Beiträge von Sissymaus
-
-
Dass wir immer wieder darüber diskutieren ist schon ein Armutszeugnis.
Wir haben alle Kopien vom Stick und vom Papier frei: Farbe und s/w bis A3. Wir haben ausreichend Farb-Drucker (A4 und einige A3) in allen Gebäuden verteilt. Auf diesen können wir auch über unser Dienstgerät drucken.
Zudem einen Großformatdrucker bis A1 (Farbe), der auch kopieren kann.
Das letzte mag speziell fürs BK sein, der Rest müsste an allen Schulen gleich sein.Alles andere ist jawohl heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Ich kopiere auch sehr wenig, da ich fast alles über Teams verteile. Kopien nur noch, wenn gewünscht. Wird immer weniger von Jahr zu Jahr.
-
Würdest Du eine schriftliche Arbeit noch akzeptieren, wenn sie 15 Min später ohne Aufsicht abgegeben würde? Wahrscheinlich nicht.
Also: der Zug ist abgefahren, schon allein wegen der Signalwirkung für kommende Leistungsüberprüfungen.
-
-
Eher ein Strohmannargument, wie viele Militärrabbiner gibt es?
Wenn bald jede SL an der Grundschule A15 bekommt, und jede damals von A12 auf A13 beförderte Lehrkraft A14, dann würde der Stellv. Schulleiter an der Realschule auch gern A15 haben und der SL dort A16.
Das würde im ÖD schon Wellen schlagen und die anderen Beamten würden sich vllt überlegen, ob sie selbst tätig werden wollen.
Das ganze Thema wird noch interessant, wenn diese Höhergruppierungen am Ende der Geschichte zu fehlenden Inflationsausgleichen für ALLE etc. Führen, um das alles finanzierbar zu machen.
Warum? Es wird eine Schule geleitet, also dürfte die Tätigkeit ähnlich sein. Nach Schülerzahlen gibt es die Unterschiede ja schon, das kann man ja belassen. Aber ansonsten: Warum sollte der Gym-SL plötzlich mehr als A16 bekommen, nur weil der Grundschule-SL A15 bekommt (eine Stufe weniger aufgrund kleinerer Schülerzahlen).
-
Gute Frage. Hatte das immer dem Wandererlass (BASS 12-08) zugeordnet, da habe ich es aber auf die Schnelle nicht gefunden. Ist mal auf einer Schulrechtsfortbildung thematisiert worden. Der Dozent hatte abgeleitet, dass aufgrund der nicht vorhandenen Aufsichtspflicht der Schule für den Fall, dass eine Schulveranstaltung nicht am Schulgelände beginnt oder endet, die Eltern in jedem Fall schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden und ihr Einverständnis erklärt haben müssen. Die Kinder seien für den Weg zwar versichert, aber eben unbeaufsichtigt, was je nach Alter der SchülerInnen ja durchaus ein Problem darstellen könne. Daher der Grundsatz "Schulfahrt beginnt und endet an der Schule", wobei die Eltern natürlich ihr Einverständnis geben können, siehe
Wenn aber diese explizite Information unterbleibe, könne es für Lehrkräfte problematisch werden. So würde ich auch den von MrsPace geschilderten Fall einschätzen: Wenn die Eltern nicht vorab informiert sind, hilft es mir nichts zu sagen "Ich erkläre die Schulveranstaltung hiermit für beendet." Zumal laut Erläuterungen der Gemeindeunfallkasse nur der unmittelbare Weg von einer Schulveranstaltung nach Hause abgedeckt ist; die Lehrkraft im geschilderten Fall hätte die Schüler also vermutlich zudem darauf drängen müssen, auch unmittelbar nach Hause zu gehen.
Verstehe.
Ich habe doch zwischendurch mal den Fall, dass ich am Veranstaltungsort enden lasse. Ich habe volljährige SuS, die aus allen Richtungen kommen und teilweise 100km fahren (Bezirksfachklasse). Es gibt also den Fall, dass ich 80 km ins Sauerland fahre, dort ein Unternehmen besichtige und dann dort enden lasse. Müsste ich am Schulort enden lassen, würden also diejenigen, die vor Ort wohnen, 80km zur Schule fahren und dann wieder 80km ins Sauerland in die Nähe der besichtigten Firma. Damit wären solche Ausflüge für mich gestorben.
Wenns aber nirgendwo steht, kann ich mit entsprechender Genehmigung der SL und schriftlicher Ankündigung an die SuS dort enden lassen.
