Beiträge von DFU

    Bedeutet in der Zusammenfassung,, wenn das schon mit dem hitzefrei nicht klappt, dann muss der Arbeitsplatz den Vorschriften genügen.Und da überall auch gesundheitlich angeschlagene Kollegen sind, ist aus meiner Sicht bei 30 Grad Celsius Schluss mit lustig. Nötigenfalls für jede Klasse eine Raumklimaanlage. Gesundheit vor Klimaschutz.

    Und die Raumklimaanlage kann man zumindest auf der Südseite dann mit einer Balkonsolaranlage betreiben. Wenn es 30°C heiß ist, gibt es in der Regel auch ausreichend Sonne. :)

    In der freien Wirtschaft wäre das vermutlich eine simple Frage des Arbeitsschutzes. Gefährliches Halbwissen, aber eine kurze Googlesuche ergab: Für Angestellte mit leichter sitzender Tätigkeit werden dem Arbeitgeber ab 26 ° Raumtemperatur Maßnahmen wie Lüftungseinrichtungen, Sonnenschutzverglasung oder Anbau von Vordächern angeraten. Ab 30 ° wird aus diesen Vorschlägen wohl eine Verpflichtung. Ab 35 ° gilt ein Raum als nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar.

    Vater Staat ist schlau und gibt sich selbst anscheinend keine solchen Regeln, denn dann wäre man ja gezwungen, Geld in die Hand zu nehmen.

    Zählen Fenster, die man öffnen kann, als Lüftungseinrichtung? Falls ja, dann ist dein Raum auch nach obigen Angaben bis 35°C als Arbeitsstätte nutzbar.

    Das Problem in der Schule ist aber vor allem, die große Personenzahl auf engem Raum. Selbst wenn ich die Stunde in einem wunderbar kühlen Raum starte, weil der Hausmeister über nacht oder früh morgens gelüftet hat und die Reinigungskräfte nachmittags alle Rollos heruntergefahren haben, kann ich nicht 45 Minuten die Rollos unten und die Fenster zu lassen. Wenn ich es doch tue, muss ich spätestens für die nächste Klasse lüften. Die fordert dann nämlich unverbrauchte Luft ein. Egal wie warm die Luft draußen ist. Und zu recht, denn die Co2-Ampel hat bereits zur Hälfte der Stunde signalisiert, dass wir lüften müssen.

    Es helfen bei solchen Temperaturen also wirklich nur Lüftungsanlagen, die nicht direkt schlechte Zimmerluft gegen warme Außenluft austauschen. Oder energetisch nicht so sinnvoll, lüften in Kombination mit Klimaanlage. Oder entsprechende Bauweise bei neuen Schulen. Kurzfristige Lösungen dafür sehe ich eher nicht.

    Viel mehr als CDLs Ideen umzusetzen bleibt also meist nicht. Hoffentlich wird aber inzwischen zumindest bei Neubauten darauf geachtet.

    Gilt übrigens auch für Nachschreibearbeiten, was manche Kollegen vergessen. Auch daher ist der Plan im Klassenzimmer hilfreich.

    Ein Schüler, der krank war, darf nicht noch zusätzlich mit zwei Arbeiten am Tsg konfrontiert werden.

    Bei den Berufsschulabschlussprüfungen sind wir uns sicher daß da nur mal einer klagen müsste. Wenn nicht 2 Klassenarbeiten geschrieben werden sollen, dann erst recht keine Abschlussprüfungen.

    Denn juristisch sollen heißt eigentlich müssen.

    Bei uns ist es natürlich auch nicht Usus, dass man einen Nachschreiber an einem Tag nachschreiben lässt, an dem er bereits eine andere Klassenarbeit schreibt.

