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Quittengelee hat mit
auf den Beitrag von Moebius im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Unterrichtsgestaltung ohne Arbeitsblätter verfasst.
[…]
Das stimmt, gleichzeitig gilt das auch für die Antwort von Kris24. Ich habe ja schon geschrieben, dass ich mir vorstellen kann, wie sich der Beitrag für dich gelesen hat, es ist aber ebenso verkürzt zu sagen "du hast keine Ahnung, wie schlimm Schulen sein können, wenn bei dir nicht jede Woche die Feuerwehr gerufen wird."
Anne123 hat eine Antwort im Thema Wenn die Lehrkraft zu spät kommt verfasst.
Rein rechtlich ist das schon klar. Aber es war eher die Frage an die aktiven Lehrkräfte, wie es konkret bei ihnen gehandhabt wird. Da bei uns sonst nie jemand zu spät kommt, ist es als Gängelung der Stundenplanmacher empfunden worden. Vor allem: gibt es ein neues Gesetz? Neue Regel?
Moebius hat eine Antwort im Thema Wenn die Lehrkraft zu spät kommt verfasst.
Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer, das ist bei Lehrkräften auch nicht anders als bei allen anderen Beschäftigten. Dass Arbeitszeit nicht als abgeleistet angerechnet wird, wenn man zu spät erscheint, ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. Bei höherer Gewalt bleibt es dabei, in anderen Fällen (und dazu gehört auch, wenn ich mich auf eine bekannte Baumaßahme nicht einstelle und darum zu spät komme), kann auch bei Angestellten eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung erfolgen, bei…
Gymshark hat eine Antwort im Thema Anfangsunterricht Englisch - und native speaker Kind in der Klasse verfasst.
[…]
Ich meine, @Caro07 kennt sich mit geeigneten Lektüren für den Englischunterricht in der Primarstufe aus, aber ansonsten an der Stelle noch einmal mein Tipp von Seite 2 oben zitiert.
chemikus08 hat mit
auf den Beitrag von DFU im Thema Frage an AZ-Tracker: Was pflegt ihr bei Klassenfahrten ein? reagiert.
kodi hat eine Antwort im Thema Wenn die Lehrkraft zu spät kommt verfasst.
Ist doch logisch. Kommst du eine ganze Stunde zu spät, hast du diese Stunde nicht gearbeitet --> Minusstunde.
chemikus08 hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
Da sind wir wieder beim Thema Arbeitszeiterfassung.
Ceterum censeo.......
Moebius hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
Letztlich ist es das "aber die armen Kinder"-Mantra, dass Lehrkräfte seit Jahrzehnten immer wieder über die eigenen Füße stolpern lässt, wenn es um Arbeitsbelastung geht. Als in Niedersachsen vor gut 10 Jahren die Arbeitszeit der Gymansiallehrkräfte erhöht werden sollte und ein Jahr lang deswegen tatsächlich keine Klassenfahrten stattgefunden haben und zwar koordiniert und sehr öffentlich, war das ein ausgesprochen wirksames Mittel. Nur dass diese Einigkeit bei Lehrkräften äußerst selten ist.