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Das Forum für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte
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xxheliaxx hat mit
auf den Beitrag von Quittengelee im Thema Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist reagiert.
RosaLaune hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
[…]
Die Nebentätigkeit darf regelmäßig nicht mehr als 20 % der Wochenarbeitszeit der Haupttätigkeit einnehmen. Arbeitest du Vollzeit, darfst du als Beamter nicht mehr als 8 Stunden für die Nebentätigkeit aufwenden. Arbeitest tu Teilzeit, reduziert es sich entsprechend. Bei einer halben Stelle, darfst du nicht mehr als 4 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufwenden.
Bei Angestellten ist es egal, da darf nur bei mehreren nichtselbstständigen Tätigkeiten die Grenze des…
Omidala hat mit
auf den Beitrag von Dr. Rakete im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? reagiert.
Omidala hat mit
auf den Beitrag von Kris24 im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? reagiert.
Omidala hat mit
auf den Beitrag von Kiggie im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? reagiert.
Omidala hat mit
auf den Beitrag von RamyNili im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? reagiert.
Dr. Rakete hat eine Antwort im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? verfasst.
Der Unterschied zwischen einer vollausgebildeten Lehrkraft und einem Bachelor beträgt 4 Semester und 18 Monate Referendariat.
Wieso sollte man diesen Aufwand betreiben, wenn beide am Ende das selbe Einkommen haben?
pernow hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
[…]
Ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen, oder ich verstehe nicht, was Du meinst.
Wenn jemand Teilzeit arbeitet, dürfte es dem AG/Dienstherrn schwerfallen, ihm aus zeitlichen Gründen eine Nebentätigkeit zu verweigern. Arbeitet dagegen jemand Vollzeit, ist der zusätzlich mögliche Zeitrahmen für eine Nebentätigkeit geringer.
Insofern sollte es doch für TZ-Beschäftigten einfacher zu begründen sein... Bei mir als damals TZ-Beschäftigter ÖD (kein Beamter) gab es jedenfalls keine…
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Aber du hast kein Verbot, das Lehrwerk in deiner eigenen Schule zu nutzen.
auf den Beitrag von Kris24 im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? reagiert.