Grundschule Bayern: Notenschlüssel / Probenschnitte bekannt geben?

  • Bei uns an der Realschule ist es üblich, dass bei der Herausgabe eines Leistungsnachweises auch Notenschlüssel und Durchschnitt den Schülern bekannt gegeben werden. Ich war nun verwundert, dass das an der Grundschule nicht üblich zu sein scheint; eine GS-Lehrerin meinte sogar, dass an ihrer Schule von der Schulleitung angeordnet wurde, diese Informationen nicht heraus zu geben.


    Weiß jemand, ob es dazu irgendeine offizielle Empfehlung gibt (in der VSO war nichts zu finden)? Wie handhabt ihr das?

  • Meinst Du mit Notenschlüssel den Punkteschlüssel, also mit wie vielen Bewertungseinheiten ("Punkten") es welche Note gab oder die Verteilung der Noten, also wie viele Schüler eine 1,2, usw. hatten?


    Falls es der Punkteschlüssel ist, hätte ich dafür überhaupt kein Verständnis. Schon deshalb nicht, weil sich jeder Lehrer auch mal verrechnet bzw. verzählt und dann ein Schüler möglicherweise eine falsche Note hat. Das kann dieser aber nicht feststellen, wenn er nicht weiß, ab wie vielen Punkten es welche Note gibt. Außerdem finde ich, dass es zur Transparenz gehört, den Schülern auch zu sagen, mit wie vielen Punkten man welche Note erreichen kann. Die haben da oft sehr merkwürdige Vorstellungen und die Eltern auch...


    Für zweiteres habe ich Verständnis, denn wenn gesagt wird, es gab 2 mal Note 6 rätseln alle wer wohl diese Note hat. Das ist den Schülern gegenüber nicht in Ordnung, da die Noten Mitschüler nichts nichts angehen und die Note 6 sowieso schon schlimm genug ist.

  • Wir müssen es in Berlin machen und ich finde es absolut nicht akzeptabel, weil genau IMMER das, was annasun beschreibt, auftritt. "Wer hat die 6? Wer hat die 1?" Bei uns steht das in der GS VO drin, mein Umkehrschluss wäre deshalb: wenn du es machen müsstest stünde es bei euch drin. Dass man die Punkteverteilung angibt finde ich aber selbstverständlich.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist dies nicht geregelt.

    Es gibt keine rechtliche Regelung, die die Bekanntgabe eines Notenspiegels oder eines Klassenspiegels vorsieht. Es liegt im Ermessen der Lehrerin oder des Lehrers, ob mit den schriftlichen Arbeiten ein Notenspiegel oder ein Klassenspiegel mit den Ergebnissen (ohne Namensnennung) bekannt gegeben wird. Die Eltern haben darauf keinen individuellen Anspruch. Dieser bezieht sich vielmehr auf das Recht, jederzeit über die Lern- und Leistungsentwicklung ihres Kindes informiert zu werden (§ 44 Abs. 2 SchulG).


    Es gab vor einem Jahr schon einmal einen entsprechenden Thread. (Klassendurchschnitt auf Klassenarbeit). Wenn du nach "Klassenspiegel" im Forum suchst, findest du bestimmt noch welche. Vielleicht helfen die dir auch weiter.


    2006 gab es auch schon einmal einen enstprechen Thread. Dort hieß es im Beitrag 7:


    Zitat


    In Bayern ist es auch verboten, den Klassenspiegel mitzuteilen. Jeder Schüler darf nur Informationen erhalten, die ihn auch unmittelbar betreffen. Den Notendurchschnitt gebe ich trotzdem an.

    kl. gr. frosch

  • Zur Klarstellung:


    Es geht mir nicht um den Klassenspiegel (Verteilung der Noten auf die einzelnen Notenstufen), sondern um den Punkteschlüssel (in welchem Bereich gibt es welche Note) und um den Durchschnitt der Arbeit. Beide Angaben werden an besagter Schule auf Anweisung von oben zurückgehalten und ich möchte gerne wissen, ob das üblich ist?

    • Offizieller Beitrag

    sondern um den Punkteschlüssel (in welchem Bereich gibt es welche Note) und um den Durchschnitt der Arbeit. Beide Angaben werden an besagter Schule auf Anweisung von oben zurückgehalten und ich möchte gerne wissen, ob das üblich ist?

    Nein. M.W. auch nicht in Bayern.
    Im Gegenteil, die Schüler haben ein Anrecht auf Transparenz.
    Warum sollten solche Informationen überhaupt zurückgehalten werden?

  • Wir müssen es in Berlin machen

    Das fand ich interressant und habe mal nachgelesen. Dabei habe ich herausgefunden, dass es erst ab Klasse 5 gemacht werden muss. Für die Zukunft gut zu wissen, wenn ich dann mal wieder Klasse 3 habe... (fand das nämlich auch immer doof, dachte aber, das müsse so sein, weil es an meiner Schule alle so machten.... tja, man lernt nie aus.)

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • dass bei der Herausgabe eines Leistungsnachweises auch Notenschlüssel und Durchschnitt den Schülern bekannt gegeben werden. Ich war nun verwundert, dass das an der Grundschule nicht üblich zu sein scheint; eine GS-Lehrerin meinte sogar, dass an ihrer Schule von der Schulleitung angeordnet wurde, diese Informationen nicht heraus zu geben.

    Die Noten sind transparent festzulegen - auch in Bayern. Vermutlich wurde da etwas falsch verstanden. Der Punkteschlüssel muss transparent sein.
    Das ergibt sich aus



    Leistungsnachweise




    (1) 1Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekannt zu geben.2In der Jahrgangstufe 4 sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden; Probearbeiten sind schriftliche Leistungsnachweise.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zur Klarstellung:


    Es geht mir nicht um den Klassenspiegel (Verteilung der Noten auf die einzelnen Notenstufen), sondern um den Punkteschlüssel (in welchem Bereich gibt es welche Note) und um den Durchschnitt der Arbeit. Beide Angaben werden an besagter Schule auf Anweisung von oben zurückgehalten und ich möchte gerne wissen, ob das üblich ist?

    Bei uns ist das nicht üblich.


    Punkteschlüssel und Durchschnitt der Arbeit werden angegeben. Einen Klassenspiegel gebe ich nicht heraus. Gründe dafür hat annsun schon genannt.


    Im SchulleiterABC habe ich leider auch nichts dazu gefunden. Allerdings steht dort:


    "Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht. Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen ; diese sind den Schülern und Erziehungsberechtigten bekannt zu geben."


    Für mich gehört der Punkteschlüssel zu den grundsätzlichen Festlegungen. Damit haben die Eltern meiner Meinung nach auch das Recht, darüber informiert zu werden.


    Es kann aber auch durchaus helfen, beim zuständigen Schulamt mal nachzufragen, ob das überall so gehandhabt wird.



    Bibo


    Ups, alias war schneller!

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