hinkommt.

    Andererseits habe ich es an einer meiner Ausbildungsschulen erlebt, dass meine Mitreferendare teilweise neben dem Seminartag einen zusätzlichen unterrichtsfreien Tag in ihrem Stundenplan hatten, während ich an einem Tag sogar Unterricht nur in der 2. und in der 8. Stunde hatte. Meine Vermutung war damals schon, dass die Schule den Referendaren mit sehr langem Schulweg da entgegengekommen ist, obwohl ja auch ein Umzug in die Nähe der Ausbildungsschule eine Option ist. Vielleicht war es auch nur Zufall, aber oft ist einiges an Entgegenkommen möglich.

    (Da man als Referendar mit naturwissenschaftlichem Fach sowieso viel Zeit in der Sammlung verbringt und meine Wohnung in direkter Nachbarschaft zur Schule lag, konnte ich mit meinem Stundenplan trotzdem gut leben. Und Hospitieren musste man ja auch noch. In wie fern der Stundenplan der Kollegen sich dadurch verschlechtert, muss natürlich die Stundenplanung beurteilen. Hängt ja auch von der Schule ab.)

    Anders sieht die Sache mit der Anreise sicher aus, wenn es um Abordnungen geht. Wenn jemand ohne eigenen PKW eine Abordnung übernehmen soll, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, muss die Transportfrage (z.B. Taxi) und ihre Finanzierung geklärt werden.

    Ein fehlender Führerschein wird aber auch da nicht von allen Abordnungen befreien.

    Du scheinst meinen Beitrag und möglicherweise auch die vorgeschriebene Art der Notenvergabe nicht verstanden zu haben. Schau dir aber gerne mal den Begriff der ordinal skalierten Daten an und welche Operationen darauf möglich und nicht möglich sind.

    Die Festsetzung der Verteilung von sonstigen Leistungen und schrfitlichen Leistungen steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Nichtberechenbarkeit von Endnoten. Auch werden Noten nicht nach Nasenfaktor oder Beliebigkeit vergeben, sondern ganz klar auf Basis bestimmter Kriterien. Die "Berechnung" von Noten sorgt im Übrigen auch nur für eine Scheinobjektivität.

    Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

    Diese Mailhinundherschreiberei ist m.E. sowieso die Pest des Jetztmenschen. Wenn der Schulleiter einen Gesprächswunsch hat, kann er den doch mündlich äußern oder eine offizielle Einladung ins Fach legen, je nachdem, wie formell das ganze sein soll. Was belästigt er kranke Menschen mit sowas Halbseidenem?

    Der Schulleiter hat nicht angerufen.

    Da davon auszugehen ist, dass jemand der krank ist, keine dienstlichen E-Mails liest, ist eine Einladung per E-Mail durchaus in Ordnung. Sie kann nach der Gesundung gelesen und beantwortet werden. E-Mail ist nunmal eine asynchrone Kommunikationsmittel.

    Mir wäre es lieber eine E-Mail zu bekommen, die ich, wenn ich wieder gesund bin, als erstes lesen kann, als einen Zettel, denn ich morgens kurz bevor ich der Schulleitung in der Schule über den Weg laufe im Fach finde.

    Vielleicht ist das einfach Geschmackssache.

    Schönschreiben gab es früher in NDS auch, auf dem Zeugnis war eine Note für "Schrift und Form" ausgewiesen, die Leistungen sind inzwischen Teil der Deutschnote,

    auch eine Note für Rechtschreibung gab es früher.

    In BW gibt es in der 3. und 4. Klasse im Zeugnis eine Note für „Schrift und Gestaltung“. Da fließen die Beurteilungen aller Fachkollegen zum Thema Lesbarkeit, Schönschrift, Heftführung, Plakatgestaltung, u. ä. ein.

    Ob und wie viel es in den einzelnen Fächern geübt wird, bevor es eingefordert wird, kann ich nicht sagen. Eine Extrastunde dafür ist im Stundenplan nicht vorgesehen.

    Plakaterstellung wird sicher im Sachkundeunterricht besprochen und die Regeln für die Heftführung werden auch mit den Schülern besprochen. Aber wie viel das Schönschreiben wirklich noch geübt wird, damit das Gedicht, das einmal im Monat ins Gedichteheft abgeschrieben wird, auch wirklich in Schönschrift gelingt? Ich weiß es nicht.

