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Kris24 hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
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Bei uns darf es frühestens an diesem Tag ausgegeben werden, wer nicht kann, erhält es nach den Sommerferien.
Okay, statt dem Schüler, der Schülerin dürfen es auch Erziehungsberechtigte abholen, aber sicher keine KlassenkameradInnen.
Es darf rechtlich nicht vor dem Datum, dass auf dem Zeugnis steht, ausgegeben werden.
Ergänzung, ich sehe nur ist fett gedruckt. Das geht natürlich nicht, hinterher ist immer möglich, wenn das Sekretariat besetzt ist.
Quittengelee hat mit
auf den Beitrag von s3g4 im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise reagiert.
Ulla79 hat mit
auf den Beitrag von Karl-Dieter im Thema Dienstunfähigkeit Konsequenzen? reagiert.
WillG hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
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Ist das bei euch vor allen Ferien so? Das finde ich krass!
Bei uns, zumindest bei mir, aber ich glaube auch bei den meisten anderen Kollegen, ist das eher vor den Sommerferien so, und das wird durch Projektwoche etc. abgefedert. Vor allen anderen Ferien mache ich bis zum Schluss Unterricht, am letzten Schultag vielleicht ein wenig entspannter, aber doch Unterricht. Ich hätte gar keine Lust auf regelmäßig eine ganze Woche nur Larifari.
s3g4 hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
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So eine Regelung ist rechtlich niemals haltbar und kann auch nicht in rechtlichen Normen so geregelt werden.
Karl-Dieter hat eine Antwort im Thema Dienstunfähigkeit Konsequenzen? verfasst.
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Es kommt drauf an, das obige Urteil sagt ganz klar, dass das auch untersagt werden kann.
Wenn der Arzt ein Fußballturnier befürwortet, kann es der Dienstvorgesetzte trotzdem untersagen und das ist dann bindend.
Kris24 hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
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Das ist bei uns auch so und deine Beispiele würden hier vermutlich auch genehmigt.
Bei uns sind es meistens Hochzeiten naher Verwandter in der Heimat. Lässt sich nicht kontrollieren. Ist aber auch nicht so häufig, dass es ein Problem ist. Wie geschrieben, es fehlen weniger Kinder als sonst.
Das Zeugnis gibt es dann halt erst nach den Ferien im Sekretariat.
Kris24 hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
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Ist bei uns so. Zeugnis muss notfalls nach den Ferien abgeholt werden. Das Datum ist letzter Schultag, dann darf es nicht vorzeitig ausgegeben werden. Selbst wer umzieht, bekommt es entweder per Post oder muss jemanden schriftlich beauftragen.
Für evtl. Bewerbungen gibt es auf Antrag ein vorläufiges Zeugnis.
Einer hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
Das Problem ist, dass unsere Gesellschaft sich nun mal so entwickelt hat. Die Eltern stellen fest, dass es günstiger ist früher zu fliegen. Jeder kennt einen Arzt, der schnell eine AU aufschreibt. Und mit der AU wird keine Bezirksregierung oder wer auch immer dafür zuständig ist ein Bußgeld ausstellen. Vielleicht sollte man die Regelungen ändern. Man bekommt das Zeugnis nur persönlich und nur an diesem Tag. Wer nicht da ist erhält kein Zeugnis. Und zwar ohne Ausnahme. Wir denken viel zu viel…
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
Ein generelles "Wir möchten aus Kostengründen einen Tag früher in den Urlaub fliegen", wird nicht genehmigt.
Aber ich hatte z.B. schon einmal eine Familie, die spontan aus einem anderen Bundesland hergezogen war und schon lange vor dem Umzug passend zu deren Herbstferien einen Urlaub gebucht hatten. Schade nur, dass unsere Herbstferien eine Woche später begonnen haben. Das Kind habe ich entsprechend beurlaubt.
Oder eine Familie die in dem Jahr aus einem anderen Bundesland zu uns gezogen war,…