Abi abnehmen mit PE

  • Das ist die pädagogische Einführung, eine einjährige Ausbildung aber ohne Abschluss, eine Besonderheit in NRW, kenne ich zumindest in keinem anderen Land in dieser Form, dass am Schluss kein Abschluss steht, sondern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird (man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe...)

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Mhm. So weit ich weiß, ist es in allen NRW-Sek II-Prüfungsordnungen so, dass Prüfer und Schriftführer einer Komission über die fachliche Fakultas und die Sek II-Lehrbefähigung verfüugen müssen, der Vorsitzende benötigt nicht die Fakultas, wohl aber die Sek II-Lehrbefähigung.


    Wenn mit der PE die pädagogische Zusatzausbildung für Seiteneinsteiger gemeint ist - die hat damit nichts zu tun, sonst würde ich nicht schon seit Jahren Abiturprüfungen abnehmen. :)


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Hallo Nele,


    vielen Dank für deine Antwort. Aber jetzt mal im Klartext - also hast du selber nur die PE und kannst damit Abiprüfungen abnehmen?


    Das mit der Kommission kann nicht stimmen, ich war selbst schon Schriftführer beim mündl. Abi und habe keine SekII-Lehrbefähigung.


    LG


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Das mit der Kommission kann nicht stimmen, ich war selbst schon Schriftführer beim mündl. Abi und habe keine SekII-Lehrbefähigung.


    Was stimmt und nicht stimmt, ist der gültigen APO-GOSt (PDF) zu entnehmen. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission ("Fachprüfungsauschuss") regelt §26, und dort heißt es:


    Zitat

    (4) Fachpruferin oder Fachprufer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schulerin oder den Schuler in der Jahrgangsstufe 13/II unterrichtet hat. Die Fachpruferin oder der Fachprufer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprufungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder fur die Sekundarstufe II besitzen.
    (5) Schriftfuhrerin oder Schriftfuhrer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Jahrgangsstufe 12 oder 13 unterrichtet hat. Die Schriftfuhrerin oder der Schriftfuhrer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprufungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder fur die Sekundarstufe II besitzen.


    Demnach kann man offenbar beim Schriftführer auch ggf. Ausnahmen machen - das beschließt vermutlich der ZAA -, beim Prüfer kann man das nicht. Womit klar ist, dass man mit einer PEF keine Abiturprüfungen abnehmen kann.

  • Ah, interessant - ich hatte im Hinterkopf, dass die Lehrbefähigung des Schriftführers wie des Fachprüfers durch eine "Muss"-Bestimmung geregelt ist. Allerdings ist eine "Soll"-Bestimmung sehr stark und es muss anders als bei einer "Kann"-Bestimmung triftige Gründe geben, davon abzuweichen, in diesem Fall z.B. dadurch dass einfach kein anderer Prüfer da wäre, der Prüfung abnehmen könnte. Im Regelfall haben allerdings sowohl Fachprüfer als auch Schriftprüfer die Lehrbefähigung.


    Sonnenkönigin


    Es ist ein bisschen schwierig Klartext zu reden, wenn du nicht genau verrätst, was DU mit "PE" meinst. :) Wenn es das ist, was ich meine: ich bin mit einem Doppelmagisterhauptfachabschluss (dolles Wort) in Englisch und Geschichte ins Referendariat gegangen und musste ein Jahr lang mir Freitag für Freitag den Allerwertesten im Studienseminar breitsitzen, um mich von einem pensionierten Pädagogikfachleiter in dringendst benötigte Geheimnisse der Pädagogik einweihen zu lassen. Wer weiß, wie jetzt als Lehrer versagen würde, hätte ich damals nicht diese fünf Zeilen Klafki gelesen und dann irgendwie darüber geredet... Als ich damit fertig war und seit ich das zweite Staatsexamen habe, bin ich ganz normaler Sek I/II-Lehrer mit allen Rechten und Pflichten - habe also Halbjahr für Halbjahr an insgesamt 14 Abiturdurchgängen als Prüfer, Schriftführer und Vorsitzender teilgenommen.