    Erste Bücher lesen können gute Leser ohne Vorkenntnisse auch schon Weihnachten, obwohl das Schuljahr spät anfängt, aber sicher nicht alle.

    Ja, habe ich bereits: Frauen sollten Vollzeit arbeiten oder die Care-Arbeit wirklich gleichberechtigt aufteilen. Ganz einfach. Und in Bildung investieren.

    Entweder soll die Frau Vollzeit arbeiten oder die Care-Arbeit (bei Teilzeit?) gleichberechtigt aufteilen?

    Wenn ein Partner weniger arbeiten möchte, weil neben zwei Vollzeitstellen und einem Haushalt mehr Zeit für die Kinder vorhanden sein soll, kann man meines Erachtens schon erwarten, dass der Teilzeitpartner dann solche Dinge wie Wäsche waschen/Wohnung putzen/ Essen kochen (alles auch für die Kinder), Vorsorgetermine der Kinder bei Ärzten, Elterntaxiaufträge,… verstärkt übernimmt. Vermutlich haben ja auch beide Eltern zusammen entschieden, ob sie am besten mit 100%/100%, 100%/50%, 50%/50% oder irgendeiner andere Verteilung zurechtkommen.

    Das sagt ja zunächst auch nichts darüber aus, wer sich spontan kümmert, wenn ein Kind krank wird, sich jede Woche für die Kinder als Sporttrainer engagiert oder ähnliches.

    Wobei ich schon oft gedacht habe, dass es natürlich für die Schule einer Teilzeitkraft blöd ist, wenn immer sie wegen kranker Kinder fehlt und nicht der andere Vollzeitelternteil, aber insgesamt ist es besser, weniger Arbeitszeit ausfällt. Und das ist natürlich bei der Teilzeitkraft der Fall, wenn sie immer nur einen halben Tag arbeitet.


    Ich bin einmal innerhalb von drei Tagen ca. 4 Mal an der Grenze zur Schweiz kontrolliert worden (zweimal in jede Richtung). Sonst bin ich eigentlich immer durch gewunken worden. Bei den Kontrollen saß ich jeweils im Auto eines Kommilitonen arabischen Aussehens (Exkursion zum CERN, Übernachtung in Frankreich). Das kannte ich vorher wie gesagt nicht. Die Kontrollen waren nicht übermäßig streng, aber die Papiere mussten wir zeigen.

    Gestern bei Logo ging es darum, was Kinder (8-13 Jahre) davon halten, wenn Eltern den Unterricht übernehmen. Die meisten haben nicht klar nein gesagt, aber doch angezweifelt, dass die Eltern das hinbekommen.

    Ich möchte auch keinen nicht studierten Zahnarzt oder nicht ordentlich ausgebildeten Elektriker, Buchhalter, Filialleiter im Aldi,… haben. Das kann doch nicht funktionieren.

    Für die Tarifbeschäftigten unter Euch: Ab 01.01.2023 hat sich das mit dem Einsenden der AU an den Arbeitgeber nach meinen bisherigen Informationen erledigt, das geht dann alles elektronisch. Gilt allerdings nicht für die private versicherten Beamt:innen. Das wird ein Spaß, wenn die Dienststelle die Infos nach der AU dann immer beim LBV nachfragen muss. Das trifft sie wahrscheinlich aus heiterem Himmel🤣

    Nur NRW?

    Ich denke aber, das die Dienststelle zurecht erwarten kann, über Fehlzeiten wie bisher von den Kollegen informiert zu werden.

    Vielleicht muss dann die Schule auch nur diese Fehlzeiten weiterleiten und der Arbeitgeber muss vergleichen, ob für Fehlzeiten entsprechender Länge auch eine AU abgegeben wurde. Wäre auch möglich.

    Mein Mann und seine Freunde haben früher als Studenten immer sämtliche jungen Frauen als Hasen bezeichnet. Das fand und finde ich ganz daneben. Wie man bei SuS darauf kommt, erschließt sich mir auch nicht.

    In den jahrgangsübergreifenden Klassen (1/2) der Nachbarsgrundschule gab es immer Hüpfer und Hasen. Hergeleitet von jungen Hüpfern und alten Hasen. Wer nach einem Jahr Regelklasse noch einmal in der jahrgangsübergreifenden Klasse anfing war ein hüpfender Hase.

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