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FrozenYoghurt hat mit
auf den Beitrag von chilipaprika im Thema Unterrichtsgestaltung ohne Arbeitsblätter reagiert.
FrozenYoghurt hat mit
auf den Beitrag von Seph im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Conni hat mit
auf den Beitrag von Kapa im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Susi Sonnenschein hat mit
auf den Beitrag von Maylin85 im Thema Unterrichtsgestaltung ohne Arbeitsblätter reagiert.
Finnegans Wake hat mit
auf den Beitrag von chilipaprika im Thema Frust über Ablehnung von Stundenplanverbesserung reagiert.
Eugenia hat mit
auf den Beitrag von Moebius im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
chemikus08 hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
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Das ist aber systemisch bedingt.🤷
Finnegans Wake hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
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Dazu sage ich ein klares Jain ;-)
Zunächst ist die Überlastungsanzeige - soweit die Aussage einer Gewerkschaft - gemäß den §15 und $16 (ArbSchG) Pflicht des Beschäftigten und hilft so, sich selbst (hoffentlich) von den juristischen Folgen gesundheitsgefährdener Umstände freizumachen.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, da diese Sicht insb. die Paragraphen §3, §4 und §5 nicht beachtet, in denen die Pflichten des Arbeitgebers festgehalten sind. Auch wenn ich kein Jurist bin, ergibt sich…
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Frust über Ablehnung von Stundenplanverbesserung verfasst.
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Oder es ist das Ergebnis einer Entscheidung, welcher/welchem von zwei KollegInnen man nun die siebte Stunde nachmittags geben muss und welcher/welchem nicht. Solche Entscheidungen mag ich als Verantwortlicher überhaupt nicht.
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Frust über Ablehnung von Stundenplanverbesserung verfasst.
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@Quittengelee
Darauf kann ich Dir leider keine Antwort geben, da ich nur das erklären kann, was ich geschrieben habe und nicht das, was Du interpretierst.
Ich habe geschrieben, dass die Formulierung des TE kindisch klingt.
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Ja, da bin ich bei Dir.