    Wie Philosophus richtig bemerkt - was geht und was nicht, bestimmt die APO und die Bestimmungen kennen die Unterscheidungen PE oder nicht PE nicht. Dort ist nur von Lehrämtern und Lehrbefähigungen am Gymnasium die Rede. Wenn du die hast, kannst du prüfen.


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels
    ...
    Sonnenkönigin


    Es ist ein bisschen schwierig Klartext zu reden, wenn du nicht genau verrätst, was DU mit "PE" meinst...


    Guck mal ;):


    Zitat

    Original von MarioW53
    Das ist die pädagogische Einführung, eine einjährige Ausbildung aber ohne Abschluss, eine Besonderheit in NRW, kenne ich zumindest in keinem anderen Land in dieser Form, dass am Schluss kein Abschluss steht, sondern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird (man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe...)


    Damit hat man also eigentlich keine Lehramtsprüfungen abgelegt und dürfte somit nach meinem Verständnis auch keine Abiturprüfungen abnehmen.


    Was heisst denn "muss in der Regel"? Wann gibt es Ausnahmen? Und was heisst das jetzt für einen LiA (also Lehrer In Ausbildung), der gerade OBAS macht? Müsste doch bedeuten, dass der (also ich z.B.) in der Regel ;) keine Abiturprüfungen abnehmen darf. Dann würde es auch keinen Sinn machen, wenn ich einen Kurs in der 13 überhnehme, oder?

  • Ich sage nur: Theorie und Praxis...


    Ich bin nur Vertretungslehrer an einer BBS und sitze im Prüfungsausschuss und berate und beurteile mit...

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Hi Mario,


    ja, genauso kenne ich es auch. Im konkreten Fall soll ich eine Kollegin vertreten, die schwanger geworden ist und daher bei ihrem Kurs kein Abi mehr abnehmen kann. Sie meinte, dass ich ja kein Abi abnehmen könne, weil ich nur PE mache. Frage mich halt, woher sie das wissen kann, ob es da irgendwelche rechtl. Grundlagen gibt.


    Bevor die SUS gar kein Abi machen können, muss es ja irgend eine Regelung geben. Hat jemand ne Idee?

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Original von thunderdan
    Was heisst denn "muss in der Regel"? Wann gibt es Ausnahmen? Und was heisst das jetzt für einen LiA (also Lehrer In Ausbildung), der gerade OBAS macht? Müsste doch bedeuten, dass der (also ich z.B.) in der Regel;) keine Abiturprüfungen abnehmen darf. Dann würde es auch keinen Sinn machen, wenn ich einen Kurs in der 13 überhnehme, oder?


    Hallo thunderdan,


    ja, genau so verstehe ich das auch. Mag auch ein Grund dafür sein, warum man mir bisher immer gesagt hat, nach Möglichkeit beschränkt man den Unterrichtseinsatz für SE ... wie für Referendare ... auf die Einführungsphase und meidet die Qualifikationsphase. Aber da kann man als SE während der OBAS ja mit leben ... denke ich.


    Was ich mich da schon viel eher ... grundsätzlich ... frage ... welchen Sinn macht dann die PEF für den Lehrer in der Oberstufe ... aus der Sicht aller Beteiligten. Denn wenn er mit seiner PEF fertig ist ... nach Rechtslage ... APO (siehe Link oben im Beitrag von philosophus) ... würde das ja bedeuten, dass er unter normalen Umständen zwar seine Kurse in der Qualifikationsphase unterrichten kann, aber in der Regel ... also wenn nicht gerade besondere Umstände vorliegen ... kein Abi abnehmen darf.


    Das hätte dann ja weitreichende Konsequenzen ... für die SuS und den PEF-Lehrer ...


