Du musst vor der Verbeamtung auf PROBE, nicht Lebenszeit die Altersgrenze erreichen. Also keine 3 Jahre Spanne.
Die drei Jahre Spanne hat
@Kreacher in seiner Argumentation nicht für die Probezeit berechnet, sondern weil unklar sei, ob er mit seinem Lehramt und seiner Fächerkombination direkt eine (feste) Stelle fände.
Ich weiß nicht, ob es für dich,
@Kreacher , relevant ist, aber bei der Altersgrenze kann es auch "Anrechnungen" geben:
Zitat von https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HOBWV20P48
Für Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder für nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze nach Satz 1 außerdem für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze nach Satz 1 erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.
das kommt auf die Fachleiter an, die dich prüfen. Es kann eine Prüfung mit Fachinhalten auf Abi-Niveau sein und es kann eine Prüfung auf Stattsexamenniveau sein, jedoch nicht so breit gefächert sondern eher die Oberstufenthemen auf vertieftem Uni-Niveau
Nach dem, was ich gehört habe, geht es in dieser "Nachprüfung" (in Form eines Kolloquiums, denke ich?) eher um pädagogische und didaktische Inhalte und Themen als um fachliche. Aber es kann gut sein, dass sich das je nach gewählten Lehramt unterscheidet - in Sopäd. oder GS ist ja auch im Studium mehr Päd./Did.