0 Punkte in der Q1

  • Hallo zusammen,

    nun ist es leider so weit - und ich werde das erste Mal in meiner Laufbahn 0 Punkte vergeben. Hintergrund - Täuschungsversuch bei einer Klausur, andere Klausur wurde leer abgegeben (also beides 0 Punkte), 55% gefehlt - davon fast alles unentschuldigt, und bei Anwesenheit war selten mal ein Heft dabei, sondern man saß eher am Handy etc. SoMi daher in dem einen Quartal mit mehr Anwesenheit und den entschuldigten Stunden 1 Punkt (mit Versprechen, dass man sich jetzt anstrengen würde) - und dann kamen noch mehr Fehlzeiten dazu, daher im 2. Quartal 0 Punkte. Mir wurde zwar versprochen, dass nächstes Halbjahr alles anders sei - aber das identische Gespräch habe ich mit der gleichen Person auch schon zu Ende des 1. Halbjahres geführt. Gebracht hat es nichts. Zu Ende der 12 sind Teile der Inhalte der 11.1 erreicht, aber nicht vollständig. Das ist schade - denn es scheitert jetzt nur an dem einen Fach.

    Trotzdem habe ich ein schlechtes Gewissen. Und etwas Sorge vor einem Widerspruch - denn das hatte ich auch noch nie. Die Note steht - und ist auch durch die ZK durch.

    Womit kann ich rechnen, wenn es einen Widerspruch geben sollte?

    Und gibt es eine Passage der APO-GOSt, in der etwas zur Anwesenheit steht? Ich weiß aus der 11, dass die Anwesenheit in mind. 50% der Stunden der Vertiefungskurse gegeben sein muss, sonst gilt dieser als "nicht teilgenommen" - aber für die Qualifikationsphase finde ich nichts. (Bzw. bin auch nicht sicher, ob das nur eine schulinterne Regelung ist.) Neuerdings kenne ich jedenfalls die Regel, dass das unentschuldigte Versäumen beider Klausuren direkt die 0 Punkte erzwingt. Aber kommen und dann direkt wieder leer abgeben und gehen gilt ja als teilgenommen.

    Danke für eure Hilfe!

  • Abi nach 13 Jahren - d.h. jetzt ist das 1. Jahr der Qualifikationsphase vorbei, und in der 13 ist dann das Abitur. Mit 0 Punkten in der 12 wird keine Fachhochschulreife /schulischer Teil erreicht, und die 12 muss wiederholt werden.

  • Alles klar, ihr habt also drei Jahre lang Qualifikationsphase? Nicht ein Jahr Einführungsphase und zwei Jahre Qualifikationsphase? Spannend! Ich kann leider nicht helfen (außer dir zu raten, dich an deine Oberstufenkoordination/Abteilungsleitung zu wenden), lese aber interessiert mit.


    EDIT: Ok, jetzt verstehe ich erst. Der Schüler ist jetzt in Klasse 12 = erstes Jahr Q-Phase. Ich war irgendwie davon ausgegangen, er wäre in der 11. Sorry! Ich leg mir nochmal ein paar Eisbeutel aufs Hirn.

  • Trotzdem habe ich ein schlechtes Gewissen. Und etwas Sorge vor einem Widerspruch

    Bitte zieh dir die Schere aus dem Kopf. Was du beschreibst, ist eindeutig eine komplette Leistungsverweigerung -> 0 Punkte. Fertig.


    Dass etliche von uns Lehrkräften in solchen Fällen ein schlechtes Gewissen haben, lässt auf eine eigentümliche Sozialisation in der Ausbildung etc. schließen. Kenne das aus eigener Erfahrung. Wie auch immer, du musst dein Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit stärken. Sich selbst kritisch hinterfragen, gerade in Härtefällen, ist völlig ok. Schlechtes Gewissen, weil du deinen Job korrekt ausführst, macht auf Dauer krank.

  • Auch ich habe schon mal 0 Punkte gegeben (auch schon mehr als einmal) mit der Konsequenz, dass wiederholt werden musste. Es war stets berechtigt und es kam auch nicht zu einem Widerspruch.

    Leider haben wir in Mathe recht häufig viele schlechte Noten zu verteilen, das ist nicht schön, aber deshalb ist ein schlechtes Gewissen noch lange nicht angebracht.


    Wenn dann manche sagen „aber da ist doch ein junger Mensch, der dein Verständnis braucht und dem du nicht die Zukunft versauen sollst“, antworte ich gerne, dass ich ihr dadurch helfe, die Konsequenzen des Nichtstuns tragen zu lernen.