    Trotzdem herrscht bei uns an der Schule der Konsens, dass gerade bei Nachschreibearbeiten das oben zitierte sollen kein müssen ist, sondern es sich im Zweifel um einen begründbaren Ausnahmefall handelt. Nachschreibearbeiten müssen auch nicht noch einmal extra angekündigt werden, denn durch die Ankündigung der regulären Klassenarbeit sind ja alle Schüler bereits über eine anstehende Prüfung informiert.

    Auch hier gilt natürlich, dass man einen Schüler, der nach vier Wochen Grippe das erste Mal in die Schule kommt sicher nicht die Klassenarbeit vom Vortag ohne Absprache direkt Nachschreiben lässt, einen Schüler, der aber nur einen Tag wegen Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erkältungssymptomen gefehlt hat aber schon. Und meine Erfahrung ist, dass die meisten Schüler froh über zeitnahes Nachschreiben sind und nur diejenigen, die häufig (gezielt) an Klassenarbeitstagen fehlen, mehr Zeit haben wollen.

    Die Verantwortung für die Verteilung der Klassenarbeiten liegt bei uns bei den Klassenlehrern. Wenn sich die Klassenarbeit ihrer Klasse in einer oder zwei Wochen häufen, nehmen sie selbst andere Termine oder sprechen Kollegen an, ob es ihnen möglich ist. Einen Klassenarbeitskalender müssen die Schüler trotzdem selbst führen. Es gilt nur dann, was in WebUntis steht, wenn der Kollege nichts anderes angekündigt hat. Es ist schließlich auch eine Kompetenz seine Termine selbst im Blick zu halten und gerade bei der Einführung des digitalen Prüfungskalenders gab es eben auch kleine Pannen bei den Eintragungen seitens des Kollegiums, insbesondere eben bei späteren Verschiebungen.

    Ich habe es auch schon erlebt, dass Doppeltermine als Einzeltermine an unterschiedlichen Tagen aufgeschrieben wurden, damit die Krankenkasse das auf jeden Fall ohne Probleme übernimmt. Allerdings wurde trotz Doppelterminen immer alles, was auf dem Rezept stand, auch durchgeführt.

    Ich würde das so auch nicht akzeptieren wollen. Und wie sieht das eigentlich mit der Kostenübernahme aus? Bist du sicher, dass Beihilfe und PKV alles übernehmen. Ich persönlich würde ungern auch nur teilweise auf Kosten für Behandlungen sitzen bleiben, die nicht einmal alle stattgefunden haben.

    Bei Krankengymnastik usw. gibt es ja oft sehr niedrige Obergrenzen bei der Beihilfe.

    Bei uns hängt die Übersicht jeweils im Klassenzimmer.

    Da wären bei uns die Ethikkollegen nicht begeistert, wenn sie in vier Klassenzimmer nachsehen müssten, ob an ihrem Wunschtermin noch keine Klasse eine Arbeit schreibt. Und dann müssen sie noch einmal die Runde machen und ihre Arbeit eintragen. :)

    Bei uns hing die Liste früher auch im Lehrerzimmer. (Im DinA4-Format gab es für ca. 15 Klassen jeweils eine Spalte mit den Kalendertagen, so dass man die Parallelklassen nebeneinander sieht. Das waren immer so drei zusammengetackerte Seiten. Und insgesamt gab es zwei oder drei Listen.)

    Inzwischen nutzen wir auch den Prüfungskalender in WebUntis.

    Jetzt rück schon endlich raus: Welche fremden Kulturen hast du denn so kennengelernt bisher? Und welche Fremdsprache genau war da dein "Türöffner"?

    Ich weiß ja nicht, wo ihr unterwegs seit, dass alle Englisch sprechen, aber in Ländern wie Mexiko, Guatemala, Costa Rica und Kolumbien oder ähnliche, sprechen zwar viele Englisch, aber noch mehr Leute eben nicht. Da gerät man schnell an einen Taxi- oder Busfahrer, mit dem Touristen entweder spanisch reden oder mit Händen und Füßen kommunizieren müssen. Englisch ist wichtig, aber in vielen Ländern doch nicht ausreichend.

