Es gibt durchaus Urteile, die Bereitschaft als Arbeitszeit sehen. Ich glaube nicht, dass bei den politisch Verantwortlichen großes Interesse an einer Klage besteht.
Ich halte es für der Sklaverei angemessen, immer und ständig verfügbar sein zu müssen.
Ich bin gegen Dienstzeiten (einschließlich Bereitschaften), die geplant, erbracht aber nicht vergütet werden.
Wenn du dagegen bist, zu allen Stunden deinen Arbeitsstunden verfügbar zu sein, dann solltest du es unterstützen, wenn du nur drei Schulstunden zusätzlich zu den regulären Deputatsstunden in der Woche zur Verfügung stehen musst. Wir haben einen Beruf, der große flexible Arbeitszeiten hat. Unsere Arbeitszeit verlängert sich aber nicht, wenn sich das Verhältnis zwischen flexibler Arbeitszeit und örtlich und zeitlich festgelegter Arbeitszeit ändert.
Und da diese Stunden immer in der regulären Arbeitszeit (41 Stunden Zeitstunden/Woche, d.h. ca. täglich von 8-17 Uhr) liegen und nicht zusätzlich am Wochenende anfallen, werden sie mit und ohne Vertretungseinsatz auch vergütet. Und wird man mehr als dreimal im Monat eingesetzt, wird man zusätzlich separat vergütet.
Ich sehe hier daher keinen Klagegrund.
LG DFU