Hallo Andreea,
verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) werden besser bezahlt als nicht verbeamtete Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und diese wiederum in der Regel deutlich besser als Ortslehrkräfte. Über Landesprogrammlehrkraft kann ich nichts sagen.
Der große Unterschied zwischen ADLK und BPLK auf der einen Seite und Ortslehrkräften auf der anderen Seite ist die Herkunft des Geldes. Die ersten werden von Köln aus in Euro (ADLK) bzw. zu einem großen Teil in Euro (BPLK) bezahlt, können als BPLK Kindergeld bekommen und sind in Deutschland steuerpflichtig. (BPLKs außerdem im Ausland, da sie ja nur teilweise in D in Euro bezahlt werden.)
Ortslehrkräfte werden vor Ort zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt. Sie haben kein Recht auf deutsches Kindergeld oder ähnliches und sind in Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig. Teilweise gibt es Unterschiede in der Bezahlung der Ortslehrkräfte abhängig davon, ob Deutsch oder auf deutsch unterrichtet wird oder nicht.
Konkrete Zahlen wird dir hier im Forum aber kaum jemand nennen können. Zumal unklar ist, von welchen Zuschüssen und Pauschalen du sprichst. Umzug? Und was noch?