Ggf. Einbestellung zum Amtsarzt!

  • Hallo!

    Ich habe eine allgemeine Frage:

    Wenn man zum Amtsatzt eingestellt wird, weil man nach einem Unfall und 3 Operation insgesamt bereits 1 Jahr dienstunfähig ist und wohl noch 6 Monate folgen werden, was muss man dort erwarten?

    Leider gab es bei der letzten OP Komplikationen und die Heilung wird noch einige Monate incl Reha betragen. Aktuell ist die Dienstfähigkeit nicht gegeben, da starke bis stärkste Schmerzen mit starken Bewegungseinschränkungen bestehen und mehrmals täglich Opiate eingenommen werden.

    Regulär dauert es bis zur Pensionierung noch knapp 20 Jahre und es besteht der große Wille, wieder voll zu arbeiten. Das wird, laut der behandelnden Ärzte auch möglich sein. Nur nicht in den nächsten Monaten.

    Personalrat ist mit im Boot.

    Der gab den Hinweis, dass eine amtsärztliche Untersuchun im Raum stünde....

    Die Sachbearbeiterin der Bezirksregierung sagte am Telefon, dass es sich bei der Untersuchung um eine Formsache handeln würde und es wohl nicht um eine Pensionierung oder Teilzeitverpflichtung gehe.

    Aber aufgrund der Lehrerin, die 16 Jahre krankgeschrieben war, wären sie nun vorsorglich zum Handeln verpflichtet.

    Was meint ihr? Was erwartet mich beim Amtsarzt?


    VG

  • Keine Erfahrung, aber genau dieselben Infos: Es geht darum zu gucken, wo du stehst und was die Prognose ist.
    Mein Kenntnisstand war aber: direkt nach sechs Monaten. Dass du jetzt schon ein Jahr raus bist und noch (?) keine direkte Einladung hast, ist vermutlich der Normalfall ;)
    Ich hatte die Info, dass man beim Amtsarzt eine 6monatige positive Prognose haben soll (also zu dem Zeitpunkt muss absehbar sein, dass es in den 6 folgenden Monaten was wird, sonst könnte es zur DU führen (die man dann jederzeit wieder überprüfen lassen könnte) )

  • Hallo!

    Ich habe eine allgemeine Frage:

    Wenn man zum Amtsatzt eingestellt wird, weil man nach einem Unfall und 3 Operation insgesamt bereits 1 Jahr dienstunfähig ist und wohl noch 6 Monate folgen werden, was muss man dort erwarten?

    Leider gab es bei der letzten OP Komplikationen und die Heilung wird noch einige Monate incl Reha betragen. Aktuell ist die Dienstfähigkeit nicht gegeben, da starke bis stärkste Schmerzen mit starken Bewegungseinschränkungen bestehen und mehrmals täglich Opiate eingenommen werden.

    Regulär dauert es bis zur Pensionierung noch knapp 20 Jahre und es besteht der große Wille, wieder voll zu arbeiten. Das wird, laut der behandelnden Ärzte auch möglich sein. Nur nicht in den nächsten Monaten.

    Besorg dir auf jeden Fall vor dem Amtsarzttermin aktuelle Gutachten deiner behandelnden Fachärzte, aus denen klar hervorgeht, wie aus deren Perspektive bei welcher aktuellen Symptomatik die Prognose aussieht und dass du nicht dauerhaft dienstunfähig bist.

    Der Amtsarzt kann dann basierend darauf entweder empfehlen die zeitlich absehbare vollständige Genesung abzuwarten, was einhergehen kann mit der Empfehlung einer zeitweisen Zurruhesetzung bis zur vollständigen Genesung oder auch nur das eine oder andere empfehlen. Überleg dir vorher genau, was du für realistisch und sinnvoll erachtest und Teil teil das dem Amtsarzt mit. Wenn er deinen Wunsch mittragen kann, dann wird er das auch dementsprechend formulieren im Gutachten.

    Lass dich auf jeden Fall vor einem Amtsarzttermin umfassend beraten von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (14. September 2025 18:13) aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • Aktuell habe ich eine ärztliche Bescheinigung mit der voraussichtlichen DU bis einschließlich Jan.2026.

    DU kann nur das Versorgungsamt feststellen und damit wärst du schon in den Ruhestand versetzt.


    Losgelöst davon, kann dir das jetzt auch passieren. Du kannst aber in den aktiven Dienst zurückkehren, wenn deine Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist. Ich würde mir das nicht so große Sorgen machen.

  • Puh, das hängt sicherlich vom Einzelfall ab. Ich bin da nicht rechtssicher, aber ich meine man hat im Ruhestand keine Dienststelle und muss bei Rückkehr eben wieder einer Dienststelle zugeordnet werden. Das kann die gleiche sein wie vorher, es kann aber auch eine andere sein.

  • ich würde definitiv beim PR (Bezirk, bzw. höhere Ebene) und bei der Schwerbehindertenvertretung nachfragen.
    Da wir an unserer Schule (allerdings NRW) eine Kollegin haben/hatten, die DU für erstmal 2 Jahre geschrieben wurde (ich glaube, das/die ersten Male ist es immer befristet) und noch auf unserer Kollegiumsliste stand (die SL wusste nicht, ob sie zum Sommer zurückkommt...), kann ich mir vorstellen, dass es wie bei längeren Elternzeiten und (Verwaltungs-)Abordnungen ist und die Person erstmal da und bei der Rückkehr geguckt wird "wollen beide Parteien noch?".
    Ist aber nur eine Vermutung aus NRW.

  • Ok. Dankeschön.

    Normale Krankschreibung AU.

    Schriftliche Prognose des Hausarztes : bis einschließlich Januar 26 nicht arbeitsfähig.