    Die SuS hätten dann ... von Ausnahmen abgesehen ... in der Regel einen anderen Lehrer im Abi als ihren Fachlehrer, den sie in den 2 Jahren davor hatten, weil der nur PEF gemacht hat und die rechtlichen Voraussetzungen der APO nicht erfüllt ... also den SuS das Abi nicht abnehmen darf.


    Die SL muss dann ... in der Regel ... in ihrer Planung beachten, dass sie die PEF-Lehrer nicht als verantwortlichen Prüfer im Abi einsetzen darf ... in den eigenen Kursen ... höchstens mal als Schriftführer ... wenn überhaupt ... und die SL wird auch schlecht jede Abiprüfung als Ausnahme von der Regel deklarieren können.


    Und da wir dieses Thema schon mal an anderer Stelle hatten ... was sage ich den SuS von wegen wer ich bin, das ich erst die Ausbildung mache usw. ... wenn ich als SE neu an die Schule komme. Spätestens wenn es auf das erste Abi der SuS zugeht erfährt doch dann jeder, dass ich kein richtiger Lehrer bin ... die Lehramtsbefähigung nicht habe ... und es deshalb kein Abi bei mir geben darf.


    Richtig ? ... in der Theorie natürlich - lt. APO ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Sie meinte, dass ich ja kein Abi abnehmen könne, weil ich nur PE mache. Frage mich halt, woher sie das wissen kann, ob es da irgendwelche rechtl. Grundlagen gibt.


    Vielleicht kennt sie einfach nur die APO-GOSt (Link weiter oben im Beitrag von philosophus) ... darin ist alles bzgl. der Abiturprüfungen geregelt ... und kommt daher zu dieser Aussage ... weil das "eigentlich" so gedacht bzw. rechtlich geregelt ist.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    3 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Wie kann das denn sein, daß die TAP Menschen wohl in der Qualiphase unterrichten dürfen, wenn es erlaubt wird ? Das verstehe ich nicht.


    ( " Einsatz in Qualifikationsphase: erfordert Erteilung der Unterrichtsgenehmigung (Obere Schulaufsicht) "

  • Richtig, das verstehe ich auch nicht. Also unterrichten darf man in der 12 und 13 auf jeden Fall - was für einen Sinn hat es aber dann, wenn man letztlich doch kein Abi abnehmen darf. Das wäre ja dann für die Schulen und einen selbst eine Mogelpackung.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnenkönigin ()

  • so sehe ich das auch! Aber unlogisch finde es schon, dass man alle Prüfungen abnehmen darf, nur das Abi nicht - naja, damit hat man sich auch ne Menge Arbeit erspart.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • step Habe nicht alles gelesen, weil du wieder mal zu umständlich bist. Aber wieso ist man kein "richtiger Lehrer", wenn man kein Abi abnehmen darf? Wir haben jetzt das ZENTRALABITUR, d. h. außer für die mündl. Abiprüfung reicht der Lehrer sowieso keine Vorschläge ein und von daher ist die Vorbereitung ohnehin nicht 100 % passgenau mit der Abiklausur.


    Ich vermute mal, wenn man kein Abi abnehmen darf, bekommt man keine LK (hat man sich einen Haufen Korrekturen erspart), wohl aber Gk und nicht alle aus dem GK machen in dem Fach Abi.


    Also, ich sehe da keine großen Einschränkungen.


    Die Schüler bekommen ohnehin mit, dass du nur "Lehrer 2. Klasse" bist, da du die schönen Titel nicht führen darfst und vielleicht etwas frustrierter durch die Gegend läufst, weil du für den gleichen Job weniger Geld bekommst.


    DA liegt doch der eigentliche Knackpunkt und nicht darin, ob du ein Abi abnehmen darfst.


    Außerdem gibt es auch am Gymi einige Lehrer, die gar nicht in der Oberstufe unterrichten - keine Ahnung, warum. Vielleicht haben die nur die Lehrbefähigung für Sek I?

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

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