    Oder manchmal auch zu akzeptieren, dass man etwas nicht kann.

    Das ist m. E. auch eine wichtige Sache. Heutzutage erzählen ja manche Eltern ihren Kindern „du kannst alles schaffen, was du willst“. Das stimmt eben einfach nicht.


    Vielleicht hilft es dir ja, dir noch einmal die Definition des „ungenügend“ vor Augen zu führen: „Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Abi nach 13 Jahren - d.h. jetzt ist das 1. Jahr der Qualifikationsphase vorbei, und in der 13 ist dann das Abitur. Mit 0 Punkten in der 12 wird keine Fachhochschulreife /schulischer Teil erreicht, und die 12 muss wiederholt werden.

    Ja, und dann ist das eben so. Das passiert, und dafür gibt es die Möglichkeit zu wiederholen. Ich habe schon oft erlebt, dass es dann im zweiten Anlauf klappt. Und ja, genau wie oben beschrieben, junge Menschen müssen lernen, mit den Konsequenzen ihres Tuns zu leben. War ja in dem Fall offensichtliche Leistungsverweigerung und ich frage mich auch, woher das schlechte Gewissen kommt. Von dem Anspruch, jedem alles beibringen zu können, oder besser, von der Utopie, dies sei möglich? Ebenso wie man jeden zu allem motivieren kann, man muss es nur geschickt anstellen?


    Wenn jemand nichts kann und nichts tut -?


    Ich denke dann immer an all die Dinge, die mir niemand beibringen kann. Teils, weil ich nicht will, teils, weil ich eben nicht kann. Auf dem Fußballplatz beispielsweise würde ich nur im Weg stehen, würde niemals treffen und hätte keinerlei Lust, es zu lernen, weil ich einfach den Sinn "von's Janze" nicht einsehen kann. So ähnlich müssen sich manche Schüler in Mathe fühlen. Meine Sportlehrerin sagte einmal beim Volleyball, ich würde immer nur drauf achten, dass meine Handgelenke nicht zu Schaden kämen (ich habe immer Ärmel drübergezogen) statt auf den Ball zu achten. Da hatte sie sehr Recht :rofl:

  • Womit kann ich rechnen, wenn es einen Widerspruch geben sollte?

    Und gibt es eine Passage der APO-GOSt, in der etwas zur Anwesenheit steht? Ich weiß aus der 11, dass die Anwesenheit in mind. 50% der Stunden der Vertiefungskurse gegeben sein muss, sonst gilt dieser als "nicht teilgenommen" - aber für die Qualifikationsphase finde ich nichts. (Bzw. bin auch nicht sicher, ob das nur eine schulinterne Regelung ist.) Neuerdings kenne ich jedenfalls die Regel, dass das unentschuldigte Versäumen beider Klausuren direkt die 0 Punkte erzwingt. Aber kommen und dann direkt wieder leer abgeben und gehen gilt ja als teilgenommen.

    Danke für eure Hilfe!

    Eine Quote bzw. ein fester Wert ist weder im Schulgesetz noch in der APO-GOSt vorgegeben. Sonstige Mitarbeit ist Teil der zu erbringenden Leistungsnachweise. Unentschuldigtes Fehlen bedeutet das schuldhafte Nichterbringen dieser Leistung, somit also "ungenügend".


    Ob man nun unentschuldigt eine Klausur versäumt oder ein leeres Blatt abgibt, ist für die Leistungsbewertung in Form von "ungenügend" unerheblich.


    Was den Widerspruch angeht, so reicht es ja nicht aus, nur zu sagen "ich bin mit der Note nicht einverstanden", sondern man muss dies auch substantiieren. Der Widerspruch ist hier auch letztlich nur "Teil des Spiels", da der Schüler natürlich jetzt mit den Konsequenzen seines Verhaltens unmittelbar konfrontiert wird. Leider merken gerade die Herren der Schöpfung erst viel zu spät, dass die Betonmauer eben nicht im letzten Moment aus dem Weg hüpft, nur weil man mit Karacho auf selbige zu rast. Wenn Du die 0 Punkte begründen kannst und das auch formal korrekt ist, hast Du nichts zu befürchten und die Note bleibt bestehen. Unentschuldigte Fehlzeiten und leere Blätter in Klausuren sprechen da schon eine deutliche Sprache - gegen den Schüler.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Genau. Der Einspruch landet ja zuerst bei der Schulleitung und wenn die dann die unentschuldigten Fehlzeiten sieht, hat der Betroffene schon mal schlechte Karten. Von daher würde ich da wirklich entspannt bleiben.