-
-
Er dachte, die Schüler sind jetzt halt in ihrer "Freizeit" noch am See... Er war nicht einmal mehr vor Ort, als es passierte... Hat alles nicht geholfen vor Gericht.
Wie? Er wurde verantwortlich gemacht, obwohl die Schulveranstaltung beendet war? Und ist dafür vor Gericht schuldig gesprochen worden?
Das ist so dermaßen gegen mein Rechtsbewusstsein, das ich grad etwas entsetzt bin.
-
Und ihr glaubt, dass Aviator einen Tag lang in der JVA überlebt? Da mal eine zu unserer Schule gehörte, kann ich mir darüber ein Urteil erlauben. Und die Jungs/Mädels haben da sehr feine Antennen.
Edit: die sind auch nicht immer super motiviert. Klar, kann man die des Raumes verweisen, aber man steht erstmal alleine da und muss die Justiz zu Hilfe rufen. Bis dahin kann’s schon mal unangenehm werden. Also, ein Spaß ist es nicht, da zu unterrichten.
-
In 15 Jahren könnt ihr mir dann mal die Kontakte weiterleiten
Auch wenn ich noch knapp unter 40 war, als ich die A Stelle bekommen habe. VBL (ok, dass ist wirklich nicht viel) fließt ja auch noch mit rein.Genau. Ich habe einige Jahre im ÖD verbracht. Da kommt also noch was obendrauf.
-
Vom Bankazubi mit Abi bis zum Malerazubi, der kaum seinen Namen schreiben kann.
Deine Pauschalisierungen und Vorurteile sind wirklich widerlich. Am BK wirst du genauso wenig zufrieden sein, wenn du so bist, wie du hier erscheinst. Die Kollegien an BKs ticken Gottseidank völlig anders.
-
-
-
1-2 Jahre früher in den Ruhestand verabschieden - falls die Rente und die durch den Abschlag für Vorruhestand gekürzte Pension zusammen das maximal "zugestandene" Ruhegehalt ergeben
Die Rechnung ist nicht trivial - weil sich dabei auch der KV-Zuschuss der Rentenversicherung und die unterschiedliche Besteuerung von Pension und Rente im Nettogehalt niederschlagen.Das ist mein Plan. Bis 40 hatte ich doch einiges an Punkten gesammelt! Ich werde mir demnächst mal einen Honorarberater gönnen, der mir das ausrechnet.
-
-
-
Wenn man sich bewusst gegen die Arbeit mit Kindern entschieden und sich entsprechend positioniert hat, und dann passiert sowas, dann ist das schon übel.
...dann darf man aber nicht Lehramt Gymnasium studieren!
Ich hätte wahrscheinlich auch ein Problem damit. Trotzdem können die Schüler am wenigsten dafür und haben ein Recht auf ordentlichen Unterricht. Wenn man direkt überheblich auftritt, wird das natürlich nix. Aber das wird Aviator ja auch grad ordentlich gespiegelt durch das Verhalten der Klassen.
-
Mark_teach Es ist nicht notwendig, den gleichen Inhalt in mehreren Threads zu posten!
-
Hier gabs viel Zuspruch für die GKV. Ich war bis 40 bei der Techniker KK, danach gabs die Verbeamtung. Deswegen mein Einwand:
Vielleicht sollte auch berücksichtigt werden, dass man bei Kombi PKV und Beihilfe vieles bezahlt bekommt, was ich als GKV-Patientin selbst zahlen musste.
Brille, Zahnreinigung, Kontaktlinsen, Zuzahlung Physio usw
Schnellere Termine sind, wenn man mal wirklich was hat, ein echter Segen. Neulich noch erlebt: schlimme Rückenschmerzen mit Taubheit im Fuß. Konnte nicht mehr liegen, laufen, Autofahren etc. MRT-Termin am gleichen Tag! GKV hätte ca 6 Wochen gedauert!
-
Wie muss man in NRW vorgehen wenn man kurz davor steht und es nicht antreten will? Kann das jemand sagen?
P.s. gibt es da Unterschiede zu Seiteneinsteigern und regulären Referendaren?
Einfach zurücktreten. Damit ist ein Versuch weg. https://www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=624078
Mit dem Vertragsende 31.10. bist Du dann raus.
Nein, es gibt keinen Unterschied. Die Frage ist, ob Dich die BR nochmal irgendwo reinlässt, nachdem Du eine Schule viel Zeit und Arbeit gekostet hast und nun abspringst.
Werbung