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Seph hat mit
auf den Beitrag von plattyplus im Thema Schutzmaßnahmen reagiert.
Seph hat eine Antwort im Thema Schutzmaßnahmen verfasst.
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Das kommt zusätzlich on top. Eine Schule ist aber sehr schlecht darin beraten, bei Körperverletzungen erst einmal die polizeilichen Ermittlungen und ein mögliches Verfahren abzuwarten, bevor selbst reagiert wird. Das verläuft im schlimmsten Fall schlicht im Sand, insbesondere bei minderjährigen Ersttätern, im besseren Fall dauert es einfach nur monatelang. Die schulische Reaktion muss unmittelbar erfolgen.
Anders ausgedrückt: Disziplinarmaßnahmen und strafrechtliche Konsequenzen (übrigens…
nihilist hat mit
auf den Beitrag von Websheriff im Thema Frage/ Antwortspiel reagiert.
plattyplus hat mit
auf den Beitrag von k_19 im Thema Schutzmaßnahmen reagiert.
plattyplus hat eine Antwort im Thema Schutzmaßnahmen verfasst.
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Hier ist auch eine schulisch Ordnungsmaßnahme daneben, bei Körperverletzung sollte eine erzieherische Einwirkung durch Polizei und Jugendamt erfolgen.
plattyplus hat eine Antwort im Thema Schutzmaßnahmen verfasst.
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Dem stimme ich durchweg zu. Das Problem ist aber, dass der ganze Vorlauf mit den schriftlichen Rügen ewig lange dauert. Allein bis die Post vom Klassenlehrer durch die Verwaltung durch ist und bei den Eltern ankommt vergehen 1-2 Wochen. Anschließend mußt du noch dem Schüler 2 Wochen Zeit geben sich zu bessern. ... Also dauert ein Durchlauf mindestens einen Monat, eher 1,5 bis 2 Monate... dann kommen noch die Ferien dazwischen. ...
Wenn man nicht spätestens im Oktober mit dem ganzen Bums…
plattyplus hat mit
auf den Beitrag von Maylin85 im Thema Schutzmaßnahmen reagiert.
plattyplus hat eine Antwort im Thema Schutzmaßnahmen verfasst.
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Ich hätte ihm geraten den Vorfall anzuzeigen und die Polizei ermitteln zu lassen. Glaub mir, wenn die Polizei samt Jugendamt das Elterngespräch führt, ist das weitaus wirkmächtiger als alles was wir tun. Außerdem sind Sechstklässler üblicherweise 11 oder 12 Jahre alt und somit zwar noch nicht strafmündig, wohl aber deliktsfähig. Entsprechend müssen sie den angerichteten Schaden bezahlen. Dies schließt Schmerzensgeld ausdrücklich mit ein.