    Zusätzlich leistest du hier auch wegfallende Abiturkurse teilweise nach (Stunden nach Korrekturfrist gehen ins Minus)… bei Projektwochen gibt es bspw auch Minus wenn die Projekte nicht „voll“ laufen … also hast du im nächsten Halbjahr ggf einen Kurs mehr…

    Oder haben die Betroffenen Kollegen dann in der Projektwoche auch keine Anwesenheitspflicht? Sonst wäre ich ganz schnell der zweite Projektleiter eines große Projekts und würde mein Projekt nicht anbieten.

    -Schulleben (Feste, Projektwoche etc ist darauf ausgerichtet, dass ALLE Kolleginnen sich voll einbringen. Wir haben ein reges Schulleben und Eltern, die sich viel engagieren. Um es gerechter zu machen, müsste man da einiges entschlacken, wegfallen lassen, aber solche Vorschläge sind natürlich gar nicht gern gehört.

    Das ist oft das Problem. Wenn Lehrer inzwischen gegenüber früher als die Arbeitszeit am Deputat festgemacht wurde, einige Zusatzaufgaben haben, dann darf man ein Schulfest oder eine Projektwoche nicht auch noch so planen, dass es bzw. sie nicht durchführbar wäre, wenn alle Stellen mit Vollzeitkollegen besetzt wären. Das passiert aber leider oft.

    Finchen :

    Das habe ich persönlich bisher auch noch nie anders erlebt.

    Ich hatte die Klassenleitung immer allein gehabt (egal in welchem Stundenumfang ich gearbeitet habe).

    Das ist aber bei allen so bei uns an der Schule.

    Wir haben inzwischen auch Klassenlehrerteams. Und seitdem wir sie haben, müssen natürlich auch Teilzeitkräfte jedes Jahr in eine Klassenlehrerteam. Wir hätten umgerechnet gar nicht doppelt so viele Vollzeitstellen, um das ohne Teilzeitkräfte zu besetzen. Früher konnten Teilzeitkräfte auch mal ein Jahr aussetzen, wenn sie das Jahr vorher eine Klassenleitung hatten.

    Das können bei uns nur die Angestellten machen.

    Beamte müssen mit der Schulleitung einen individuellen Ausgleich vereinbaren. Dafür darf aber kein Unterricht ausfallen/ vertreten werden müssen. Finde den Fehler

    Hier in BW auch.

    ninale Ist das in deinem Bundesland wirklich anders?

    Wenn die Klassenfahrten dazu führen, dass alle Kollegen über ihre Arbeitszeit hinaus belastet werden, dann muss auch da eine Lösung gefunden werden, die bei Personalmangel dann vielleicht heißen muss, dass das Kollegium als Ganzes, das in der Besetzung nicht leisten kann.

    Wenn man wie bei euch nur alle vier Jahre fährt, dann kann man die zusätzlichen Stunden vielleicht tatsächlich innerhalb der vier Jahre auf Vertrauensbasis abfeiern. Eine Teilzeitkraft mit 50% braucht dann aber zum Abfeiern im gleichen Rahmen dann schon 8 Jahre. Oder sie muss zusätzlich entlastet werden.

    Es zählt doch die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn da 50% steht, dann muss man auch nur 50% arbeiten und nicht mehr.

    Und der Schulleiter ist derjenige, der die Teilzeitkollegen bei den teilbaren Aufgaben entsprechend entlasten muss, damit die unteilbaren Aufgaben voll geleistet werden können. Und der Entlastungen schaffen muss für Teilzeitkollegen, die z.B. eine Woche Vollzeit auf Klassenfahrt sind. Schlecht, wenn dann ein Schulleiter diese Meinung zur Arbeitszeit von Teilzeitkräften vertritt.

    Hattet ihr eigentlich zu Beginn eures Referendariats den Eindruck, das Studium hätte euch (ausreichend) auf die Tätigkeit als Lehrer vorbereitet?

