Beiträge von DFU

    Es gibt durchaus Urteile, die Bereitschaft als Arbeitszeit sehen. Ich glaube nicht, dass bei den politisch Verantwortlichen großes Interesse an einer Klage besteht.

    Ich halte es für der Sklaverei angemessen, immer und ständig verfügbar sein zu müssen.

    Ich bin gegen Dienstzeiten (einschließlich Bereitschaften), die geplant, erbracht aber nicht vergütet werden.

    Wenn du dagegen bist, zu allen Stunden deinen Arbeitsstunden verfügbar zu sein, dann solltest du es unterstützen, wenn du nur drei Schulstunden zusätzlich zu den regulären Deputatsstunden in der Woche zur Verfügung stehen musst. Wir haben einen Beruf, der große flexible Arbeitszeiten hat. Unsere Arbeitszeit verlängert sich aber nicht, wenn sich das Verhältnis zwischen flexibler Arbeitszeit und örtlich und zeitlich festgelegter Arbeitszeit ändert.

    Und da diese Stunden immer in der regulären Arbeitszeit (41 Stunden Zeitstunden/Woche, d.h. ca. täglich von 8-17 Uhr) liegen und nicht zusätzlich am Wochenende anfallen, werden sie mit und ohne Vertretungseinsatz auch vergütet. Und wird man mehr als dreimal im Monat eingesetzt, wird man zusätzlich separat vergütet.

    Ich sehe hier daher keinen Klagegrund.

    LG DFU

    Vertretungsbereitschaften im Stundenplan sind einfach Geschmackssache.

    Ich arbeite nicht mehr oder weniger, wenn ich nur ein- bis dreimal in der Woche auf dem Vertretungsplan nachsehen muss, ob ich als Vertretung eingesetzt werde, als wenn ich es jeden morgen tun muss. Ich habe nur mehr Verlässlichkeit.

    Das ist der feuchte Traum von Sklavenhalterinnen.

    Diese Aussage verstehe ich nicht. Du bist gegen Bereitschaftsstunden, hälst aber den Fall ohne Bereitschaftsstunden für Sklaverei?

    LG DFU

    DFU, was meinst du mit "muss"?

    Von NRW kannte ich es, dass bei Nichtmahnung der Schüler auch mit 5 Fünfen versetzt wurde (ist uns anfangs einmal passiert, danach wurde immer gewarnt). In Baden-Württemberg spielt das keine Rolle. Auch bei Nichtgespräch fällt der Schüler durch, wenn die Noten zu schlecht sind. Natürlich sollte der Klassenlehrer oder Fachlehrer das Gespräch suchen, aber wenn die Eltern es ablehnen, fällt das Kind trotzdem durch.

    Du hast recht, dass das Gespräch nicht unbedingt stattfinden muss, wenn die Eltern es nicht wahrnehmen wollen. Wenn aber kein Kreuz gesetzt ist, kann auch in BW eine Klage auf Versetzung durchgehen und die Schule hat nicht mehr unbedingt Rückendeckung durch die vorgesetzte Behörde. Es hängt aber mehr vom Einzelfall ab (Gibt es andere dokumentierte Gespräche? usw.) als in NRW.

    Bei uns besteht jedenfalls die Schulleitung bei Repetenten schon bei zwei zum Halbjahr eindeutigen 4ern auf dem Kreuz in der Halbjahresinformation. Und bei zwei 4-5ern setzen wir es auf jeden Fall.


    LG DFU

    Ich gebe O. Meier da Recht: das ist etwas, was ihr evtl. gar nicht machen müsst. Ich wäre da auch mit amused und würde denen einen Vogel zeigen, wenn ich wöchentlich mein Deputat um 3 oder sogar um 6 Stunden überschreiten müsste. Wenn es verlässliche Schule gibt, dann muss der Dienstherr die Schule mit 110-120% der Lehrerschaft ausstatten, denn so viele fehlen i. d. R. durch Fortbildungen/Krankheiten und sonstiges Gedöns. Oder es muss eben ausfallen.

    Drei Bereitschaftsstunden führen ja nicht unbedingt dazu, dass das Deputat um 3 Stunden überschritten ist. Es sind eher drei Wochenstunden, die man als Arbeitszeit an der Schule einplant. Wenn man keine Vertretung hat, kann man kopieren, vorbereiten, korrigieren oder auch mal früher heimgehen, denn dass in der 5. Stunde dann spontan noch 5 Kollegen ausfallen ist sehr unwahrscheinlich. Und das Ziel der Vertretungsplaner ist trotzdem, dass jeder maximal drei Vertretungen im Monat machen muss.

    Alternativ muss man sich 5 Tage die Woche alle Freistunden von der 1. bis zur 5. Unterrichtsstunde für Vertretungen von wichtigen privaten Terminen freihalten, weil jederzeit eine Spontanvertretung für den nächsten Tag angekündigt werden kann.