  • Wenn dann manche sagen „aber da ist doch ein junger Mensch, der dein Verständnis braucht und dem du nicht die Zukunft versauen sollst“, antworte ich gerne

    ... dass er/sie sich gerade selbst die Zukunft verbaut.

  • Ich habe schon direkt geahnt, um welches Fach es wohl geht :(


    Ich habe einmal die 0 Punkte fast durchgezogen, war aber leider zu mild, das war recht anfangs meiner Laufbahn. Heute würde ich da die 0 eiskalt geben, jeder ist für sich selbst verantwortlich und die Note ist im geschilderten Fall durchaus berechtigt.


    1 Punkt vergebe ich allerdings sehr häufig, nicht weil ich das so sehr mag, aber gerade in den Grundkursen passiert es oft, dass in den Klausuren gar nichts geht und in der SoMi wenig, das ist dann die Note, die dabei herauskommt.

  • Genau. Der Einspruch landet ja zuerst bei der Schulleitung und wenn die dann die unentschuldigten Fehlzeiten sieht, hat der Betroffene schon mal schlechte Karten. Von daher würde ich da wirklich entspannt bleiben

    Das Widerspruchsverfahren ist unabhänig von der Meinung der SL, wenn du als FL die 0 Punkte gebeben hat. Du musst als FL deine Note begründen und transparent machen. Der SL leitet dann alle Formulare und deine Beiträge dazu an die Widerspruchststelle weiter. Diese entscheidet dann und nicht der SL.

  • Nicht ganz. Die SL muss entscheiden, ob er dem Widerspruch abhelfen kann - somit muss sie als Erster über die Stellungnahme der Lehrkraft befinden. Erst wenn sie dem Widerspruch nicht abhelfen kann, geht das an die BR. Nichtabhilfe bedeutet ja in der Regel dann, dass sich die SL der Stellungnahme der Lehrkraft anschließt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Nicht ganz. Die SL muss entscheiden, ob er dem Widerspruch abhelfen kann - somit muss sie als Erster über die Stellungnahme der Lehrkraft befinden. Erst wenn sie dem Widerspruch nicht abhelfen kann, geht das an die BR. Nichtabhilfe bedeutet ja in der Regel dann, dass sich die SL der Stellungnahme der Lehrkraft anschließt.

    https://www.bezreg-muenster.de…nd_beschwerden/index.html


    Das zuständige Gremium ist doch die Zeugniskonferenz und nicht der Schulleiter oder hat der Schulleiter den Verwaltungsakt (Nichtversetzung, ...) erlassen? Ich dachte immer nach der Stellungsnahme der FL tritt die entsprechende Konferenz noch mal zusammen.

  • In der ZK wird die Note ja schon diskutiert worden sein.

    0 Punkte, die zur Wiederholung führen, werden ja sicher nicht einfach durchgewunken, ohne dass pancake sie vorher kurz begründet.

  • In der ZK wird die Note ja schon diskutiert worden sein.

    0 Punkte, die zur Wiederholung führen, werden ja sicher nicht einfach durchgewunken, ohne dass pancake sie vorher kurz begründet.

    Wenn es aber zu einem Widerspruch/Beschwerde kommt, dann wird die ZK sich damit noch mal beschäfigen müssen und nicht der SL alleine.

  • Wenn es aber zu einem Widerspruch/Beschwerde kommt, dann wird die ZK sich damit noch mal beschäfigen müssen und nicht der SL alleine.

    Schon, aber zu einem anderen Schluss wird sie wohl nur kommen, wenn es auch neue Fakten gibt. Und die scheint pancake wohl nicht zu erwarten.

  • Schon, aber zu einem anderen Schluss wird sie wohl nur kommen, wenn es auch neue Fakten gibt. Und die scheint pancake wohl nicht zu erwarten.

    Zu einem "anderen" Schluss kommt sie in der Regel, wenn der FL seine ursprüngliche Benotung ändert. Macht er das nicht, dann kommt sie immerhin zu der Erkenntnis, dem Widerspruch nicht stattzugeben. Das wird dann so weitergeleitet zur Entscheidung an die entsprechende Dienststelle. Dort wir dann entschieden und nicht auf der ZK.

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