Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...
Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.
So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?
Wie ist das in NRW am BK denn geregelt? In BW am Gymnasium gibt es kein Recht auf einen Nachschreibetermin. Ohne Entschuldigung muss ich die 6 geben, Bei ordentlicher Entschuldigung, darf ich nachschreiben lassen, wenn es bei der Notenfindung hilft.
Bei jemandem, der ständig passend zu Klassenarbeiten einen Tag fehlt, kann die Schulleitung Attestpflicht anordnen.
Das mit dem Nachnachnachtermin habe ich auch schon einmal so gelöst gesehen, dass die Nacharbeit in dem Moment geschrieben wurde, in dem alle Nachschreiber das erste Mal wieder da waren. Diejenigen, die sich wochen- bis monatelang vorbereitet halten mussten, haben hinterher nur noch gefehlt, wenn sie wirklich krank waren. (Wenn es doof läuft, sprechen deine drei sich aber einfach ab und kommen nur abwechselnd.)
Schüler, die nie da sind, können nicht beurteilt werden. Das muss aber auch rechtzeitig mit der Schulleitung besprochen werden. Zu Schülern, die keine Klassenarbeit mitgeschrieben haben, und nur sehr selten da sind, mache ich mir nach jeder Stunden eine mündliche Note und notiere mir auch Stichpunkte zur Begründung. Die anderen in der Klasse können zu dem Zeitpunkt auch eine mündliche Note über den vergangenen Zeitraum erhalten. Solche Noten gebe ich sowieso regelmäßig.
Denke ich, dass ich einen Schüler so zum Schuljahresende noch nicht passend bewerten kann, dann ist noch eine mündliche Prüfung mit zweitem Kollegen als Protokollant möglich.