    In der ersten Stunde haben wir übrigens eine Aufsicht eingeteilt. Zwei Kollegen beaufsichtigen im Wechsel einen Tag in der Woche in der ersten Stunde (45 Minuten) die Klassen, deren Lehrer morgens erst krank geworden sind. Es zählt nicht als Vertretung, dafür spart man sich jede Woche 20 Minuten Hofaufsicht.

    Wenn man Pech hat, muss man drei Klassen parallel beaufsichtigen (und momentan testen), wenn man Glück hat, hat man wochenlang keine Aufsicht und kann in Ruhe kopieren.

    LG DFU

    Bei uns schon (4 - in der Halbjahresinformation reicht), bei uns gibt es die Notenstufe.

    An meiner Schule (ebenfalls BW) genügt zweimal 4- in der Halbjahresinformation nicht. Es muss zusätzlich im Zeugnis „Gespräch erwünscht“ angekreuzt und ein Gespräch geführt werden, in dem die Eltern auf die Gefahr des Abrutschens in den mangelhaften Bereich hingewiesen werden.

    Ich verwende die Begriffe Kernfach und Nebenfach, weil maßgebliches und nicht maßgebliches Fach so umständlich ist.

    Klassenarbeiten schreibe ich in den nicht maßgeblichen Fächern nur noch zwei. Und ich kenne nur wenige Kollegen, die mehr schreiben.

    Schriftliche Klassenarbeiten gibt es bei uns auch in Sport in der Sek 1, wenn es in der Klasse Kernfach ist. Musik schreibt auch Klassenarbeiten in Sek 1, Kunst nur manchmal. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern schriftliche Noten seltener anzweifeln als mündliche. Klassenarbeiten veringern daher Beschwerden bezüglich der Endnote.

    LG DFU

    Hallo zusammen!

    Ich freue mich sehr darüber.👍

    So unterschiedlich sind die Reaktionen und Sichtweisen.

    Ich hoffe sehr, dass die Lehrer*innen keinen Druck auf meine Kinder ausüben die Maske " freiwillig " zu tragen.

    Vor allem, wenn ich hier so lese wie viele hier so drauf sind würde es mich nicht wundern.

    Ich persönlich würde mir im Gegensatz zu NRW-Lehrerin in Schulen, in Bus und Bahn und in Geschäften noch länger eine Maskenpflicht wünschen. In Innenräumen mit vielen Menschen eben. (In Restaurants und Kneipen, macht es dagegen wegen der Nahrungsaufnahme weniger Sinn. Man darf die Maske dort ja am Platz schon lange abnehmen. )

    Ich hoffe aber wie NRW-Lehrerin, dass Lehrer und Schulleiter auf Eltern und vor allem auf Kinder keinen Druck ausüben, damit diese strengere Regeln einhalten als die Gesetze oder Verordnungen vorsehen. Wenn ein Grundschulkind zu Hause gesagt bekommt, nach den neuen Regeln brauchst du keine Maske und das ist okay für unsere Familie, dann hat niemand von der Schule das Kind zum freiwilligen Tragen der Maske überreden oder bei den Eltern anzurufen, um diese zu überreden. Das wäre einfach nicht in Ordnung.

    LG DFU

    Ergänzung:

    Ist zwar anekdotisch, aber bei mir hat sich jemand darüber ausgekotzt, dass ein Schulleiter in einem längeren Telefonat bei einem quarantänebefreiten und damit in BW auch testbefreitem Kind, die Eltern überreden wollte, das Kind auch ohne Pflicht mit testen zu lassen.

    Wenn ich nach fünf Tagen wieder negativ bin, dann sehe ich keinen Grund, weitere fünf Tage in Isolation zu verbringen. Ich bin doch gesund. Man kann bei Corona nicht mehr alle Eventualitäten beachten, man muss langsam auch mal realistisch werden. Corona wird nicht wieder verschwinden.

    Bei uns gab es einige Kollegen, die zwar am 5. Tag selbst negativ getestet haben, aber am 6. und am 7. Tag wieder einen positiven Schnelltest hatten. Und daher macht es Sinn, länger zu warten. Die Absonderung gibt es ja nicht, weil man krank ist, sondern damit andere nicht krank werden. Und denen ist nicht geholfen, wenn man zu früh wieder ohne Absonderung arbeitet.

    LG DFU

    Bei uns kam derweil raus, dass ein ungeimpftes Kind tagelang in der Klasse saß, obwohl der Vater positiv war. Dieses Kind hat wohl den Ausbruch ausgelöst - Fazit: aktuell die halbe Klasse und zwei Lehrkräfte sowie ein Schulbegleiter positiv.

