Beiträge von chilipaprika

    ich dachte, es seien zwei befristete Verträge (weil ich sonst nicht wüsste, warum in einem unbefristeten Vertrag das Fach und die Unterrichtsstunden stehen (aber ich hab da von Personalrecht im Schuldienst keine Ahnung) ).
    Auf jeden Fall: du tust mir leid!
    (als ob es nicht genug (qualifizierte und selbst ernannte) DaF-Leute auf dem Markt gäbe...

    ich würde definitiv beim PR (Bezirk, bzw. höhere Ebene) und bei der Schwerbehindertenvertretung nachfragen.
    Da wir an unserer Schule (allerdings NRW) eine Kollegin haben/hatten, die DU für erstmal 2 Jahre geschrieben wurde (ich glaube, das/die ersten Male ist es immer befristet) und noch auf unserer Kollegiumsliste stand (die SL wusste nicht, ob sie zum Sommer zurückkommt...), kann ich mir vorstellen, dass es wie bei längeren Elternzeiten und (Verwaltungs-)Abordnungen ist und die Person erstmal da und bei der Rückkehr geguckt wird "wollen beide Parteien noch?".
    Ist aber nur eine Vermutung aus NRW.

    Jetzt unabhängig von der BaWü-schulrechtlichen Situation, die das erlaubt, kann ich zwar nachvollziehen, dass jemand, der leicht angetrunken ist, eher Hilfe holt, wenn er das durfte, als nicht, aber ehrlicherweise erwarte ich von Menschen, die so alt sind, dass sie (viel zu viel) Alkohol trinken, dass sie in der Lage sind, auch um Hilfe zu bitten.
    Und bei aller Beziehungsarbeit bin ich Arbeitnehmerin (jaja, Beamtin) und MEIN Hintern ist mir auch wichtig, wenn ich Aufsichtspflicht habe und der Gedanke, dass ein Teil meiner Schüler*innen ab Mai jedes Wochenende auf jedem Schützenfest der Region ist, ist auch nicht beruhigend, aber ich erwarte nicht, dass sie dann mich anrufen, um Probleme zu regeln.
    Wenn ich davon ausgehe, dass ich Alkohol in Maßen "freigeben" würde, dann wäre es ja der Freizeitteil der Fahrt (abends / letzter Abend), dann will ich nicht dafür der Ansprechpartner sein, sondern in meinem Bett liegen (und natürlich habe ich noch Aufsichtspflicht, aber doch nicht als Ansprechpartnerin für Alkoholkoma oder Autorennenunfall nach Autovermietung (ja, das Thema Mietsauto hatten wir im Forum schon).

    Gymshark ja, hast gut zusammengefasst, was ich geschrieben habe. "aussterbende Minderheit".
    Aber trotzdem gibt es genug Leute, die Reli sehr frei und kreativ unterrichten, dass man sich doch Fragen stellen kann.
    Ich sehe seit 15 Jahren am Tag der offenen Schule, was die Relifachschaften für schöne Projekte ausstellen. (und durch Vertretungen habe ich hier und da Einblicke, was gemacht wird).

    Keine Erfahrung, aber genau dieselben Infos: Es geht darum zu gucken, wo du stehst und was die Prognose ist.
    Mein Kenntnisstand war aber: direkt nach sechs Monaten. Dass du jetzt schon ein Jahr raus bist und noch (?) keine direkte Einladung hast, ist vermutlich der Normalfall ;)
    Ich hatte die Info, dass man beim Amtsarzt eine 6monatige positive Prognose haben soll (also zu dem Zeitpunkt muss absehbar sein, dass es in den 6 folgenden Monaten was wird, sonst könnte es zur DU führen (die man dann jederzeit wieder überprüfen lassen könnte) )

    Aber warum sollteein Schüler eher zu dir kommen, wenn ein Mitschüler durch Vodka im alkoholischen Koma liegt, wenn Bier in Maßen erlaubt war als nicht?!

    (Sorry, ich war nie dumm und jung und kann es also ehrlich nicht nachvollziehen und will es wirklich verstehen)

    Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Deine Auslegung oder tatsächlich aus dem Schulrecht?!

    Ach ich liebe meine Schüler*innenschaft.
    Selbst bei den Landjugendkids hatte ich nie das Gefühl, sie würden auf Fahrt trinken (obwohl sie definitiv trinkfester sind als viele Menschen, die ich kenne) und die Hälfte der SuS trinkt eh aus religiösen Gründen keinen Alkohol, dann noch dazu alle, die es auch nicht unbedingt brauchen (und die Landjugendkids trinken nur in Gemeinschaft, nicht wenn die anderen eben nicht trinken). Eine gute Mischung.

    Ich finde auch, dass es ein gravierender Unterschied ist, ob das Alkohol (wegen Erlaubnis im Schulgesetz / in den Landesregelungen) in der Freizeit der SuS auf der Klassenfahrt erlaubt ist, oder auf einem gemeinsamen Abendessen.
    Aber eyh, ich komme aus einem Land, wo es zu meiner Schulzeit noch Wein in der Mittagskantine der Lehrkräfte gab und wo mir auf einer Dienstreise vor 2 Jahren Wein angeboten wurde. In der Schulkantine. Neben den Schülertischen. (Wein war aber nur am Tisch der Schulleitung und Gäste). OBWOHL alle wussten, dass wir nach dem Mittagessen 500km Auto fahren.

    Meine SL hat mit dem Elternbrief ja nichts zu tun. Da steht drin, dass wir als Lehrkräfte uns vorbehalten, Personen, die Alkohol getrunken haben, nach Hause zu schicken. Die genauen Regeln werden mündlich kommuniziert!

    Das heißt, du informierst nicht die Eltern eines minderjährigen Kindes, welche Regeln gelten werden?
    Da sie durch euer Schulgesetz abgesichert sind und deine SL es genauso sieht: warum nicht? Doch besser, als wenn später was passiert und die SuS sagen: Hello124 hat gesagt, wir dürfen selbst entscheiden, wieviel wir trinken.


    und jetzt BaWü-schulrechtliche Frage: Darf dann der Lehrer auch abends ein Glas Wein und /oder ein Bier trinken? (ich meine im Beisein der SuS, die Diskussion über seine angebliche Freizeit führe ich jetzt nicht).

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