    Es ist einfach eine Verletzung, die Zeit benötigt. Es wurde viel operiert und geschraubt und Titanplatten verbaut.

    Da dauert die Genesung leider noch.

    Ein Gespräch mit dem PR kommt heute.

    Der Behandlungsverlauf mit verschiedenen Operationen ist komplett nachvollziehbar und dürfte eigentlich darstellen, dass es nicht darum geht, möglichst lange zu Hause zu bleiben, sondern man erkennt, dass alles getan wird, um schnell fit zu werden.

    Hoffentlich erkennt der Amtsarzt das auch.

    Die Bezirksregierung sieht das zumindest schon einmal so.

    Es ist quasi eine ganz "handfeste" Erkrankung, die gut nachvollziehbar und recht gut prognostizierbar ist.

    Laut ärztlicher Prognose halte ich es auch für realistisch, im Februar, nach dem BEM-GESPRÄCH, wieder mit einer Wiedereingliederung zu starten.

  • Hoffentlich erkennt der Amtsarzt das auch.

    Wenn absehbar ist, dass du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder dienstfähig bist, dann sollte es kein Problem sein.

    Falls nicht, wirst du wahrscheinlich in den Ruhestand versetzt und deine Dienstfähigkeit wird später nochmals geprüft. Danach sieht es ja nicht aus, wenn du im Februar wieder einsteigen könntest.


    Weiterhin gute Besserung.

  • Weiß jemand, wie das bei der zeitweisen Zurruhesetzung mit der Dienststelle ist? Kann man bei Reaktivierung willkürlich versetzt werden oder gibt es da Rücksicht?

    Es ist nicht komplett willkürlich, vor allem da in solchen Fällen fast immer eine (Schwer-) Behinderung vorliegt, die mit berücksichtigt werden muss, aber eben auch beispielsweise Familie eine Rolle spielen kann. Dennoch hat man keinen garantierten Platz an der früheren Schule, sondern wird natürlich dort eingesetzt, wo zum Reaktivierungszeitpunkt Bedarf ist, was z.B. in NRW vermutlich bedeutet, dass der 50km - Radius, der bei Rückkehr aus der Elternzeit gilt, ebenfalls zum Tragen kommt. So eine Rückkehr gilt es also mit Unterstützung des PR bzw. der Schwerbehindertenvertretung gut vorzubereiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (15. September 2025 11:56) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Dann mal abwarten.

    Ist das eine feste Größe und gesetzlich verankert mit den 6 Monaten?

    An der Schule unterrichte ich ein Mangelfach und habe ein Beförderungsamt mit der Übernahme von vielen Aufgaben.

    Will unbedingt wieder voll arbeiten.

    Herzlichen Dank...

    VG

  • §26 Abs. 1 BeamtStG gibt die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte vor, die dann zumindest hier in BW im LBG weiter präzisiert werden. In BW gilt als dienstunfähig, wessen Dienstfähigkeit nach weiteren 6 Monaten nicht wieder hergestellt werden kann bei drei Monaten DU binnen 6 Monaten, die das BeamtStG vorgibt als Grundlage zur Feststellung der zeitweisen / dauerhaften DU, sollte keine Aussicht bestehen auf Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit.

    Je nach Bundesland kann es also auch bei euch in eurem Landesbeamtengesetz dazu noch Präzisierungen geben, um den Aspekt der „Aussicht“ rechtlich eindeutig festzulegen. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 6 Monate im LBG BW das Ergebnis von dementsprechenden Gerichtsurteilen sind und damit bundesweit zu finden sein werden in den LBG. Beförderungsamt und Mangelfach spielen allerdings keine Rolle bei diesen Entscheidungen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (15. September 2025 14:52) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Naja...

    Danke.

    Dann hoffen wir mal, dass erkannt wird, was meine Ärzte ja auch schon schriftlich in Aussicht gestellt haben, dass die Rückkehr in den Dienst im Februar 2026 erfolgen könnte.

    Solange brauchen die komplizierten Brüche eben zum Heilen. Und mit Mitte 40 bin ich eindeutig zu jung für das Abstellgleis.

    Das ist ja eigentlich eine greifbare und klare Geschichte....

    Mal sehen, was der PR heute berichtet...

  • PR sagt: er wird schriftliche Bedenken gegen die Absicht zur Einbestellung zum Amtsarzt einreichen. Hintergrund ist, dass aus den ärztlichen Befunden hervorgeht, dass eine Wiederaufnahme des Dienstes voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erfolgen wird.


    VG

  • PR sagt: er wird schriftliche Bedenken gegen die Absicht zur Einbestellung zum Amtsarzt einreichen. Hintergrund ist, dass aus den ärztlichen Befunden hervorgeht, dass eine Wiederaufnahme des Dienstes voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erfolgen wird.


    VG

    Dein Vertrauen ins Kollegium in allen Ehren, aber wieso gehst du nicht lieber selbst zum Amtsarzt und nimmst deine Befundberichte mit, statt dem PR diese weiterzuleiten?

    Von dem Prozedere abgesehen, wünsche ich dir alles, alles Gute und baldige Besserung. So starke Schmerzen und Schmerzmittel über langen Zeitraum ist echt übel.

  • Richtig !.

    Der PR ist automatisch im Boot. Auf Wunsch begleitet er alles. Das ist positiv zu werten.

    Und wenn man nicht zum Amtsarzt muss,ist es immer besser,als sich freiwillig zu melden. Der PR hat lediglich die ärztliche Prognose darüber, dass von einer Wiederaufnahme der Arbeit im Februar ausgegangen wird .

    Wenn man zum Amtsatzt muss, muss man sowieso alle ärztlichen Berichte, Befunde usw vorlegen.

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