    Ausrede der Eltern: sie hätten ja die Info erhalten, dass es für Schulkinder keine Quarantäne mehr gibt. Ich hab dann erklärt, dass das für Kontakte IN der Schule gilt, aber natürlich nicht im Haushalt - ach so, das hätten sie ja nicht wissen können. :autsch:

    Bildungsstand und Sprachkenntnisse sind bei dieser Familie übrigens keine Begründung für das „Missverständnis“, sie wollten das Kind halt vom Hals haben und haben wohl gehofft, dass es nicht rauskommt…

    Ich hoffe, das hat irgendwelche Konsequenzen, eigentlich müsste da doch ein Bußgeld in Frage kommen?

    Also das ist dann doch mal ein Grund, die Infektionen der Kinder alle als Schul“unfall“ (Ich habe jetzt nicht mehr genau im Kopf, was die Begründung war. Ein Unfall ist es ja nicht.) mit allem drum und dran zu melden. Und die Infektionen der Kollegen und des Schulbegleiters auch.

    LG DFU

    Richtig, da hatte ich den Titel nicht beachtet.

    Allerdings sagt auch ein PCR-Test wie der Schnelltest nur, ob man infiziert ist, und nicht, ob man arbeitsunfähig ist.

    Eine Krankmeldung erfolgt wie sonst auch von dem Erkranken selbst, gegebenenfalls mit einer Krankschreibung vom Arzt, wenn der Zeitraum entsprechend lang ist.

    LG DFU

    Die Schule trägt hier eine nicht unwesentliche Mitverantwortung - das Fehlen in der Klausur geht somit nicht exklusiv auf die Kappe des/der SchülerIn.

    Das wollte ich auch nicht behaupten. Ich war allerdings bis zum letzten Post der ersten Seite nicht auf die Idee gekommen, dass der Schüler zwar da war, aber der Kollege ihm keine Klausur gegeben hat. Normalerweise informiere ich mich ja vorher, wie viele Klausuren ich kopieren muss.

    Allerdings ist Chilipaprikas lange Beschreibung mehr als plausibel. Bei so viel Hin- und Hergewechsel ist es für die Lehrer ja wirklich sehr schwer die Übersicht zu behalten. Trotzdem sehe ich da dann auch den Lehrer in der Pflicht.

    In BW muss man in den Nebenfächern in der Sek 1 übrigens keine Klassenarbeiten schreiben. Die Regelung für Kernfächer lautet „mindestens vier schriftliche Arbeiten“ und in nicht maßgeblichen Fächern „höchstens vier schriftliche Arbeiten“.

    Ich kenne es aber auch so, dass in zweistündigen Nebenfächern 2 - 3 Arbeiten geschrieben werden, die bei mir meist auch einen geringeren Umfang haben als beispielsweise eine Mathearbeit. Einstündige Fächer schreiben oft auch nur eine Arbeit. An meiner Schule ist es jedenfalls üblich, dass auch in Nebenfächern schriftlich geprüft wird, und die Fachschaften (= alle Lehrer, die das Fach unterrichten dürfen) haben oft Empfehlungen für die Gewichtung schriftlicher : sonstiger Leistungen.

    LG DFU

    Eine Friedenstaube als weniger "politisches" Symbol als Alternative?

    Das kenne ich von einer 3. Klasse aus dem Kunstunterricht bei der Klassenlehrerin. Sie haben blau-gelbe Friedenstauben, die dann geölt und ans Fenster gehängt wurden, gemacht.

    Bei uns muss man am Ende des Schuljahres einen Lehrplanbericht für jede Klasse und jedes Fach ausfüllen.

    Dort trägt man ein, welche Themen des Lehrplans man behandelt hat, welche man nur knapp behandelt hat und welche man nicht geschafft hat. Natürlich mit Begründung (z.B. Pandemie, Lehrer drei Monate krank, aber auch weniger Unterricht als sonst wegen Doppelstunden am Do und Fr). Außerdem trägt man ein, welche Themen man zusätzlich behandelt hat oder fächerübergreifend.

    Dort kann der Kollege des Folgejahres alles nachlesen.

    LG DFU

    In der Regel, wird bei uns der Bildungsplan erfüllt. Die begründeten Fälle, in denen er es nicht wird, sind sehr selten.

    Hallo Sonero,

    was man aktuell als BPLK verdient, kann ich nicht beziffern. Da müsste ich jetzt selbst nachlesen. Und du hast die passende Internetseite ja schon gefunden. Einige Anteile sind auch landesabhängig.

    Allgemein kenne ich es so, dass es an den Schulen verschiedene Gehaltsklassen gibt.

    ADLKs werden nur in Euro von Deutschland aus bezahlt.

    BPLKs erhalten weniger Euros als ADLKs von Deutschland aus und zusätzlich von der Schule einen Gehaltsteil in der Landeswährung.