    In dem Sinne, dass ich in den Vorlesungen die fachlichen Grundlagen gelernt und in Fachdidaktikveranstaltungen an einzelnen Beispielen die Umsetzung im / Reduzierung für den Unterricht geübt habe, ja.

    Aber ohne das erste (inzwischen halbe) Jahr Referendariat ohne eigenverantwortlichen Unterricht hätte das sicher nicht für einigermaßen guten Unterricht in allen Klassen von Beginn an genügt. Die Fachdidaktikveranstaltungen im Seminar und die Begleitung durch Mentoren waren da schon sehr hilfreich.

    Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.

    Wieso nicht? Da steht doch, dass es für jede Klausur einen Nachtermin gibt, den die Schüler wahrnehmen müssen.

    VV14.6 zu Absatz 6:

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    Mich verwundert aber der zweite Teil mit dem Nachmittag. Wann soll man diesen Nachtermin denn ansetzen, wenn nicht am Nachmittag? Vormittags haben die Schüler doch schon anderen Unterricht. Und in den eigenen Stunden geht es ja nur mit einzelnen Schülern, die man alleine und ohne Handy(s) in einen Nebenraum setzen kann. Es kann ja nicht sein, dass die übrigen Schüler nur Stillarbeit machen dürfen, weil manche Nachschreiben wollen. Natürlich kann man auch Schüler aus anderem Unterricht herausholen, aber doch nicht in den Massen, von denen hier einige sprechen.

    Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...

    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.

    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Wie ist das in NRW am BK denn geregelt? In BW am Gymnasium gibt es kein Recht auf einen Nachschreibetermin. Ohne Entschuldigung muss ich die 6 geben, Bei ordentlicher Entschuldigung, darf ich nachschreiben lassen, wenn es bei der Notenfindung hilft.

    Bei jemandem, der ständig passend zu Klassenarbeiten einen Tag fehlt, kann die Schulleitung Attestpflicht anordnen.

    Das mit dem Nachnachnachtermin habe ich auch schon einmal so gelöst gesehen, dass die Nacharbeit in dem Moment geschrieben wurde, in dem alle Nachschreiber das erste Mal wieder da waren. Diejenigen, die sich wochen- bis monatelang vorbereitet halten mussten, haben hinterher nur noch gefehlt, wenn sie wirklich krank waren. (Wenn es doof läuft, sprechen deine drei sich aber einfach ab und kommen nur abwechselnd.)

    Schüler, die nie da sind, können nicht beurteilt werden. Das muss aber auch rechtzeitig mit der Schulleitung besprochen werden. Zu Schülern, die keine Klassenarbeit mitgeschrieben haben, und nur sehr selten da sind, mache ich mir nach jeder Stunden eine mündliche Note und notiere mir auch Stichpunkte zur Begründung. Die anderen in der Klasse können zu dem Zeitpunkt auch eine mündliche Note über den vergangenen Zeitraum erhalten. Solche Noten gebe ich sowieso regelmäßig.

    Denke ich, dass ich einen Schüler so zum Schuljahresende noch nicht passend bewerten kann, dann ist noch eine mündliche Prüfung mit zweitem Kollegen als Protokollant möglich.

    Man könnte sich auch ohne Telefon verabreden, so von Angesicht zu Angesicht. Das erfordert aber sowas wie Zuverlässigkeit und nicht alle 2 Minuten 'nen neuen Hirnfurz.

    Ja, die Kinder, die selbständig anrufen können, können auch das. Es müssen dann aber beide Kinder ihre Termine zuverlässig im Kopf haben. Das klappt oft nicht. Wenn dann hinterher ein Anruf kommt, dass die Verabredung doch nicht stattfinden kann, kann man auch gleich telefonieren. Das ist echt frustrierend für ein Kind, dass seine Termine im Kopf hat, und ständig enttäuscht wird.

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