Eingruppierung

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage bzgl. der Eingruppierung. Ich bin tariflich angestellt und habe zwei Fächer für das Gymnasium anerkannt bekommen. Ich bin an einer IGS mit Oberstufe angestellt und in Gruppe 12 eingruppiert. Welche Vorraussetzungen brauche ich für Entgeldstufe 13? Geht das nur an reinen Gymnasien und wo kann ich so etwas nachlesen?
    Danke Christian

  • Danke Callum für deine Antwort. Die Eingruppierungsrichtlinien habe ich mir gestern auch noch mal angeschaut. Was mich nur ein wenig verwirrt, ist diese Dokument, das ich auf der Seite vom Kultusministerium gefunden habe:
    Amtlicher Teil - Niedersächsisches Kultusministerium - Niedersachsen
    Danach sollte doch auch E13 möglich sein oder verstehe ich da etwas falsch?
    Danke und Gruß Christian

  • Die Richtlinien sind jetzt seit diesem Jahr überflüssig, da es eine tarifliche Eingruppierung gibt (deren Gerechtigkeitsgrad hier nicht zur Debatte steht)


    Schaue mal hier:


    http://www.mf.niedersachsen.de…_Nr._1_vom_02.02.2016.pdf


    Für dich gilt der Fall 2 auf Seiten 11/12.


    Allerdings ist der Unterschied zw. E12 und E13 ist äußert minimal in den Erfahrungsstufen 3 - 5, so 60€ netto meine ich ... die Erfahrungsstufen 1 und 2 sind eher an E11 angelehnt und die Stufen 3 - 5 an E13.


    Ob man aufsteigen kann, das kann nur die Schulbehörde sagen ...

  • Hallo lestat und callum,


    eure Diskussionen haben mich schon einiges weitergebracht, danke!
    Ich warte aktuell noch auf meinen Vertrag als direkter Quereinsteiger. Und auf die Seminarzuordnung.
    Lestat, du hast geschrieben, dir wurde Stufe 3 anerkannt wegen Personalgewinnung.
    Was heißt das?
    Ansonsten erhält jeder Stufe 1, ob mit oder ohne (außerschulischer) Berufserfahrung?
    Danke, VG

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