    Dann gibt es frei angeworbene Lehrer (meist deutsche oder mit deutschen Staatsexamen), die von der Schule in Euro und der Ländeswährung bezahlt werden.

    Zuletzt gibt es die Ortslehrkräfte, die eine landestypische Bezahlung in Landeswährung erhalten, die oft deutlich niedriger liegt als in Deutschland üblich. Letztere können an einer deutschen Schule vielleicht noch einen Zuschlag erhalten, wenn sie beispielsweise Deutsch unterrichten können. Hier sind auch die aus dem Land kommenden Lehrer eingeordnet.

    Ich verstehe die Aussage der genannten Ausschreibungen so, dass mit Ortsgehalt für die BPLK der zusätzliche Gehaltsteil in der Landeswährung gemeint ist.

    Das Bewerbungsanschreiben für die Aufnahme in die Datenbank des ZfA wird allgemeiner ausfallen, als das für eine spezielle Schule. Wenn es Gründe gibt, die für den Einsatz in einer Wunschregion oder einem Wunschland spricht (z.B. mongolische Sprachkenntnisse o. ä.), dann sollten sie angegeben werden. Prinzipiell ist gewünscht, dass man für mindestens fünf der sieben Großräume zur Verfügung steht.

    Und bevor man als BPLK an einzelne Schulen vermittelt wird, muss man im Normalfall zunächst das übliche Verfahren bis zur Aufnahme in die Datenbank durchlaufen.

    Als Ortslehrkraft oder frei angeworbene Lehrkraft kann man sich auch direkt bei den Schulen bewerben, bekommt aber natürlich weniger Geld und eventuell eine kleinere bzw. keine Umzugspauschale.

    LG DFU

    Bei uns muss man am Ende des Schuljahres einen Lehrplanbericht für jede Klasse und jedes Fach ausfüllen.

    Dort trägt man ein, welche Themen des Lehrplans man behandelt hat, welche man nur knapp behandelt hat und welche man nicht geschafft hat. Natürlich mit Begründung (z.B. Pandemie, Lehrer drei Monate krank, aber auch weniger Unterricht als sonst wegen Doppelstunden am Do und Fr). Außerdem trägt man ein, welche Themen man zusätzlich behandelt hat oder fächerübergreifend.

    Dort kann der Kollege des Folgejahres alles nachlesen.

    LG DFU

    Vor lauter Pandemieverwaltung komme ich in manchen meiner Klassen kaum noch zum Unterrichten. Es kotzt mich wirklich an!

    Meine Schule testet jetzt alle nicht immunisierten täglich und bietet es den immunisierten Schülern und Lehrern an. Dafür kann der Religions- und Ethikunterricht auch, wenn Teilgruppen in Kohorte wären, wie gewohnt stattfinden. Ist mit dem RP abgesprochen und die Tests finanziert der Schulträger.

    Das ist eine große Erleichterung für die Religions- und Ethikkollegen. Ob Sport dadurch auch normaler unterrichtet werden kann, weiß ich gerade nicht.

    LG DFU

    In der Schule geht es afaik los mit natürlichen Zahlen, dann gebrochenen Zahlen (also Q+) und negative Zahlen in Klassenstufe 5/6 und in der 7/8 dann die Erweiterung zu den rationalen Zahlen sowie den reellen Zahlen.

    Das ist unterschiedlich, man kann auch erst die natürlichen, dann die ganzen und dann die rationalen Zahlen behandeln. Die positiven Brüche werden nicht immer zuerst behandelt.

    Das es um die Addition und Subtraktion negativer Zahlen geht, hätte ich aus dem ersten Thread daher auch nicht geschlossen. Aber nachdem Tobikall die Antworten von dir, MarPhy, und O. Meier hilfreich fand, muss das gemeint sein.

    Die Intuition hilft nicht immer. Z. B. unterschlägt sie, dass die Symbole „+“ und „-“ in zwei Rollen auftauchen. Nämlich einmal als (unäres) Vorzeichen und einmal als (binäre) Rechenoperation. Wenn das nicht weiß, bekommt man ein Problem. Z. B. wenn „4-3 = -3 + 4“ schreibt. Dabei beruft man sich auf die Kommutativität der Addition. Für die Subtraktion gilt ja diese nicht. Aber warum darf mann denn nun bei Minus tauschen? Weil's da unäre Minus ist, dass „zur 3 gehört“ und da auch bleibt. In Wirklichkeit steht da nämlich — formal sauber und vielleicht nicht intuitiv — „4 + (-3)“, also eine Summe, keine Differenz

    Ergänzung zu O. Meier: Zeigen kann man diesen Unterschied, wenn man mal im (Lehrer)Taschenrechner, der hoffentlich Vorzeichen und Rechenzeichen unterscheidet, -4 - 3 eintippen lässt.

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