Da hast du recht. Bei A14 erfolgt die Besetzung aber durch die SL. [...]
In meinem Fall zB wurde die A14 quasi für meine lang ausgeübte Tätigkeit geschaffen.
Falsch! Die SL schreibt bei einer A14 Bewerbung die (alleinige) Beurteilung. Die SL hat also einen gewissen Einfluss auf die Chancen, dass die Bewerberin/ der Bewerber die ausgeschreibene A14 Stelle bekommt. Die Besetzung erfolgt aber durch die Bezirksregierung nach bestimmten Kriterien.
(1) Beste Beurteilung (ggf. wird dann geschaut, wer in welchen Unterpunkten die beste Beurteilung hat)
(2) Bei 2 exakt gleichen Beurteilungen kommt dann z.B. das Dienstalter dazu.
Selbst wenn eine Bewerberin / ein Bewerber (die/ der Haustinterene) die Bestbeurteilung hat und überall die volle Punktzahl und die entsprechende Tätigkeit mehrere Jahre ausgeübt hat, kann eine externe Berwerberin/ ein externer Berwerber mit der gleichen Beurteilung, einen höheren Dienstalter zum Zuge kommen, der jedoch diese Tätigkeit noch nie ausgeübt hat.
Bei eine A15 Bewerbung kommen Beurteilende der BezReg (u.a.) und schreiben die endgültige Beurteilung, auf die der Schulleiter keinen finalen Einfluss mehr hat.
Entscheiden tut in beiden Fällen aber jeweils die BezReg!