Berufsunfähigkeit

  • Mal so eine (hoffentlich auf lange Sicht) theoretische Frage an die Rechtsexperten unter euch:


    Was passiert eigentlich, wenn man relativ kurz nach der Lebenszeitverbeamtung berufsunfähig wird? Bekommt man überhaupt irgendwelche Versorgung? Endet man als Sozialhilfeempfänger, wenn keine sonstige Absicherung vorhanden ist?


    Grüße


    Birgit

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal gehört, dass man dann in der gesetzlichen Rentenversicherung rückversichert wird und aus dem Beamtentum ausscheided. Deshalb solle man möglichst eine Dienstunfähigkeitsversicherung machen. Habe mich aber noch nicht näher damit beschäftigt.


    Gruß leppy

  • Hallo Birgit,
    zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen "berufsunfähig" und "arbeitsunfähig", das wird oft in einen Topf geworfen. Solange du nur berufsunfähig bist, kann du auf andere Arbeiten (auch unter deiner Qualifikation) verwiesen werden. Dann gibt es Harz IV als Grundsicherung, aber du musst dich weiterhin wie jeder andere Arbeitslose um Arbeit bemühen. Um bei Arbeits- oder Berufsunfähigkeit keinen finanziellen Totalabsturz zu erfahren, sollte man also eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dann bekommst du je nach abgeschlossener Höhe zusätzliche Zahlungen. Das geht anteilig nach dem Grad der Berufsunfähigkeit. Z.B. kannst du nur noch wenige Stunden arbeiten, dann bekommst du z.B. ab 25% Berufsunfähigkeit eine anteilige Leistung entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit. Meist ab 75% Berufsunfähigkeit bekommst du die gesamte abgeschlossene monatliche Zahlung (z.B. versichert für 1000 E im Monat). Hier sollte man darauf achten, dass die Versicherung auf die "abstrakte Verweisung" verzichtet und einen eben nicht zwingt, den Job im Pförtnerhäuschen anzunehmen. Zusätzlich bekommst du vom Land Zahlungen, die mit der Dauer deiner Lebensarbeitszeit für deinen Dienstherr steigen.
    Das bedeutet, dass besonders eine frühe Berufsunfähigkeit (wie bei deinem Beispiel) besonders gut privat abgesichert werden muss, sonst gibt`s wenig Geld.


    Viele Grüße, Jinny44

  • Auf jeden Fall eine BUZ abschließen. Die ersten fünf Jahre im Beamtentum bekommt man nämlich bei Berufsunfähigkeit gar nichts. Danach 35%, die sich zwar langsam steigern aber erst nach etwa 25 Jahren die 100% erreichen. Ich habe aus diesem Grund 1000€ extra versichert, damit in ein solchen Fall, der hoffentlich nie eintritt, wenigstens meine Grundversorgung gesichert ist. Tipp: Macht es so früh wie möglich. Diese Versicherung wird mit jedem Lebensjahr teurer.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

  • Zitat

    Titania schrieb am 25.01.2006 20:58:
    Auf jeden Fall eine BUZ abschließen. Die ersten fünf Jahre im Beamtentum bekommt man nämlich bei Berufsunfähigkeit gar nichts.


    Ab wann gelten diese fünf Jahre? Zählt da das Referendariat mit? Ich meine mich zu erinnern an so eine Formulierung wie in etwa "erste Berufung ins Beamtenverhältnis". Oder gelten die fünf Jahre ab dem Stichtag der Lebenszeitverbeamtung?

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • So wie man mir erklärt hat wird unterschieden zwischen berufsunfähig und dienstunfähig. Die Dienstunfähigkeit stellt der Amtsarzt fest. Wenn man dann eine BUZ hat, in der die Dienstunfähigkeit mit abgesichert hat, ist man ab der Feststellung ein Fall für diese Versicherung und bekommt Bezüge. Wird nur die Berufsunfähigkeit versichert, steht unter Umständen (inzwischen aber eher mit Sicherheit) ein ewig langer Kampf mit dem Versicherer ins Haus. Prozesse sind lang und teuer.
    Schwieriges Thema


    zoque

    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz.

  • Die fünf Jahre beginnen mit dem ersten Tag des Referendariates. Aber dann muss man immer noch drei Jahre lang Beamter sein, bis man sich den ersten, kleinen Anspruch erworben hat.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

  • Zitat

    Titania schrieb am 26.01.2006 18:55:
    Die fünf Jahre beginnen mit dem ersten Tag des Referendariates. Aber dann muss man immer noch drei Jahre lang Beamter sein, bis man sich den ersten, kleinen Anspruch erworben hat.


    Das ist ja schon mal etwas....(wenn auch nicht viel).
    Was passiert eigentlich, wenn man Schwerbehinderten-Status erreicht hätte? Wird man dann aus dem Beamtenverhältnis entlassen? (Kündigungsschutz?)


    Grüße


    Birgit (noch hoffend....)

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    Elie Wiesel

  • Unbedingt abschließen. Die Aufnahmebedingungen sind härter als bei der PKV. Verschiedene Versicherer probieren, bis man den richtigen gefunden hat.
    Gruß
    PET

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Zitat

    Pet schrieb am 27.01.2006 14:07:
    Unbedingt abschließen. Die Aufnahmebedingungen sind härter als bei der PKV. Verschiedene Versicherer probieren, bis man den richtigen gefunden hat.
    Gruß
    PET


    Ich will ja nicht undankbar sein, aber ich glaube kaum, dass mir diese Antwort an dieser Stelle irgendetwas nützt....


    trotzdem danke für den Versuch...


    Birgit

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    Elie Wiesel

  • Wie schon von jemand anderem erwähnt wurde, ist das ein sehr schwieriges Thema. Beispiel: Herr X hat einen Autounfall ist querschnittgelähmt und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn Herr X zum Beispiel vorher schon schlimme Rückenprobleme hatte oder den Unfall selbst verrsacht hat, weil er seine Brille nicht auf der Nase hatte. Sogar die Verbraucherzentrale ist verdammt kritisch, wenn es um dieses Thema geht...

  • Ok, dann hab ich auch noch ein paar Fragen zur BU!


    Ich hab eine, die kostet ca 40 € im Monat. Was kostet eure??


    Kann man überhaupt noch wechseln und wenn ja, muss man dann noch mal zur Gesundheitsuntersuchung und können da Krankheiten ausgeschlossen werden?


    LG,
    Simsa

  • Es tut mir aufrichtig leid, wenn ich einen etwas genervten Ton anschlage, aber die Tendenz auf eine konkrete Frage, allgemein durchaus gültige, aber wenig hilfreiche "Phrasen" anzuführen, bestärkt meinen Entschluss, mich aus dieser brisanten Thematik wieder auszuklinken und meine benötigten Auskünfte an anderer Stelle zu suchen....


    Birgit

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    Elie Wiesel

  • Alos meine Buz kostet um die 43 Euro. Das liegt aber daran, dass ich sie wegen magelnder Info zu spät abgeschlossen habe. Eine Freundin, die 10 Jahre jünger ist zahlt bei gleicher Lestung und kleicher Gesellschaft nur 19 Euro. Kündigen kann man sie schon nur ist es fraglich ob es etwas bringt, da dein Einstiegsalter höher ist und deine gesundheitlichen Macken auch mit dem Alter zunehmen.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

  • Liebe Birgit,
    auch wenn du deine Kritik nett formulierst, kann ich sie auch nach einem zweitem lesen der Beiträge nicht nachvollziehen. Ich habe den Eindruck, dass sich hier um eine Klärung deiner Frage bemüht wird.
    Aus deinem Anfangsposting habe ich entnommen, dass
    a) du dich vermutlich noch nicht viel mit dem Thema auseinandergesetzt hast
    b) kein absolut dringender, tatsächlicher Fall vorliegt.
    Weil man sich sehr klar ausdrücken muss (z.B. dienst-, berufs- oder arbeitsunfähig), ist doch auch eine Klärung einíger Grundlagen nützlich - interessiert vielleicht auch andere Nutzer. Falls dein Fall doch einen realen Hintergrund hat, solltest du dich sowieso aufgrund der Komplexität der Materie an echte Experten wenden und dich absichern.
    Querfragen, zusätzliche Infos, Tipps- das gehört doch dazu und macht das Forum erst interessant.
    Nicht böse gemeint, jinny

  • Leute, wieso sich den Kopf zerbrechen, wenn es Profis für diese Fragen gibt: Es gibt Versicherungsberater - das sind Berater, die du selber bezahlst und die dafür absolut unabhängig sind, d.h die die für dich beste Lösung bei solchen Fragen entwickeln:


    Zitat

    Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern dürfen Versicherungsberater keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen von der Versicherungswirtschaft erhalten und sind somit vollkommen unabhängig und objektiv.. ...
    Versicherungsberater gehören den rechtsberatenden Berufen gemäß § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) an. Der Beruf darf nur ausgeübt werden, wenn ... die Zulassung und Erlaubnis vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erteilt wurde. ..

    http://www.bvvb.de/


    Ich habe da eine Stunde Beratung genommen, und war danach absolut gut informiert. Und jetzt, nachdem ich mit dem Ref. fertig bin und eine Stelle habe, werde ich baldigst einen neuen Termin machen, um genau die o.g. Fragen zu thematisieren.


    Julie

  • So, ein letzter Versuch....


    Die Ausgangslage für meine Frage war eben, dass KEINE Versicherung vorliegt. Eine Auskunft über eine Versicherung, Versicherungsberater etc. hilft also in DIESEM Fall nicht weiter. Ihr könnt natürlich gerne weiter über Versicherungen diskutieren, den Vor- und Nachteil, verschiedene Versicherungen, unabhängige Versicherungsberater, Kosten von Versicherungen etc., aber halt ohne mich......denn der Ursprung MEINER Frage lag in einer anderen Grundproblematik.....

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    Elie Wiesel

  • Liebe Birgit,


    ich verstehe dein Problem, verstehe aber auch uns:
    - Wahscheinlich hat niemand genug Einblick in diese schon sehr komplexe Problematik, einfach deshalb, weil es - in der Regel - wohl nicht zu unserem Alltag gehört.
    - Es kann im Laufe des Threads immer dazu kommen, dass auch andere Nutzer des Forum Fragen stellen, welche mit deinem persönlichen Problem vielleicht zu tun haben - damit wirst du leben müssen.


    Ansonsten kann ich mich nur Jinny44 anschließen:

    Zitat

    Falls dein Fall doch einen realen Hintergrund hat, solltest du dich sowieso aufgrund der Komplexität der Materie an echte Experten wenden und dich absichern.



    Grüße,
    Julie

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